4. Bericht im Bundestag zu den "sicheren Herkunftsstaaten"

10.04.2024 Wir zitieren aus den News des Flüchtlingsrates NRW:

Aktuell, Sichere Herkunftsstaaten Deutscher Bundestag: Vierter Bericht zu der Überprüfung der Voraussetzungen zur Einstufung der in Anlage II zum Asylgesetz bezeichneten sicheren Herkunftsstaaten

Laut des Berichts des Deutschen Bundestages, hat die Bundesrepublik Deutschland Länder wie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Die Bundesregierung sieht keine Anzeichen dafür, dass sich diese Einstufung ändern sollte, obwohl eine aufmerksame Beobachtung der Situation in Ghana und Senegal erforderlich ist.

Im Zeitraum von Oktober 2021 bis September 2023 ist die Gesamtschutzquote in fünf der acht sicheren Herkunftsstaaten zurückgegangen, vor allem in Ghana und Kosovo. In Albanien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro ist die Gesamtschutzquote leicht gestiegen. Die größte Gruppe der Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsstaaten stammt aus Nordmazedonien, während Staatsangehörige aus Senegal die kleinste Gruppe bilden.

Die Einstufung als sicher ermöglicht es, Asylanträge von Staatsangehörigen dieser Länder, die keine Asylrelevanz haben, schneller zu bearbeiten und den Aufenthalt in Deutschland zu verkürzen. Deutschland verzeichnete im Berichtszeitraum den größten Zugang an Asylbewerbern innerhalb der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation.

Den vollständigen Bericht finden Sie hier