In 2024: Zahl der Asylbewerber*innen, die staatliche Leistungen beziehen, sank um zehn Prozent

10.09.2025 Wie die Zeit heute berichtet, sank die Zahl der Bezieher*innen von Asylbewerberleistungen im Jahr 2024 um deutliche 10 Prozent. Wir zitieren 

Im Jahr 2024 ist die Zahl der Asylbewerber, die staatliche Leistungen beziehen, um zehn Prozent gesunken. Die meisten Berechtigten kommen aus der Türkei und aus Syrien.

Die Zahl der Asylbewerber, die staatliche Leistungen erhalten, ist im vergangenen Jahr gesunken. Ende 2024 bezogen dem Statistischen Bundesamt zufolge 461.000 Menschen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – etwa zehn Prozent weniger als 2023. In den Jahren zuvor waren die Zahlen stark angestiegen. 

Die meisten Leistungsberechtigten kamen im vergangenen Jahr dem Bundesamt zufolge mit 15 Prozent aus der Türkei, gefolgt von Syrien mit 14 Prozent und Afghanistan mit 11 Prozent. Fünf Prozent der Empfängerinnen und Empfänger stammten aus der Ukraine.

Insgesamt kam den Angaben nach knapp die Hälfte aller Regelleistungsempfänger aus Asien. 31 Prozent kamen aus Europa, 15 Prozent aus Afrika. Rund zwei Drittel der Menschen waren männlich, 29 Prozent minderjährig. Nur etwa ein Prozent war älter als 65 Jahre. 

Leistungsberechtigt sind Menschen aus dem Ausland, die sich in Deutschland aufhalten und eine der Voraussetzungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erfüllen. Dies können zum Beispiel eine Duldung oder ein offizieller Antrag auf Asyl sein. Zu den Regelleistungen zählen etwa Grundleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs.

Neben den Regelleistungen können auch besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden. Dazu zählen etwa Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt. Ende 2024 erhielten rund 252.300 Personen besondere Leistungen. Darunter waren etwa 13.000 Leistungsberechtigte, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten.

Ukrainer sollen Asylbewerberleistungen statt Bürgergeld bekommen

Geflüchtete aus der Ukraine kamen bisher nicht als Asylbewerber nach Deutschland, sondern über eine Sonderregel. Damit durften sie sofort arbeiten und hatten, falls sie ihren Lebensunterhalt nicht direkt selbst verdienen konnten, Anspruch auf Bürgergeld

Nach Plänen der neuen Bundesregierung sollen Menschen aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind beziehungsweise künftig kommen, nicht mehr Bürgergeld, sondern geringere Leistungen wie Asylbewerber erhalten.

Zuletzt ging aus einer Auswertung der Deutschen Richterzeitung auf Grundlage von Daten der zuständigen Landesministerien hervor, dass an deutschen Verwaltungsgerichten zurzeit deutlich mehr Asylklagen eingehen als in den vergangenen Jahren. Nach der jüngsten Halbjahresbilanz der EU-Asylagentur ist Deutschland zugleich erstmals seit mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr das Land mit den meisten neuen Asylanträgen, sondern folgt hinter Spanien und Frankreich auf Platz drei.