06.01.2026 Eine Zusammenfassung dessen, was im abgelaufenen Jahr in Sachen Verschärfung der Lage für Schutzsuchende geschehen ist, bringt Pro Asyl in seinen ersten News für 2026. Das sind die Stichworte im Beitrag:
Illegale Zurückweisungen an deutschen Grenzen
Stopp der humanitären Aufnahmen
Aussetzung des Familiennachzugs
Neue Gesetzesverschärfungen in Deutschland und der EU
Asylanträge halbiert, Schutzquote sinkt
Immer mehr und härtere Abschiebungen
Währenddessen macht die CSU deutlich, dass sie noch längst nicht genug hat und stellt für das neue Jahr in Aussicht, möglichst alle Schutzsuchenden aus Syrien und der Ukraine loswerden zu wollen.
Aus den News von Pro Asyl vom 05.01.2026:
Was die seit Mai 2025 bestehende Regierung aus SPD und Union als »Migrationswende« feiert, bedeutet vor allem eins: Menschen werden im Stich gelassen, Recht wird verletzt und die Abgrenzung politischer Mitte nach rechts verschwimmt. 2025 war besonders bitter für den Flüchtlingsschutz.
Das Jahr 2025 begann mit einem politischen Paukenschlag: Noch-Oppositionsführer Friedrich Merz von der CDU brachte mit Stimmen der AfD einen Anti-Asyl-Antrag durch den Bundestag. Ein dazugehöriges Gesetzesvorhaben scheiterte nach Massenprotesten vor der CDU-Zentrale nur knapp, dank weniger Abweichler. Der Ton für einen harten Wahlkampf war gesetzt. CDU und CSU warben mit flüchtlingsfeindlichen und rechtswidrigen Vorhaben – und setzten sich bei den Koalitionsverhandlungen mit der SPD in vielen Punkten durch: Von den illegalen Zurückweisungen an den deutschen Grenzen, über die Aussetzung des Familiennachzugs hin zum Stopp humanitärer Aufnahmeprogramme.
Illegale Zurückweisungen an deutschen Grenzen
Am ersten Tag im Amt ordnete Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) per Weisung an, von nun an auch Asylsuchende an den deutschen Binnengrenzen zurückzuweisen. Geltendes europäisches Recht, das die Bundesregierung dazu verpflichtet, bei jedem Asylgesuch ein Zuständigkeitsverfahren einzuleiten, lassen Innenminister und Kanzler links liegen. Bereits die vorherige Bundesregierung hatte an allen deutschen Binnengrenzen Grenzkontrollen eingeführt. Diese ebenso europarechtswidrige Praxis führt die neue Bundesregierung fort – ergänzt um die Zurückweisungen selbst von Schutzsuchenden.
Keine vier Wochen später straft das Verwaltungsgericht Berlin unmissverständlich das Vorgehen der Bundesregierung ab. Mit Unterstützung von PRO ASYL hatten drei Asylsuchende aus Somalia gegen ihre Zurückweisung an der polnischen Grenze geklagt – und Recht bekommen. Das Urteil lässt keinen Zweifel, das Vorgehen der Bundesregierung ist rechtswidrig. Die drei Schutzsuchenden dürfen einreisen, Deutschland muss ein Asylverfahren durchführen. Weitere Gerichte folgen dem Urteil: In gleich zwei Fällen hob das Amtsgericht Pasewalk den Anwendungsvorrang der europarechtlichen Dublin-Regelung hervor und wies die Haft, die die Bundespolizei zum Zweck der Zurückweisung beantragt hatte, aufgrund der vorliegenden Asylgesuche zurück. Für die Bundesregierung aber kein Grund einzulenken. Trotz der eindeutigen Gerichtsentscheidungen hält sie an den illegalen Zurückweisungen fest – den Rechtsstaat und die Rechte schutzsuchender Menschen tritt sie mit Füßen.
Seit Mai 2025 wurden über 21.500 Menschen an den deutschen Grenzen zurückgewiesen (Stand 30. November 2025). Viele konnten ihr Asylgesuch nicht äußern, bei anderen wurde es »überhört«, wieder andere wurden trotz des protokollierten Asylgesuchs zurückgewiesen. Ihnen allen wurde das Recht auf ein Asylverfahren in Deutschland verwehrt. Viele landen nach der Zurückweisung zunächst auf der Straße oder zum Beispiel in Abschiebehaft in Polen.
Stopp der humanitären Aufnahmen
Für gefährdete Menschen gab es schon immer nur wenige Möglichkeiten, auf sicherem Weg nach Deutschland zu kommen. Mit Amtsantritt der neuen Regierung haben sich diese Möglichkeiten fast komplett zerschlagen. Im Koalitionsvertrag hatten SPD und Union vereinbart, Bundesaufnahmeprogramme »soweit wie möglich beenden« zu wollen und keine neuen Programme aufzulegen.
Eine besondere öffentliche Aufmerksamkeit lag auf der Aufnahme gefährdeter Afghan*innen. Eigentlich hatte ihnen die Vorgängerregierung aufgrund ihrer Arbeit mit deutschen Institutionen oder ihres Einsatzes für Frauen- und Menschenrechte eine Aufnahme versprochen – denn ihr Leben ist seit der Machtübernahme der Taliban bedroht. Doch die neue Bundesregierung behauptet, an die Zusagen nicht gebunden zu sein und stoppte alle Einreisen. Erst nach erfolgreichen Klagen durch Betroffene und vom Gericht angedrohten Zwangsgeldern, konnten ab September 2025 wieder einige Afghan*innen mit Aufnahmezusage nach Deutschland einreisen. Gleichzeitig nahm die Bundesregierung andere Aufnahmezusagen zurück und erdreistete sich, den extrem bedrohten Menschen Geld dafür zu bieten, dass sie auf eine Aufnahme verzichten.
Zum Ende des Jahres spitzte sich die Situation weiter zu, als die pakistanische Regierung ankündigte, in ihrem Land Afghan*innen mit Aufnahmezusage nach Deutschland nicht länger Aufenthalt zu gewähren. Dieser Schutz war vorher schon brüchig, wie die im August erfolgte Abschiebung von über 200 Afghan*innen mit deutscher Aufnahmezusage nach Afghanistan zeigte. Doch nun droht allen in Pakistan Verbliebenen dieses lebensbedrohliche Schicksal. PRO ASYL appellierte daher mit über 250 anderen Organisationen an die Bundesregierung, die Menschen dringend aufzunehmen. Stand Mitte Dezember harren noch circa 1.800 Menschen in großer Verzweiflung in Islamabad aus – ihr weiteres Schicksal ungewiss in der Hand der Bundesregierung. Rund 600 Menschenrechtsverteidiger*innen mit Aufnahmezusage ereilte ausgerechnet am Internationalen Menschenrechtstag, dem 10. Dezember, die Hiobsbotschaft, dass Innenminister Dobrindt ihre Aufnahme als nicht mehr »im politischen Interesse Deutschlands« sieht und daher die Zusagen zurücknimmt.
Weniger im öffentlichen Fokus, aber nicht minder dramatisch: Die neue Bundesregierung hat sich ebenso aus dem UN-Neuansiedlungsprogramm (Resettlement) für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge zurückgezogen und noch offene Einreisen auf Eis gelegt. Eigentlich hatte Deutschland für die Jahre 2024 und 2025 dem UN-Flüchtlingshilfswerk insgesamt 13.100 Plätze zugesagt. Bis zum Regierungsantritt reisten rund 5.100 besonders schutzbedürftige Personen ein. Wie beim Afghanistan-Aufnahmeprogramm stoppte die neue Regierung alle Einreisen und machte auch keine neuen Zusagen für das Programm, wie es eigentlich bisher im Sommer üblich war.
Ein aus Kenia geplanter Resettlement-Flug mit Flüchtlingen aus afrikanischen Konfliktgebieten, der kurz vor Amtsantritt der neuen Regierung hätte stattfinden sollen, wurde im Mai 2025 in letzter Sekunde abgesagt – eine Katastrophe für die Menschen, die auf die Zusage vertrauten, zum Teil ihr wenig Hab und Gut schon verkauft hatten und für die Ausreisevorbereitung bereits nach Nairobi gebracht worden waren. Zwei betroffene Familien aus dem Südsudan wehrten sich mit Unterstützung von PRO ASYL juristisch. Ende Oktober gab das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einer Klägerin Recht und verpflichtete die Bundesregierung, der Familie die Einreise zu ermöglichen. Das führte auch zu einem positiven Ausgang des Verfahrens der anderen Familie. Mitte Dezember landeten endlich über 150 Personen – darunter die zwei Familien – in Leipzig und Frankfurt in Sicherheit.
Aussetzung des Familiennachzugs
Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten war in den letzten Jahren gesetzlich auf tausend Personen pro Monat kontingentiert. Zwischen 2018 und 2024 sind insgesamt rund 58.400 Visa zum Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erteilt worden – das sind etwa acht Prozent aller Familiennachzugs-Visa in diesem Zeitraum.
Noch vor der Bundestagswahl versuchte der CDU-Kanzlerkandidat Merz mit Stimmen der AfD eine zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs durch den Bundestag zu bringen. Das scheiterte knapp, aber nach der Koalitionsbildung mit der SPD wurde dieses Vorhaben zur grausamen Realität: Der neue Bundestag setzte den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ab dem 24. Juli 2025 für zwei Jahre aus. Für die betroffenen Familien ist das eine Katastrophe – die Chance, sich überhaupt eines Tages wohlbehalten in die Arme zu schließen, rückt in jahrelange Ferne. Anders als bei der Aussetzung von 2016 bis 2018 gibt es keine Übergangsregelung, weshalb auch tausende Familien betroffen sind, die schon seit vielen Monaten oder Jahren auf den Familiennachzug ihrer engsten Angehörigen warten.
Während der Aussetzung sollen nur noch in Härtefällen Visa nach §22 Aufenthaltsgesetz erteilt werden können. Doch die Bewertungskriterien, die das Auswärtige Amt dabei anlegt, räumen den Behörden ein weites Feld an Möglichkeiten zur Ablehnung ein. Selbst besonders dramatische Fälle können abgelehnt werden, etwa, wenn sich Familien zwar in humanitär extrem schwierigen Lagen befinden, sich diese aber nicht »deutlich von der Lage vergleichbarer ausländischer Personen« unterscheiden. Ein »dringender humanitärer Grund« aufgrund der Trennungsdauer wiederum soll erst vorliegen, wenn die Familie seit mindestens zehn Jahren getrennt ist. Statt Integration zu fördern, produziert diese Politik Rechtsunsicherheit, psychische Belastungen, einsame Kindheiten und gebrochene Biografien.
Die Regierungskoalition kündigte im Gesetzgebungsverfahren an, dass das Härtefallverfahren im Gegensatz zur letzten Aussetzung dieses Mal transparenter gestaltet werden soll. Betroffene können ihren Härtefall per Mail geltend machen, aber es fehlen genaue Informationen über den Ablauf des Verfahrens und die Verfahrensrechte.
Dass die Härtefallregelung in der Praxis nicht greift, bestätigen leider auch erste Zahlen: Es wurden bislang gerade mal zwei Visa hiernach erteilt. Laut Koalitionsvertrag soll die Regelung in zwei Jahren evaluiert werden – aus Sicht von PRO ASYL muss sie dringend abgeschafft werden!
Neue Gesetzesverschärfungen in Deutschland und der EU
Neben der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte brachte die neue Bundesregierung zahlreiche weitere Gesetzesverschärfungen auf den Weg, die die Situation für Geflüchtete in Deutschland deutlich verschlechtern.
Als »Ideologierückabwicklungsgesetz« bezeichnete Bundesinnenminister Dobrindt ein Gesetz, das am 5. Dezember 2025 vom Bundestag verabschiedet wurde: Dieses ermöglicht, dass die Bundesregierung »sichere Herkunftsstaaten« per Rechtsverordnung bestimmen kann – also nicht im Gesetzgebungsverfahren mit Bundesratszustimmung, wie es Artikel 16a Grundgesetz eindeutig vorsieht. Außerdem wird die verpflichtende anwaltliche Vertretung in der Abschiebungshaft wieder abgeschafft. Dieses rechtsstaatliche Instrument aufzugeben ist fatal, denn seit Jahren stellen Gerichte bei etwa der Hälfte aller klagenden Menschen fest, dass ihre Inhaftierung rechtswidrig angeordnet wurde. PRO ASYL kritisierte daher auch bei der Sachverständigenanhörung im Bundestag dieses Gesetz massiv.
Kurz vor Verabschiedung wurde das Gesetz zudem um weitere Regelungen ergänzt. Demnach soll ab Inkrafttreten des Gesetzes eine Einbürgerung für zehn Jahre ausgeschlossen sein, wenn bei einem vorherigen Einbürgerungsprozess ein Täuschungsvorhaben festgestellt wurde. Außerdem wurden mögliche Folgeprobleme durch das Auslaufen des Chancen-Aufenthaltsrecht zum Jahresende gelöst. Um Personen mit einem Chancen-Aufenthaltsrecht weiterhin den Wechsel in ein Bleiberecht zu ermöglichen, bleibt in den Bleiberechtsregelungen für besonders gut integrierte Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene der Verweis auf diese Personengruppe bis Juli 2027 bestehen. Das Gesetz wurde am 19. Dezember 2025 vom Bundesrat bestätigt und muss noch im Amtsblatt veröffentlicht werden, bevor es in Kraft tritt.
Ebenso verabschiedete das Kabinett Anfang September 2025 einen Entwurf für die Umsetzung der Europäischen Asylrechtsreform in Deutschland (GEAS-Anpassungsgesetz). In diesem setzt es auf eine möglichst restriktive Umsetzung der europäischen Verschärfungen und will Möglichkeiten für neue Freiheitsbeschränkungen und Haft von Schutzsuchenden nutzen – selbst für Kinder. Für Asylsuchende im Dublin-Verfahren und in anderen Mitgliedstaaten anerkannte Schutzberechtigte sollen neue »Sekundärmigrationszentren« entstehen. PRO ASYL kritisiert diese Form von Isolation scharf und warnt vor neuen geschlossenen Zentren in Deutschland.
Eigentlich sollte das GEAS-Anpassungsgesetz noch vor Jahresende 2025 verabschiedet werden, doch laut Medienmeldungen konnten sich die Fraktionen von SPD und Union nicht final einigen – das Thema Freiheitsbeschränkungen werde noch diskutiert. Im neuen Jahr wird weiter verhandelt werden. Ab dem 12. Juni 2026 werden EU-weit die neuen europäischen Verordnungen zur Anwendung kommen und das Asylsystem nachhaltig verschärfen.
Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, sollen laut dem Kabinettsbeschluss vom 19. November 2025 ukrainische Geflüchtete, die seit dem 1. April 2025 in Deutschland Aufnahme finden, im Bedarfsfall nur noch die geringen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Der Gesetzentwurf ist diskriminierend, belastet Kommunen und Länder und ist alles andere als eine solidarische Ukraine-Politik. Aufgrund des in der Vergangenheit liegenden Stichtags erfolgt dann auch für Menschen, die schon in Deutschland leben und bereits bei allen nötigen Behörden angemeldet sind, eine Leistungssystemumstellung. Sie müssen ihre Krankenkassenkarte abgeben und werden eine im Alltag häufig problematische Bezahlkarte erhalten, wegen der sie womöglich ihr Girokonto schließen müssen. Neben einer drastisch schlechteren finanziellen Lage erwarten sie mit dem Rechtskreiswechsel in das Asylbewerberleistungsgesetz auch höhere Hürden beim Zugang zum Arbeitsmarkt und eine schlechtere Gesundheitsversorgung. Das Signal der Herabwürdigung und des fehlenden Respekts der deutschen Regierung dürfte bei den betroffenen Familien fraglos ankommen. PRO ASYL hat das Vorhaben in einer Stellungnahme deutlich kritisiert. Bislang hat der Bundestag noch nicht über den Gesetzentwurf beraten.
Doch nicht nur in Deutschland werden neue Verschärfungen vorangetrieben, sondern auch auf europäischer Ebene. Bundesinnenminister Dobrindt hat es sich zum Ziel gesetzt, bei den Migrationshardlinern in Europa ganz vorne mit dabei zu sein – erst mit einem Gipfeltreffen auf der Zugspitze, dann mit einem Migrationstreffen in München. Während diese Termine vor allem Presserummel und Gruppenfotos generierten, gab es beim Treffen der EU-Innenminister*innen am 8. Dezember 2025 konkrete Ergebnisse, die einmal mehr den europäischen Abschottungskurs verstärken. Die Minister*innen einigten sich im Rat der EU auf eine gemeinsame Position für eine neue Rückführungsverordnung – inklusive langer Abschiebungshaft und Abschiebungen in Länder, in denen die Menschen vorher nie waren. Noch stehen allerdings Verhandlungen mit dem Europaparlament aus, das noch keine Verhandlungsposition beschlossen hat.
Auf andere Verschärfungen konnten sich die Mitgliedstaaten mit dem Europaparlament bereits einigen: Sie wollen die Regelung zu den »sicheren Drittstaaten« , die Teil der schon beschlossenen europäischen Asylrechtsreform ist, weiter verschärfen. Konkret soll dort das sogenannte Verbindungselement gestrichen werden, um mit Ländern außerhalb der gängigen Fluchtrouten Deals schließen zu können und Flüchtlinge dorthin zu schicken. Außerdem wurde eine EU-weite Liste »sicherer Herkunftsstaaten« beschlossen. Die Mehrheit für diese Vorhaben holte sich die konservative EVP-Fraktion bei den rechtsextremen und rechtsnationalen Fraktionen im Europaparlament.
Asylanträge halbiert, Schutzquote sinkt
Die Zahl der Asylerstanträge ist 2025 im Vergleich zum Vorjahr um rund die Hälfte gesunken. So wurden bis Ende November 2025 knapp 106.000 Erstanträge gestellt, wobei hierunter stets auch in Deutschland geborene Kinder fallen – die tatsächliche Zahl neu eingereister Asylsuchender ist folglich noch etwas geringer. Besonders drastisch ist der Rückgang von Asylanträgen von syrischen Schutzsuchenden um fast 70 Prozent. Das zeigt, dass der Rückgang der Anträge vor allem auf Veränderungen in den Herkunftsländern oder auf den Fluchtrouten zurückzuführen ist.
Die Situation in Syrien hat sich nach dem Sturz von Assad als nicht stabil erwiesen. Es herrschen Gewalt, Menschenrechtsverletzungen, Hunger und Armut. Die politische und humanitäre Lage ist höchst prekär. Besonders gefährlich ist es für Minderheiten und andere vulnerable Gruppen. Deshalb fordert PRO ASYL einen bundesweiten Abschiebestopp nach Syrien. Deutschland sollte zudem zügig über die Asylanträge ethnischer und religiöser Minderheiten sowie anderer bedrohter Gruppen entscheiden und ihnen Schutz gewähren.
Alle anderen Anträge von Flüchtlingen aus Syrien gehören vorerst zurückgestellt, solange in Syrien nicht von einer absehbar sicheren und stabilen Lage ausgegangen werden kann. Doch leider entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aktuell genau andersherum: Nachdem die Verfahren von syrischen Asylsuchenden monatelang auf Eis lagen, hat das BAMF im Oktober wieder angefangen, ihre Anträge zu bearbeiten – und seitdem über 5.000 Syrer*innen vollständig abgelehnt. Das entspricht einer inhaltlichen Ablehnungsquote von rund 95 Prozent, also einer Schutzquote von gerade mal fünf Prozent. Das lässt Schlimmes für die weitere Entscheidungspraxis des Bundesamtes zu Syrien erahnen.
Auch bei Afghanistan hat sich die Schutzquote deutlich verschlechtert. Lag sie in den Jahren nach der Machtübernahme der Taliban bisher bei nahezu 100 Prozent, fiel sie in der ersten Jahreshälfte 2025 auf nur noch rund 60 Prozent. Zum vierten Jahrestag der Machtübernahme machte PRO ASYL am Beispiel eines Einzelfalls auf die problematische neue BAMF-Entscheidungspraxis aufmerksam. In der zweiten Jahreshälfte stabilisierte sich die Schutzquote etwas und lag Ende November bei 78 Prozent. Dies ist vermutlich mit der hohen Zahl von Folgeanträgen afghanischer Frauen zu erklären, die seit einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in aller Regel Flüchtlingsstatus bekommen. Für afghanische Männer sind die Chancen im Asylverfahren dagegen mittlerweile gering – was angesichts der schwerwiegenden humanitären Krise in dem Land und dem brutalen Regime der Taliban die Realität vor Ort verkennt.
Nach fast anderthalb Jahren Entscheidungsstopp für Asylanträge von Menschen aus Gaza – aus Sicht von PRO ASYL angesichts der katastrophalen Lage vor Ort völlig ungerechtfertigt – hat das BAMF die Verfahren im Juli 2025 wieder aufgenommen. Es habe die Lage im Gazastreifen kontinuierlich beobachtet und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass dort »nicht mehr von einer nur vorübergehend ungewissen Lage auszugehen ist«. Grund seien die Dauer und Ausweitung der Kampfhandlungen auf das gesamte Gebiet des Gazastreifens sowie das Scheitern mehrerer Vereinbarungen zu einer Waffenruhe. Aus Sicht von PRO ASYL müsste den Menschen mindestens der subsidiäre Schutz erteilt werden – wenn sie zuvor beim UN-Hilfswerk UNWRA registriert waren, dann den Flüchtlingsschutz (sowie auch in einigen weiteren Fällen, siehe hier). Bis Ende November 2025 wurde Personen aus palästinensischen Gebieten in 85 Prozent der inhaltlich entschiedenen Fälle ein Schutzstatus erteilt.
Insgesamt erhielten bis Ende November 2025 53 Prozent aller Schutzsuchenden, über deren Antrag inhaltlich entschieden wurde, einen Schutzstatus. Damit ist die Gesamtschutzquote im Vergleich zu den Vorjahren wieder gesunken – von noch rund 70 Prozent im Jahr 2023 und 60 Prozent im Jahr 2024. Angesichts der problematischen Entscheidungspraxis zu den Hauptherkunftsländern Syrien und Afghanistan, dürfte dieser Negativtrend weitergehen. PRO ASYL wird Asylsuchende auch in 2026 mit den Mitteln des Rechtshilfefonds dabei unterstützen, Schutz vor Gericht einzuklagen.
Immer mehr und härtere Abschiebungen
Abschiebungen von Kitakindern, von der Arbeitsstelle, direkt aus der Schule oder aus dem Krankenhaus – Abschiebungen werden häufiger und brutaler. Allein von Januar bis September 2026 wurden 17.651 Menschen abgeschoben. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist die Zahl damit um 20 Prozent gestiegen.
Um die Zahlen in die Höhe zu treiben, machen die Behörden auch vor Schutzräumen keinen Halt. Das zeigte ein Fall in Naumburg: Um eine syrische Familie nach Bulgarien abzuschieben, erschienen die Beamten im Mai 2025 im laufenden Sportunterricht, um die zehnjährige Tochter der Familie abzuholen, die sich weinend an ihre Lehrerin klammerte.
PRO ASYL fordert, dass Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Kirchen und medizinische Einrichtungen, die der Betreuung, Bildung und Fürsorge dienen, als Schutzräume definiert und verbindlich von Abschiebungen ausgenommen werden. Zumindest eine Verschärfung der letzten Jahre wurde dieses Jahr in einer von PRO ASYL unterstützen Verfassungsbeschwerde gestoppt: Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass die Polizei, wenn sie jemanden zur Abschiebung holt, in aller Regel einen Durchsuchungsbeschluss braucht.
Die Brutalisierung der Abschiebungspraxis zeigt sich auch daran, dass selbst Abschiebungen in Länder, in denen schwerste Menschenrechtsverletzungen stattfinden, normalisiert werden sollen. So ist es erklärtes Ziel der Bundesregierung, regelmäßig Abschiebungen nach Afghanistan durchzuführen. Hierfür scheut sie sich auch nicht, mit den Taliban zu verhandeln und erlaubte im Sommer sogar zwei Taliban die Einreise nach Deutschland, um hier die Auslandsvertretungen zu übernehmen. Am 18. Juli 2025 startete ein Flieger mit 81 Afghanen von Deutschland nach Kabul. Der erste unter der neuen Bundesregierung und der zweite überhaupt seit der Machtübernahme der Taliban. Mitte Dezember 2025 und Anfang 2026 wurde die ersten Abschiebungen von drei Personen per Linienflug nach Kabul durchgeführt.
Auch nach Syrien soll nach dem Willen des Bundesinnenministers Dobrindt möglichst bald vermehrt abgeschoben werden. Die Eindrücke seines Kabinetts- und Parteikollegens Außenminister Wadephul von der Zerstörung vor Ort werden dabei geflissentlich ignoriert. Am 23.12.2025 erfolgte die erste Abschiebung von Deutschland nach Syrien seit dem Jahr 2011.
PRO ASYL fordert ein Abschiebungsverbot für beide Länder sowie für andere Länder, in denen Konflikte und humanitäres Leid Abschiebungen klar verbieten.