12.03.2021 Eine bittere Bilanz ziehen ProAsyl und JUMEN:
Fünf Jahre Familientrennung qua Gesetz
Vor fünf Jahren wurde der Familiennachzug für subsidiär Geschützte ausgesetzt, zwei Jahre darauf wurde die Regelung gar in Gesetzesform gegossen. Seitdem sind tausende Familien voneinander getrennt. Ein Gutachten von PRO ASYL und JUMEN legt unsichtbare Hürden und die Verfassungswidrigkeit beim verweigerten Familiennachzug offen.
Wenn keine expliziten Gründe politischer Verfolgung vorliegen, erhalten Geflüchtete aus Kriegsgebieten oft einen subsidiären Schutzstatus. Vor fast fünf Jahren, am 16.03.2016, hat der Deutsche Bundestag beschlossen, für diese Gruppe von Menschen das Recht, als Familie zusammenzuleben, für zwei Jahre vollständig auszusetzen. Gerechtfertigt wurde das von der beteiligten SPD damals auch mit der geringen Zahl an Schutzsuchenden mit diesem Schutzstatus. Kurz darauf änderte sich die Praxis im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und syrische Flüchtlinge erhielten zunehmend den subsidiären Schutz für Bürgerkriegsflüchtlinge anstelle des Flüchtlingsschutzes nach der Genfer Konvention.
Ursprünglich war 2016 von der Politik auch versprochen worden, dass die alte Rechtslage nach zwei Jahren automatisch wieder in Kraft treten und das Recht auf Familiennachzug wieder möglich sein solle. Realität wurde allerdings das traurige Gegenteil: Mit dem, am 01.08.2018 in Kraft getretenen, Familiennachzugsneuregelungsgesetz wurde eine Kontingentregelung eingeführt, die aus einem Rechtsanspruch nur mehr einen Gnadenakt des Staates macht.
Heute stellen wir fest: Tausende Familien sind seit Jahren dauerhaft getrennt und viele haben überhaupt keine Chance, zusammenzukommen. Vor allem syrische und eritreische Schutzsuchende sind von der Einschränkung des Familiennachzugs betroffen. Eine Rückkehr, um als Familie zusammenzuleben, ist in diese Länder jedoch nicht möglich.
Zermürbte Familien
Gemeinsam mit der Organisation JUMEN haben wir seit August 2018 die Praxis des Nachzugsverfahrens analysiert und zeigen in dem Ergebnispapier »Zerrissene Familien – Praxisbericht und Rechtsgutachten zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten« praktische Probleme und die Rechtswidrigkeit auf. Das Gutachten bestätigt die Verfassungswidrigkeit der Regelung. Grundgesetz, Europäische Menschenrechtskonvention, EU-Grundrechte-Charta und UN-Kinderrechtskonvention werden verletzt. Die Familien werden indessen von den jahrelangen Wartezeiten einfach zermürbt, ihr Leid wird noch nicht einmal mehr öffentlich wahrgenommen. ...
Im Beitrag Fallbeispiele und der Bericht