18.10.2021 Folgt die Bundesrepublik und folgen die deutschen Länder auch nach der Wahl den Vorgaben der "Marke Seehofer" oder gibt es in der Asyl- und Migrationspolitik eine deutliche Wende? Das wird sich am Koalitionsvertrag und den dann folgenden politischen Entscheidungen erweisen. Zum Beispiel an der Problematik von Abschiebungen. Noch sind BAMF und Länder auf dem Weg, alles zu tun, um Abschiebungen möglichst reibungslos und abseits der Öffentlichkeit durchzusetzen. Pro Asyl und andere zivilgesellschaftliche Organisationen fordern dagegen für den neuen Koalitionsvertrag: "Bleibeperspektiven schaffen – keine menschenrechtswidrigen Abschiebungen: Die Asylrechtsverschärfungen der vergangenen Jahre werden rückgängig gemacht. Dazu zählt auch die »Duldung light« mit dem Ausbildungs- und Arbeitsverbot. Wirksame Bleiberechtsregelungen werden eingeführt (generelles Bleiberecht nach fünf Jahren Aufenthalt, für Familien nach drei Jahren, für Opfer von rassistischer Gewalt sofort). Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete wie Syrien und Afghanistan kommen nicht in Frage, ebenso keine innereuropäische Rückführungen ins Elend."
Gerade eröffnet: Die Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt. Je 20 Abzuschiebende können die Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen dort festhalten. (dazu z. B. ein Filmbericht des ndr "Glückstadt und die Abschiebehaft")
Jetzt in Planung: ein "Behördenzentrum" am BER, um "geordnete Ein- und Ausreiseverfahren sicherzustellen". "Das kündigte Innenminister Michael Stübgen (CDU) nach einer Kabinettssitzung in Potsdam an. Das Zentrum soll bis 2025 fertiggestellt werden und dann gemeinsam von Behörden des Bundes und des Landes genutzt werden.
Ziel ist nach den Worten Stübgens eine effiziente Umsetzung von asyl- und aufenthaltsrechtlichen Aufgaben. Dabei sollen fachliche und wirtschaftliche Synergien geschaffen werden. (Bericht rbb 31.08.2021) Es heißt weiter:
"Standort steht laut Stübgen fest Stübgen betonte: "Der internationale Flughafen BER ist ein Tor zur Welt. Wir investieren deswegen in moderne Infrastruktur, um alle Aspekte der Migration, die an diesem Flughafen eine Rolle spielen, ordentlich, human und zügig umsetzen zu können." So seien auch Räume vorgesehen, die den Anforderungen an ein Flughafenasylverfahren oder einen notwendigen Ausreisegewahrsam gerecht werden sollen. Auch solle Platz für Ärzte, Dolmetscher, soziale und kirchliche Organisationen sowie Besucher geschaffen werden. BAMF prüft Asylersuchen Nach der Landung in Deutschland müssen sich Asylbewerber zunächst im Transitbereich aufhalten. Bislang dient dafür ein Gebäude auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Schönefeld. Asylsuchende, die mit dem Flugzeug einreisen, haben nicht dieselben Rechte wie Asylbewerber, die mit dem Zug oder Auto nach Deutschland gekommen sind, bereits Fuß auf deutschen Boden gesetzt und einen regulären Asylantrag gestellt haben.
Im sogenannten Flughafenverfahren prüfen Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zunächst, ob der Antragsteller eine Chance auf Asyl hat. Falls ja, darf er einreisen und das reguläre Asylverfahren durchlaufen. Falls nein, darf er nicht einreisen und wird zurückgewiesen. Bis diese Frage geklärt ist, müssen die Antragsteller im Transitbereich bleiben und können sich nicht frei bewegen."