Abschiebungen - Einzelschicksale

17.09.2024 in dieser Rubrik möchte ich beginnen, Pressemitteilungen zu sammeln, in denen Einzelschicksale geschildert werden, weil sich das soziale Umfeld (Schulgemeine, Nachbarschaft, Arbeitgeber oder ein Unterstützerkreis) gegen die angedrohte Abschiebung einsetzen. So bekommen die Betroffenen Namen und Gesicht.

Wir lesen von Aysu, einer 18-jährigen mit Herkunft Aserbeidschan, von Sidibe, einem 24-jährigen Mann mit Herkunft Guinea.

Gießener Allgemeine Zeitung 18.09.2024: Kreis Gießen: Abschiebung trotz Ausbildung

... »Holt Aysu zurück«, skandieren sie immer wieder. Weil eine 18-Jährige am vergangenen Donnerstag Deutschland verlassen musste - trotz Schulbesuch und bestehendem Ausbildungsvertrag... Aysu, eine junge Frau aus Aserbaidschan, lebte bislang in einer Mädchenwohngruppe in Großen-Linden. ... Am Donnerstag brachen die 18-Jährige und der Leiter der Jugendwohngruppe ... zu einem turnusgemäßen Termin in die Ausländerbehörde des Landkreises auf. ... »Als wir dort im Büro saßen, kamen plötzlich drei Polizisten herein und erklärten uns, dass Aysu Deutschland verlassen müsse«, sagt Schaub. Für die 18-Jährige sei eine Welt zusammengebrochen. »Sie hat eine Panikattacke bekommen und ist schließlich ohnmächtig vom Stuhl gefallen«, erzählt Schaub. Noch am Donnerstag um 18.30 Uhr hob der Flieger aus Frankfurt nach Baku ab - Aysu mit an Bord...

Voller Beitrag: Bildunterschrift: Rund 80 Teilnehmer finden sich am Montag zu einer Mahnwache vor dem Regierungspräsidium in Gießen zusammen. Sie setzen sich für die Rückkehr der 18-jährigen Aysu nach Deutschland ein.

 

Eine 18-Jährige aus Großen-Linden wurde Ende der vergangenen Woche in ihr Heimatland Aserbaidschan abgeschoben - trotz Aussicht auf einen Ausbildungsplatz. Gegen ihre Rückführung regt sich nun Widerstand.

Linden/Gießen - Die Wut und Fassungslosigkeit der Menschen, die sich am Montag vor dem Regierungspräsidium in Gießen zusammenfanden, ist spürbar. »Holt Aysu zurück«, skandieren sie immer wieder. Weil eine 18-Jährige am vergangenen Donnerstag Deutschland verlassen musste - trotz Schulbesuch und bestehendem Ausbildungsvertrag.

Aysu, eine junge Frau aus Aserbaidschan, lebte bislang in einer Mädchenwohngruppe in Großen-Linden. Vor zwei Jahren kam sie mit ihren Eltern nach Deutschland. Bereits kurz darauf wurde ihr straffällig gewordener Vater in sein Heimatland abgeschoben. Und ihre Mutter verschwand - wo sie sich heute aufhält, ist unbekannt - und ließ die damals 16-Jährige alleine zurück. Seitdem galt sie als unbegleitet Minderjährige. Doch Aysu biss sich durch: Sie lernte Deutsch, machte einen Schulabschluss in Wetzlar und wollte dieser Tage eine Ausbildung zur Pflegefachkraft in Linden beginnen. Am Donnerstag brachen die 18-Jährige und der Leiter der Jugendwohngruppe, Elmar Schaub, zu einem turnusgemäßen Termin in die Ausländerbehörde des Landkreises auf. »Wir waren guter Dinge und haben gescherzt«, erinnert sich Schaub. Dazu hatten sie allen Grund, gingen sie doch davon aus, dass Aysu endlich ihre Arbeitsberechtigung erhalten solle. Denn bislang wurde sie in Deutschland nur geduldet und durfte darum keiner Arbeit nachgehen.

»Als wir dort im Büro saßen, kamen plötzlich drei Polizisten herein und erklärten uns, dass Aysu Deutschland verlassen müsse«, sagt Schaub. Für die 18-Jährige sei eine Welt zusammengebrochen. »Sie hat eine Panikattacke bekommen und ist schließlich ohnmächtig vom Stuhl gefallen«, erzählt Schaub. Noch am Donnerstag um 18.30 Uhr hob der Flieger aus Frankfurt nach Baku ab - Aysu mit an Bord.

Zu ihren Unterstützern vor dem Regierungspräsidium gehören unter anderem die Leiter der Lindener Wohngruppe, ihre bisherigen Mitbewohnerinnen und die »Omas gegen Rechts«. Sie alle wollen erreichen, dass die 18-Jährige zurück nach Deutschland darf. Aysu sei gut integriert gewesen, habe in kurzer Zeit die Sprache gelernt und sei ein Vorbild in ihrem Umfeld gewesen. »Sie war ein Beispiel dafür, wie gut die Unterbringung in einer Wohngruppe sein kann«, erklärt Schaub.

Besonders unverständlich finden er und alle anderen bei der Mahnwache, dass eine zukünftig gefragte Fachkraft in der Pflege abgeschoben werde, während im Ausland Werbung für Pflegefachkräfte gemacht wird.

»Da sind Sachen passiert, die dürfen so nicht passieren«, Schaubs Stimme ist die Wut anzuhören. »Wie kann man jemanden verhaften und abschieben, der sich bemüht und etwas Gutes tun will und von dem auch unser Land etwas hat?«

Noch etwas macht diesen Fall der Abschiebung zu etwas Besonderem, sagt Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrats, der sich ebenfalls der Kundgebung angeschlossen hat. Denn Aysu wurde unmittelbar aus einer Jugendhilfeeinrichtung abgeschoben. Quasi unter dem Schutz des Landkreises heraus. Erst im März, unmittelbar nach ihrem 18. Geburtstag, hatte die junge Frau einen Antrag gestellt, weiter in der Wohngruppe leben zu dürfen. Seit Juni war bekannt, dass sie den Ausbildungsplatz in Linden bekommen könne.

Warum die Duldung von Aysu nicht verlängert worden sei, fragen sich am Montag viele - eine Antwort blieb aus.

 

WAZ 16.09.2024 Abschiebe-Drama: Sekou darf doch bleiben, eine weitere Woche

- ... Sidibe sagt, er habe gar nicht mehr aufhören können zu weinen. Er sei doch kein Krimineller. Erst als er am 30. August tatsächlich im Flugzeug sitzt, neben sich drei Polizisten und ein Arzt, wie es das Gesetz vorschreibt, hört er auf zu weinen, da lässt er „alle Hoffnung fahren“. Doch: Guinea will ihn auch nicht. Die Behörden verweigern die Einreise – „aus bisher ungeklärten Gründen“, erklärt die Stadt Leverkusen, alle nötigen Unterlagen hätten vorgelegen. Guinea schickt Sidibe und seine vier Begleiter trotzdem zurück.  Am Sonntag, dem 1. September, landet der Flüchtling aus Afrika wieder in Frankfurt. Man drückt ihm ein Bahnticket in die Hand, sagt, er solle sich am Montag bei der Ausländerbehörde in Leverkusen melden. „Ich war völlig durcheinander und total überfordert“, erzählt Sidibe. Und er ist es bis heute. Er könne gar nicht mehr schlafen, erzählt er. Grübele nur noch: Was wird? Denn an jenem Montag erklärt ihm die Behörde: Es habe sich nichts geändert, er müsse Deutschland verlassen. Man erteilt ihm eine „vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung“, gibt ihm eine Woche, das Land freiwillig zu verlassen. Ist er dann nicht weg, drohe ihm erneut die Abschiebung. ... -

Voller Beitrag: Langenfeld. Kurz vor der Gesellenprüfung soll Dachdecker-Lehrling Sekou Sidibe plötzlich wieder zurück nach Afrika. Sein Meister versteht die Welt nicht mehr.

Seit zweieinhalb Jahren wird Sekou Sidibe in Langenfeld zum Dachdecker ausgebildet, im Frühjahr kann er seine Gesellenprüfung ablegen. Sein Chef, Abbas Süren, schwärmt von dem Lehrling aus Afrika, er traut dem 24 Jahre alten Flüchtling auch den Meisterbrief zu. Doch Sekou Sidibe muss Deutschland verlassen. Bis Montag. Eigentlich. Der Hintergrund: eine aberwitzige Abschiebe-Geschichte.

Geboren ist Sekou Sidibe in Faranah in Guinea. Als sein Vater stirbt, die Mutter ist da schon tot, ist er noch ein Kind. Er muss die Schule abbrechen, wird zu seinem älteren Bruder nach Mali geschickt, dem einzigen lebenden Verwandten. Mit ihm zusammen macht er sich 2017 auf den Weg nach Europa – eine Zukunft dort ist der große Traum des großen Bruders. In einem Schlauchboot wollen die Schleuser sie übers Mittelmeer bringen, zusammen mit 70 anderen Menschen. „Viel zu viele für das kleine Boot“, erinnert sich Sidibe. Anderthalb Wochen seien sie unterwegs gewesen, als das Unwetter kam. „Sehr viele Menschen sind ertrunken.“ Auch sein Bruder ist einer der Toten.

Asylantrag abgeleht, Duldung erteilt

Sekou, damals 18, landet allein in einem Auffanglager im spanischen Almeria. „Mein Onkel lebt in Deutschland“, sagt ein anderer Flüchtling. „Komm doch mit mir!“ Am 19. April 2018 stellt Sekou Sidibe seinen Asylantrag in Deutschland, wird später einer Flüchtlingsunterkunft in Leverkusen zugewiesen. Zwei Jahre später, da hat der Guineer seinen Integrations- und Sprachkurs schon erfolgreich abgeschlossen, wird der Asylantrag abgelehnt – aber eine Duldung nach §60b des Aufenthaltsgesetzes erteilt (s. Info). Im August 2022 ändern die Behörden sie in eine Duldung nach §60a um – nun darf Sidibe auch arbeiten.

Er bewirbt sich bei Abbas Süren. Der Dachdeckermeister aus Langenfeld bei Düsseldorf lädt Sidibe zum Probearbeiten ein – und ist begeistert: „Sekou war pünktlich, der war fleißig, der hat alle nötigen Papiere vorgelegt. Der hat sofort einen Ausbildungsvertrag bekommen. Es ist so schwer, vernünftige Azubis zu finden.“

Gesellenprüfung im Frühjahr

Und Sidibe bewährt sich. Die Arbeit mache ihm großen Spaß, erzählt er, „vor allem das Eindecken und Schweißen“. „Der gibt richtig Gas, der will nichts geschenkt haben“, sagt sein Chef. Dass er seinen Lehrling nach der Gesellenprüfung im Frühjahr 2025 übernimmt, hat er bereits zugesagt.

„Ans Herz gewachsen“ ist der junge Guineer auch Bruno Hentschel und seiner Frau. 2018 lernten sich der freiberufliche Grafikdesigner und der Flüchtling kennen, inzwischen verbindet sie eine enge Freundschaft. Der 62-jährige Langenfelder unterstützt den jungen Afrikaner in seinem Kampf ums Bleiberecht. „Sekou fordert überhaupt nichts“, sagt auch er. „Im Gegenteil, er ist extrem hilfsbereit.“ Hentschel ist es, der erzählt, dass der Flüchtling nach der Flutkatastrophe im Ahrtal sofort mit einem Freiwilligentrupp aufgebrochen sei, um vor Ort bei den Aufräumarbeiten zu helfen. Sidibe selbst sagt nur, er schäme sich so für seine Situation.

Verhaftung im Ausländeramt

Im August 2023 befindet die Ausländerbehörde, dass der Flüchtling sich zu wenig um seine „Identitätsklärung“ kümmere. Sie duldet ihn nun wieder nur noch nach §60b AufenthG – womit ein Beschäftigungsverbot einhergeht. Als Sidibe einen „titre de voyage“, eine Art Passersatz, beantragt: darf er wieder arbeiten. Es folgen weitere Anträge, Ablehnungen und Ablehnungen der Ablehnungen – ein schier undurchschaubares Hin und Her. „Sidibe war nicht einen Tag krank“, erzählt Süren. „Wenn er fehlte, war er beim Amt.“

Auch am Morgen des 27. August 2024 schickt der angehende Dachdecker seinem Meister eine WhatsApp-Nachricht: „Chef, hab einen Termin bei der Behörde, muss meine Papiere verlängern, komme etwas später, bitte um Entschuldigung“. Doch Sidibe kommt an diesem Tag nicht mehr zur Arbeit, er wird im Ausländeramt verhaftet.

In Handschellen bringen ihn vier Polizisten erst zum Gericht, dann in die Abschiebehaft nach Büren. Er müsse Deutschland jetzt verlassen, erklärt man ihm.

 „Rechtlich mag das alles korrekt sein. Aber in Ordnung ist es nicht.“  Bruno Hentschel

Sidibe sagt, er habe gar nicht mehr aufhören können zu weinen. Er sei doch kein Krimineller. Erst als er am 30. August tatsächlich im Flugzeug sitzt, neben sich drei Polizisten und ein Arzt, wie es das Gesetz vorschreibt, hört er auf zu weinen, da lässt er „alle Hoffnung fahren“. Doch: Guinea will ihn auch nicht. Die Behörden verweigern die Einreise – „aus bisher ungeklärten Gründen“, erklärt die Stadt Leverkusen, alle nötigen Unterlagen hätten vorgelegen. Guinea schickt Sidibe und seine vier Begleiter trotzdem zurück.

Am Sonntag, dem 1. September, landet der Flüchtling aus Afrika wieder in Frankfurt. Man drückt ihm ein Bahnticket in die Hand, sagt, er solle sich am Montag bei der Ausländerbehörde in Leverkusen melden. „Ich war völlig durcheinander und total überfordert“, erzählt Sidibe.

Stadt: Die Entscheidung ist gerichtlich geprüft und bestätigt worden

Und er ist es bis heute. Er könne gar nicht mehr schlafen, erzählt er. Grübele nur noch: Was wird? Denn an jenem Montag erklärt ihm die Behörde: Es habe sich nichts geändert, er müsse Deutschland verlassen. Man erteilt ihm eine „vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung“, gibt ihm eine Woche, das Land freiwillig zu verlassen. Ist er dann nicht weg, drohe ihm erneut die Abschiebung.

Die von der Ausländerbehörde getroffene Entscheidung sei gerichtlich überprüft und bestätigt worden, schreibt die Stadt Leverkusen auf Anfrage. Sekou Sidibe sei nach Ablehnung seines Asylantrags „seinen Mitwirkungspflichten in Bezug auf die Beschaffung von Reisedokumenten auf mehreren Ebenen nicht oder nur sehr zögerlich nachgekommen“, erklärt Sprecherin Britta Meyer, und daher „vollziehbar ausreisepflichtig“.

Sie weist auf die Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise hin, so könne Sidibe auch das mit einer Abschiebung verbundene 30-monatige Einreise- und Aufenthaltsverbot vermeiden – und seine Wiedereinreise nach Deutschland im Rahmen eines regulären Visumverfahrens selbst in die Hand nehmen.

 „Was soll ich in Guinea? Da gibt es keine Dachlatten und keine Dachziegel.“ Sekou Sidibe

Keine Option für den 24-Jährigen: Er will wenigstens seine Ausbildung hier beenden, möglichst für immer bleiben. Er fürchtet, dass man ihn nie wieder nach Deutschland hinein lassen wird, sobald er das Land einmal verlassen habe. Er fragt: „Wie soll ich den Flug nach Guinea bezahlen? Warum sollte mich Guinea dieses Mal einreisen lassen?“ Und: „Was soll ich da? Deutschland ist jetzt meine Heimat.“

Auch Abbas Süren und Bruno Hentschel raten von einer freiwilligen Ausreise ab: Nach der furchtbaren Messerattacke eines Flüchtlings in Solingen – just an dem Abend, an dem Sidibe abgeschoben wurde – werde die erneute Einreise aus Guinea nach Deutschland nicht leichter, ahnen sie.

„Warum haben sie zugelassen, dass ich eine Ausbildung anfange“

Sidibe selbst blickt kaum noch durch. Er versteht, dass sein Asylantrag abgelehnt wurde und er Deutschland deshalb verlassen muss. „Aber warum“, fragt er, „warum haben sie dann zugelassen, dass ich hier eine Ausbildung anfangen durfte, warum haben sie mir dann mir eine Arbeitserlaubnis erteilt?“

Am vergangenen Montag wird dem Afrikaner noch einmal eine auf sieben Tage befristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Noch sei ein Eilverfahren im Verwaltungsgericht Köln anhängig, auch ein Antrag bei der Härtefallkommission sei gestellt, erklärt die Stadt. Britta Meyer: „Der Fortgang des Verfahrens muss nun abgewartet werden.“

„Warum muss einer gehen, der Bock auf Arbeit hat?“

Die Stadtsprecherin widerspricht nicht, als man ihr vorhält, dass Sidibe genau den „Migrantentyp“ verkörpert, den Politik und Wirtschaft gern nach Deutschland locken wollen. Er steht auf eigenen Füßen, zahlt Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, erlernt ein Handwerk, das Nachwuchs sucht. Doch Meyer betont: „Grundsätzlich darf nach Ablehnung eines Asylantrages ein Aufenthaltstitel (...) nur unter engen Voraussetzungen erteilt werden (...) Diese Voraussetzungen erfüllt Herr Sidibe nicht.“

„Die Ausländerbehörden machen auch nur ihren Job“, meint Bruno Hentschel. „Rechtlich mag das alles korrekt sein. Aber in Ordnung ist es nicht. Warum muss einer gehen, der Bock auf Arbeit hat – in einer Branche, der es an Fachkräften mangelt?“

Wenn am Montag, 16. September, die Frist abläuft, muss sich Sekou Sidibe erneut beim Ausländeramt melden. Und vielleicht werden dann wieder Menschen vor dem Rathaus für sein Bleiberecht demonstrieren, so wie eine Woche zuvor. „Deutschland braucht Sekou“, war auf ihren Plakaten zu lesen. „Schiebt nicht die Falschen ab!“

Diese Geschichte erschien erstmals am 13. September.

Update: Am heutigen Montag (16.9.) hat die Stadt Leverkusen Sekou Sidibe erneut eine „vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung“ erteilt, offiziell: eine „Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt ohne amtliche Aufenthaltsdokumente“. . Sekou darf also bleiben – aber wieder nur für eine Woche. Und er darf noch immer nicht wieder arbeiten.... Der nächste Termin im Amt ist für kommenden Montag (23.9.) vereinbart. „Nächste Woche selbe Stelle, selbe Welle“, sagt sein Langenfelder Freund Bruno Hentschel. „Es ist ermüdend.“

>>>INFO Duldung

Ist die Frist zur freiwilligen Ausreise abgelaufen und liegen keine Abschiebehindernisse vor, muss ein Flüchtling eigentlich abgeschoben werden. Die Ausländerbehörde kann seinen Verbleib in Deutschland aber unter Umständen „dulden“.

In §60a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geht es um die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung), etwa aus humanitären Gründen. §60b regelt die „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“.