18.07.2025 aktualisiert:
Am Flughafen Leipzig/Halle ist ein Abschiebeflug nach Kabul in Afghanistan gestartet. Es ist der erste seit über einem Jahr...
... Wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums mitteilte, befinden sich 81 Menschen an Bord. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte im "Morgenmagazin" der ARD, es handele sich dabei um "schwere und schwerste Straftäter". Die Rückführung kam seinen Angaben zufolge mit Hilfe des Golfemirats Katar und über "technische Kontakte" mit Afghanistan zustande.
... Dobrindt bekräftigte, dass aus seiner Sicht Gespräche mit den Taliban nötig sind, um weitere Abschiebungen zu ermöglichen. "Damit beginnen wir, einen weiteren Teil des Politikwechsels aus dem Koalitionsvertrages umzusetzen", so der Innenminister. Abschiebungen nach Afghanistan müssten auch zukünftig gesichert stattfinden können. "Es gibt kein Aufenthaltsrecht für schwere Straftäter in unserem Land", sagte Dobrindt.
... Termin direkt vor Migrationsgipfel Auffällig ist unterdessen der Termin des aktuellen Fluges: Er fliegt just an dem Tag ab, an dem Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) seine Kollegen aus fünf europäischen Nachbarländern öffentlichkeitswirksam zum "Migrationsgipfel" einlädt. Dobrindt geht es um eine Verschärfung der Migrationspolitik in Europa. Erst vor wenigen Tagen hatte Dobrindt zudem gefordert, künftig direkt mit den radikal-islamischen Taliban zu verhandeln, statt dies über den Vermittler Katar zu tun. (mdr)
Dazu eine Pressemitteilung von Pro Asyl:
- PRO ASYL: Abschiebeflug nach Afghanistan verstößt gegen das Völkerrecht!
Laut Medienberichten startet heute ein Flugzeug vom Flughafen Leipzig, um Afghanen nach Afghanistan abzuschieben. Das ist der zweite deutsche Abschiebungsflieger seit der Machtübernahme der Taliban.
“Abschiebungen nach Afghanistan sind ein eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht, denn die Taliban herrschen dort mit brutaler Gewalt wie Auspeitschungen und Hinrichtungen für Verstöße gegen ihre Sittenregeln. Zudem ist auch die humanitäre Situation in dem Land katastrophal. Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet Abschiebungen, wenn Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Das ist in Afghanistan der Fall“, kommentiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL. ...
Am Flughafen Leipzig/Halle ist ein Abschiebeflug nach Kabul in Afghanistan gestartet. Es ist der erste seit über einem Jahr. An Bord befinden sich 81 abgelehnte Asylbewerber aus mehreren Bundesländern. Dabei handelt es sich nach Angaben des Innenministeriums um "schwere und schwerste Straftäter".
Erstmals seit August 2024 ist am Freitagmorgen wieder ein Abschiebeflug nach Afghanistan gestartet. Nach Recherchen von MDR und NDR war der Start des Airbus A330 der Qatar Airways vom Flughafen Leipzig/Halle für 7:15 Uhr erwartet worden, verzögerte sich aber zunächst. Die Maschine hob gegen 8:35 Uhr von der Startbahn in Leipzig ab. Das Flugzeug wird um 16:45 Uhr in der afghanischen Hauptstadt Kabul erwartet.
Den Recherchen zufolge war das Flugzeug extra für die Abschiebung gechartert worden und gestern um 16:21 Uhr in Leipzig gelandet. Wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums mitteilte, befinden sich 81 Menschen an Bord. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte im "Morgenmagazin" der ARD, es handele sich dabei um "schwere und schwerste Straftäter". Die Rückführung kam seinen Angaben zufolge mit Hilfe des Golfemirats Katar und über "technische Kontakte" mit Afghanistan zustande.
Dobrindt: Gespräche mit Taliban für Abschiebungen nötig
Dobrindt bekräftigte, dass aus seiner Sicht Gespräche mit den Taliban nötig sind, um weitere Abschiebungen zu ermöglichen. "Damit beginnen wir, einen weiteren Teil des Politikwechsels aus dem Koalitionsvertrages umzusetzen", so der Innenminister. Abschiebungen nach Afghanistan müssten auch zukünftig gesichert stattfinden können. "Es gibt kein Aufenthaltsrecht für schwere Straftäter in unserem Land", sagte Dobrindt.
Abschiebungen nach Afghanistan umstritten
Abschiebungen nach Afghanistan sind umstritten, da in dem Land Menschenrechtsverletzungen drohen und rechtsstaatliche Verfahren nicht sichergestellt sind. Folglich hatten unter anderem bereits das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Menschenrechtsorganisation PRO ASYL und der Sächsische Flüchtlingsrat Abschiebungen nach Afghanistan als unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem deutschen Grundgesetz bezeichnet.
Zudem hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag Anfang Juli Haftbefehle gegen Anführer der militant-islamistischen Taliban erlassen. Grund ist die Unterdrückung von Frauen in Afghanistan. Deutliche Kritik kam auch vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein. Rechtsanwältin Berenice Böhlo vom Vorstand des RAV erklärte auf Anfrage des MDR: "Die Abschiebungen heute nach Afghanistan sind auch ein Angriff auf den Grundsatz der Universalität der Menschenrechte, denn Schutz vor Folter, erniedrigender und unmenschlicher Behandlung gilt für alle." Mit dem Regime dürfe keine Kooperation erfolgen.
Nach der Machtübernahme der radikal-islamischen Taliban in Afghanistan im August 2021 hatte die Bundesrepublik Abschiebungen nach Afghanistan zunächst ausgesetzt. Nach dreijähriger Unterbrechung startete am 30. August 2024 erneut ein Abschiebeflug mit 28 Männern an Bord. Ein laut Recherchen der Süddeutschen Zeitung bis Februar 2025 angekündigter Abschiebeflug kam offenbar nicht zustande.
Taliban nicht anerkannt
Bis heute heißt es auf der Seite des Auswärtigen Amtes: "Die Bundesregierung erkennt die De-facto-Regierung der Taliban politisch nicht als legitime Regierung Afghanistans an. Die deutsche Botschaft Kabul ist seit dem 15. August 2021 bis auf Weiteres geschlossen." Ob für die nun durchgeführte Abschiebung direkt mit den Taliban verhandelt wurde oder ob die Verhandlungen über eine Vermittler-Partei liefen ist bislang nicht bekannt.
Einer Abschiebung gehen langwierige und umfangreiche Vorbereitungen voraus. Dazu zählen nicht nur gesundheitliche Untersuchungen zur Flugtauglichkeit, Fluggenehmigungen und die Frage, ob Drittstaaten und der rücknehmende Staat kooperieren, sondern auch die Abschiebehaft selbst. Diese darf höchstens sechs Monate andauern: Für drei in Sachsen in Abschiebehaft befindliche Personen läuft diese Frist in dieser Woche aus.
Termin direkt vor Migrationsgipfel
Auffällig ist unterdessen der Termin des aktuellen Fluges: Er fliegt just an dem Tag ab, an dem Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) seine Kollegen aus fünf europäischen Nachbarländern öffentlichkeitswirksam zum "Migrationsgipfel" einlädt. Dobrindt geht es um eine Verschärfung der Migrationspolitik in Europa. Erst vor wenigen Tagen hatte Dobrindt zudem gefordert, künftig direkt mit den radikal-islamischen Taliban zu verhandeln, statt dies über den Vermittler Katar zu tun.
11.07.2025 Abschiebungen nach Afghanistan? Die will Innenminister Dobrindt unbedingt voranbringen. Auch hierbei geht es wohl vor allem um Symbolpolitik, die Handlungsfähigkeit und Entschlossenheit zeigen soll und sich über alle Bedenken und Einwände hinwegsetzt. "Schwere Straftäter" sollen in "deutschem Interesse" nach Afghanistan abgeschoben werden. Dafür ist auch das Verhandeln mit den (nicht anerkannten!) Taliban kein Problem: Er sei bereit, »mit denjenigen, die Verantwortung tragen in Afghanistan die entsprechende Vereinbarung zu finden, um genau diese Rückführungen zu ermöglichen« (Dobrindt in Welt TV.)
Dobrindt ignoriert Einwände:
Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte kritisiert Pläne von Bundesinnenminister Dobrindt, afghanische Straftäter in ihre Heimat abzuschieben. Eine Sprecherin teilte mit, angesichts der Lage in dem Land sei das nicht angemessen. Man habe fortdauernde Menschenrechtsverletzungen dokumentiert.
Drei dieser "schweren Straftäter", wegen Diebstahl, Drogenverkauf und Körperverletzung verurteilt, sitzen seither in Dresden in Abschiebehaft. Der Sächsische Flüchtlingsrat berichtet Konkretes:
... Laut aktuellen Plänen der Behörden sollen sie bis zum 16.07.2025 nach Afghanistan abgeschoben werden...
Sie sind nicht allein: In mehreren deutschen Abschiebeeinrichtungen wie Pforzheim, Büren und Ingelheim befinden sich weitere Betroffene, zum Teil seit Monaten in Haft. Dabei ist der Termin für den möglichen Abschiebeflug weiter unklar, welcher angeblich erneut über den „regionalen Schlüsselpartner“ Katar organisiert wird...
Laut Koalitionsvertrag sollen nur Straftäter abgeschoben werden. In Dresden sprachen wir mit drei Männern, die wegen Diebstahl, Drogenverkauf und Körperverletzung verurteilt wurden. Ihre Strafen haben sie verbüßt – nun droht ihnen mit der Abschiebung eine viel härtere „zweite Strafe“. Diese Art von Doppelbestrafung widerspricht dem Grundgesetz (Art. 103 Abs. 3), welches mehrere Strafen zur gleichen Tat verbietet...
Im Folgenden Stimmen im Wortlaut:
- Spiegel 11.07.2025: Gespräche in Berlin Dobrindt bekräftigt Pläne für umstrittene Abschiebungen nach Afghanistan
Innenminister Alexander Dobrindt will afghanische Straftäter in ihre Heimat abschieben – doch die dort herrschenden Taliban werden von der Bundesregierung nicht anerkannt. Für Dobrindt ist das nicht zwingend ein Problem.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hält an seiner kontrovers diskutierten Idee fest, in Deutschland straffällig gewordene Afghanen in deren Heimatland abzuschieben. Das Fehlen offizieller Gesprächskanäle mit den in Kabul herrschenden Taliban ist für den Minister dabei kein Problem.
Er sei bereit, »mit denjenigen, die Verantwortung tragen in Afghanistan die entsprechende Vereinbarung zu finden, um genau diese Rückführungen zu ermöglichen«, sagte Dobrindt dem Sender Welt TV. Es sei im deutschen Interesse, »dass schwere Straftäter aus diesem Land heraus nach Afghanistan zurückgeführt werden«.
Die Herrschaft der islamistischen Taliban, die seit dem Abzug westlicher Streitkräfte im Sommer 2021 wieder an der Macht sind, wird international nur von Russland offiziell anerkannt. Diplomatische Verbindungen unterhält Afghanistan de facto aber auch mit weiteren Staaten.
Menschenrechts- und Wirtschaftslage in Afghanistan weiter prekär
Die Taliban vertreten eine fundamentalistische Auslegung des Islam, die Scharia gilt als zentrales Rechtssystem. Damit einher geht etwa die Unterdrückung von Frauen und religiösen Minderheiten. Auch unter den Taliban ist Afghanistan eines der ärmsten Länder der Welt, Menschen haben kaum Aussicht auf Arbeit, die Wirtschaftslage ist schlecht.
Trotz der Umstände hatte Deutschland im vergangenen Jahr bereits einmal verurteilte Straftäter nach Afghanistan abgeschoben. Auch der frühere Sonderbevollmächtigte für Migrationsabkommen, Joachim Stamp (FDP), wollte mit den Taliban direkte Gespräche führen.
Spiegel 04.07.2025: Dobrindt will direkt mit Taliban über Abschiebungen verhandeln ... Bundesinnenminister Alexander Dobrindt strebt direkte Gespräche mit den islamistischen Taliban in Afghanistan an, um Abschiebungen von Straftätern zu erleichtern. »Mir schwebt vor, dass wir direkt mit Afghanistan Vereinbarungen treffen, um Rückführungen zu ermöglichen«, sagte der CSU-Politiker dem Magazin »Focus«.
- Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte kritisiert Pläne von Bundesinnenminister Dobrindt, afghanische Straftäter in ihre Heimat abzuschieben. Eine Sprecherin teilte mit, angesichts der Lage in dem Land sei das nicht angemessen. Man habe fortdauernde Menschenrechtsverletzungen dokumentiert.
- Sächsischer Flüchtlingsrat Pressemitteilung 10.07.2025: Afghanistan-Abschiebung um jeden Preis: Auch Betroffene aus Sachsen bereits in Abschiebehaft
Das Bundesinnenministerium arbeitet offenbar mit Hochdruck an einer Sammelabschiebung nach Afghanistan. Drei Männer befinden sich derzeit in der Dresdner Abschiebehaft und sollen bis zum 16. Juli abgeschoben werden. In Zusammenarbeit mit den Taliban werden weitere Flüge geplant, die deren Terrorregime legitimieren.
Vergangenen Freitag besuchte die Abschiebehaft-Kontaktgruppe drei Männer aus Afghanistan in der Abschiebehaftanstalt Dresden. Laut aktuellen Plänen der Behörden sollen sie bis zum 16.07.2025 nach Afghanistan abgeschoben werden. Sie sind nicht allein: In mehreren deutschen Abschiebeeinrichtungen wie Pforzheim, Büren und Ingelheim befinden sich weitere Betroffene, zum Teil seit Monaten in Haft. Dabei ist der Termin für den möglichen Abschiebeflug weiter unklar, welcher angeblich erneut über den „regionalen Schlüsselpartner“ Katar organisiert wird.
Die Organisation scheint aufwendig, die Geheimhaltung hoch. Selbst Gerichte erhalten offenbar keine Informationen zum Ablauf. „Wie sollen sie prüfen, ob die Abschiebung durchführbar ist, wenn sie keine Auskünfte bekommen?“, kritisiert Toni Kreischen von der Abschiebehaftkontaktgruppe.
Abschiebungen nach Afghanistan: Legitimierung des Taliban-Regimes
Laut Gerichtsbeschlüssen soll die Abschiebung zwischen KW 26 und 28 stattfinden – also spätestens diese Woche. Zuständig ist das Bundesinnenministerium unter Minister Dobrindt (CSU), der seit Amtsantritt Rückführungen nach Afghanistan fordert, welche auch explizit im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurden.
Ein Urteil aus Pforzheim vom 23. Juni zeigt die Probleme: Ein Mann musste nach 6 Monaten Haft freigelassen werden, weil die Bundesregierung die Abschiebung trotz Zusagen nicht rechtzeitig organisierte. Seit Wochen werden neue Termine angekündigt – doch konkrete Informationen fehlen. Am 04.07. äußerte Dobrindt, man wolle künftig direkt mit den Taliban verhandeln. Diese bieten sich an – wohl in der Hoffnung, als Regierung anerkannt zu werden. Bislang hat nur Russland dies getan – will die Bundesregierung diesem Beispiel folgen?
Wen betreffen die Abschiebungen?
Laut Koalitionsvertrag sollen nur Straftäter abgeschoben werden. In Dresden sprachen wir mit drei Männern, die wegen Diebstahl, Drogenverkauf und Körperverletzung verurteilt wurden. Ihre Strafen haben sie verbüßt – nun droht ihnen mit der Abschiebung eine viel härtere „zweite Strafe“. Diese Art von Doppelbestrafung widerspricht dem Grundgesetz (Art. 103 Abs. 3), welches mehrere Strafen zur gleichen Tat verbietet.
Alle drei leben seit über 10 Jahren in Deutschland. Ihre ursprünglichen Asylanträge wurden 2018/2020 abgelehnt – vor der Machtübernahme der Taliban. Sie gehören zum Teil zur verfolgten Minderheit der Hazara und fürchten Verfolgung als Oppositionelle, „verwestlichte“ Rückkehrer oder Taliban-Kritiker. Die Männer haben keine Familie mehr in Afghanistan. 2023 erkannte das OVG Sachsen an, dass alleinstehende junge Männer ohne Netzwerk bei Rückkehr einer unmenschlichen Behandlung ausgesetzt sein können.
„Aus unserer Sicht verstoßen die Abschiebungen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Wir haben daher neue Asylanträge gestellt“, so eine Beraterin. Die Abschiebehaftkontaktgruppe unterstützt die Männer juristisch. Der Ausgang ist offen.
Land vor dem Kollaps: Abschiebungen nach Afghanistan stoppen!
Afghanistan ist von Armut, Hunger und Vertreibung gezeichnet. 2024 benötigten laut UN fast 24 Mio. Menschen humanitäre Hilfe. 12 Mio. waren von Ernährungsunsicherheit betroffen, fast 3 Mio. Kinder unterernährt (Amnesty Report 2024/25). Außerdem droht eine weitere humanitäre Katastrophe, da Pakistan und Iran im vergangenen Jahr ca. 1.5 Millionen Menschen wieder nach Afghanistan abgeschoben hat und dies weiterhin tut – trotz der Ernährungskrise im Land, die durch die aktuellen Machthaber eher verschärft wird.
Dave Schmidtke vom Flüchtlingsrat kritisiert: „Wer mit den Taliban verhandelt, stärkt ein Regime, welches Frauen komplett ihre Rechte nimmt und neue Fluchtursachen schafft. Dies sorgt für mehr Chaos in einem Land, welches vor dem Abgrund steht.“ Es braucht daher öffentliche Aufmerksamkeit und Empörung. Abschiebungen in ein Terrorregime machen Deutschland nicht sicherer. Schmidtke warnt: „Wir erinnern uns an die Abschiebungen nach Kabul vor einigen Jahren: Zuerst traf es nur Straftäter, doch am Ende mussten alle abgelehnten Afghan*innen mit einer Abschiebung in den Krieg fürchten.“