Seehofer macht programmgemäß mit de Maizières hartem Abschiebekurs weiter. Der Startflughafen Düsseldorf für den Abschiebeflug nach Afghanistan am 24. April wurde erst ganz kurzfristig bekannt. Damit sollten vermutlich Proteste unterbunden werden. Es gab sie trotzdem.
Foto: M. Singe
Der Flüchtlingsrat NRW protestierte. Seine Vorsitzende Birgit Naujoks forderte die Stornierung des Fluges, mit Verweis auf den jüngsten Terrorabschlag des IS in Kabul mit 50 Toten, die sich für die anstehenden Wahlen registrieren lassen wollten. Auch wer Verbrechen begangen habe, dürfe vom deutschen Staat nicht in Lebensgefahr gebracht werden, sagte sie der WELT im Interview. Weiter: „Die Zahl der Abgeschobenen steht in keinem Verhältnis zu den Kosten, die dafür aufgewendet werden“, kritisierte Naujoks. Gerade nach Afghanistan seien Abschiebeflüge teuer. „Das Geld ist besser investiert, wenn man die Menschen bei uns integriert“, ergänzte sie. Es gehe dabei vor allem um Symbolpolitik, sagte sie.
UN: Afghanistan ist Kriegsgebiet
Zur unsicheren Lage in Afghanistan schreibt Thomas Nowotny in den jüngsten Neuigkeiten zur Petition „Keine Abschiebungen nach Afghanistan“:
„Die Vereinten Nationen haben Afghanistan im vergangenen Herbst wieder als Kriegsgebiet eingestuft, alle Organisationen, die noch in Afghanistan vor Ort sind, bestätigen übereinstimmend, dass es keine sicheren Gebiete mehr in Afghanistan gibt. Doch den bayerischen und den Bundesinnenminister tangiert das nicht. Joachim Herrmann und Horst Seehofer bestehen nach wie vor auf den Sammelabschiebungen und stützen sich auf den veralteten Lagebericht des Auswärtigen Amtes, der allein deshalb nicht aktualisiert wird, weil die deutsche Botschaft in Kabul nicht arbeitsfähig ist. Lediglich der deutsche Botschafter und ein kleiner Mitarbeiterstab sind noch vor Ort, haben aber Asyl in der US-Botschaft gefunden.“ ( siehe https://www.change.org/p/bundeskanzlerin-angela-merkel-keine-abschiebungen-nach-afghanistan/u/22669643?utm_content=update&utm_medium=email&utm_source=campaigns_digest&utm_campaign=315221&sfmc_tk=ZuGITleU32iNw8tm4%2btQkAoD5%2bIbmAbLeIsrJ5X6X7OTyY50rSln0b5SU0DTT%2fVL&j=315221&sfmc_sub=205738003&l=32_HTML&u=56781900&mid=7259882&jb=359
Appell an die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei: Beteiligen Sie sich nicht an Abschiebungen!
Das „Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.“ und weitere Organisationen wandten sich am Düsseldorfer Flughafen mit einem Appell an die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei. Hier der Wortlaut:
Beteiligen Sie sich nicht an Abschiebungen!
Laut mehrerer Medienberichte der vergangenen Monate sind immer weniger Beamtinnen
und Beamte der Bundespolizei bereit, Abschiebeflüge zu begleiten und
durchzuführen. Wir halten die Entscheidung all derjenigen für richtig, die sich
zu diesem Schritt entschließen und sich nicht daran beteiligen, Menschen gegen
ihren Willen aus Deutschland fortzuschaffen, allzuoft sogar unter Androhung
und Anwendung physischen Zwangs.
Seit längerem stehen besonders die Deportationen (der international gebräuchliche
Begriff) in das Kriegsgebiet Afghanistan aufgrund der dortigen Gefahrenlage
stark in der öffentlichen Kritik. Wer kann es vor sich selbst verantworten, Menschen
dorthin auszuliefern – selbst wenn sie eines Vergehens beschuldigt werden?
Doch nicht nur Abschiebungen in offensichtliche Kriegsgebiete, sondern jegliche
Abschiebung, sei es in den Balkan, nach Pakistan oder in afrikanische Staaten,
hat für die betroffenen Menschen stets massive Folgen: Sie werden gezwungen,
in ein Land zurückzukehren, das sie oftmals unter größter Lebensgefahr verlassen
haben, weil sie dort aus verschiedenen Gründen keine Perspektive für ein Überleben
mehr sehen: Sie fliehen aus Armut und Not, vor Gewalt und Verfolgung, sie
verlassen kriegerisch und klimatisch verwüstete Regionen, die Zerstörungszonen
neoliberaler Globalisierung auf der Suche nach Sicherheit und Perspektive für
sich und ihre Familien. Zwei Beispiele aus den vergangenen Monaten:
Im Februar 2018 wurde in Hessen ein 12-jähriger Junge allein nach Mazedonien abgeschoben
und von seiner sorgeberechtigten Großmutter getrennt. In Mazedonien fehlt
ihm jegliche, einem jungen Menschen angemessene und notwendige Unterstützung.
Ein afghanischer Mann musste erst auf Gerichtsbeschluss aus Kabul zurückgeholt werden,
wohin er im Oktober 2017 rechtswidrig abgeschoben worden war: Das BAMF hatte einen
laufenden Eilantrag gegen die Abschiebung ignoriert und so leichtfertig mit dem Leben
eines Menschen gespielt.
Durch Abschiebungen werden Menschen vielfach aus einem Leben gerissen, das
sie sich oft über lange Jahre in Deutschland neu aufgebaut haben, selbst engste
Verwandtschaftsbeziehungen werden dadurch getrennt. Regelmäßig werden Menschen
widerrechtlich abgeschoben.
Von Abschiebung bedrohte Menschen leben in höchster Angst und geraten in
existenzielle Not und Verzweiflung, denn ihre Lebensperspektiven und Hoffnungen
werden zerstört. Oft verletzen sie sich selbst oder versuchen, sich das Leben
zu nehmen. So zeitigt die deutsche Flüchtlingspolitik nicht selten tödliche Folgen,
die Zahl der Selbsttötungen ist bundesweit aktuell steigend.
Deshalb appellieren wir eindringlich an Sie:
Seien Sie nicht willige Vollstrecker einer gnadenlosen
Abschiebemaschinerie!
Als Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei wird von Ihnen erwartet, die
Konsequenzen einer menschenrechtlich verfehlten und repressiven Asylpolitik
umzusetzen.
Die Teilnahme an Abschiebungen als "Personenbegleiter Luft" ist für Beamtinnen
und Beamte der Bundespolizei freiwillig. Jeder und jede kann demnach frei entscheiden,
ob er oder sie sich für diese menschlich bittere und belastende Aufgabe
zur Verfügung stellt.
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Flüchtlingsrat Hamburg e.V.
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.
Bei Fragen wenden Sie sich an: Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., Aquinostr 7-11,
50670 Köln, Telefon 0221/972 69 30, Email: info(at)grundrechtekomitee.de