04.09.2026 Zusammenstellung von Nachrichten:
- 05.09.2026 BR von H-J Vieweger: Warum eine Taliban-Delegation nach Bayern kommt
Im Sommer vor fünf Jahren haben die radikal-islamischen Taliban die Macht in Afghanistan übernommen. Deutschland erkennt das Regime zwar nicht an, hat jetzt aber die Einreise einer Taliban-Delegation erlaubt. Die drei Männer kommen auch nach München...
- 01.09.2026 Spiegel Ausschließlich Straftäter Bundespolizei schiebt weitere 22 Männer nach Afghanistan ab
Erneut sind mehrere Afghanen aus Deutschland ausgeflogen worden. Laut dem Bundesinnenministerium handelt es sich um Mörder, Räuber und Brandstifter. Unterstützung kommt bei den Abschiebungen auch von den Taliban.
Bundesministerium des Innern auf x: @BMI_Bund Heute Morgen sind 22 vollziehbar ausreisepflichtige afghanische Männer nach Kabul abgeschoben worden. Bei den Personen handelt es sich ausnahmslos um Männer, die hier strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.
Seit dem Regierungsantritt der schwarz-roten Koalition wurden damit insgesamt 250 afghanische Staatsangehörige aus Deutschland nach Afghanistan zurückgeführt. ...
- 31.09.2026 ZEIT / dpa NRW Seit erster Maßnahme 2025: NRW charterte 15 Flugzeuge für Abschiebungen
Das Land NRW setzt auf eigene Charterflüge für Abschiebungen.
Das Land NRW hat seit 2025 insgesamt 15 Mal Flugzeuge gechartert, um insgesamt 130 Flüchtlinge abzuschieben. Das teilte das Flüchtlingsministerium in Düsseldorf auf dpa-Anfrage mit. Der erste Abschiebeflug dieser Art hatte vor anderthalb Jahren für Aufsehen gesorgt.
- 29.08.2026 ZEIT Abschiebungen nach Afghanistan: Taliban entsenden weiteres Personal nach Deutschland
Obwohl sie die Taliban-Regierung in Afghanistan nicht anerkennt, kooperiert die Bundesregierung mit ihr. Für mehr Abschiebungen ließ sie ein »Unterstützerteam« einreisen.
Die islamistischen Taliban haben vorübergehend ein weiteres Team nach Deutschland entsandt. Die Bundesregierung erteilte den Vertretern die Erlaubnis zur Einreise, um mehr Ausreisepflichtige nach Afghanistan abschieben zu können. Aus dem Auswärtigen Amt hieß es dazu: »Für das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, Rückführungen nach Afghanistan durchzuführen, müssen Dokumente ausgestellt werden, die die De-facto-Regierung anerkennt.« Dafür müssten neben ausreichend Personal auch die technischen Voraussetzungen bestehen, zumal wenn die Zahl der Rückführungen steigen solle. »Um diese technischen Voraussetzungen zügig zu schaffen, ist kurzzeitig ein technisches Unterstützerteam eingereist.« ...
- 28.08.2026 Aktuell des FRNRW:`VG Köln stoppt Vorführungen bei Taliban-Vertretern bei bestehendem Passbesitz
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Praxis von Ausländerbehörden gestoppt, afghanische Staatsangehörige zur Vorbereitung von Abschiebungen bei Vertretern der De-facto-Regierung vorzuführen. In zwei Beschlüssen stellte das Gericht klar, dass solche Anordnungen nach § 82 Abs. 4 AufenthG zur Ausstellung von Passersatzpapieren (PEP) nicht erforderlich sind, wenn den Behörden bereits ein gültiger afghanischer Nationalpass vorliegt. Die pauschale Behauptung der Behörden, für eine Rücknahme sei trotz Passbesitzes ein zusätzliches Dokument der Taliban nötig, reicht als Begründung für diesen Grundrechtseingriff keinesfalls aus (VG Köln, Beschluss vom 16.07.2026 – Az. 12 L 1715/26 und Beschluss vom 20.08.2026 – Az. 11 L 2116/26).
Zudem offenbaren die Entscheidungen gravierende inhaltliche und verfahrensrechtliche Mängel der behördlichen Praxis. Mündliche oder informelle „Absprachen“ zwischen deutschen Stellen und den Machthabern in Kabul bilden keine tragfähige Rechtsgrundlage für Vorführungsanordnungen. Es bleibt völlig unklar, wer die Befragungen konkret durchführt, welche Rechtsstellung diese Personen besitzen und ob unzulässige Gesinnungsprüfungen stattfinden (VG Köln, Beschluss vom 20.08.2026 – Az. 11 L 2116/26). Darüber hinaus drohen Betroffenen erhebliche Gefahren wie Haft und Misshandlung, falls im Rahmen der Anhörung Informationen an Taliban-Vertreter gelangen. Das Ignorieren dieser Risiken stellt einen Ermessensfehler dar (VG Köln, Beschluss vom 16.07.2026 – Az. 12 L 1715/26). In beiden Fällen wurde die aufschiebende Wirkung der Klagen wiederhergestellt bzw. angeordnet.
- Tagesschau 28.08.2026 von Peter Hornung: Exklusiv Abschiebungen nach AfghanistanTaliban auf Geheimmission in Deutschland
Die Taliban haben nach NDR-Informationen in dieser Woche eine Delegation nach Deutschland geschickt. Die Diplomaten sollen drei Wochen im Land bleiben und Abschiebungen nach Afghanistan vorbereiten.
Es ist bisher praktisch eine geheime Mission - vollkommen unbemerkt von der deutschen Öffentlichkeit. Die drei Taliban sind nach NDR-Informationen am Mittwoch in Deutschland eingetroffen. Nach ihrer Abreise aus Kabul hatten sie zuvor einen Stopp in Katar gemacht. An der dortigen deutschen Vertretung wurden ihnen Visa für Deutschland ausgestellt, die eine Gültigkeit von 30 Tagen haben. Derzeit hält sich die Gruppe an der afghanischen Botschaft im Berliner Stadtteil Grunewald auf.
Kommende Woche sollen die Männer weiterreisen - nach Bonn und nach München, wo es afghanische Generalkonsulate gibt. Das Auswärtige Amt bestätigte auf NDR-Anfrage am Freitagabend die Anwesenheit der Taliban-Delegation. Die Mission stehe im Zusammenhang mit weiteren Abschiebungen afghanischer Staatsbürger nach Afghanistan.
Es gehe darum, Dokumente auszustellen, die die Taliban anerkennen...