03.03.2026 Für fast die Hälfte der 2308 nach Pakistan geflohenen Afghaninnen und Afghanen hatte die Bundesregierung die Aufnahmezusage für Ortskräfte und besonders schutzbedürftige Menschen aus Afghanistan widerrufen. Dagegen sind mittlerweile 501 Klagen eingereicht. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Frage der Linken will die Bundesregierung trotzdem bei ihrer ablehnenden Linie bleiben. "Trotz Klagewelle: Bundesregierung hält an harter Linie gegen Afghanen fest", titelt dazu die Zeit.
Trotz einer Klagewelle von Afghanen vor deutschen Gerichten und schärferer Gesetze der Taliban gegen Kritiker will die Bundesregierung nicht von widerrufenen Aufnahmezusagen für ehemalige Ortskräfte und Oppositionelle abrücken. Das sei „nicht beabsichtigt“, ließ das Bundesinnenministerium auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag wissen. (NOZ)
... die Zahl der Klagen gegen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) widerrufene Aufnahmezusagen inzwischen auf 501 gestiegen; fast 90 davon sind in zweiter Instanz anhängig.
Der Inhalt einer ersten Veröffentlichung der Neuen Osnabrücker Zeitung wird von anderen Medien aufgegriffen.
Das Bundesamt für Migration ist mit Hunderten Klagen von Afghaninnen und Afghanen konfrontiert. Die Bundesregierung will ihre Aufnahmezusagen auch weiter nicht einlösen. ...
Zahlreichen Afghanen wird weiterhin die einst zugesagte Einreise nach Deutschland verweigert. Gegen den Widerruf sind offenbar rund 500 Klagen eingegangen. Grund für eine Kursänderung sieht die Bundesregierung nicht.
Trotz Hunderter Klagen will die Bundesregierung nach wie vor an den widerrufenen Aufnahmezusagen für Menschen aus Afghanistan festhalten. Dies geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, wie zunächst die »Neue Osnabrücker Zeitung« (NOZ) berichtete .
Nach der Machtübernahme der islamistischen Taliban in Afghanistan im August 2021 hatte die Bundesregierung Aufnahmezusagen für Menschen erteilt, die in dem Land für die Bundeswehr oder andere Institutionen gearbeitet hatten. Zusagen gab es auch für Menschen, die aus anderen Gründen als besonders gefährdet eingestuft wurden – etwa Frauenrechtlerinnen oder Menschenrechtsaktivisten.
Verschärfende Menschenrechtslage für Innenministerium nicht ausschlaggebend
Nach dem Regierungswechsel in Berlin schränkte die neue schwarz-rote Koalition die Aufnahmen jedoch stark ein. Da zahlreiche Betroffene bereits von Afghanistan nach Pakistan geflüchtet waren, sitzen diese dort fest. Mittlerweile hat die Bundesregierung für fast die Hälfte der 2308 nach Pakistan geflohenen Afghaninnen und Afghanen die Aufnahmezusage widerrufen.
Der Antwort des Innenministeriums zufolge gibt es inzwischen 501 Klagen gegen die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) widerrufenen Aufnahmezusagen. Eine Änderung der bestehenden Praxis sei »nicht beabsichtigt«. Diese Haltung besteht auch vor dem Hintergrund zunehmend schärferer Gesetze der Taliban, wie zuletzt die Erlaubnis für Ehemänner, ihre Frauen körperlich zu bestrafen.
Linkenabgeordnete fordert schnelles Handeln
»Wie schäbig ist es, dass sich Hunderte afghanische Menschen von Pakistan aus hilfesuchend an deutsche Verwaltungsgerichte wenden und die Einhaltung dieses Versprechens der Bundesregierung mühsam einklagen müssen«, sagte die fluchtpolitische Sprecherin der Linken, Clara Bünger, der »NOZ«.
Zwar hätten viele Betroffene auf dem Rechtsweg Erfolg. »Aber wenn es darum geht, Wort zu halten, darf die Regierung die Entscheidung nicht den Gerichten überlassen«, betonte Bünger. Alle ursprünglichen Aufnahmezusagen müssten jetzt schnell und unkompliziert umgesetzt werden.
Taliban-Kritiker bangen um ihr Leben, doch Berlin will vom abgegebenen Schutzversprechen nichts mehr wissen. Hunderte Afghanen ziehen vor deutsche Gerichte – auch aus Angst vor neuen, drakonischen Gesetzen.
Trotz einer Klagewelle von Afghanen vor deutschen Gerichten und schärferer Gesetze der Taliban gegen Kritiker will die Bundesregierung nicht von widerrufenen Aufnahmezusagen für ehemalige Ortskräfte und Oppositionelle abrücken. Das sei „nicht beabsichtigt“, ließ das Bundesinnenministerium auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag wissen.
Der Antwort zufolge ist die Zahl der Klagen gegen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) widerrufene Aufnahmezusagen inzwischen auf 501 gestiegen; fast 90 davon sind in zweiter Instanz anhängig.
„Die Bundesregierung muss ihre juristische Zermürbungstaktik beenden.“ Clara Bünger. fluchtpolitische Sprecherin der Linken
„Wie schäbig ist es, dass sich Hunderte afghanische Menschen von Pakistan aus hilfesuchend an deutsche Verwaltungsgerichte wenden und die Einhaltung dieses Versprechens der Bundesregierung mühsam einklagen müssen“, kommentierte die fluchtpolitische Sprecherin der Linken, Clara Bünger, die Entwicklung gegenüber unserer Redaktion.
Zwar hätten viele Betroffene auf dem Rechtsweg Erfolg. „Aber wenn es darum geht, Wort zu halten, darf die Regierung die Entscheidung nicht den Gerichten überlassen“, betonte Bünger. Alle ursprünglichen Aufnahmezusagen müssten jetzt schnell und unkompliziert umgesetzt werden; die Bundesregierung müsse die juristische Zermürbungstaktik beenden.
Bünger betonte die Dringlichkeit auch mit neuen, von den Taliban erlassenen Strafgesetzen, die sich an der Scharia orientieren. Diese sähen unter anderem die Todesstrafe für ein von den Taliban abweichendes Islamverständnis und harte Strafen für oppositionelle Haltungen vor. Zudem würden Frauen weiter entrechtet. Auch die UN-Frauenorganisation hat ihre Besorgnis über das neue Regelwerk bereits zum Ausdruck gebracht.
Schwarz-Rot verschärft Aufnahme von Afghanen
Für politisch besonders aktive Oppositionelle stelle das neue Gesetz eine erhebliche Gefährdung dar, mahnte Bünger: „Ich kann nicht glauben, dass die Regierung diese Menschen, denen eine Aufnahme fest zugesagt worden war, dennoch den Taliban zum Fraß vorwerfen will. Das ist unverantwortlich.“
Jüngst war bekannt geworden, dass fast die Hälfte von 2.308 in Pakistan lebenden Afghanen mit einer Aufnahmezusage aus Zeiten der Ampel-Regierung nicht nach Deutschland kommen dürfen; es bestehe kein politisches Interesse mehr an einer Aufnahme, hieß es. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, freiwillige Aufnahmen so weit wie möglich zu beenden.