25.08.2021 Mit drei Beiträgen spricht Linken-MdB Ulla Jelpke die besondere Not und Gefährdung von Menschen in Afghanistan an. Das sind neben den Ortskräften und ihren Familien auch die Angehörigen von in Deutschland aufgenommenen Schutzsuchenden, deren Familiennachzug zum Teil jahrelang verschleppt wurde.
Familiennachzug aktiv verhindert
Veröffentlicht am 25. August 2021 von Ulla Jelpke
Mit schwerwiegenden Folgen: Unterstützung geflüchteter Afghanen von Bundesregierung verschleppt
von Ulla Jelpke (erschienen in der jungen Welt am 25.08.2021)
Frau A. ist in großer Sorge um ihre beiden Töchter, vier und sieben Jahre alt, und ihren Ehemann. Seitdem die Taliban ihre Heimatstadt Herat kontrollieren, sind sie nicht mehr zu erreichen. Seit 2017 lebt Frau A. in Deutschland, nach einem Klageverfahren wurde sie im Sommer 2020 als Flüchtling anerkannt und beantragte den Familiennachzug. Doch auf einen Termin in der deutschen Botschaft in Islamabad warten ihr Ehemann und die Töchter seit über einem Jahr. Aufgrund der für sie unerträglichen Situation ist Frau A. seit längerem depressiv und leidet unter starken Schlafstörungen....
Vergessene Helfer
Veröffentlicht am 25. August 2021 von Ulla Jelpke
Die »Ortskräfte« der Bundeswehr in Afghanistan werden schon seit Jahren ihrem Schicksal überlassen
von Ulla Jelpke (erschienen in der jungen Welt am 25.08.2021)
Nach der Eroberung Afghanistans durch die Taliban haben die ehemaligen westlichen Besatzer eine überstürzte und chaotische Evakuierungsoperation gestartet, deren Gelingen faktisch vom Wohlwollen der neuen Machthaber abhängt. Im Fokus der Aufmerksamkeit stehen vor allem die sogenannten Ortskräfte, also insbesondere Afghanen, die in der Vergangenheit entweder ausländischen Militärs oder zivilen Hilfsorganisationen zugearbeitet haben und jetzt überwiegend sich selbst überlassen wurden. Ein 2013 für sie eingeführtes Aufnahmeverfahren blieb bis vor wenigen Tagen nahezu unverändert – obwohl es sich unter den Bedingungen des eskalierenden Krieges zunehmend als überbürokratisiert und langwierig erwies....
Afghanische Familienangehörige sofort evakuieren!
Veröffentlicht am 25. August 2021 von Ulla Jelpke
„Völlig zu kurz kommt in der aktuellen Afghanistan-Debatte, dass die Bundesregierung nicht nur für Ortskräfte, sondern auch für Familienangehörige von in Deutschland lebenden afghanischen Geflüchteten verantwortlich ist. Denn das SPD-geführte Auswärtige Amt hat den Familiennachzug über Jahre verschleppt und massiv behindert: Viele Angehörige warten bereits seit zwei Jahren allein auf einen Konsulatstermin zur Vorsprache in Islamabad oder Neu-Delhi, die Visastelle in Kabul ist seit 2007 geschlossen. Alle Appelle der letzten Jahre, die Wartezeiten zu verkürzen und die Visaverfahren zu beschleunigen, stießen auf politisch taube Ohren. Spätestens jetzt muss die Bundesregierung die Familienangehörigen schnell und unbürokratisch aufnehmen, von denen sich viele in akuter Lebensgefahr befinden“, fordert Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der aktuellen Entwicklungen in Afghanistan. Jelpke weiter:
„Mehr als 3.000 Afghanen und Afghaninnen (Stand Mai dieses Jahres) warten auf einen Termin zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung an den Botschaften in Islamabad und Neu-Delhi. Zu dieser Wartezeit kommt noch die oft langwierige bürokratische Bearbeitung des Visumsantrags hinzu. Doch trotz des offensichtlichen Bedarfs wurde das Personal in Islamabad und Neu-Delhi im Laufe der letzten zwei Jahre von 47 auf 39 Stellen zusammengestrichen. Das ist inakzeptabel und trägt im Ergebnis mit dazu bei, dass Angehörige mit einem Recht auf Einreise nach Deutschland jetzt unter die Taliban-Herrschaft fallen. Die Familienangehörigen von in Deutschland lebenden afghanischen Schutzberechtigten bzw. Staatsangehörigen müssen deshalb sofort unbürokratisch in die Evakuierung mit einbezogen werden, und zwar über die sogenannte Kernfamilie hinaus. Zudem müssen Visumsanträge zur Familienzusammenführung in den Nachbarländern sofort entgegengenommen und schnell und unbürokratisch entschieden werden – das gilt auch für bereits anhängige Verfahren.
Nicht vergessen werden darf zudem, dass bei mehr als der Hälfte aller in Deutschland lebenden afghanischen Geflüchteten der Schutzstatus nicht durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), sondern durch die Gerichte angeordnet wurde. Doch erst mit der Anerkennung als Flüchtling gehen Rechte wie das auf Familiennachzug der sogenannten ‚Kernfamilie‘ einher. Viele afghanische Geflüchtete hatten aufgrund von Fehlern einer Bundesbehörde somit bisher keinen Anspruch auf Familienzusammenführung, oder erst nach langwierigen Klageverfahren. Das BAMF muss jetzt allen afghanischen Geflüchteten in Deutschland umfassenden Schutz gewähren.“