18.05.2026 Aus dem Newsletter Mai 2026 des Flüchtlingsrates NRW:
Zusammenfassung und Presseschau Aktuelle Lage in Afghanistan und Abschiebungen aus Deutschland
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beschreibt in seinem Länderreport Afghanistan vom 16.04.2026 die weiterhin angespannte humanitäre und wirtschaftliche Lage im
Land. Seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 befinde sich Afghanistan in einer
schweren Finanz- und Wirtschaftskrise. Eine zentrale Ursache hierfür sei der Wegfall internationaler Hilfen aufgrund der Sanktionen gegen die Taliban. Zudem habe insbesondere die Anfang 2025 erfolgte Kürzung humanitärer Hilfen durch die USA die Situation verschärft. Laut den Autorinnen des Reports sind Arbeitslosigkeit und Armut im Land massiv verbreitet. Ein erheblicher Teil der Bevölkerung leide unter Ernährungsunsicherheit und Mangel am Zugang zu sauberem Trinkwasser. Das afghanische Gesundheitssystem sei erheblich beeinträchtigt und könne den Bedarf an medizinischer Versorgung nicht decken. Unter anderem sterben nach Angaben des BAMF weiterhin Kinder an grundsätzlich behandelbaren Infektionskrankheiten. Menschen mit psychischen oder körperlichen Behinderungen seien außerdem häufig gesellschaftlicher Stigmatisierung ausgesetzt, wodurch ihr Zugang zu Versorgung zusätzlich eingeschränkt sei. Der Krieg zwischen Pakistan und Afghanistan habe zudem Fluchtbewegungen nach Afghanistan ausgelöst. Darüber hinaus würden sich viele der aus Iran und Pakistan abgeschobenen afghanischen Staatsangehörigen innerhalb des Landes weiterbewegen. Allein im Jahr 2025 hätten beide Staaten rund 2,7 Millionen afghanische Staatsangehörige abgeschoben. Pakistan habe ab März 2025 seine Abschiebungspolitik verschärft. Dazu setzte die Regierung im Rahmen des „Rückführungsprogramms für illegale Ausländer“ (IFRP) eine Ausreisefrist für afghanische Staatsangehörige ohne regulären Aufenthaltsstatus. In der Folge sei das Programm schrittweise auch auf registrierte afghanische Schutzsuchende, also in Pakistan registrierte afghanische Staatsangehörige mit formellem Aufenthalts- oder Schutzstatus, ausgeweitet worden. Zusätzlich seien im Anschluss an die Erdbeben Ende August 2025 in den Provinzen Nangarhar und Kunar rund 7.400 Personen als Binnenvertriebene registriert worden.
Derweil hat das Talibanregime offenbar den Druck auf die Bevölkerung weiter erhöht. Wie die
Tagesschau in einem Artikel vom 12.02.2026 berichtet, sehe das neue Strafgesetzbuch der
Taliban weitreichende Einschränkungen und harte Strafen vor, u.a. für „Respektlosigkeit“ gegenüber dem Regime oder Abweichungen von religiösen Vorgaben. Besonders betroffen seien
Frauen: Mehrere Vorschriften beschränkten ausdrücklich ihre Bewegungsfreiheit, den Zugang
zu familiären Kontakten im Alltag sowie ihre körperliche Selbstbestimmung. Laut Inga Weller
von der Frauenrechtsorganisation Medica Mondiale würden dadurch Gewalt und Diskriminierung gegen Frauen rechtlich legitimiert. So soll Männern selbst bei körperlicher Gewalt gegen ihre Ehefrauen lediglich eine geringe Strafe drohen. Zugleich werde betroffenen Frauen die
Beweislast für die Gewalt im Verfahren auferlegt.
Trotz der äußerst prekären humanitären und menschenrechtlichen Lage hat Deutschland erneut eine Sammelabschiebung nach Afghanistan durchgeführt. In seiner Pressemitteilung vom 28.04.2026 informiert das Bundesinnenministerium (BMI), dass am gleichen Tag insgesamt 25 afghanische Männer per Charterflug von Leipzig nach Kabul abgeschoben wurden. Bei den Betroffenen handele es sich um in Deutschland u.a. wegen Totschlags, Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung und Drogendelikten straffällig gewordene Personen. Die Maßnahme beruhe auf einer Vereinbarung zwischen dem Bundesinnenministerium und der De-facto-Regierung Afghanistans über regelmäßige Abschiebungen. In einem Artikel der Berliner Zeitung vom 28.04.2026 äußerte Clara Bünger von der Linken Kritik an der Abschiebung und verurteilte die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit den Taliban, da sie hierdurch ein Regime normalisiere, das Frauen entrechte, politische Gegner verfolge und öffentliche Hinrichtungen vornehme.
Aus aktuellen Recherchen des ZDF Magazin Royal geht hervor, dass die Zusammenarbeit deutscher Behörden mit Taliban-Vertretern offenbar deutlich mehr beinhaltet, als die vom BMI
bislang dargestellten bloßen „technischen Kontakte“. In seiner Sendung vom 01.05.2026 berichtet es, dass in der Bonner Außenstelle des BAMF eine Vorführung ausreisepflichtiger afghanischer Staatsangehöriger vor dem Taliban-Vertreter Said H. stattgefunden habe, um die für eine Abschiebung erforderlichen Dokumente ausstellen zu können. Said H. sei im Juli 2025 als Konsularbeamter akkreditiert worden und leite inzwischen faktisch das afghanische Generalkonsulat in Bonn. Dem Sender gelang es, einen solchen Termin filmisch zu dokumentieren: Zu sehen ist, dass mehrere Justizfahrzeuge aus Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern auf das Gelände der BAMF-Außenstelle fahren und später Said H. in einem Fahrzeug das Gelände verlässt. Das Bundesinnenministerium erklärte gegenüber dem Magazin, es habe sich hierbei um „bundespolizeiliche Maßnahmen“ gehandelt, das BAMF habe lediglich Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Laut ZDF Magazin Royal ist das Auswärtige Amt nach eigenen Angaben nicht beteiligt gewesen.
Wie die Tagesschau in einem Artikel vom 01.05.2026 berichtet, würden die Bundesländer laut
Recherchen des NDR bereits weitere Abschiebungen nach Afghanistan vorbereiten. Aus Kreisen der Bundesländer habe es demnach geheißen, dass die Abschiebungen prioritär Straftäter beträfen, es jedoch auch Überlegungen gäbe, alleinstehende afghanische Männer ohne strafrechtliche Verurteilungen abzuschieben.