Ankunftszentrum: Experte hält Verfahren für zweifelhaft

„Jeder Asylbewerber hat das Recht, sich beraten zu lassen“ sagt Jens Dieckmann.

Der Bonner Rechtsanwalt Jens Dieckmann hat sich auf Asylverfahren spezialisiert. Der Fachmann rechnet wegen der komprimierten Anhörungen in der Außenstelle mit vielen Klagen. So können sich Asylbewerber zum Beispiel bei Ladungsfristen von zwei Tagen vor Durchführung des Verfahrens nicht ausreichend darauf vorbereiten.

Für den Bonner Rechtsanwalt Jens Dieckmann, dessen Kanzlei sich auf Asylverfahren spezialisiert hat, ergeben sich möglicherweise auch eine Reihe von juristischen Fragen aus der komprimierten Durchführung der Asylverfahren. Zwar gibt es laut Dieckmann „noch keine einschlägigen Urteile zu der aktuellen Bundesamtspraxis“. Aus seiner Sicht sei es „aber extrem problematisch“, etwa eine Ladung zwei Tage vor Durchführung des Verfahrens auszusprechen: „Rechtlich ist das nach dem deutschen Asylgesetz zwar zulässig, da es keine festen Ladungsfristen gibt“, so Dieckmann. „Aber es erscheint mir zweifelhaft, ob unter diesen Rahmenbedingungen aus Sicht der Flüchtlinge überhaupt eine ausreichende Vorbereitung gewährleistet ist.“

Nach bindenden EU-Asylverfahrensrichtlinien hat jeder Asylbewerber das Recht, sich in allen Phasen seines Verfahrens effektiv beraten zu lassen, was aktuell offenkundig nicht gewährleistet sei, so Dieckmann. Er könne Flüchtlingen, die glaubten, bei ihrer Anhörung nicht ausreichend zu Wort gekommen zu sein, nur raten, „dieses sofort vor einer Entscheidung im Protokoll aktenkundig machen zu lassen“. Auch dies sei ein ausdrückliches Recht des Asylbewerbers schon aus der maßgeblichen EU-Richtlinie. Es sei bereits bei einigen Asylverfahren mit syrischen Flüchtlingen auffällig, wie knapp deren Protokolle gehalten seien.

01.10.2016 BONN. http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/Experte-h%C3%A4lt-Ve...