10.10.2024 Wie das Statistische Bundesamt in einer Pressemitteilung bekannt gibt, stieg die Zahl der Empfänger*innen von Asylbewerberregelleistungen im Jahr 2023 um 8 % an, bezogen auf das Vorjahr 2022.
Rund 522 700 Personen bezogen Ende 2023 Asylbewerberregelleistungen.
Darunter waren etwa 27 500 Personen aus der Ukraine.
...stieg die Zahl der Leistungsbezieherinnen und -bezieher gegenüber 2022 um rund 8 % oder 36 600 Personen.
Knapp zwei Drittel der Leistungsbeziehenden männlich, gut ein Viertel minderjährig – häufigste Herkunftsländer Syrien, Türkei, Afghanistan und Irak
Bei den Hilfen wird unterschieden zwischen Regelleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs und besonderen Leistungen, die in speziellen Bedarfssituationen wie Krankheit oder Schwangerschaft gewährt werden. Diese besonderen Leistungen erhielten laut Statistikamt im vergangenen Jahr 274.500 Menschen. Darunter waren etwa 13.000 Leistungsberechtigte, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten.
Wir zitieren die Pressemitteilung und anschließend einen Bericht des Spiegel:
Rund 522 700 Personen bezogen Ende 2023 Asylbewerberregelleistungen
Knapp zwei Drittel der Leistungsbeziehenden männlich, gut ein Viertel minderjährig – häufigste Herkunftsländer Syrien, Türkei, Afghanistan und Irak
WIESBADEN – Rund 522 700 Personen in Deutschland haben am Jahresende 2023 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen. Darunter waren etwa 27 500 Personen aus der Ukraine. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl der Leistungsbezieherinnen und -bezieher gegenüber 2022 um rund 8 % oder 36 600 Personen. Damit setzte sich der Aufwärtstrend aus dem Vorjahr (+22 % im Jahr 2022 gegenüber 2021) fort.
Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG erfüllen. Dabei wird unterschieden zwischen Regelleistungen und besonderen Leistungen. Zu den Regelleistungen zählen Grundleistungen zur Deckung des (persönlichen) notwendigen Bedarfs nach § 3 AsylbLG und Leistungen in besonderen Fällen nach § 2 AsylbLG. Leistungen in besonderen Fällen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Teil II des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) erhielten Personen, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufhielten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, etwa durch Vernichtung des Passes oder Angabe einer falschen Identität.
66 % der Regelleistungsempfängerinnen und -empfänger am Jahresende 2023 waren männlich und 34 % weiblich. 28 % waren minderjährig, 70 % zwischen 18 und 64 Jahren alt und etwa 1 % war 65 Jahre und älter. Die meisten Leistungsberechtigten stammten aus Asien (49 %), 31 % stammten aus Europa und 15 % aus Afrika. Die häufigsten Herkunftsländer waren Syrien und die Türkei mit jeweils 15 % aller Leistungsberechtigten, Afghanistan (11 %) und der Irak (8 %). 5 % aller Leistungsberechtigten zum Jahresende 2023 stammten aus der Ukraine.
Hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz oder mit entsprechender Fiktionsbescheinigung wechselten spätestens am 31. August 2022 vom AsylbLG in das Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII). Dennoch erhalten neu ankommende Personen aus der Ukraine bis zur Erteilung der erforderlichen Aufenthaltserlaubnis und Klärung der Einordnung zum SGB II oder SGB XII zunächst nach wie vor Leistungen nach dem AsylbLG.
Rund 274 500 Empfängerinnen und Empfänger besonderer Asylbewerberleistungen
Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG auch besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden. Hierzu zählen Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach § 4 AsylbLG, Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG, sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG sowie – nach § 2 AsylbLG – Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII und SGB IX Teil II. Ende 2023 erhielten rund 274 500 Personen besondere Leistungen. Darunter waren etwa 13 000 Leistungsberechtigte, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse sind in den Tabellen zu den Bruttoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (22211), zu den Empfängern und Empfängerinnen von Regelleistungen (22221), besonderen Asylbewerberleistungen (22231) und Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (22251) in der Datenbank GENESIS-Online sowie auf der Themenseite „Asylbewerberleistungen“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar.
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Spiegel, 10.10.2024: Im Vergleich zum Vorjahr Zahl der Empfänger von Asylbewerberleistungen um acht Prozent gestiegen
Rund 522.000 Asylsuchende haben 2023 staatliche Hilfsleistungen bezogen. 66 Prozent der Empfänger waren männlich, 34 weiblich, meldet das Statistische Bundesamt. Die drei häufigsten Herkunftsländer: Syrien, Türkei, Afghanistan.
Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen in Deutschland ist im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2022 um 8,0 Prozent auf 522.700 Menschen angestiegen. Damit setzte sich der Aufwärtstrend aus dem Vorjahr fort, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Donnerstag mitteilte. Im Jahr zuvor hatte es einen Anstieg um 22 Prozent gegeben.
Den Angaben zufolge waren 66 Prozent der Leistungsempfängerinnen und -empfänger am Jahresende 2022 männlich und 34 Prozent weiblich.
Die meisten der Leistungsberechtigten stammten den Statistikern zufolge Ende 2023 aus Asien (49 Prozent), 31 Prozent aus Europa und 15 Prozent aus Afrika. Die drei häufigsten Herkunftsländer waren Syrien, die Türkei und Afghanistan.
28 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen waren minderjährig, 70 Prozent zwischen 18 und 64 Jahren alt, rund ein Prozent war 65 Jahre und älter.
Bei den Hilfen wird unterschieden zwischen Regelleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs und besonderen Leistungen, die in speziellen Bedarfssituationen wie Krankheit oder Schwangerschaft gewährt werden. Diese besonderen Leistungen erhielten laut Statistikamt im vergangenen Jahr 274.500 Menschen. Darunter waren etwa 13.000 Leistungsberechtigte, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten.