29.09.2024 Aus der Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Politikerin Clara Bünger gehen aktuelle Zahlen hervor, die die Bearbeitungsdauer von Asylverfahren betreffen. Wir zitieren das RND, das die Zahlen unter die Lupe genommen hat. Dessen Kurzfassung:
Asylverfahren haben im laufenden Jahr 2024 durchschnittlich etwas länger gedauert, als im Vorjahr [8,2 Monate]. Schneller liefen jedoch sogenannte Dublin-Verfahren [2,9 Monate]. Auch viele Verfahren von Asylsuchenden aus Ländern mit geringer Anerkennungsquote konnten stark beschleunigt werden [6,2 Monate].
... Wesentlich länger dauert in der Regel der Klageweg, wenn sich Asylbewerber juristisch gegen Entscheidungen des Bundesamtes wehren. Die Klageverfahren dauerten durchschnittlich 17,1 Monate...
Hier der vollständige Artikel:
RND, 28.09.2024: Leichte Veränderung zum Vorjahr Asylverfahren dauern länger, Dublin-Verfahren sind schneller erledigt
Berlin. Ein Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dauerte im laufenden Jahr 2024 durchschnittlich 8,2 Monate. Damit sind Asylverfahren in Deutschland etwas langsamer geworden. Im Jahr 2023 dauerten sie durchschnittlich 6,8 Monate. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Die Daten decken einen Zeitraum bis Ende August ab.
Verfahren, die eine Ablehnung eines Asylantrags als „offensichtlich unbegründet“ zum Ergebnis hatten, verliefen mit 6,2 Monaten etwas schneller. Deutlich schneller – und auch etwas schneller als im Vorjahr – liefen sogenannte Dublin-Verfahren, bei denen überprüft wird, ob ein anderer EU-Staat, in den ein Schutzsuchender zuerst eingereist ist, für das Asylverfahren zuständig ist. Diese Verfahren dauerten im Zeitraum von Anfang Januar bis Ende August durchschnittlich 2,9 Monate, im Jahr 2023 waren es noch drei Monate.
Beschleunigte Verfahren: Ziel ist Abarbeitung in drei Wochen
Noch schneller verliefen sogenannte Verfahren zur beschleunigten Bearbeitung von Asylanträgen für Herkunftsländer mit einer geringen Anerkennungsquote von unter 5 Prozent. Solche beschleunigten Verfahren werden seit Dezember 2023 für Asylbewerber aus Georgien, Moldau und den Westbalkanstaaten, seit März 2024 auch für Marokko, Algerien und Tunesien angewandt. Ziel des Bundesamtes ist es, die beschleunigten Verfahren innerhalb von drei Wochen abzuschließen. Bei Asylbewerbern aus Georgien, Moldau und den Westbalkanstaaten gelang das in 72 Prozent der Verfahren, bei Asylbewerbern aus Marokko, Algerien und Tunesien immerhin in 58 Prozent.
Wesentlich länger dauert in der Regel der Klageweg, wenn sich Asylbewerber juristisch gegen Entscheidungen des Bundesamtes wehren. Die Klageverfahren dauerten durchschnittlich 17,1 Monate – was allerdings eine merkliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahr ist. 2023 dauerten die Verfahren im Schnitt noch 20,7 Monate. Große Unterschiede gibt es dabei weiterhin zwischen den Bundesländern. Während ein Klageverfahren in diesem Jahr in Rheinland-Pfalz durchschnittlich nur 6 Monate dauerte, waren es im Schlusslicht Brandenburg 29,3 und in Hessen 29 Monate. Im Vorjahr lag die durchschnittliche Klageverfahrensdauer in Brandenburg sogar noch bei 38,8 Monaten.
Zu viel schnelleren Eilverfahren kommt es etwa, wenn Asylbewerber gegen eine Ablehnung ihres Asylantrags als „offensichtlich unbegründet“ klagen. In Solchen Fällen betrug die durchschnittliche Dauer der Gerichtsverfahren im bisherigen Jahr bis Ende Juli nur 38,1 Tage.
Bünger: Keine Schnelligkeit zulasten der Fairness
„Schnelle Asylverfahren sind im Interesse der Asylsuchenden, die ja überwiegend einen Schutzstatus erhalten“, sagte Linken-Politikerin Clara Bünger dem RND. Das dürfe aber nicht zulasten der Qualität und der Fairness gehen. „Ich habe die große Sorge, dass angesichts des politischen Drucks bei Geflüchteten aus Ländern mit geringeren Anerkennungschancen nicht mehr so genau hingeschaut wird. Schnellverfahren ohne ausreichende Beratungsmöglichkeiten darf es nicht geben“, forderte sie.
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„In der politischen Debatte wird von rechter Seite oft behauptet, wer es einmal nach Deutschland geschafft habe, könne unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens in Deutschland bleiben, schon wegen der langen Verfahrensdauern“, sagte Bünger. Das entbehre aber jeder Grundlage: „Bei Schutzsuchenden mit schlechten Erfolgschancen dauern die Verfahren beim BAMF und bei den Gerichten oft nur wenige Wochen, dann droht die Abschiebung.“