Auch in NRW-Flughäfen: Proteste gegen Abschiebungen und Aufbau von Abschiebezentren

26.10.2026 Bundesweit wurde am Samstag an Flughäfen gegen Abschiebungen und den Aufbau von Abschiebezentren protestiert, in NRW neben Düsseldorf auch in Köln/Bonn. Dazu hatte ein Bündnis aufgerufen.

Hier Berichte zu den Aktionen in Düsseldorf. Dabei wurden auch die Abschiebungen nach Afghhanistan und der aktuelle Fall der Abschiebung von einem Familienvater und der 19-jährigen Tochter nach Sri Lanka angesprochen; hierbei konnte die Abschiebung der Mutter und der jüngeren Brüder verhindert werden.

Kurz zuvor hatte Pro Asyl in einer Pressemitteilung auf einen VG-Entscheid hingewiesen, dem zufolge das Asyl­grenz­ver­fah­ren für eine Fami­lie mit drei Kin­dern und einen allein­rei­sen­den, kran­ken Mann am Ber­li­ner Flug­ha­fen BER gestoppt wurde; nach Ansicht des Gerichts war nicht sicher­ge­stellt, dass die Kin­der und der kran­ke Mann ange­mes­sen ver­sorgt wur­den. 

 

Deutschlandweit gibt es an Flughäfen Proteste gegen die Abschiebepolitik der Bundesregierung, auch am Flughafen Düsseldorf.

Von Moritz Börner. Es sind Herbstferien, Hauptreisezeit am Flughafen, tausende Urlauber schoben ihre Koffer heute durch das Terminalgebäude des Düsseldorfer Flughafens. Mittendrin die wehenden Fahnen von Flüchtlingshilfeorganisationen und Parteien wie der Linken oder der Grünen Jugend. Sie hatten zu einer Demo gegen die Abschiebepolitik der Bundesregierung aufgerufen.

"Return Hubs" in der Kritik

"Ich bin gegen die menschenverachtende Abschiebepolitik", erklärt eine Frau. Sie kritisiert, so wie viele andere Teilnehmer, dass im Zuge der EU-Asylreform die Abschiebepolitik in Deutschland verschärft wird. Deutschland bereitet zum Beispiel mit weiteren EU-Staaten die Errichtung von Abschiebezentren in Drittstaaten vor. In der EU abgelehnte Asylbewerber sollen von diesen sogenannten "Return Hubs" in ihre Heimatländer oder Nachbarstaaten zurückgebracht werden.

Die Bundesregierung hat zuletzt wiederholt betont, dass sie mehr Abschiebungen will. Zuletzt hatte die teilweise Abschiebung einer Leverkusener Familie nach Sri Lanka für Diskussionen gesorgt. (s. dazu 24.10.2026 Familie Rouf aus Leverkusen : Sohn Ruhaim spricht erstmals über Abschiebung)

Demonstranten wollen Abschiebegefängnis verhindern

Die rund 70 Menschen, die am Samstagnachmittag zum Düsseldorfer Flughafen gekommen sind, fordern mit einem großen Banner mit der Aufschrift "Abschiebegefängnis verhindern" auch den Baustopp eines Haftzentrums für abgelehnte Asylbewerber in Mönchengladbach. Dort sollen Haftplätze für 140 Menschen geschaffen werden.

Abschiebungen nach Afghanistan

Ali Nahawandi von der Flüchtlingshilfeorganisation "Afghanischer Aufschrei" ist einer der Organisatoren der Demonstration. Er hält es für falsch, dass die Bundesregierung Menschen nach Afghanistan abschiebt, trotz der schwierigen Menschenrechtslage. "Es soll mit aller Härte abgeschoben werden, obwohl sich an der Lage in den Ländern wie Afghanistan nichts verändert hat", sagt er, "es ist sogar alles schlimmer geworden."

Deutschlandweite Protestaktion

Im Düsseldorfer Flughafen schallten die Reden der Demo-Teilnehmer laut durch das Terminalgebäude. Viele Reisende liefen zum Check-In oder den Gates, ohne der Demo viel Aufmerksamkeit zu schenken. Manche blieben aber auch stehen und hörten zu. Ähnliche Kundgebungen gab es deutschlandweit unter anderem auch auch an den Flughäfen München, Berlin, Köln oder Frankfurt.

Bündnis demonstriert gegen Abschiebungen in Düsseldorf WDR Studios NRW 24.10.2026

 

Bundesweit haben Menschen gegen Abschiebungen protestiert. In Frankfurt und Düsseldorf sollen neue Abschiebezentren an den Flughäfen entstehen.

Aus Düsseldorf und Frankfurt von Bernhard Clasen und Yağmur Ekim Çay

An mehreren Flughäfen haben am Wochenende in ganz Deutschland hunderte Menschen gegen Abschiebungen demonstriert. Die Proteste richteten sich gegen die Ausweitung von Haft, gegen die Brutalisierung der Abschiebepraxis und eine Zunahme von Abschiebefällen insgesamt. „Es geht nicht nur darum, was passiert, wenn man eine Grenze überquert“, sagte Salah Kurdi von der Initiative Welcome United aus Darmstadt, die sich an den Protesten am Frankfurter Flughafen beteiligte. „Die Grenze begleitet einen auch im Alltag.“

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Auch in Düsseldorf soll am Flughafen ein Asylgrenzzentrum entstehen, in dem auch Familien interniert werden sollen – dagegen protestierten am Samstag etwa 80 Menschen im Terminal. Auf Transparenten und in ihren Redebeiträgen beklagten sie die zunehmende Brutalisierung der Abschiebungen. Sie kritisieren den geplanten Bau eines Abschiebegefängnisses in Mönchengladbach und die Zusammenarbeit der deutschen Behörden mit dem afghanischen Taliban-Regime.

Abschiebehaft, so betonten mehrere Rednerinnen und Redner, habe nichts mit begangenen Straftaten zu tun. Sie diene allein dazu, Abschiebungen für die Behörden zu erleichtern. Zugleich kritisierten sie die zunehmende Brutalität gegenüber den Inhaftierten in den Abschiebeeinrichtungen. Auf psychische Krisen reagiere man dort, berichtete eine Rednerin, mit Isolationshaft.

„Stellt euch vor, ihr liegt nachts in einer Zelle im Abschiebegefängnis. Und dann geht das Licht an und ihr müsst ein Lebenszeichen geben“, berichtet Frank Gockel vom Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren“. Im Abschiebegefängnis Büren sollen Menschen über so genannte „Lebenszeichenkontrollen“ regelmäßig geweckt werden, in Abständen von 15 Minuten. Bei einem dokumentierten Fall seien es sechs Wochen mit 5.000 Lebenskontrollen gewesen sein. „Wer ohnehin Angst vor einer Abschiebung hat, hat nicht einmal Zeit für Schlaf und Ruhe“, sagte Gockel, der seit 30 Jahren jede Woche Gefangene im Abschiebegefängnis in Büren besucht.

Auch Lizzy Schubert, Düsseldorfer Bundestagsabgeordnete der Linken, kritisiert die Abschiebung insbesondere von Kindern und Babys. „Wir sind auf einer neuen Ebene der Unmenschlichkeit angekommen“, klagt sie. Noch deutlicher wird Gockel in seiner Kritik der Isolationsstationen mit Schlafentzug in Abschiebegefängnissen: „Andere mögen sagen, die ist notwendig, ich nenne das Folter.“

 

 

Das Ver­wal­tungs­ge­richt Cott­bus hat das Asyl­grenz­ver­fah­ren für eine Fami­lie mit drei Kin­dern und einen allein­rei­sen­den, kran­ken Mann am Ber­li­ner Flug­ha­fen BER gestoppt. Nach Ansicht des Gerichts war nicht sicher­ge­stellt, dass die Kin­der und der kran­ke Mann ange­mes­sen ver­sorgt wur­den. PRO ASYL for­dert: kei­ne Fami­li­en und schutz­be­dürf­ti­ge Men­schen in Grenzverfahren!

Die Betrof­fe­nen sind nun nach Deutsch­land ein­ge­reist und durch­lau­fen ihre Asyl­ver­fah­ren in regu­lä­ren Ver­fah­ren. Die neu­en Asyl­grenz­ver­fah­ren an den Außen­gren­zen gel­ten mit dem neu­en Gemein­sa­men Euro­päi­schen Asyl­sys­tem (GEAS) seit Mit­te Juni.

„Das sind kei­ne Ein­zel­fäl­le. Dahin­ter steht ein Sys­tem der Ver­ant­wor­tungs­lo­sig­keit: Tem­po und Abschre­ckung zäh­len in den neu­en Grenz­ver­fah­ren mehr als Men­schen­rech­te. Asyl­su­chen­de gehö­ren nicht hin­ter Zäu­ne und Mau­ern. Grenz­ver­fah­ren müs­sen ganz abge­schafft wer­den – und Fami­li­en mit Kin­dern und beson­ders Schutz­be­dürf­ti­ge müs­sen schon jetzt davon aus­ge­nom­men wer­den“, so Helen Reze­ne, Geschäfts­füh­re­rin von PRO ASYL.

Län­ger als zehn Tage wur­den eine Fami­lie aus Alge­ri­en – die Eltern und ihre drei Kin­der im Alter von 10, 12 und 17 Jah­ren – und ein allein­rei­sen­der Mann aus Alge­ri­en im Tran­sit­be­reich des BER fest­ge­hal­ten. Mit sechs Eil­be­schlüs­sen ent­schied das Ver­wal­tungs­ge­richt Cott­bus nun, dass sie ein­rei­sen und das regu­lä­re Asyl­ver­fah­ren durch­lau­fen dürfen.

Ärzt­li­che Hil­fe ange­for­dert – aber nicht erhalten

Die Mut­ter berich­te­te dem Rechts­an­walt der Fami­lie, dass ihr Sohn durch die Bedin­gun­gen im Grenz­ver­fah­ren an schwe­ren psy­chi­schen Belas­tun­gen lei­de, kaum schla­fen und essen kön­ne. Die Toch­ter, die einen Infekt habe, habe kei­ne adäqua­te ärzt­li­che Behand­lung bekom­men. Der allein­rei­sen­de Antrag­stel­ler lei­det an diver­sen kör­per­li­chen und see­li­schen Beschwer­den. Die Anfor­de­rung von ärzt­li­cher Unter­stüt­zung wur­de nach einem Akten­ver­merk der Bun­des­po­li­zei nicht wei­ter verfolgt.

„Die Grenz­ver­fah­ren sind bun­des­weit ein­zu­stel­len, solan­ge das BAMF nicht in eige­ner Ver­ant­wor­tung sicher­stel­len kann, dass schutz­be­dürf­ti­gen Per­so­nen in den Grenz­ver­fah­rens­ein­rich­tun­gen die nöti­ge Unter­stüt­zung gebo­ten wird. Das ist nach Anga­ben der Bun­des­re­gie­rung bis­lang nicht der Fall, weil die Ein­rich­tun­gen von den Län­dern betrie­ben wer­den. Die Beschleu­ni­gung von Asyl­ver­fah­ren darf nicht auf Kos­ten der Gesund­heit von Schutz­su­chen­den und auf dem Rücken von Kin­dern und Fami­li­en aus­ge­tra­gen wer­den“, so Rechts­an­walt Chris­toph Tomet­ten, der die Betrof­fe­nen vertritt.

 Gericht: Zustän­dig­keit ungeklärt

Das Gericht wer­te­te das mehr als zehn­tä­gi­ge Fest­hal­ten als erheb­li­chen grund­rechts­re­le­van­ten Ein­griff in die Bewe­gungs­frei­heit. Die Mit­glied­staa­ten müss­ten bei der Unter­brin­gung die Garan­tien der EU-Auf­nah­me­richt­li­nie für das Kin­des­wohl und die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung kran­ker Per­so­nen sicher­stel­len. Das las­se sich für den BER nicht mit der erfor­der­li­chen Gewiss­heit fest­stel­len: Zustän­dig für das Grenz­ver­fah­ren ist das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF), die Ein­rich­tung betreibt jedoch die Zen­tra­le Aus­län­der­be­hör­de Bran­den­burg. Unklar blieb, ob das BAMF über Kon­troll- und Wei­sungs­rech­te ver­fügt, um Män­gel selbst zu behe­ben. Nach einer Fol­gen­ab­wä­gung ent­schied das Gericht zuguns­ten der Betroffenen.

Kin­der wer­den im Tran­sit­be­reich festgehalten

Mit der GEAS-Reform wur­den die Grenz­ver­fah­ren aus­ge­wei­tet. Seit­dem kön­nen auch Kin­der gemein­sam mit ihren Eltern bis zu zwölf Wochen im Tran­sit­be­reich fest­ge­hal­ten wer­den. Wird der Asyl­an­trag abge­lehnt, kom­men im Rück­kehr­grenz­ver­fah­ren bis zu zwölf wei­te­ren Wochen hin­zu, sodass ein Kind fast ein hal­bes Jahr am Flug­ha­fen ein­ge­sperrt sein kann. Die Betrof­fe­nen gel­ten recht­lich als nicht ein­ge­reist und dür­fen den Bereich nicht ver­las­sen. Der Euro­päi­sche Gerichts­hof und der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te haben das Fest­hal­ten in Tran­sit­zo­nen bereits vor dem Inkraft­tre­ten des Gemein­sa­men Euro­päi­schen Asyl­sys­tems als Frei­heits­ent­zie­hung bewer­tet. PRO ASYL stellt klar: Das ist Haft – und Haft muss in Deutsch­land von Richter*innen ange­ord­net wer­den, nicht von einer Behör­de oder ande­ren Institutionen.

PRO ASYL unter­stützt die Kla­ge­ver­fah­ren in der Haupt­sa­che über den PRO-ASYL-Rechtshilfefonds.