07.04.2020 Bonner Sozial-Engagierte fordern:
Maßnahmen zur Bewältigung der Krise
Bund und Land NRW haben angesichts der Covid-19-Pandemie beschlossen, zusätzliche Milliarden in verschiedenen Programmen an Zuschüssen bereit zu stellen, um die zum Teil erheblichen Folgen der aktuellen Einschränkungen für Wirtschaft, Beschäftigte, Selbstständige und Einrichtungen abzumildern. Zudem wurden in diesem Kontext zum einen Gesetze so geändert, dass erleichterte Zugänge zu diversen Leistungen bestehen, zum anderen Regelungen beschlossen, die Schutzmechanismen für Bürger*innen eröffnen, wenn Einkünfte einbrechen. Alle diese Maßnahmen sind zu begrüßen.
Die in den Blick nehmen, die die Hilfe am Dringendsten brauchen
Für sehr viele, die bereits schon länger in prekären Verhältnissen bzw. in Armut leben müssen, die auf Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldgesetz, Kinderzuschlag u.ä. angewiesen sind, greifen diese Regelungen jedoch nur zu einem kleinen Teil. Dies umso mehr, als die Covid-19-Pandemie nicht nur zu teils erheblichen Preissteigerungen in Geschäften geführt hat, sondern eine ganze Reihe von Einkünften in Bargeld (u.a. Flaschensammeln, fifty:fifty-Verkauf, …) und auch als Sachleistungen (z.B. Essen in Kita, OGS und Schulen, Tafel, …) teilweise oder ganz weggefallen sind. Zudem führen die notwendigen Einschränkungen auf Grund der Covid-19-Pandemie zu weiteren Belastungen, z.B. auf Grund der oft beengten Wohnverhältnisse oder des Wegfalls oder der Schließung von Angeboten der Teilhabe aller Art. Einige Risikogruppen, wie z.B. Obdachlose und Geflüchtete sind von den Folgen dieser Pandemie deshalb besonders und mehrfach betroffen.
Den Initiatoren ist bewusst, dass eigentlich unabhängig von der aktuellen Krisensituation weitere Hilfen - wie z.B. eine Anpassung der Regelsätze, für die der Bund zuständig ist - notwendig wären. Längerfristig scheint uns auch über die Pandemie hinaus wichtig zu sein: Die als angemessen anzusehenden Kosten der Unterkunft müssen dem realen Bedarf angepasst werden. In dieser konkreten aktuellen Situation scheint es sinnvoll, sich auf die folgenden Anregungen zu beschränken, um jetzt pragmatisch eine schnelle Hilfe für die in armen und prekären Lebensverhältnissen lebenden Menschen in Bonn zu ermöglichen.
Im Rahmen des Möglichen vor Ort helfen
Die Initiatoren begrüßen selbstverständlich alle Anstrengungen, die seitens der Stadt Bonn bisher unternommen worden sind, um unbürokratisch auch solche Personen zu unterstützen, die in „normalen“ Zeiten nur erschwerten Zugang zu Hilfen finden. Herzlichen Dank dafür an die Stadt Bonn, ihre Verwaltung und den Rat. Alle Bestrebungen, die Folgen für diese Personen abzumildern und auch derzeit geschlossene Einrichtungen wieder zu aktivieren, soweit sie in der Lage sind, die verschärfte prekäre Situation zu entspannen sind deshalb auch weiter zu prüfen. Die Unterzeichner begrüßen insbesondere auch, dass die Stadtwerke Bonn sich bereit erklärt haben, Energiesperren bis auf weiteres auszusetzen.
Angesichts der Pandemie-Situation halten die Initiatoren folgende Sofortmaßnahmen für dringend geboten und sinnvoll:
1. Alle (noch bestehenden) Sanktionen, Rückforderungen und Aufrechnungen von oben genannten Leistungsbeziehern (dies gilt auch für Kautionen) sind bis auf weiteres auszusetzen (im Sinne einer Stundung), um die finanzielle Lage der Leistungsberechtigten zu entspannen.
2. Alle nicht als angemessenen geltenden Kosten der Unterkunft (KdU), die derzeit über den Regelsatz finanziert werden müssen, werden ab sofort für die Dauer der Sondersituation übernommen. Damit wird auch eine Ungleichbehandlung gegenüber denjenigen, die erst ab 01.03.2020 Leistungen wegen der Folgen der Pandemie beantragen müssen, beseitigt, deren Kosten der Unterkunft in voller Höhe übernommen werden, auch wenn sie über den geltenden Angemessenheitsgrenzen liegen. Bei in dieser Zeit erforderlichen Umzügen von Leistungsbeziehern werden ebenfalls die jetzt geltenden Angemessenheitsgrenzen sehr großzügig gehandhabt, da zu den derzeitigen Angemessenheitsgrenzen (fast) kein Wohnraum verfügbar ist. Wir wissen, dass es Befürchtungen in Richtung daraus folgender höherer Mietforderungen gibt. Wir halten es aber für wichtiger, dass die Hilfe zum Lebensunterhalt auch tatsächlich für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht.
3. Angesichts der häufig sehr beengten Wohnverhältnisse besteht in der Zeit dieser Pandemie die Gefahr einer höheren Zahl physischer und psychischer (auch sexueller) Gewalttaten insbesondere gegen Kinder und Frauen. Hierfür müssten Vorkehrungen getroffen werden, um bei Bedarf zum Beispiel in den derzeit nicht genutzten Hotels zusätzliche Kapazitäten mit entsprechender sozialer Begleitung von bestehenden (und zuständigen) Bonner Beratungsstellen zur Verfügung zu stellen.
4. Obdachlose und Geflüchtete (außerhalb von bestehenden Wohneinrichtungen) sollten nur noch so untergebracht werden, dass ein ausreichender Schutz in Bezug auf Corona möglich ist. Dies könnte u.a. durch das Angebot einer vorübergehenden Unterbringung z.B. in bereitstehenden Hotels geschehen, um dadurch die Ansteckungsgefahr zu vermindern. Auch hier wäre in jedem Fall eine angemessene und bedarfsgerechte soziale Begleitung von bestehenden (und zuständigen) Bonner Beratungsstellen sicher zu stellen.
5. Die Stadt Bonn (und das Jobcenter Bonn) sollten - neben Bestrebungen die Tafel wieder zu öffnen und Carepakete an junge Menschen zu verteilen - alle Möglichkeiten prüfen, ob pauschal Darlehen an Leistungsberechtige wegen der besonderen Härtesituation auf Grund der Covid-19-Pandemie gewährt werden können, die dann wenn nötig, z.B. gemäß § 44 SGB II erlassen werden (könnten). Eine solche Härtesituation ist durch die Pandemie mit ihren Folgen gegeben. Auch sollte die großzügige Anwendung des § 21, Abs. 6 SGB II (Mehrbedarfe) wegen dieser Sondersituation genutzt werden können. Im SGB XII könnten z.B. die Möglichkeiten des § 27a, Abs. 4 genutzt werden. Dies gilt insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und deren Familien wegen des Wegfalls der kontinuierlichen Essensversorgung der jungen Menschen in Kitas, OGSen und Schulen.
6. Die Stadt Bonn sollte wohlwollend prüfen, ob die Teilhabeleistungen des BuTPakets, das derzeit nicht genutzt werden kann, den Leistungsberechtigten bis auf weiteres einfach unbürokratisch ausgezahlt werden kann, damit sie es für die aktuellen Bedarfe nutzen können.
Unterstützer dieser Initiative
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e. V.
Attac Bonn
Ausbildung statt Abschiebung (AsA) e.V.
Caritasverband für die Stadt Bonn e.V.
Der Paritätische Bonn
Deutscher Gewerkschaftsbund Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg
Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Bonn e.V.
Deutscher Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V.
Diakonisches Werk Bonn und Region – gGmbH
Evangelischer Kirchenkreis Bad Godesberg/Voreifel
Evangelischer Kirchenkreis Bonn
Familienkreis e.V. Koordinierungsstelle Frühe Hilfen
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Stadtverband Bonn
Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB Kreis Bonn/Rhein-Sieg
Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH
Lucky Luke e.V. Motiviva e.V.
RTKA/Runder Tisch gegen Kinder- und Familienarmut
Sozial- und Schuldnerberatung Ulrich Franz
Sterntaler Bonn e.V.
ver.di Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen
https://www.soziales-bonn.de/aufruf-des-sozialen-bonn/