14.02.2020 Im November 2019 wurde der "Berliner Aktionsplan" bereits beschlossen. Dieser Aktionsplan wurde anlässlich einer Europäischen Konferenz zu europäischer Asyl-und Migrationspolitik veröffentlicht, die am 25. November 2019 in Berlin stattfand. Wir haben ihn jetzt erst wahrgenommen uns dokumentieren ihn hier: Quelle: https://caritas.erzbistum-koeln.de/export/sites/caritas/fim-info/.content/newsletter/dokumente-2020/Berliner-Aktionsplan-fur-eine-neue-europaische-Asylpolitik.pdf
Zwanzig Jahre nach dem Europäischen Rat von Tampere fordert die Zivilgesellschaft einen Neuanfang in der europäischen Asyl-und Migrationspolitik. Die Unterzeichner dieser Erklärung sind zivilgesellschaftliche Akteure aus Deutschland, Frankreich, Polen, Italien und anderen EU-Mitgliedstaaten. (Darunter aus Deutschland u.a. AWO, Caritas, Diakonie, ProAsyl, aber auch die Stadt Flensburg ebenso wie die Stadt Paris). Sie kümmern sich täglich um die Aufnahme, Beratung und Betreuung von Flüchtlingen und Migranten und wissen daher, was vor Ort nötig ist, damit Menschen aus Drittstaaten menschenwürdig, sicher und für alle gewinnbringend in den europäischen Gesellschaften ankommen können.
Berliner Aktionsplan für eine neue europäische Asylpolitik
Wir, die Unterzeichnerorganisationen, fordern die europäischen Institutionen und Regierungen auf, in ein postpopulistisches Zeitalter einzutreten und mit Gelassenheit und Augenmaß zu einer vernünftigen Sachpolitik zurückzukehren. Wir fordern die Kommission als Hüterin der EU-Verträge auf, das bedingungslose Recht auf ein individuelles, faires und gründliches Asylverfahren in der EU und die Einhaltung dieser Verpflichtung durch alle staatlichen Ebenen in der EU durchzusetzen. Ebenso muss Artikel 78 Absatz 1 AEUV wieder mehr Geltung verschafft werden: dieser bindet alle Akteure an die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und andere Menschenrechtsinstrumente. Nach Artikel 80 AEUV ist stets der Grundsatz der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten auch bei der Asylpolitik zu beachten. Wir betonen auch: Migration, sei sie erzwungen oder freiwillig, ist ein Menschheitsphänomen und stellt keine Gefahr, Bedrohung oder die Störung der öffentlichen Ordnung dar. Sie muss nur in die richtigen Bahnen gelenkt werden, von der Überzeugung ausgehend, dass bei optimalen Bedingungen daraus ein Gewinn für alle werden kann. Unzählige Beispiele dafür finden sich in der Geschichte und in der Gegenwart. Fluchtmigration rettet Leben und Arbeitsmigration schafft neue Bildungs-und Lebenschancen. Wer wüsste das nicht besser als wir Europäerinnen und Europäer? Gerade in den letzten Jahrhunderten haben viele Europäer inanderen Kontinenten Schutz vor Verfolgung und Aussicht auf eine bessere Lebensgrundlage gesucht.
Fünf Themen wurden von den Unterzeichnern als Prioritäten für eine neue europäischeAsyl-und Migrationspolitik festgelegt, die berücksichtigt werden sollten, um den aktuellen Herausforderungen unter Einhaltung der Menschenrechtsstandards in Europa zu begegnen.
Prioritäten für einen Neustart
1. Einhaltung des EU-Asylgesetze
Solange der Acquis Communautaire nicht (mehr) von allen EU-Staaten gleichermaßen getragen wird, muss auf die Implementierung aller vorhandener Verordnungen und Richtlinien gedrungen werden, wie es auch der Europäische Flüchtlingsrat ECRE2 fordert. Eine GEAS-Reform ist nicht anzustreben, bis der Konsens über gemeinsame Grundwerte und Menschenrechtsbindung wie Flüchtlings-und Minderheitenschutz und Rechtsstaatlichkeit, wieder vollständig hergestellt ist. Außerdem fordern wir die EU-Kommission auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um Menschenrechtsverletzungen durch EU-Mitgliedstaaten ein Ende zu setzen, wie etwa den gewaltsamen und illegalen Push-Backs an den Außengrenzen Europas, vor allem auf der Balkanroute, in Kroatien und anderswo; der inakzeptablen Lage in den Hotspots auf den griechischen Inseln; sowie dem Nahrungsentzug und der unmenschlichen Behandlung in den ungarischen Grenzgebieten.
2. Neuanfang für die Aufteilung der Verantwortung
Die EU muss einen neuen Blickwinkel einnehmen, um die Solidarität unter den Mitgliedstaaten zu verbessern. Die Europäische Kommission sollte die vorgeschlagene Dublin-IV-Verordnung zurückziehen und eine neue Reform vorschlagen, um ein effizientes, wirksames und auf Rechten basierendes Verteilungssystem für Flüchtlinge zu schaffen, die auf EU-Gebiet eingetroffen sind. In diesem Zusammenhang ist der vom LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments im November 2017 angenommene Vorschlag für eine legislative Entschließung ein interessanter Ansatz, der einen dauerhaften Relocation-Mechanismus, ein vereinfachtes Verfahren zur Familienzusammenführung und die Berücksichtigung wichtiger Bindungen zu einem bestimmten Mitgliedstaat vorsieht - wie die erweiterte Familie, kulturelle oder soziale Verbindungen und Sprachkenntnisse - und dies durch das bisherige Ersteinreisekriterium ersetzt. Darüber hinaus ist es wichtig, Antragsteller in die Bestimmung des für seinen Asylantrag verantwortlichen Landes einzubeziehen und seine Wünsche zu berücksichtigen: Das Vertrauen der Antragsteller in das Asylsystem zu gewinnen, ist ein effizienteres Instrument zur Begrenzung von Sekundärbewegungen als Sanktionen. Zu diesem Zweck sind Information für Antragsteller über ihre Rechte und Pflichten von entscheidender Bedeutung. In Anbetracht der derzeit verheerenden Situation für Asylsuchende an den Außengrenzen der EU sollte die Europäische Kommission jedes verpflichtende Grenzverfahren ablehnen, das gegen die Standards des EU-Asylrechts verstößt. Außerdem sollte die Kommission von einer verpflichtenden Prüfung von sicheren Drittstaaten für Asylsuchende Abstand nehmen. Dies würde ein falsches Signal an diejenigen Länder senden würde, die viel größere Zahlen von Flüchtlingen aufnehmen als die EU. Diese Maßnahmen könnten auch das Recht auf internationalen Schutz insgesamt ernsthaft gefährden. Darüber hinaus sind neue politische Impulse erforderlich, um den EU-Mitgliedstaaten, die mit einer hohen Zahl von Ankünften konfrontiert sind, bei der Verbesserung der Aufnahmebedingungen zu helfen.
3. EU-weiter Status für Flüchtlinge
Es muss endlich ein unionsweit gültiger einheitlicher Asylstatus für Personen eingeführt werden, denen Schutz gewährt wird, wie in Artikel 78 II des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgesehen. Dieser Status sollte auf der gegenseitigen Anerkennung positiver Asylentscheidungen beruhen und es Flüchtlingen und Personen mit subsidiärem Schutzstatus ermöglichen, unter bestimmten Bedingungen innerhalb einer angemessenen Frist in einen anderen EU-Mitgliedstaat zu ziehen. Andere Menschen mit einer humanitären Aufenthaltserlaubnis müssen auch in der Lage sein, schneller auf den Arbeitsmarkt anderer europäischer Länder zu gelangen entsprechend der nationalen Gesetzgebung und Erfordernissen. Dadurch wird eine irreguläre Sekundärmigration während und nach dem Asylverfahren verhindert und Zwangsmaßnahmen vermieden.
4. Rettung auf See und vorübergehendes EU-Relocation-Programm
Solange es keine Einigung zwischen allen Mitgliedstaaten über einen fairen Mechanismus der Verantwortungsteilung für die Aufnahme von Antragstellern innerhalb der EU gibt, besteht dringender Bedarf an einem vorübergehenden Programm zur Umsiedlung von Antragstellern, die in EU-Grenzstaaten einreisen. Der so genannte Malta-Mechanismus, nach dem Flüchtlinge, die an Land gegangen sind, vorübergehend in anderen EU-Ländern nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel verteilt werden, ist ein guter Schritt nach vorn. Es muss jedoch klargestellt werden, dass bei diesem Verfahren die Einhaltung der Verfahrensgarantien im Bereich Asyl und Rückführung sowie der angemessenen Aufnahmebedingungen im Einklang mit dem europäischen Recht gewährleistet sind. Städte und die Zivilgesellschaft, die bereit sind, diese Flüchtlinge aufzunehmen und sie in ihrem Asylverfahren zu begleiten, sollten dazu in die Lage versetzt werden. Solange kein gemeinsamer Mechanismus vereinbart ist, sollte eine nachhaltige und rechtebasierte Vereinbarung zwischen aufnahmebereiten Staaten mit Unterstützung der Europäischen Kommission und des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen getroffen werden. Dies sollte auch an die Entkriminalisierung der zivilgesellschaftlichen Rettungsorganisationen und der Wiederaufnahme eines europäischen Seerettungsprogramms oder zumindest einiger Mitgliedstaaten gekoppelt werden. Die Rettung von Menschenleben ist kein Verbrechen.
5. Besser zugängliche EU-Mittel für zivilgesellschaftliche Organisationen und Kommunen
In verschiedenen EU-Ländern beschränken die von den nationalen Behörden erlassenen Vorschriften den Zugang zu EU-Mitteln oder erschweren die Durchführung aufgrund bürokratischer Maßnahmen und langer Bearbeitungszeiten. Diese Maßnahmen betreffen insbesondere kleinere zivilgesellschaftliche Organisationen, insbesondere solche, die von Migranten oder Flüchtlingen geführt werden. Kontrollmechanismen sollten bereits in die EU-Verordnungen aufgenommen werden, um nationale Vorschriften zu vermeiden, die verhindern, dass EU-Mittel für den Flüchtlingsschutz ausgegeben werden. Darüber hinaus sollten auf europäischer Ebene Mindestprozentsätze für die Zuweisung von AMIF-Mitteln an Organisationen der Zivilgesellschaft festgelegt werden. Um eine bessere Beteiligung der Zivilgesellschaft und der lokalen Behörden an den nationalen AMIF-Programmen zu fördern, können weitere Anreize erforderlich sein, wie beispielsweise niedrigere Eigenmittelquoten für die Akteure der Zivilgesellschaft. Es ist auch wichtig, die Komplementarität zwischen den verschiedenen EU-Fonds zu gewährleisten, die zur Integration beitragen, wie der Europäische Sozialfonds ESF+ und der Asyl- und Migrationsfonds AMF. Kommunen, die nach einer Rettung auf See Antragsteller aufnehmen, sollen direkte finanzielle Unterstützung aus dem AMIF erhalten, wie es auch vom Europäischen Parlament befürwortet wird. Darüber hinaus sollten die in der URBAN-Agenda für die EU enthaltenen Integrations-und Einwanderungsprioritäten, die von der Union 2016 zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, den Städten, der Europäischen Kommission und anderen Beteiligten ins Leben gerufen wurde, fortgesetzt und erweitert werden, einschließlich der Fortsetzung der Finanzierungsmöglichkeiten für Städte und Regionen, beispielsweise im Rahmen der laufenden Initiative für innovative städtische Maßnahmen.
(Erklärung der Abkürzungen bitte den Fußnoten im Quelltext entnehmen)
Unterzeichnende:
Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein
AWO Bundesverband
Caritas Deutschland
CIR (Italian Refugee Council)
Der Paritätische Gesamtverband
Diakonie Deutschland
Equal Rights Beyond Borders
Emmaüs Solidarités
Fédération des acteurs de la solidarité
Female Fellows
Forum réfugiés-Cosi
France terre d’asile
Fundacja “Nasz Wybór”
Fundacja Ocalenie
Gemeinschaft Sant’Egidio
Heinrich Böll Foundation
Instytut Spraw Publicznych
IslamistaBlog.pl
Neue Richtervereinigung
OPU (Organization for Aid to Refugees)
Polskie Forum Migracyjne
PRO ASYL
Perichoresis
Republikanischer Anwaltverein
Samu social de Paris
SIP (Association for legal intervention)
Stadt Flensburg
Stadt Paris
Uniopss (National Interfederal Union of Private Social and Sanitary Non Profits)
Unire