Beschäftigungsduldung seit 1. 1. 2020 in Kraft

20.01.2020 Manche Gesetze des sog. Migrationspaktes treten erst 2020 in Kraft, z. B. das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Seit 1. Januar gibt es die Beschäftigungsduldung im AufenthG § 60d

Kapitel 5: Beendigung des Aufenthalts, Abschnitt 2: Durchsetzung der Ausreisepflicht

§ 60d Beschäftigungsduldung

(1) Einem ausreisepflichtigen Ausländer und seinem Ehegatten oder seinem Lebenspartner, die bis zum 1. August 2018 in das Bundesgebiet eingereist sind, ist in der Regel eine Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 für 30 Monate zu erteilen, wenn ... weiterlesen

Was erst einmal gut klingt für viele Geflüchtete mit nicht gesichertem Aufenthalt, ist doch schwer zu erreichen. Unter dem Titel "Ein Jahr lang Unsicherheit" berichtete das heute journal am 20. 1. 2020 über die Tücken und Hindernisse, die das Gesetz auch aus Sicht von Unternehmen aufweist, die gerne Flüchtlinge beschäftigen und weiter beschäftigen wollen. hier zum Beitrag. (Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/heute-journal/ein-jahr-lang-unsicherheit-100.html)