Betr. Ukraine-Geflüchtete: ab sofort im üblichen Verfahren beim Jobcenter

18.06.2022 Von Seiten des Amtes für Integration und Vielfalt wird mitgeteilt, dass der Rechtskreiswechsel der ukrainischen Geflüchteten von den Leistungen des Sozialamtes zu denen des Jobcenters zum 1.6.2022 erfolgt ist. Coletta Manemann schreibt: "Ohne die große Unterstützung der Zivilgesellschaft – also Ihre und die vieler weiterer Bürger*innen - wäre das so nicht  gelungen. Hintergrund war die recht kurzfristig erfolgte Beschlussfassung des Bundes und der Länder.

Ab heute gilt für Geflüchtete aus der Ukraine wieder das reguläre Verfahren mit den üblichen Anträgen und auch der persönlichen Beratung für neue Antragstellende.

Hierzu gibt es beim Jobcenter Checklisten in deutsch, ukrainisch und russisch. Sie sind als PDF per Email erhältlich und dort auch in gedruckter Version erhältlich. Wer eine größere Menge zum auslegen oder verteilen braucht, sollte sich an Herrn Breuer wenden, Bereichsleiter Leistungsgewährung, Telefon 0228 8549-420, E-Mail Stefan.Breuer@jobcenter-ge.de. (Viele von Ihnen kennen ihn aus unseren Veranstaltungen.)

Bei dieser Gelegenheit möchte ich darauf hinweisen, dass das Jobcenter seit mehreren Jahren eine Ombudsfrau hat, die ehrenamtlich und unabhängig vom Jobcenter Anregungen und Beschwerden annimmt.

Sprechzeiten sind jeden Montag von 8.30 bis 10.30 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Keine Sprechstunde vom 4.-24.7.2022!

Email: ombudsstelle@sgb2.bonn.de

https://www.jobcenter-bonn.de/kontakt/beschwerden/ombudsstelle/"