20.11.2019 Berlin. Seit drei Jahrzehnten sind die universellen Rechte von Kindern international verbrieft. Flüchtlingskinder können sich nur allzu selten darauf berufen. Sie leiden nicht nur unter Krieg und Vertreibung, ihre Rechte zählen auch in Deutschland wenig, leitete Neues Deutschland den Beitrag Besonderer Schutz nicht für alle Schützlinge von Marc Engelhardt, Genf, ein. (nicht im Internet verügbar).
Es folgte ein Kommentar von Heiko Kauffmann, den wir hier wiedergeben. Heiko Kauffmann ist Mitglied im Beirat der National Coalition Deutschland, Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Der studierte Pädagoge, Sozialwissenschaftler und Publizist war Mitgründer und langjähriger Sprecher von Pro Asyl. Zuvor arbeitete er bei terre des hommes. Kauffmann ist Träger des Aachener Friedenspreises 2001 und des Deutschen Kinderrechtspreises »Blauer Elefant«. Er ist Förderer und Unterstützer von SOS Mediterranée.
30 Jahre nach der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention scheitert die Wertegemeinschaft der EU an den Flüchtlingskindern, konstatiert Heiko Kauffmann
Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 durch die Vereinten Nationen verabschiedet. Ihre Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag im April 1992 wurde als »Sternstunde« für die Menschenrechte gefeiert. Erstmals wurden Kindern und Jugendlichen grundlegende und umfassende Rechte auf Schutz, Grundversorgung sowie Mitbestimmung und Beteiligung garantiert.
Zu den zentralen Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention gehören das absolute Diskriminierungsverbot (Art. 2) und der Vorrang des »Kindeswohls« (Art.3). Artikel 22 verpflichtet die Vertragsstaaten, Flüchtlingsschutz suchenden Kindern die Einreise und den Aufenthalt zu gestatten und sie in jugendhilferechtlicher Hinsicht wie einheimische Kinder zu behandeln.
Die damalige Bundesregierung hatte jedoch - vor dem Hintergrund einer beispiellos aufgeheizten Asyldebatte 1991/92 im Vorfeld der Änderung des Artikels 16 GG - bei der Ratifizierung eine Vorbehaltsklausel hinterlegt, die das Asyl- und Ausländerrecht über die Konvention stellte. Fortan bestimmten über fast zwei Jahrzehnte - bis zur Rücknahme der Vorbehalte im Sommer 2010 - eingeschränkte Rechte, reduzierte Leistungen, ein unsicherer Aufenthaltsstatus, mangelnde Förderung und verweigerte Bildungsmöglichkeiten den Umgang Deutschlands mit Flüchtlingskindern.
In der kurzen Phase der »Willkommenskultur« 2015 ließen Änderungen des Aufenthalts - und Asylgesetzes zur Verfahrensfähigkeit (entgegen der bisherigen Vorschrift »erst« mit Vollendung des 18. Lebensjahres) und umfangreiche Erweiterungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes auf eine grundlegende Verbesserung der Lage minderjähriger Geflüchteter hoffen. Doch schon ab Herbst 2015 - vor dem Hintergrund flüchtlingsfeindlicher und rassistischer Vorfälle und eines gesellschaftlich atmosphärischen Rechtsrucks in Teilen der Bevölkerung - versäumte es die Bundesregierung, sich deutlich auf die Seite der Verfechter einer offenen und solidarischen Gesellschaft zu stellen.
Stattdessen hat die Große Koalition mit Gesetzesverschärfungen (Asylpakete I und II, »Lex Ankerzentren« bis hin zum »Geordnete-Rückkehr-Gesetz«, besser: Hau-ab-Gesetz) »Ängste« und Ressentiments sogenannter besorgter Bürger bedient und der organisierten Rechten damit noch Auftrieb gegeben.
Nach wie vor leben viele geflüchtete Kinder und Jugendliche in einer aufenthaltsrechtlich unsicheren Situation. Bei der Wahrnehmung ihrer Rechte sind erhebliche rechtliche und tatsächliche Verschärfungen zu verzeichnen. Noch immer gibt es gravierende Defizite bei behördlich angeordneten vermeintlichen Altersbestimmungen, auch die Anwendung medizinisch fragwürdiger und zweifelhafter Methoden ist nach wie vor nicht ausgeschlossen. Geflüchtete Kinder können weiterhin in Abschiebungshaft kommen.
Unterbringung und beschleunigte Verfahren in Ankerzentren gefährden ihre ungehinderte Entwicklung und Integration. Die Ablehnung von Familienzusammenführungen für Kinder und Jugendliche durch deutsche Behörden stellt eine schwerwiegende Verletzung der Artikel 3, 9 und 10 der UN - Kinderrechtskonvention dar. Und nach wie vor werden unbegleitete Minderjährige an der Grenze abgewiesen oder zurückgeschoben.
Eine noch größere Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit der Menschenrechte für Kinder nach der UN-Kinderrechtskonvention besteht in der systematischen Ignoranz der EU-Regierungen gegenüber dem Schicksal Tausender Flüchtlingskinder an den Außengrenzen der Europäischen Union.
In der Hoffnung auf ein besseres und friedliches Leben machten sich seit Beginn dieses Jahrhunderts Hunderttausende von Flüchtlingskindern mit ihren Eltern, mit Verwandten oder allein auf sich gestellt auf den Weg nach Europa. Sie flohen vor Krieg, Gewalt, Terror und Armut. Tausende kamen bei dem Versuch ums Leben, hier ein Leben in Sicherheit führen zu können.
Sie ertranken im Mittelmeer, verdursteten in der Wüste, erstickten in Lastwagen und Containern, erfroren beim Überqueren von Gebirgspässen oder eisigen Grenzflüssen im Winter; sie starben in den Triebwerken von Flugzeugen oder an den Strapazen der Flucht; sie starben in Gefangenschaft, in den grausamen Lagern Libyens; sie wurden Opfer von Ausbeutung, Folter, Misshandlung und Krankheiten. Tausende Kinder leben am Rande Europas in überfüllten Flüchtlingslagern unter unmenschlichen Bedingungen, ohne Schutz und Perspektive. Diese Kinder sind die Flüchtlingskinder Europas. Sie sind die wehrlosesten Opfer unverantwortlicher »Deals« mit nationalistischen Autokraten und menschenrechtlich bedenklichen Staaten.
Sie sind die Opfer der Unterstützung von Warlords und kriminellen Milizen durch die EU. Sie sind Opfer einer verfehlten deutschen und europäischen Flüchtlings- und Kinderschutzpolitik. Diese Politik straft den Anspruch der EU als einer »Wertegemeinschaft« Lügen. Im Umgang mit der schwächsten und schutzbedürftigsten Gruppe von Flüchtlingen zeigen zivilisierte Staaten, wie zivilisiert sie wirklich sind.
Solange noch Kinder auf der Suche nach Schutz im Mittelmeer und auf dem Weg nach Europa sterben oder in überfüllten Lagern dahinvegetieren, solange bleiben der Humanitätsanspruch Deutschlands und Europas und ihre vielbeschworenen Werte »Menschenwürde«, »Freiheit«, »Demokratie« und »Rechtsstaatlichkeit« gänzlich infrage gestellt. Kinder - und Menschenrechtsorganisationen, die demokratischen Zivilgesellschaften Deutschlands und Europas sind gefordert. Damit die »Sternstunde« der Kinderrechte nicht als »Sternschnuppe« verglüht.
Quelle: Neues Deutschland, 20.11.2019. https://www.neues-deutschland.de/artikel/1128850.fluechtlingskinder-verloren-verraten-vergessen.html
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