Bundesländer kauften für viel Geld Software, damit Abschiebebehörden Handys von Geflüchteten knacken können

08.06.2024 Netzpolitik.org recherchierte Details zur Vorbereitung von Abschiebungen. Auch NRW ist dabei. Rheinland-PfalzEine Abschiebe-Behörde, die Handys durchsucht (s. unten) Bereits am 24.05.2024 berichtete Netzpolitik.org unter dem Titel: AbschiebungenHunderttausende Euro, um Handys von Geflüchteten zu knacken, dass Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen dafür Forensik-Werkzeuge eingekauft. Die Recherchen für den netzpolitik.org-Podcast „Systemeinstellungen“ zeigen, wie Bundesländer viel Geld für Handy-Kontrollen von ausreisepflichtigen Geflüchteten aufwenden. Fachleute bezweifeln den Sinn der Ausgaben und bezeichnen den Grundrechtseingriff als „reine Schikane“. "Deutsche Bundesländer zahlen jährlich mehrere Hunderttausend Euro, um Handys von Ausreisepflichtigen zu durchleuchten. Allein aus Bayern fließen vom Landesamt für Asyl und Rückführungen dafür jedes Jahr 200.000 Euro Lizenzgebühren, wie Recherchen von netzpolitik.org für den Podcast „Systemeinstellungen“ zeigen. Von dem Geschäft profitiert Cellebrite, eine israelische Firma für digitale Forensik." ... (Bericht s. unten). Nun gibt es weitere Details und Einscätzungen der Vorgängen:

Hier zuerst der aktuellste Bericht vom 08.06.2024:

Rheinland-PfalzEine Abschiebe-Behörde, die Handys durchsucht

Mit der Zentralstelle für Rückführungsfragen hat Rheinland-Pfalz eine eigene Abschiebe-Behörde geschaffen, die inzwischen sogar Handys von ausreisepflichtigen Geflüchteten durchsucht. Verträge dazu hält das Land geheim, die Datenschutzbehörde wusste von nichts. Wir veröffentlichen Kommunikation zur Anschaffung des Software.

Rheinland-Pfalz zahlt jährlich mehrere Zehntausend Euro, um die Geräte von ausreisepflichtigen Ausländer:innen zu durchsuchen. Das geht aus Nachrichten hervor, die das zuständige Integrationsministerium mit der Zentralstelle für Rückführungsfragen (ZRF) austauschte und die netzpolitik.org über eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten hat.

Mit der Zentralstelle für Rückführungsfragen hat Rheinland-Pfalz eine eigene Behörde geschaffen, die landesweit bei der Abschiebung von Menschen ohne Bleiberecht helfen soll. Die Behörde bei der Stadtverwaltung in Trier organisiert etwa Sammelabschiebungen oder hilft bei der Beschaffung von Pässen.

Seit 2022 übernimmt sie allerdings noch eine weitere Aufgabe: Ausländerbehörden aus dem Bundesland können die Geräte von Menschen mit ungeklärter Identität dort einschicken und durchsuchen lassen. Diese sind seit 2015 per Gesetz verpflichtet, ihre Geräte durchsuchen zu lassen, wenn sie keinen gültigen Pass vorlegen oder ihre Identität auf anderen Wegen nachweisen können.

Die Zentralstelle sucht auf den Geräten nach Hinweisen, die für eine Abschiebung hilfreich sein könnten – und übergibt die Ergebnisse der Ausländerbehörde. Das Ziel: mehr und effektivere Abschiebungen.

40.000 Euro für Durchsuchungs-Software

Bis ins Jahr 2021 hatte das Landeskriminalamt diese Durchsuchungen im Auftrag der Ausländerbehörden übernommen, in „Amtshilfe“. Anfangs waren es 10 Anträge im Jahr, die dort eingingen, sagt ein Sprecher auf Anfrage, im Jahr 2021 schon fast 40.

Was danach geschah, geht aus einem Schreiben hervor (PDF), das aus dem grünen Integrationsministerium an die Trierer Abschiebe-Behörde ging. Im Juni 2020 heißt es darin aus dem Ministerium: „Da das Landeskriminalamt nicht mehr in der Lage ist, im Wege der Amtshilfe die Auswertung von Datenträgern … für die Ausländerbehörden des Landes durchzuführen, muss eine anderweitige Lösung gefunden werden“. Es sei „sachgerecht, wenn zukünftig die Datenträgerauswertung landesweit von der ZRF wahrgenommen wird“. Dafür seien auch „die erforderlichen informationstechnischen Voraussetzungen zu schaffen“.

Das Ministerium genehmigt in dem Schreiben, ein System für das Auslesen der Geräte anzuschaffen. Kosten: rund 10.000 Euro. Außerdem soll eine weitere Software für 27.000 Euro gekauft werden, um die ausgelesenen Daten zu analysieren. Die Lizenzen, um die Software nach der Anschaffung weiter nutzen zu dürfen, sollen laut der Nachricht jährlich verlängert werden.

Zum Jahresende meldet sich die Zentralstelle (PDF) dann zurück, mit der Rechnung und der Bitte um die zügige Erstattung. Die Kosten für die Anschaffung der Software liegen laut dem Schreiben bei 40.000 Euro.

Werkzeuge sollen geheim bleiben

Seit 2022 übernimmt die Behörde die Handy-Durchsuchungen nun also selbst. Welche konkrete Software welches Anbieters dabei zum Einsatz kommt, will das Ministerium aber nicht mitteilen: Da es bei Abschiebungen auch um „Gefahrenabwehr“ ginge, würde das die öffentliche und innere Sicherheit gefährden. Die staatlichen Interessen würden in so einem Fall das Recht auf eine Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz überwiegen, so das Ministerium.

Rheinland-Pfalz ist nicht das einzige Bundesland, das zuletzt technisch aufgerüstet hat, um mit Ermittlungssoftware vermeintliche Beweise auf den Geräten von Geflüchteten zu suchen. Mindestens fünf weitere Bundesländer haben sich inzwischen eigene Software angeschafft, darunter Bayern und Nordrhein-Westfalen. Der Anbieter ist in den allermeisten Fällen Cellebrite, ein israelisches Unternehmen für digitale Forensik.

Das Unternehmen vertreibt Geräte und Software, mit denen man Smartphones durchsuchen kann und vermarktet seine Produkte vor allem an Ermittlungsbehörden, die damit auf beschlagnahmten Geräten nach Beweisen suchen. Das Versprechen: mit nur wenigen Klicks in ein Smartphone eindringen und die Daten darauf systematisch durchsuchen – selbst dann, wenn man keine Zugangsdaten hat.

Seit die damalige Bundesregierung 2015 das Aufenthaltsrecht verschärfte und auch die Handydurchsuchungen zur Identitätsfestellung erlaubte, kann Cellebrite auch Abschiebe-Behörden zu seinem Kundenkreis zählen. Mehr als 100.000 Euro fließen inzwischen jährlich aus deutschen Bundesländern an das Unternehmen.

Tiefer Eingriff ohne Vorteile

Migrationsforscher:innen und Fachleute bezweifeln den Sinn dieser Investition und vor allem die Verhältnismäßigkeit der Durchsuchungen. Denn auf einem Handy finden sich zahlreiche Informationen, die in den so genannten Kernbereich privater Lebensgestaltung fallen können. So heißt im deutschen Rechtsjargon der Teil des Privatlebens, der so privat ist, dass er vor dem Blick des Staates besonders geschützt bleiben soll.

Nacktbilder, Nachrichten zu Schwangerschaftsabbrüchen oder eine App, die etwas über die sexuelle Orientierung aussagt: All das soll eigentlich nicht in den Auswertungsberichten landen. Dazu muss eine Person mit einem juristischen Staatsexamen die Daten und Berichte nochmal prüfen, bevor sie an die Ausländerbehörden gehen. Doch zumindest vor deren Blick sind die Daten auf dem Handy nicht sicher.

Gleichzeitig brächten die Durchsuchungen keinerlei Vorteil für das erklärte Ziel der Identitätsfeststellung, kritisiert die Anwältin Sarah Lincoln. Sie koordiniert bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte mehrere Klagen zu den Handydurchsuchungen. Der Verein hält die Handydurchsuchungen für nicht verfassungsgemäß und hat zuletzt vor Gericht gegen das Bundesamt für Asyl und Flüchtlinge (BAMF) gewonnen: Die Behörde darf nicht mehr gleich zu Beginn pauschal das Handy verlangen, wenn jemand ohne Pass in Deutschland ankommt. Sie muss zunächst prüfen, ob es mildere Mittel zur Feststellung von Identität und Herkunft gibt. Lincoln bezeichnet die Durchsuchungen als „reine Schikane“.

Hohe Abschiebequote als „Beweis der guten Arbeit“

Die Bundesregierung will trotzdem unbedingt an der Maßnahme festhalten. In einer aktuellen Verschärfung des Asyl- und Aufenthaltsrechts hat sie nicht nur klargestellt, dass die Durchsuchungen weiter stattfinden sollen, sondern die Befugnisse der Behörden noch erweitert: Beamt:innen dürfen nun auch in die Privaträume von Menschen eindringen, die abgeschoben werden sollen, um nach Dokumenten oder Geräten zu suchen.

In Rheinland-Pfalz kommen diese Verschärfungen gut an. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hatte die neuen Regeln begrüßt. „Wir begrenzen die irreguläre Migration, um das Recht auf Asyl zu schützen“, sagte sie Ende 2023 vor der Presse. Schon in vergangenen Jahren brüstete Dreyer sich mit den hohen Abschiebezahlen im Bundesland und nannte diese einen „Beweis der guten Arbeit der Zentralstelle“.

Rheinland-Pfalz liegt bei den Abschiebezahlen im Vergleich der Bundesländer regelmäßig weit oben. Das Verhältnis von Aufnahmequote und Zahl der Abschiebungen ist hoch. Ende 2023 lebten laut Daten aus dem Ausländerzentralregister 2.232 ausreisepflichtige Menschen im Bundesland. Der größte Teil von ihnen kommt aus Afghanistan, Syrien und dem Irak.

Datenschutzaufsicht hatte keine Kenntnis

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz wusste von der Anschaffung der Forensik-Software und den Durchsuchungen bei der Zentralstelle bislang nichts. „Wir haben davon durch Ihre Anfrage erstmals Kenntnis erlangt“, schreibt eine Sprecherin. Die Behörde kündigt an, jetzt Kontakt mit der Stadtverwaltung Trier aufzunehmen. Sie will prüfen, ob Regeln für den Datenschutz eingehalten werden.

Laut der in Europa geltenden Datenschutzregeln müssen die Verantwortlichen bei tiefen Eingriffen in Datenschutzrechte erst die möglichen Folgen und Risiken abschätzen, bevor sie ein System einsetzen. Das nennt sich Datenschutz-Folgenabschätzung. Womöglich hätte sich die Zentralstelle auch mit der Datenschutzaufsicht beraten müssen.

„Wir kennen die Datenschutz-Folgenabschätzung der Stadtverwaltung Trier bislang nicht und können den Sachverhalt daher nicht bewerten“, schreibt die Sprecherin. „Angesichts des tiefen Eingriffs in die Grundrechte asylsuchender Menschen durch die geschilderten Maßnahmen ist es aber mindestens denkbar, dass eine Pflicht zur Konsultation unserer Behörde bestand.“ Der Einsatz solcher Software gehe mit einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen einher.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz Dieter Kugelmann hatte schon vor Jahren gewarnt, dass die Durchsuchung von Geräten tief in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Asylsuchenden eingreifen kann. Damals ging es um das Bundesamt für Asyl und Flüchtlinge (BAMF), das nach einer Gesetzesänderung 2017 die Erlaubnis bekam, in den Handys von Schutzsuchenden nach Informationen zu suchen. Die inhaltliche Positionierung des Landesbeauftragten gelte bis heute, schreibt die Aufsichtsbehörde.

Irritiert ist auch der Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz. Der Verein setzt sich für die Rechte von Geflüchteten im Land ein. „Wir sind schockiert, dass das Integrationsministerium die Ausländerbehörden als ‚Gefahrenabwehrbehörden‘ bezeichnet“, schreibt eine Sprecherin. Die Investitionen in digitale Forensik nennt sie unverhältnismäßig. „Das ist das Ergebnis einer Politik, die auf Stimmungsmache und scheinbarer Handlungsfähigkeit basiert und sich nicht mit Fakten rechtfertigen lässt.“ Das Geld könne an anderer Stelle sinnvoller investiert werden.

Der Rat plädiert für ein Stufenmodell bei der Identitätsklärung, das den Menschen entgegen kommt. An letzter Stelle stehe dann die Möglichkeit einer eidesstattlichen Erklärung. In der öffentlichen Debatte sei der Eindruck entstanden, dass Menschen mit ungültigem Pass oder nicht nachgewiesener Identität dies absichtlich hervorrufen, um sich daraus Vorteile zu verschaffen. „Währenddessen ist es in den aller meisten Fällen so, dass vorhandene Pässe hier nicht anerkannt werden können, oder das von den Behörden im Herkunftsland keine Pässe ausgestellt werden können.“

 

Der vorangegangene Bericht vom 24.05.2024:

AbschiebungenHunderttausende Euro, um Handys von Geflüchteten zu knacken

Recherchen für den netzpolitik.org-Podcast „Systemeinstellungen“ zeigen, wie Bundesländer viel Geld für Handy-Kontrollen von ausreisepflichtigen Geflüchteten aufwenden. Fachleute bezweifeln den Sinn der Ausgaben und bezeichnen den Grundrechtseingriff als „reine Schikane“.

Deutsche Bundesländer zahlen jährlich mehrere Hunderttausend Euro, um Handys von Ausreisepflichtigen zu durchleuchten. Allein aus Bayern fließen vom Landesamt für Asyl und Rückführungen dafür jedes Jahr 200.000 Euro Lizenzgebühren, wie Recherchen von netzpolitik.org für den Podcast „Systemeinstellungen“ zeigen. Von dem Geschäft profitiert Cellebrite, eine israelische Firma für digitale Forensik.

Von Cellebrite versprechen sich Unternehmen und Behörden: mit nur wenigen Klicks in ein Smartphone eindringen und die Daten darauf systematisch durchsuchen – selbst dann, wenn man keine Zugangsdaten hat. Das Unternehmen vertreibt Geräte und Software, mit denen man Computer oder Smartphones knacken und durchsuchen kann.

Dabei geht es nicht mehr nur um Strafverfolgung – mehrere Bundesländer haben sich mittlerweile Produkte von Cellebrite angeschafft, um damit Smartphones von Geflüchteten zu durchsuchen. Ihr Ziel: effektivere Abschiebungen. Die Ausländerbehörden suchen dafür nach digitalen Hinweisen auf die Identität oder Staatsbürgerschaft von ausreisepflichtigen Ausländer:innen. Diese sind seit 2015 per Gesetz verpflichtet, ihre Geräte durchsuchen zu lassen, wenn sie keinen gültigen Pass vorlegen oder ihre Identität auf anderen Wegen nachweisen können.

Bundesländer kaufen bei Cellebrite ein

In der Vergangenheit hatten Ausländerbehörden die Geräte teils von Hand durchsucht. Teils holten sie sich aber Amtshilfe von Polizeibehörden oder vom Zoll. So macht es etwa Hamburg, wo das Landeskriminalamt im Auftrag der Behörde Geräte auswertet. Eine richterliche Genehmigung braucht es dazu nicht. Doch die Auswertung darf nur eine Person machen, die „die Befähigung zum Richteramt hat“, also auch das zweite juristische Staatsexamen bestanden hat.

Mittlerweile haben mindestens fünf Bundesländer eigene zentrale Stellen eingerichtet, die Ausländerbehörden bei ihren Aufgaben unterstützen sollen – auch bei der „Identitätsfeststellung“ mit Hilfe von IT-Forensik. Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben dafür auch Forensik-Werkzeuge eingekauft. Das schreiben die zuständigen Ministerien auf Anfrage von netzpolitik.org.

In Bayern etwa zahlt das Landesamt für Asyl und Rückführungen 200.000 Euro im Jahr als Lizenzgebühren, um mit Cellebrite-Produkten die Smartphones von Ausreisepflichtigen auszuwerten. Seit 2022 durchsucht eine eigene „Fachstelle Identitätsklärung“ hier hunderte von Geräten im Jahr im Auftrag der bayerischen Ausländerbehörden.

In Baden-Württemberg übernehmen die Regierungspräsidien diese Funktion, schreibt das zuständige Landesjustizministerium, sie hätten zu diesem Zweck ebenfalls Produkte von Cellebrite angeschafft. Die Regierungspräsidien stehen zwischen der Landesregierung und den Kommunen und bündeln Aufgaben. Zuständig für Abschiebungen im Land ist das Präsidium in Karlsruhe. Ob nur hier oder auch in den anderen drei Präsidien Geräte ausgewertet werden, darauf hat das Ministerium noch nicht geantwortet.

Auch, wie viel das Land für die Lizenzen zahlt, ist bislang nicht klar. Eine Anfrage wollte das Ministerium erst nach Redaktionsschluss beantworten. Wir ergänzen den Beitrag, sobald wir die Zahlen erhalten.

 

"Gegenstand vertraulicher Vertragsverhandlungen"

In Niedersachsen können Ausländerbehörden seit April 2022 Datenträger an die Landesaufnahmebehörde (LAB NI) schicken. Auch dort kommen Produkte von Cellebrite zum Einsatz, schreibt das niedersächsische Innenministerium: Zwei Mitarbeiter:innen extrahieren die Daten und schicken Sie dann zur Auswertung an die Ausländerbehörden. Seit Beginn seien mehr als 80 Datenträger von Ausländerbehörden eingegangen.

Auf die Frage nach der Software schreibt ein Sprecher: "Es handelt sich um die Software Cellebrite, diese kommt auch in den niedersächsischen Polizeidienststellen zum Einsatz." Zu den Kosten will sich das Ministerium nicht äußern und verweist auf "vertrauliche Vertragsverhandlungen".

In Rheinland-Pfalz wiederum will die Landesregierung nicht mitteilen, mit welchen Produkten Geräte durchsucht werden, nur dass dazu Ausrüstung angeschafft wurde. Hier ist seit 2021 die Zentralstelle für Rückführungsfragen in Trier zuständig, die 36 Ausländerbehörden im Land bei Abschiebungen zu unterstützen. Sie organisiert Sammelabschiebungen, aber hilft auch bei der forensischen Spurensuche. Formell ist sie bei der Stadtverwaltung Trier angedockt, finanziert wird sie vom Land.

Im Haushaltsplan des zuständigen Familienministeriums sind für die Zentralstelle jeweils mehr als zwei Millionen Euro für die Jahre 2023 und 2024 angesetzt. Wie viel davon in Lizenzen für Software fließt und um welches Unternehmen es sich handelt, will das Land nicht mitteilen. Die Antwort würde "in die Rechte des Anbieters eingreifen".

Auch in Nordrhein-Westfalen will das Familienministerium den Anbieter und die Kosten nicht preisgeben. Hier übernehmen seit Herbst 2023 die Zentralen Ausländerbehörden Bielefeld und Essen die Durchsuchung von Geräten – im Auftrag aller anderen Ausländerbehörden.

Cellebrite gegen Aktivisten und Journalistinnen

Cellebrite wurde 1999 in Israel gegründet und stellt mittlerweile verschiedene Hardware- und Softwareprodukte zur Sammlung und Analyse von Daten her. Bekannt ist das Unternehmen vor allem für Produkte, mit denen man sich Zugang zu eigentlich gesperrten Smartphones verschaffen kann, auch für das als besonders sicher geltende iOS-Betriebssystem von Apple.

Mit einer einmaligen Anschaffung von Software ist es aber nicht getan: IT-Forensiker müssen ihre Produkte ständig aktualisieren. Schließen Geräte- und App-Hersteller Sicherheitslücken, die Cellebrite ausgenutzt hatte, muss das Unternehmen neue Schwachstellen finden.

Cellebrite brüstet sich damit, bei digitalen Ermittlungswerkzeugen Marktführer zu sein. Der Börsenwert des Unternehmen wurde zuletzt auf 2,4 Milliarden US-Dollar geschätzt.

Das Unternehmen steht jedoch seit Jahren in der Kritik, weil seine Produkte auch in autoritären Staaten gegen Journalistinnen, Aktivisten oder unterdrückte Minderheiten eingesetzt wurden: Russland, Bahrain und Myanmar sollen Kunden gewesen sein. Die chinesische Regierung soll mit Cellebrite-Produkten das Handy des Hongkonger Aktivisten Joshua Wong geknackt haben, erst 2020 hat Cellebrite auf Druck hin Hongkong und China die Lizenzen entzogen.

Vorwürfe zu bewussten Menschenrechtsverletzungen weist das Unternehmen immer wieder zurück. Man gehe etwa nur auf Kundenanfragen ein, bei denen man glaube, "dass sie rechtmäßig und ohne Verletzung der Datenschutzgesetze oder Menschenrechte handeln".

Deutsche Behörden auf der Kundenliste

Auf der Kundenliste des Unternehmens stehen auch viele Behörden aus Deutschland. Die Zollverwaltung setzt etwa Produkte von Cellebrite ein, auch mehrere Landeskriminalämter arbeiten damit in der Ermittlung. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 kommen die Produkte aber immer öfter auch zum Einsatz, um die Geräte von Ausreisepflichten zu durchsuchen.

In Berlin etwa hat die Ausländerbehörde eine Zeit lang mit dem Landeskriminalamt zusammengearbeitet, um Geräte entsperren und durchsuchen zu lassen. Die Zuarbeit wurde inzwischen wieder eingestellt. Sie habe sich nicht gelohnt. Die Ausländerbehörde durchsucht aber weiterhin Geräte, mittlerweile von Hand.

In Hamburg öffnen seit einiger Zeit das Landeskriminalamt und Hauptzollamt der Ausländerbehörde die Tür zu den Handydaten. Abgeordnete kritisieren, eine parlamentarische Kontrolle sei nicht möglich, weil die rot-grüne Landesregierung keine Informationen zur Art und Funktionsweise der IT-Werkzeuge preisgibt.

Durchsuchung als "reine Schikane"

Auf der Bundesebene setzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Handyforensik ein. Die Behörde kann die Daten von Personen auslesen, die ohne Papiere in Deutschland ankommen und Schutz beantragen. Das BAMF nutzt dafür Produkte des schwedischen Konkurrenten MSAB. Die Daten sollen später im Asylverfahren Anhaltspunkte liefern, ob Asylsuchende die Wahrheit zu ihrer Herkunft und Identität sagen. Allein von 2017 bis 2019 waren dafür mehr als 11 Millionen Euro veranschlagt.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die mit strategischen Verfahren Grundrechte schützt, hält diese Durchsuchungen für nicht verfassungskonform. Vor Gericht hat der Verein gegen das BAMF gewonnen: Die Behörde darf nicht mehr gleich zu Beginn von allen Schutzsuchenden das Handy verlangen. Sie muss zunächst prüfen, ob es mildere Mittel zur Feststellung von Identität und Herkunft gibt.

Fachleute bezweifeln, dass die Handydurchsuchungen überhaupt Vorteile für das erklärte Ziel Identitätsfeststellung bringen. Das BAMF etwa schaut auf Anrufhistorie, Browserdaten oder auch Geodaten auf den Geräten, um Sprachen oder Länderbezüge herauszufinden. Diese seien aber wenig aufschlussreich, um auf die Identität oder Staatsbürgerschaft einer Person zu schließen, kritisiert die Anwältin Sarah Lincoln, die bei der GFF zu den Fällen arbeitet. Die Durchsuchungen bezeichnet sie als "reine Schikane".

Die Bundesregierung will trotzdem unbedingt an der Maßnahme festhalten. In einer aktuellen Verschärfung des Asyl- und Aufenthaltsrechts hat sie nicht nur klargestellt, dass die Durchsuchungen weiter stattfinden sollen, sondern die Befugnisse der Behörden noch erweitert: Sie dürfen nun auch in die Privaträume von Menschen eindringen, die abgeschoben werden sollen, um darin nach Dokumenten oder Geräten zu suchen.

Podcast erzählt Geschichte eines Betroffenen

Was die beschriebenen Gesetze für betroffene Menschen bedeuten, zeigen wir in der dritten Episode des Doku-Podcasts "Systemeinstellungen". Die Geschichte handelt von einem Geflüchteten, der seit mehr als zehn Jahren in Deutschland lebt. Aber er hat keine Papiere, seine Staatsbürgerschaft ist ungeklärt. Zu seinem Schutz trägt er im Podcast das Pseudonym David erhalten. Bei einem Routinetermin kassiert die Ausländerbehörde seine Handys ein, will darauf nach Spuren seiner Identität und Herkunft suchen – und stürzt David ins Chaos.

Deutsche Bundesländer zahlen jährlich mehrere Hunderttausend Euro, um Handys von Ausreisepflichtigen zu durchleuchten. Allein aus Bayern fließen vom Landesamt für Asyl und Rückführungen dafür jedes Jahr 200.000 Euro Lizenzgebühren, wie Recherchen von netzpolitik.org für den Podcast „Systemeinstellungen“ zeigen. Von dem Geschäft profitiert Cellebrite, eine israelische Firma für digitale Forensik.

Von Cellebrite versprechen sich Unternehmen und Behörden: mit nur wenigen Klicks in ein Smartphone eindringen und die Daten darauf systematisch durchsuchen – selbst dann, wenn man keine Zugangsdaten hat. Das Unternehmen vertreibt Geräte und Software, mit denen man Computer oder Smartphones knacken und durchsuchen kann.

Dabei geht es nicht mehr nur um Strafverfolgung – mehrere Bundesländer haben sich mittlerweile Produkte von Cellebrite angeschafft, um damit Smartphones von Geflüchteten zu durchsuchen. Ihr Ziel: effektivere Abschiebungen. Die Ausländerbehörden suchen dafür nach digitalen Hinweisen auf die Identität oder Staatsbürgerschaft von ausreisepflichtigen Ausländer:innen. Diese sind seit 2015 per Gesetz verpflichtet, ihre Geräte durchsuchen zu lassen, wenn sie keinen gültigen Pass vorlegen oder ihre Identität auf anderen Wegen nachweisen können.

Bundesländer kaufen bei Cellebrite ein

In der Vergangenheit hatten Ausländerbehörden die Geräte teils von Hand durchsucht. Teils holten sie sich aber Amtshilfe von Polizeibehörden oder vom Zoll. So macht es etwa Hamburg, wo das Landeskriminalamt im Auftrag der Behörde Geräte auswertet. Eine richterliche Genehmigung braucht es dazu nicht. Doch die Auswertung darf nur eine Person machen, die „die Befähigung zum Richteramt hat“, also auch das zweite juristische Staatsexamen bestanden hat.

Mittlerweile haben mindestens fünf Bundesländer eigene zentrale Stellen eingerichtet, die Ausländerbehörden bei ihren Aufgaben unterstützen sollen – auch bei der „Identitätsfeststellung“ mit Hilfe von IT-Forensik. Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben dafür auch Forensik-Werkzeuge eingekauft. Das schreiben die zuständigen Ministerien auf Anfrage von netzpolitik.org.

In Bayern etwa zahlt das Landesamt für Asyl und Rückführungen 200.000 Euro im Jahr als Lizenzgebühren, um mit Cellebrite-Produkten die Smartphones von Ausreisepflichtigen auszuwerten. Seit 2022 durchsucht eine eigene „Fachstelle Identitätsklärung“ hier hunderte von Geräten im Jahr im Auftrag der bayerischen Ausländerbehörden.

In Baden-Württemberg übernehmen die Regierungspräsidien diese Funktion, schreibt das zuständige Landesjustizministerium, sie hätten zu diesem Zweck ebenfalls Produkte von Cellebrite angeschafft. Die Regierungspräsidien stehen zwischen der Landesregierung und den Kommunen und bündeln Aufgaben. Zuständig für Abschiebungen im Land ist das Präsidium in Karlsruhe. Ob nur hier oder auch in den anderen drei Präsidien Geräte ausgewertet werden, darauf hat das Ministerium noch nicht geantwortet.

Auch, wie viel das Land für die Lizenzen zahlt, ist bislang nicht klar. Eine Anfrage wollte das Ministerium erst nach Redaktionsschluss beantworten. Wir ergänzen den Beitrag, sobald wir die Zahlen erhalten.

 

"Gegenstand vertraulicher Vertragsverhandlungen"

In Niedersachsen können Ausländerbehörden seit April 2022 Datenträger an die Landesaufnahmebehörde (LAB NI) schicken. Auch dort kommen Produkte von Cellebrite zum Einsatz, schreibt das niedersächsische Innenministerium: Zwei Mitarbeiter:innen extrahieren die Daten und schicken Sie dann zur Auswertung an die Ausländerbehörden. Seit Beginn seien mehr als 80 Datenträger von Ausländerbehörden eingegangen.

Auf die Frage nach der Software schreibt ein Sprecher: "Es handelt sich um die Software Cellebrite, diese kommt auch in den niedersächsischen Polizeidienststellen zum Einsatz." Zu den Kosten will sich das Ministerium nicht äußern und verweist auf "vertrauliche Vertragsverhandlungen".

In Rheinland-Pfalz wiederum will die Landesregierung nicht mitteilen, mit welchen Produkten Geräte durchsucht werden, nur dass dazu Ausrüstung angeschafft wurde. Hier ist seit 2021 die Zentralstelle für Rückführungsfragen in Trier zuständig, die 36 Ausländerbehörden im Land bei Abschiebungen zu unterstützen. Sie organisiert Sammelabschiebungen, aber hilft auch bei der forensischen Spurensuche. Formell ist sie bei der Stadtverwaltung Trier angedockt, finanziert wird sie vom Land.

Im Haushaltsplan des zuständigen Familienministeriums sind für die Zentralstelle jeweils mehr als zwei Millionen Euro für die Jahre 2023 und 2024 angesetzt. Wie viel davon in Lizenzen für Software fließt und um welches Unternehmen es sich handelt, will das Land nicht mitteilen. Die Antwort würde "in die Rechte des Anbieters eingreifen".

Auch in Nordrhein-Westfalen will das Familienministerium den Anbieter und die Kosten nicht preisgeben. Hier übernehmen seit Herbst 2023 die Zentralen Ausländerbehörden Bielefeld und Essen die Durchsuchung von Geräten – im Auftrag aller anderen Ausländerbehörden.

Cellebrite gegen Aktivisten und Journalistinnen

Cellebrite wurde 1999 in Israel gegründet und stellt mittlerweile verschiedene Hardware- und Softwareprodukte zur Sammlung und Analyse von Daten her. Bekannt ist das Unternehmen vor allem für Produkte, mit denen man sich Zugang zu eigentlich gesperrten Smartphones verschaffen kann, auch für das als besonders sicher geltende iOS-Betriebssystem von Apple.

Mit einer einmaligen Anschaffung von Software ist es aber nicht getan: IT-Forensiker müssen ihre Produkte ständig aktualisieren. Schließen Geräte- und App-Hersteller Sicherheitslücken, die Cellebrite ausgenutzt hatte, muss das Unternehmen neue Schwachstellen finden.

Cellebrite brüstet sich damit, bei digitalen Ermittlungswerkzeugen Marktführer zu sein. Der Börsenwert des Unternehmen wurde zuletzt auf 2,4 Milliarden US-Dollar geschätzt.

Das Unternehmen steht jedoch seit Jahren in der Kritik, weil seine Produkte auch in autoritären Staaten gegen Journalistinnen, Aktivisten oder unterdrückte Minderheiten eingesetzt wurden: Russland, Bahrain und Myanmar sollen Kunden gewesen sein. Die chinesische Regierung soll mit Cellebrite-Produkten das Handy des Hongkonger Aktivisten Joshua Wong geknackt haben, erst 2020 hat Cellebrite auf Druck hin Hongkong und China die Lizenzen entzogen.

Vorwürfe zu bewussten Menschenrechtsverletzungen weist das Unternehmen immer wieder zurück. Man gehe etwa nur auf Kundenanfragen ein, bei denen man glaube, "dass sie rechtmäßig und ohne Verletzung der Datenschutzgesetze oder Menschenrechte handeln".

Deutsche Behörden auf der Kundenliste

Auf der Kundenliste des Unternehmens stehen auch viele Behörden aus Deutschland. Die Zollverwaltung setzt etwa Produkte von Cellebrite ein, auch mehrere Landeskriminalämter arbeiten damit in der Ermittlung. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 kommen die Produkte aber immer öfter auch zum Einsatz, um die Geräte von Ausreisepflichten zu durchsuchen.

In Berlin etwa hat die Ausländerbehörde eine Zeit lang mit dem Landeskriminalamt zusammengearbeitet, um Geräte entsperren und durchsuchen zu lassen. Die Zuarbeit wurde inzwischen wieder eingestellt. Sie habe sich nicht gelohnt. Die Ausländerbehörde durchsucht aber weiterhin Geräte, mittlerweile von Hand.

In Hamburg öffnen seit einiger Zeit das Landeskriminalamt und Hauptzollamt der Ausländerbehörde die Tür zu den Handydaten. Abgeordnete kritisieren, eine parlamentarische Kontrolle sei nicht möglich, weil die rot-grüne Landesregierung keine Informationen zur Art und Funktionsweise der IT-Werkzeuge preisgibt.

Durchsuchung als "reine Schikane"

Auf der Bundesebene setzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Handyforensik ein. Die Behörde kann die Daten von Personen auslesen, die ohne Papiere in Deutschland ankommen und Schutz beantragen. Das BAMF nutzt dafür Produkte des schwedischen Konkurrenten MSAB. Die Daten sollen später im Asylverfahren Anhaltspunkte liefern, ob Asylsuchende die Wahrheit zu ihrer Herkunft und Identität sagen. Allein von 2017 bis 2019 waren dafür mehr als 11 Millionen Euro veranschlagt.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die mit strategischen Verfahren Grundrechte schützt, hält diese Durchsuchungen für nicht verfassungskonform. Vor Gericht hat der Verein gegen das BAMF gewonnen: Die Behörde darf nicht mehr gleich zu Beginn von allen Schutzsuchenden das Handy verlangen. Sie muss zunächst prüfen, ob es mildere Mittel zur Feststellung von Identität und Herkunft gibt.

Fachleute bezweifeln, dass die Handydurchsuchungen überhaupt Vorteile für das erklärte Ziel Identitätsfeststellung bringen. Das BAMF etwa schaut auf Anrufhistorie, Browserdaten oder auch Geodaten auf den Geräten, um Sprachen oder Länderbezüge herauszufinden. Diese seien aber wenig aufschlussreich, um auf die Identität oder Staatsbürgerschaft einer Person zu schließen, kritisiert die Anwältin Sarah Lincoln, die bei der GFF zu den Fällen arbeitet. Die Durchsuchungen bezeichnet sie als "reine Schikane".

Die Bundesregierung will trotzdem unbedingt an der Maßnahme festhalten. In einer aktuellen Verschärfung des Asyl- und Aufenthaltsrechts hat sie nicht nur klargestellt, dass die Durchsuchungen weiter stattfinden sollen, sondern die Befugnisse der Behörden noch erweitert: Sie dürfen nun auch in die Privaträume von Menschen eindringen, die abgeschoben werden sollen, um darin nach Dokumenten oder Geräten zu suchen.

Podcast erzählt Geschichte eines Betroffenen

#03 Deutschland gegen David

Kein Asyl, keine Papiere, keine Perspektive: In der Bürokratie ist David nicht vorgesehen. Bei einem Routinetermin dann der Schock: Die Ausländerbehörde kassiert seine Handys ein – und stürzt ihn tiefer ins Chaos. In Episode #3 unseres Doku-Podcasts erzählt er seine Geschichte.

Bild entfernt.netzpolitik.org

Was die beschriebenen Gesetze für betroffene Menschen bedeuten, zeigen wir in der dritten Episode des Doku-Podcasts "Systemeinstellungen". Die Geschichte handelt von einem Geflüchteten, der seit mehr als zehn Jahren in Deutschland lebt. Aber er hat keine Papiere, seine Staatsbürgerschaft ist ungeklärt. Zu seinem Schutz trägt er im Podcast das Pseudonym David erhalten. Bei einem Routinetermin kassiert die Ausländerbehörde seine Handys ein, will darauf nach Spuren seiner Identität und Herkunft suchen – und stürzt David ins Chaos.