Bundesrat fordert Bundesregierung auf, den Zulassungsstopp für die Teilnahme an Integrationskursen zurückzunehmen.

09.05.2026 Schlappe für Dobrindt: Die kritisierte Streichung der Integrationskurse erntet Widerspruch des Bundesrates. Der fordert die Bundesregierung auf

den Zulassungsstopp für die Teilnahme an Integrationskursen zurückzunehmen und stattdessen verlässliche Strukturen zu schaffen und konkrete integrationspolitische Maßnahmen auskömmlich zu finanzieren

»integrationspolitisches Erdbeben«

Erfolg für Bremer Initiative: Länderkammer für Rücknahme des Zulassungsstopps

Deutschkenntnisse sind der Schlüssel zur Teilhabe am alltäglichen Leben und im Beruf. Daher treffen die harten Einschnitte des Bundesinnenministeriums bei Integrationskursen viele Zuwanderinnen und Zuwanderer auch in Bremen: Viele von ihnen sollen die Kosten von rund 3.000 Euro pro Kurs künftig selbst tragen. Der Bundesrat hat auf Initiative Bremens und weiterer Länder heute (8. Mai 2026) die Bundesregierung aufgefordert, den Zulassungsstopp für die Teilnahme an Integrationskursen zurückzunehmen und stattdessen verlässliche Strukturen zu schaffen und konkrete integrationspolitische Maßnahmen auskömmlich zu finanzieren... 

 

Der Bundesrat will die Bundesregierung dazu bewegen, die Kürzungen bei den Integrationskursen wieder aufzuheben. In einer am Freitag verabschiedeten Entschließung forderte die Länderkammer, den Zulassungsstopp zurückzunehmen. Die Kurse seien „eine zentrale Investition in die Zukunftsfähigkeit und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft“, heißt es in der Entschließung, die von Bremen und Niedersachsen vorgeschlagen wurde. Der zügige Erwerb der deutschen Sprache „öffnet die Tür zu Ausbildung und Arbeitsmarkt, aber auch zu gesellschaftlicher Teilhabe und demokratischer Mitwirkung“. Verwiesen wird zudem auf die Situation der Träger, die Integrationskurse anbieten. „Gerade Angebote im ländlichen Raum und in unmittelbarer Wohnortnähe geraten durch die neue Regelung unter erheblichen Druck“, heißt es in der Begründung der Entschließung. „In der Folge treffen die Einschnitte zugleich anspruchsberechtigte Kursteilnehmende, die sich infolge der Kürzungen auf längere Wartezeiten bis zu einem Kursbeginn einstellen müssen.“

In den Integrationskursen werden sowohl Deutschkenntnisse als auch Informationen über Gesellschaft und Rechtsordnung in Deutschland vermittelt. Im Februar teilte das zum Geschäftsbereich von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gehörende Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Trägern mit, dass Menschen, die freiwillig einen Integrationskurs besuchen wollen, nur noch als Selbstzahler teilnehmen können. Das betrifft Asylbewerber im Verfahren, Geduldete, Migranten aus der EU sowie Geflüchtete aus der Ukraine. Begründet wurde der Schritt unter anderem mit notwendigen Einsparungen.

Was Anfang Februar bekannt geworden ist, bezeichnet die scheidende Integrationsministerin von Rheinland-Pfalz, Katharina Binz (Grüne), am Freitagmittag im Bundestag als »integrationspolitisches Erdbeben«. Schon seit November 2025 übernimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nicht mehr die Kosten von freiwillig an Integrationskursen Teilnehmenden. Bisher ließ man etwa Menschen mit einer Duldung an Integrationskursen teilnehmen, ohne dass sie einen Rechtsanspruch darauf besaßen. Als Grund für den Zulassungsstopp wurden vom Bundesinnenministerium die »finanziellen Herausforderungen der vergangenen Jahre« genannt. Im Bundesrat wurde am Freitag auf Initiative von Bremen, Hamburg, Niedersachen und Rheinland-Pfalz ein Entschließungsantrag abgestimmt, der die Bundesregierung dazu auffordert, die Integrationskurse wieder zu öffnen.

Welche Folgen die Einschränkungen bei den Integrationskursen haben, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Joachim Rock, gegenüber »nd«: »Durch den Zulassungsstopp bleiben nach Angaben des Innenministeriums allein in diesem Jahr mehr als 130 000 lernwillige Menschen vor der Tür stehen.« Dadurch entstünden Folgekosten für Bund, Länder und Kommunen, die weitaus höher ausfielen als die kurzfristigen Einsparungen. »Eine schnelle Integration in Arbeit und Gesellschaft erfordert einen ebenso zügigen Spracherwerb. In den Integrationskursen lernen Zugewanderte Deutsch und erwerben wichtige Kenntnisse zum Leben in Deutschland«, so Rock weiter.

»Wer Sprachkurse einschränkt, verhindert Integration und schafft neue soziale und wirtschaftliche Probleme, statt sie zu lösen.« Katharina Binz Integrationsministerin Rheinland-Pfalz

Ähnlich äußerten sich auch die beiden Rednerinnen im Bundestag. Bremens Sozialsenatorin Claudia Schilling (SPD) kritisierte, dass die Kürzungen diejenigen träfen, die »Verantwortung übernehmen wollen«. Außerdem sei es für Migrant*innen schlichtweg nicht möglich, mehr als 3000 Euro als Selbstzahler für die Teilnahme an einem Integrationskurs auszugeben. Politisch »passt es nicht zusammen«, wenn die Bundesregierung einerseits Zugänge zum Arbeitsmarkt erleichtere, auf der anderen Seite aber den Zugang zu Sprachkursen einschränke. Zudem warnte die Bremer Senatorin davor, dass die Trägerstruktur der Integrationskurse massiv geschädigt würde. Kurse würden nicht voll, Anbieter würden deshalb Personal einsparen oder Standorte schließen, das alles führe zu einer schlechteren Abdeckung.

Katharina Binz bezeichnete Deutschkenntnisse als »den Schlüssel zu allem« und erklärte, warum es finanzpolitisch zu kurz gedacht sei, bei den Integrationskursen zu sparen: »Wer Sprachkurse einschränkt, verhindert Integration und schafft neue soziale und wirtschaftliche Probleme, statt sie zu lösen.« Das Budget von 1,3 Milliarden Euro im Bundeshaushalt für Integrationskurse sei zwar »viel Geld«, dieses öffne aber zugleich »Wege in Beschäftigung«.

 

Der Bundesrat hat in seiner 1065. Sitzung am 8. Mai 2026 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

1. Der Bundesrat stellt fest, dass verlässliche Strukturen und eine auskömmliche Finanzierung von konkreten integrationspolitischen Maßnahmen für die kluge Ausgestaltung erfolgreicher, zukunfts- und wirtschaftsorientierter Integrationspolitik unerlässlich sind. Insbesondere Sprachkenntnisse sind für ein erfolgreiches Zusammenleben in Deutschland und damit für die Integration aller in 
Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten – auch bei temporärem Aufenthalt – unerlässlich. Der Bundesrat begrüßt vor diesem Hintergrund, dass der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sowohl eine Absicherung des Gesamtprogramms Sprache, als auch einen Ausbau im Bereich der Berufssprachkurse vorsieht.
2. Der Bundesrat betont, dass Integrationskurse eine zentrale Investition in die Zukunftsfähigkeit und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft sind. Der zügige Spracherwerb öffnet die Tür zu Ausbildung und Arbeitsmarkt, aber auch zu gesellschaftlicher Teilhabe und demokratischer Mitwirkung. Die gelungene Integration von zugewanderten Menschen ist maßgeblich für Stabilität, Resilienz und Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts Deutschlands. Eine schnelle Arbeitsmarktintegration ist nur zusammen mit dem zügigen Erlernen der deutschen Sprache möglich.
3. Die Bedeutung von Integrationskursen gilt nicht nur für Menschen, die aufgrund eines absehbar dauerhaften Aufenthaltes einen Anspruch auf den Besuch eines Integrationskurses besitzen. Es gilt auch und gerade für Menschen, die genau diesen dauerhaften Aufenthalt anstreben und dazu auf den Erwerb der notwendigen Sprachkenntnisse angewiesen sind. Daher ist der pauschale Ausschluss der Zulassungen nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und die damit verbundene Einschränkung zur Teilnahme an Integrationskursen, die mit einem Trägerrundschreiben vom 9. Februar 2026 für 2026 verhängt wurde, kontraproduktiv für die zügige
Aufnahme qualifikationsadäquater Erwerbstätigkeit, für gesellschaftliche Teilhabe und demokratische Mitwirkung. Folgen können sinkende Motivation, verzögerte Arbeitsbemühungen, erschwerte Zugänge in Ausbildung und Beschäftigung – verbunden mit anhaltender Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen und einer weiter steigenden Kostenbelastung für die
Kommunen.
4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Zulassungsstopp für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG zurückzunehmen.