Bundesrat stimmt Asylverschärfung zu - Maximale Härte gegen Schutzsuchende befürchtet

27.03.2026 Die Zustimmung des Bundesrates zur Verschärfung des Asylrechtes ist den Medien schon fast keine Nachricht mehr wert. Der Abschluss des Gesetzesverefahrens war ja erwartbar.

Das Innenministerium textet in einer Pressemitteilung, damit sei der ... Weg frei für den Systemwechsel in der Migrationspolitik. Ziel ist: mehr Kontrolle, schnellere Verfahren und deutlich weniger illegale Migration... und bietet ein Zitat des Ministers an, das offenbar auch nichts bringt...

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Mit GEAS härten und schärfen wir die europäische Migrationspolitik. Wir setzten damit das Ziel weiter um: Kontrolle, Kurs und klare Kante. Wir setzen bei der Neuordnung der Migration auf klare Regeln, schnelle Verfahren und wirksame Rückführungen. Die Botschaft ist eindeutig: Wer keinen Schutzanspruch hat, kann nicht dauerhaft in Europa bleiben. Gleichzeitig stärken wir die Kontrolle an den Außengrenzen und sorgen für mehr Ordnung im System. Der Beschluss im Bundesrat ist deshalb ein entscheidender Meilenstein. Deutschland übernimmt Verantwortung und sorgt dafür, dass diese Reform nicht auf dem Papier stehen bleibt, sondern in der Praxis wirkt.“

Zwei Medienberichte finde ich:

Die EU-Asylreform ist das derzeit wichtigste migrationspolitische Vorhaben. Der Bundesrat hat nun ihrer Umsetzung in Deutschland zugestimmt. Damit werden die Regeln deutlich verschärft.

Die von der Bundesregierung geplante Verschärfung des Umgangs mit Asylbewerbern kommt. Der Bundesrat gab nun Grünes Licht für zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung der EU-Asylreform in Deutschland. Unter anderem wird den Bundesländern ermöglicht, neue Asylzentren einzurichten. Darin sollen sich Schutzsuchende verpflichtend aufhalten müssen, für die eigentlich ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist. Auch Leistungskürzungen werden möglich.

EU-Asylreform: neue Regeln ab Juli

Auf EU-Ebene wurde die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems im Mai 2024 beschlossen. Die neuen Regeln treten im Juni in Kraft. Bis dahin müssen die 27 Mitgliedstaaten die Änderungen in nationales Recht umsetzen.

Ziel der Reform ist, die Asylregeln in der EU zu vereinheitlichen und Verfahren zu beschleunigen. Enthalten sind unter anderem Regeln für Asylverfahren an den EU-Außengrenzen und zur Erfassung von Schutzsuchenden sowie zu Beschränkungen der Bewegungsfreiheit und Haftmöglichkeiten. Zudem gibt es einen neuen Solidaritätsmechanismus unter den EU-Mitgliedstaaten.

Maximale Härte gegen Schutzsuchende befürchtet

Kritiker der Reform wie Menschenrechtler oder die Kirchen befürchten, dass künftig deutlich mehr Geflüchtete quasi haftähnlich untergebracht werden könnten und dass davon auch Familien mit Kindern betroffen sein könnten. Grüne und Linke werfen der schwarz-roten Koalition vor, die Spielräume, die die EU gebe, für maximale Härte gegen Schutzsuchende auszunutzen.

 

Schnellere Verfahren, längere Überstellungsfristen und neue Zentren: Wie die EU-Asylregeln den Alltag und die Rechte von Schutzsuchenden verändern – und was das für Deutschland bedeutet.

Die Regeln zur Umsetzung des verschärften europäischen Asylrechts in Deutschland haben im Bundesrat die letzte Hürde genommen. Kernpunkte der Reform, die europaweit ab dem 12. Juni gilt, sind verpflichtende Identitätskontrollen bei Ankommenden an den EU-Außengrenzen. Für Menschen aus Herkunftsstaaten mit niedriger Anerkennungsquote sind Asylprüfungen im Grenzverfahren vorgesehen.

Deutschland als Staat mitten in Europa ist von den Außengrenzverfahren lediglich mit Blick auf internationale Flughäfen und Seehäfen betroffen. Bei Ablehnung sollen die Asylbewerber gegebenenfalls direkt von dort abgeschoben werden.

Man sei den Bundesländern entgegengekommen und habe in einer Protokollerklärung zu dem Beschluss festgehalten, dass das Grenzverfahren als „gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern angesehen wird“, sagte Daniela Ludwig (CSU), parlamentarische Staatssekretärin im Bundesinnenministerium.

Verfahren für Schutzsuchende, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben, werden kürzer. Die Überstellung der Asylbewerber in den für ihr Verfahren zuständigen Staat wird länger möglich sein, beispielsweise wenn jemand zwischenzeitlich untertaucht.

Die Bundesländer können sogenannte Sekundärmigrationszentren mit Aufenthaltspflicht einrichten. Dort sollen Menschen untergebracht werden, die Deutschland verlassen, weil ein anderes EU-Land für ihr Verfahren verantwortlich ist.

Stark belasteten Staaten an den EU-Außengrenzen soll künftig ein Teil der Asylsuchenden abgenommen werden. Dass Deutschland dieses Jahr über diesen Solidaritätsmechanismus niemanden aufnehmen muss, hängt unter anderem damit zusammen, dass in den vergangenen Jahren viele Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in die Bundesrepublik gekommen waren.

Die Grünen haben die neuen Regeln als größte Asylrechtsverschärfung seit 1993 kritisiert. Europäische Regeln müssten zwar umgesetzt werden, die schwarz-rote Koalition habe ihren Ermessensspielraum dabei aber mit übermäßiger Härte genutzt. Im Bundesrat hatte es unter anderem Diskussionen über die Regelungen gegeben, die Minderjährige betreffen.

Bundesrat billigt auch Asylpakt GEAS

Auch das Asyl- und Migrationspaket GEAS hat den Bundesrat passiert und somit die letzte gesetzliche Hürde genommen. Das Paket soll das Herzstück einer schärferen Migrationspolitik in ganz Europa werden. Der Beschluss der Länderkammer folgte am Freitag auf das Ja des Bundestages, der nach längerer Debatte in der Koalition im Februar zugestimmt hatte.

Das Gesetz soll das deutsche Recht an das 2024 in der EU beschlossene Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) anpassen. Die deutschen Regelungen nutzen im Sinne der von der Bundesregierung ausgerufenen Migrationswende Spielräume im Gesetzesrahmen aus. Auch auf EU-Ebene sind bereits weitere Verschärfungen angelaufen, die an GEAS angedockt werden.