13.07.2021 Durch den "Burbach-Prozess" gelangte der Einsatz privater Sicherheitskräfte in Flüchtlingsunterkünften wieder in den Blick der kritischen Öffentlichkeit. Die gewaltvollen Übergriffe in der Landesunterkunft im Jahre 2014 wurden jetzt gerichtlich aufgearbeitet, Beschuldigte verurteilt. Die Einschätzung durch MdB Ulla Jelpke wurde auch durch den Flüchtlingsrat NRW übernommen. Jelpke befürchtet auch eine bevorstehende Befugniserweiterung des Sicherheitspersonals.
Sammelunterkünfte für Geflüchtete begünstigen Machtmissbrauch durch Sicherheitsleute
„Die Misshandlungen in Burbach gehören sicherlich zu den gewaltvollsten Übergriffen von Mitarbeitern privater Sicherheitsunternehmen auf Geflüchtete, die in den letzten Jahren bekannt wurden. Doch Übergriffe und Eingriffe in die Grundrechte von Schutzsuchenden durch Wachleute sind keine Einzelfälle. Wachleute dringen regelmäßig unerlaubt in Wohnräume ein oder führen erniedrigende Durchsuchungen durch, zudem kommt es immer wieder zu Schlägen und Tritten, rassistischen Beleidigungen, dem Einsatz von Pfefferspray sowie sexuellen Übergriffen.
Der Fehler liegt eindeutig im System: Sammelunterkünfte begünstigen ein Klima der Gewalt, denn die Unterbringung in isolierten Lagern verleiht dem Wachpersonal eine enorme Macht und bringt Geflüchtete in ein starkes Abhängigkeitsverhältnis", erklärte Ulla Jelpke, die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Verurteilung von Mitarbeitern eines Wachdienstes zu Geldstrafen wegen Misshandlung von Geflüchteten in der nordrhein-westfälischen Asylunterkunft Burbach im Jahr 2014. Die Abgeordnete weiter:
„Der beste Schutz gegen solche Übergriffe ist und bleibt die Abschaffung von großen Sammellagern, die solche Gewalt systematisch produzieren. Geflüchtete müssen stattdessen vermehrt dezentral untergebracht werden, das fördert zugleich ihre Integration. Solange Geflüchtete in Sammellagern untergebracht werden, muss es zumindest funktionierende Beschwerdestellen geben, bei denen die Lagerbewohner sich wirksam über Machtmissbrauch und Übergriffe seitens des Wachpersonals beschweren können."
Keine Befugnis-Erweiterung für private Sicherheitsdienste!
Veröffentlicht am 8. Juli 2021 von Ulla Jelpke
„Die Bundesregierung plant eine Neuregelung des Sicherheitsgewerbegesetzes, angeblich, um für ‚mehr Sicherheit‘ zu sorgen. Die Änderungen würden unter anderem Asylsuchende in Sammellagern betreffen, in denen private Sicherheitsdienste vermehrt tätig sind. Läge der Bundesregierung der Schutz und die Sicherheit von Geflüchteten wirklich am Herzen, würde sie endlich das Lagersystem abschaffen, wie es Flüchtlingsinitiativen und Betroffene seit Jahren fordern, denn Lager produzieren systematisch Gewalt“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zu der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage zu Fragen zur Neuregelung des privaten Sicherheitsgewerbes (Bundestagsdrucksache 19/30823). Jelpke weiter:
„In Flüchtlingsunterkünften kommt es immer wieder zu Übergriffen und Eingriffen in die Grundrechte von Schutzsuchenden durch Wachleute. Doch nicht nur Geflüchtete wären von der geplanten Gesetzesänderung betroffen, sondern die ganze Gesellschaft. Denn schon heute übernehmen private Sicherheitsunternehmen zunehmend Aufgaben, die in den Bereich der öffentlichen Sicherheit fallen. Mit der Neuregelung des Sicherheitsgewerbegesetzes droht eine weitere Aushöhlung hoheitlicher Aufgaben des Staates – diese Entwicklung sowie eine mögliche Kompetenzerweiterung für private Sicherheitsunternehmen müssen entschieden bekämpft werden!“
Die Antwort auf meine Kleine Anfrage ist hier einsehbar: 19_30823_Sicherheitsgewerbe