Chancen-Aufenthaltsrecht beschlossen - aber mit faulem Kompromiss

03.12.2022 Die Beschlussfassung über das bereits im Koalitionsvertrag avisierten Chancen-Aufenthaltsrecht war begleitet von rechtspopulistischen Äußerungen führender CDU/CSU Politiker   gegenüber Medien, die für viel Aufsehen und - bis weit in die Mitte ihrer Klientel hinein - auch für Kritik sorgten. "Merz:  .. Einwanderung in die Sozialsysteme ..  „sehr freihändige“ Vergabe der Staatsbürgerschaft ...MdB Frei: ..kein Beitrag zum besseren Zusammenleben, sondern zur Spaltung der Gesellschaft... Dobrindt: „Verramschen“ der deutschen Staatsbürgerschaft." (Zitiert aus Deutschlandfunk ) Innenpolitiker Alexander Throm (CDU): .. die Ampel behandle die Staatsbürgerschaft als „Billigware wie beim Black Friday“. (zitiert aus TAZ)

In einer von der CDU beantragten aktuellen Stunde kam es vor der abschließenden Lesung noch zu heftigem Schlagabtausch: "Die Pläne der Regierungskoalition für erleichterte Einbürgerungen in Deutschland stoßen im Bundestag bei Teilen der Opposition auf entschiedene Ablehnung. In einer von der CDU/CSU-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde äußerten Redner von Union und AfD am Donnerstag, 1. Dezember 2022, scharfe Kritik an der geplanten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, während Vertreter der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP das Vorhaben nachdrücklich verteidigten und Die Linke es begrüßte."  (Dokument Deutscher Bundestag)

 

Wie so oft beklagen Menschrechtsorganisationen wie Pro Asyl, dass auch dieses Gesetz - vielversprechend schon im Koalitionsvertrag angekündigt - kein voller Schritt vorwärts werde: "Auf den letzten Metern droht ein fauler Kompromiss beim Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts auf Kosten von geflüchteten jungen Menschen."

 

Und tatsächlich: "Wie aus Koalitionskreisen zu erfahren war, wurde sich darauf geeinigt, beim Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende (§25a AufenthG) Verschärfungen in Kauf zu nehmen, damit die FDP dem Gesetzesvorhaben zustimmt", berichtete die TAZ.

Wir zitieren die Mitteilung des Deutschen Bundestages und anschließend die Pressemitteilung von Bundesfachverbandes BumF, terre des hommes, Jugendliche ohne Grenzen und PRO ASYL, die vor der abschließenden Lesung kritisierten, dass ausgerechnet die Zukunft von jungen Menschen verbaut werde, um einen Kompromiss zu erzielen.

 

Dokument des Deutschen Bundestages:

 

Bundestag führt das Chancen-Aufenthaltsrecht ein

Langjährig geduldete Ausländer sollen künftig mehr Chancen zum Erhalt eines Bleiberechts in Deutschland erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechts (20/3717) verabschiedete der Bundestag am Freitag, 2. Dezember 2022, in modifizierter Fassung. In namentlicher Abstimmung votierten 371 Abgeordnete für die Vorlage. 226 stimmten dagegen; 57 enthielten sich, darunter neben den Linken-Abgeordneten auch 20 Parlamentarier der Unionsfraktion.

Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen beschloss das Parlament zudem ein von den Koalitionsfraktionen vorgelegtes Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren (20/4327) in geänderter Fassung. Es sieht eine Vereinheitlichung der asylrechtlichen Rechtsprechung vor, die ebenso wie weitere prozessuale Änderungen zu einer Beschleunigung der Gerichtsverfahren führen soll. Zudem sollen die Regelüberprüfung von Asylbescheiden gestrichen werden und Widerrufs- und Rücknahmeverfahren zukünftig nur noch anlassbezogen erfolgen, um dadurch die Kapazitäten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) besser zu nutzen.

Mit breiter Mehrheit abgelehnt wurden hingegen zwei Vorlagen der Linksfraktion: ein Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (20/1850) und ein Antrag mit dem Titel „Keine Abschiebungsoffensive – Für ein wirksames Bleiberecht“ (20/3973). Die Initiativen fanden keine Unterstützung bei den übrigen Fraktionen. Den Abstimmungen aller vier Vorlagen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Inneres und Heimat (20/4703, 20/4700) zugrunde. Zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen hatte zudem der Haushaltsausschuss Berichte nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (20/4705, 20/3717) vorgelegt. 

Chancen-Aufenthaltsgesetz

Das 18-monatige Chancen-Aufenthaltsrecht sollen Menschen erhalten, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben. Ihnen soll damit ermöglicht werden, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis.

Profitieren sollen davon nur Ausländer, die sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Straftäter sollen vom Chancen-Aufenthaltsrecht grundsätzlich ausgeschlossen bleiben, ebenso Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der 18-monatigen Aufenthaltsdauer nicht erfüllt sind, sollen die Betroffenen in den Status der Duldung zurückfallen.

Bleiberecht für gut integrierte junge Menschen

Ferner sieht das Gesetz vor, bestehende Bleiberechtsregelungen so anzupassen, dass mehr Menschen davon profitieren können. Danach sollen gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland sowie bis zum 27. Lebensjahr die Möglichkeit für ein Bleiberecht bekommen. Besondere Integrationsleistungen von Geduldeten sollen gewürdigt werden, indem ihnen künftig nach sechs Jahren  oder schon nach vier Jahren bei Zusammenleben mit minderjährigen Kindern  ein Bleiberecht eröffnet wird. Die Voraufenthaltszeiten werden damit um jeweils zwei Jahre reduziert.

Zudem sollen bestimmte Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz entfristet werden, um den Standort Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiver zu machen. Der Familiennachzug zu drittstaatsangehörigen Fachkräften wird laut Gesetzentwurf erleichtert, indem für nachziehende Angehörige das Erfordernis eines Sprachnachweises entfällt. Der Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen soll künftig allen Asylbewerbern im Rahmen verfügbarer Plätze offenstehen. Konsequenter als bisher soll die Rückführung insbesondere von Straftätern und Gefährdern durchgesetzt werden. Dazu wird bei diesen Personen die Ausweisung und die Anordnung von Abschiebungshaft erleichtert.

Änderungen im Ausschuss

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah ursprünglich eine Gültigkeitsdauer des Chancen-Aufenthaltsrechts von einem Jahr vor sowie den 1. Januar 2022 als Stichtag für die Anspruchsberechtigten.

Mit dem angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde dieser Stichtag auf den 31. Oktober 2022 verschoben und die Gültigkeitsdauer des Chancen-Aufenthaltsrechts auf 18 Monate verlängert.

 

Pressemitteilung vom 30.11.2022

Fauler Kompromiss beim Chancen-Aufenthalt auf Kosten von geflüchteten Jugendlichen

Auf den letzten Metern droht ein fauler Kompromiss beim Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts auf Kosten von geflüchteten jungen Menschen. Am Freitag soll darüber im Bundestag entschieden werden. 

Der Bundesfachverband BumF, terre des hommes, Jugendliche ohne Grenzen und PRO ASYL kritisieren, dass ausgerechnet die Zukunft von jungen Menschen verbaut wird, um einen Kompromiss zu erzielen und fordern die Abgeordneten auf, den Verschärfungen nicht zuzustimmen.

„Die Ampelregierung bietet die Möglichkeit zur Aufenthaltsverfestigung mit der einen Hand und legt mit der anderen Hand Steine in den Weg der Betroffenen. Die Verschärfung lässt den kommunalen Behörden ein Jahr Zeit, um die Jugendlichen abzuschieben. Das ist das hässliche Gesicht der Rückführungsoffensive der Ampel“, kommentierte Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL. „Völlig absurd ist, dass die Ampel heute im Kabinett über den Fachkräftemangel berät und gleichzeitig abschiebungswütigen Behörden die Möglichkeit eröffnet, gut integrierte junge Menschen ein Jahr lang abzuschieben, bevor sie die Aufenthaltserlaubnis nach §25a Aufenthaltsgesetz erhalten können.“

Wie gestern aus Koalitionskreisen zu erfahren war, wurde sich darauf geeinigt, beim Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende (§25a AufenthG) Verschärfungen in Kauf zu nehmen, damit die FDP dem Gesetzesvorhaben zustimmt.

25a AufenthG sieht momentan vor, dass gut integrierte junge Menschen ein Bleiberecht erhalten können, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen – u.a. ein erfolgreicher Schulbesuch oder den Erwerb eines anerkannten Schul- oder Berufsabschlusses und ein vierjähriger Voraufenthalt. Die Voraufenthaltszeit soll mit der Neuregelung auf drei Jahre reduziert werden.

Auf Drängen der FDP soll nun zusätzlich eine einjährige Vorduldungszeit als Hürde eingeführt werden, die bisher keine Voraussetzung ist. Faktisch würde diese Neuregelung bewirken, dass deutlich weniger junge Menschen von der Regelung profitieren könnten als bisher geplant. Stattdessen erhalten Ausländerbehörden die Möglichkeit gut integrierte junge Menschen während der Vorduldungszeit abzuschieben.

Gleichzeitig würde die Regelung vor allem die jungen Menschen treffen, die besonders schnell in Deutschland ihren Weg machen und die ohnehin hohe Anforderungen an schulische Erfolge noch während des Asylverfahrens erfüllen. Junge Menschen, die schon während des Asylverfahrens eine Ausbildung beginnen, droht zudem in bestimmten Fällen während der Vorduldungszeit ein Beschäftigungsverbot und sie müssten die Ausbildung für ein Jahr unterbrechen.