Checklisten zu Bleiberechten - Möglichkeiten für Geduldete, durch Integrationsleistungen ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erlangen

20.09.2024 "... Bleiberechte bieten Menschen, die in Deutschland nur geduldet sind, die Möglichkeit, durch Integrationsleistungen einen rechtmäßigen Aufenthalt zu erreichen.
Unsere Checklisten dienen in der Migrationsberatung als Arbeitshilfen, um aufenthaltsrechtliche Perspektiven aufzuzeigen und Wege zur Erbringung der erforderlichen Integrationsleistungen, wie z.B. Sprachkenntnisse, Grundkenntnisse der Rechts und Gesellschaftsordnung, Ausbildungsaufnahme oder Beschäftigung zu erarbeiten..." Damit beginnen die Handreichungen der Diakonie..."

Wir übernehmen aus Aktuell des FRNRW den Hinweis auf die Handreichung Diakonie: Checklisten zu Bleiberechten

Die Handreichung "Perspektiven und Wege"  der Diakonie beschreibt verschiedene Möglichkeiten für Menschen, die sich nur geduldet in Deutschland aufhalten, um durch Integrationsleistungen ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erlangen. Checklisten innerhalb der Migrationsberatung dienen dabei als praktische Werkzeuge, um aufenthaltsrechtliche Perspektiven zu identifizieren und Wege aufzuzeigen, wie z.B. durch den Erwerb von Sprachkenntnissen, Grundkenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung, Ausbildung oder Beschäftigung. Die Handreichung behandelt spezifische Regelungen wie das Aufenthaltsrecht für gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige (§ 25a AufenthG), nachhaltige Integration (§ 25b AufenthG), sowie Übergangsregelungen zu einem dauerhaften Bleiberecht wie das Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG), Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnisse (§ 16g Abs. 1 AufenthG) und die Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsduldung mit entsprechenden Anschluss-Aufenthaltserlaubnissen (§ 60c, § 60d AufenthG). Die Checklisten fassen die wesentlichen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes zusammen, einschließlich spezieller Erteilungsvoraussetzungen und möglicher Versagungsgründe, und berücksichtigen auch Familienangehörige, sofern diese in den jeweiligen Regelungen begünstigt sind.

Die vollständige Handreichung finden Sie hier.