Dauer der Asylverfahren in Deutschland deutlich gesunken

11.03.2024 Trotz steigender Antragszahlen ist die Dauer der Asylverfahren im vergangenen Jahr im Schnitt um einen Monat kürzer geworden und lag bei 6,8 Monaten. Auch die Dauer der Gerichtsverfahren bei Klage gegen den Asylbescheid konnte verkürzt werden, um durchschnittlich 5 Monate, sie betrug 2023 durchschnittlich viel zu lange 20,7 Monate. Die Verfahrensdauer unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland stark.

Die Bundestagsabgeornete Clara Bünger (Linke), die diese Zahlen vom Innenministerium in Beantwortung ihrer parlamentarischen Anfrage erhielt, fordert eine „bessere personelle Ausstattung und Organisation der Verwaltungs­gerichte, um insbesondere die gerichtlichen Verfahrens­dauern zu verringern“. Sie sagte: „Lange Asyl­verfahren sind für Geflüchtete eine Qual, denn sie verhindern ein schnelles Ankommen und halten die Menschen in Unsicherheit. Es kann doch nicht sein, dass Asyl­suchende im Schnitt eineinhalb Jahre warten müssen, bis Klarheit über ihren Status besteht.“ Außerdem seien eine ausreichende personelle Ausstattung des BAMF und eine gute Vorbereitung der Geflüchteten auf die Anhörung notwendig, damit sie ihre Asylgründe umfassend vortragen können.“ Für flächen­deckende unabhängige Beratungs­angebote müsse die Bundes­regierung ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, forderte Bünger.

Wir zitieren den Artikel des RND vom 10.03.2024:

Linke fordert mehr Personal für Gerichte Asylverfahrensdauer trotz größerer Nachfrage rückläufig – aber immer noch zu lang

Die Dauer der Asyl­gerichtsverfahren ist um gut fünf Monate gesunken – aber immer noch sehr lang. Allerdings existieren deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern dabei, wie lange Asylverfahren dauern. Darum fordert die Linke, die Gerichte und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge besser auszustatten.

Berlin. Die Dauer der Asylverfahren in Deutschland sinkt trotz steigender Zahlen deutlich. Das behördliche Verfahren dauerte 2023 durchschnittlich 6,8 Monate, im Vorjahr waren es noch 7,6 Monate gewesen. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundes­regierung auf eine Frage der Bundestags­abgeordneten Clara Anne Bünger (Linke), die dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

Große Unterschiede zwischen den Bundesländern

Gegen drei Viertel der Asyl­bescheide wird Klage eingereicht. Auch die Dauer der Gerichts­verfahren ist 2023 deutlich gegenüber dem Vorjahr um gut fünf Monate gesunken. Allerdings dauern die Verfahren mit durchschnittlich 20,7 Monaten nach wie vor sehr lange.

Die Durchschnitts­dauer ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich: In Rheinland-Pfalz beträgt sie fünf Monate, in Brandenburg fast 39 Monate, das sind mehr als drei Jahre. In Hessen und Niedersachsen beträgt die Verfahrens­dauer durchschnittlich mehr als zwei Jahre.

Mit Blick auf Rheinland-Pfalz hält das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die dortige Konzentration der Asyl­gerichts­verfahren auf ein Verwaltungs­gericht (VG Trier) am Standort der für Prozess­verfahren zuständigen BAMF-Außenstelle für einen „wesentlichen Faktor, der zu einer Beschleunigung der Gerichts­verfahren beiträgt“.

Am längsten dauerten die Verfahren von Asyl­bewerbern und ‑bewerberinnen aus Russland, Pakistan und Iran. Auch Verfahren für Menschen aus den als „sicher“ erklärten Herkunftsländern Ghana und Senegal dauerten durchschnittlich mehr als zwei Jahre.

Linke fordert mehr Verwaltungsrichter

Bünger forderte gegenüber dem RND eine „bessere personelle Ausstattung und Organisation der Verwaltungs­gerichte, um insbesondere die gerichtlichen Verfahrens­dauern zu verringern“. Sie sagte: „„Lange Asyl­verfahren sind für Geflüchtete eine Qual, denn sie verhindern ein schnelles Ankommen und halten die Menschen in Unsicherheit. Es kann doch nicht sein, dass Asyl­suchende im Schnitt eineinhalb Jahre warten müssen, bis Klarheit über ihren Status besteht.“

Schnelle Asyl­verfahren seien im Interesse der Asyl­suchenden, „die in ihrer großen Mehrheit einen Schutzstatus erhalten“, sagte Bünger dem RND. „Schnelligkeit darf aber nicht auf Kosten der Qualität oder gar der Verfahrens­rechte der Asyl­suchenden gehen. Wichtig ist deshalb neben einer ausreichenden personellen Ausstattung des BAMF eine gute Vorbereitung der Geflüchteten auf die Anhörung, damit sie ihre Asylgründe umfassend vortragen können.“ Im besten Fall ließen sich auf diese Weise Miss­verständnisse und langwierige Klage­verfahren vermeiden. Für flächen­deckende unabhängige Beratungs­angebote müsse die Bundes­regierung ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, forderte Bünger.