11.03.2024 Trotz steigender Antragszahlen ist die Dauer der Asylverfahren im vergangenen Jahr im Schnitt um einen Monat kürzer geworden und lag bei 6,8 Monaten. Auch die Dauer der Gerichtsverfahren bei Klage gegen den Asylbescheid konnte verkürzt werden, um durchschnittlich 5 Monate, sie betrug 2023 durchschnittlich viel zu lange 20,7 Monate. Die Verfahrensdauer unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland stark.
Die Bundestagsabgeornete Clara Bünger (Linke), die diese Zahlen vom Innenministerium in Beantwortung ihrer parlamentarischen Anfrage erhielt, fordert eine „bessere personelle Ausstattung und Organisation der Verwaltungsgerichte, um insbesondere die gerichtlichen Verfahrensdauern zu verringern“. Sie sagte: „Lange Asylverfahren sind für Geflüchtete eine Qual, denn sie verhindern ein schnelles Ankommen und halten die Menschen in Unsicherheit. Es kann doch nicht sein, dass Asylsuchende im Schnitt eineinhalb Jahre warten müssen, bis Klarheit über ihren Status besteht.“ Außerdem seien eine ausreichende personelle Ausstattung des BAMF und eine gute Vorbereitung der Geflüchteten auf die Anhörung notwendig, damit sie ihre Asylgründe umfassend vortragen können.“ Für flächendeckende unabhängige Beratungsangebote müsse die Bundesregierung ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, forderte Bünger.
Wir zitieren den Artikel des RND vom 10.03.2024:
Linke fordert mehr Personal für Gerichte Asylverfahrensdauer trotz größerer Nachfrage rückläufig – aber immer noch zu lang
Die Dauer der Asylgerichtsverfahren ist um gut fünf Monate gesunken – aber immer noch sehr lang. Allerdings existieren deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern dabei, wie lange Asylverfahren dauern. Darum fordert die Linke, die Gerichte und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge besser auszustatten.
Berlin. Die Dauer der Asylverfahren in Deutschland sinkt trotz steigender Zahlen deutlich. Das behördliche Verfahren dauerte 2023 durchschnittlich 6,8 Monate, im Vorjahr waren es noch 7,6 Monate gewesen. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Bundestagsabgeordneten Clara Anne Bünger (Linke), die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.
Große Unterschiede zwischen den Bundesländern
Gegen drei Viertel der Asylbescheide wird Klage eingereicht. Auch die Dauer der Gerichtsverfahren ist 2023 deutlich gegenüber dem Vorjahr um gut fünf Monate gesunken. Allerdings dauern die Verfahren mit durchschnittlich 20,7 Monaten nach wie vor sehr lange.
Die Durchschnittsdauer ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich: In Rheinland-Pfalz beträgt sie fünf Monate, in Brandenburg fast 39 Monate, das sind mehr als drei Jahre. In Hessen und Niedersachsen beträgt die Verfahrensdauer durchschnittlich mehr als zwei Jahre.
Mit Blick auf Rheinland-Pfalz hält das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die dortige Konzentration der Asylgerichtsverfahren auf ein Verwaltungsgericht (VG Trier) am Standort der für Prozessverfahren zuständigen BAMF-Außenstelle für einen „wesentlichen Faktor, der zu einer Beschleunigung der Gerichtsverfahren beiträgt“.
Am längsten dauerten die Verfahren von Asylbewerbern und ‑bewerberinnen aus Russland, Pakistan und Iran. Auch Verfahren für Menschen aus den als „sicher“ erklärten Herkunftsländern Ghana und Senegal dauerten durchschnittlich mehr als zwei Jahre.
Linke fordert mehr Verwaltungsrichter
Bünger forderte gegenüber dem RND eine „bessere personelle Ausstattung und Organisation der Verwaltungsgerichte, um insbesondere die gerichtlichen Verfahrensdauern zu verringern“. Sie sagte: „„Lange Asylverfahren sind für Geflüchtete eine Qual, denn sie verhindern ein schnelles Ankommen und halten die Menschen in Unsicherheit. Es kann doch nicht sein, dass Asylsuchende im Schnitt eineinhalb Jahre warten müssen, bis Klarheit über ihren Status besteht.“
Schnelle Asylverfahren seien im Interesse der Asylsuchenden, „die in ihrer großen Mehrheit einen Schutzstatus erhalten“, sagte Bünger dem RND. „Schnelligkeit darf aber nicht auf Kosten der Qualität oder gar der Verfahrensrechte der Asylsuchenden gehen. Wichtig ist deshalb neben einer ausreichenden personellen Ausstattung des BAMF eine gute Vorbereitung der Geflüchteten auf die Anhörung, damit sie ihre Asylgründe umfassend vortragen können.“ Im besten Fall ließen sich auf diese Weise Missverständnisse und langwierige Klageverfahren vermeiden. Für flächendeckende unabhängige Beratungsangebote müsse die Bundesregierung ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, forderte Bünger.