Dauer der Verpflichtungserklärung auf 1 Jahr begrenzen!

Unsere Forderungen zur Anhörung zum Integrationsgesetz im Bundestag am Montag, 20.06.2016

Wir begrüßen, dass mit dem neuen Integrationsgesetz Rechtssicherheit bzgl. der Frage der Dauer der Geltung von Verpflichtungserklärungen geschaffen werden soll. Wir fordern alle verantwortlich handelnden Politiker allerdings auf, sich für eine Änderung der im Entwurf des Integrationsgesetzes avisierten Regelung einzusetzen. Syrisch-stämmige Familien und andere engagierte Bürger, die durch Unterzeichnen einer Verpflichtungserklärung im Rahmen der Landesprogramme eine legale Einreise und einen sicheren Aufenthalt ermöglicht haben, müssen entlastet und nicht zusätzlich finanziell belastet werden.  (--> siehe Pressemitteilungen vom 14.06., unsere Stellungnahme zur Bundestagsanhörung S. 145/146).

Am Montag, 20. Juni, fand im Deutschen Bundestag, unter Federführung des Ausschusses für Arbeit und Soziales, eine öffentliche Anhörung zum Integrationsgesetz statt (online zum nachhören).
In den nächsten Tagen werden in den BT-Ausschüssen und den Arbeitskreisen der BT-Fraktionen dann die wegweisenden Entscheidungen vorbereitet.
Daraufhin wird das Gesetz im Bundestag am 7. Juli und im Bundesrat am 8. Juli diskutiert und beschlossen.

Konkret fordern wir die Bundes- und Landespolitikern aller Parteien auf sich für folgende Lösung einzusetzen:

  • Die Dauer der Verpflichtungserklärung wird entsprechend dem „private sponsorship programme“ in Kanada auf 1 Jahr (max. 2 Jahre) nach Einreise begrenzt. Die Bürgen tragen schon die Kosten der legalen Einreise und der ersten Ankommensphase. Die vorgesehene Begrenzung der Dauer auf 5 Jahre ist nicht nachvollziehbar und führt zu einer unbilligen Mehrbelastung der Bürgen.
  • Für alle „Altfälle“ wird mit der Regelung im Integrationsgesetz Rechtssicherheit geschaffen. D.h. für alle Verpflichtungserklärungen, die im Rahmen der Landesprogramme vor in Kraft treten des Integrationsgesetzes unterzeichnet wurden, gilt ebenfalls eine begrenzte Dauer der Verpflichtungserklärung von 1 Jahr nach Einreise.
  • Bei Anerkennung als Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter erlischt die Verpflichtungserklärung. Die Unterbringung und Versorgung von anerkannten Schutzbedürftigen ist eine staatliche Aufgabe. Die privaten Bürgen müssen nicht den Staat subventionieren, so dass er seiner Schutzverantwortung in angemessener Weise nachkommen kann.
  • Der Bund- oder die Länder übernehmen die Kosten der Krankenversicherung. Die angemessene Gesundheitsversorgung der eingereisten Flüchtlinge wird wie in den Landesprogrammen, z.B. in NRW, sichergestellt. Die Verpflichtungsgeber werden vor unzumutbaren finanziellen Risiken geschützt.

Diese Forderungen werden in gleicher oder ähnlicher Weise von wichtigen Verbänden erhoben und in ausführlichen Stellungnahmen begründet [--> siehe Hervorhebungen in der Bundestagsdrucksache 18(11)657 zur öffentlichen Anhörung]:

  • Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO, S. 17)
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA, S. 24, S. 26)
  • Der Paritätische Wohlfahrtsverband (S. 37)
  • Diakonie Deutschland (S. 44)
  • Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB, S. 56)
  • Kommissariat der Deutschen Bischöfe (S. 85)
  • Deutscher Caritasverband (S. 132/133, S. 148, 154)
  • UNHCR Deutschland (S. 161/162)
  • Jesuiten Flüchtlingsdienst (JRS, S. 165)
  • Flüchtlingspaten Syrien e.V. (S. 167-168)

Der Sachverständigenrat Deutscher Stiftung für Integration und Migration fordert in seinem Sachgutachten „Sicherer Zugang. Die humanitären Aufnahmeprogramme für syrische Flüchtlinge in Deutschland“ ebenfalls die Dauer der Verpflichtungserklärungen deutlich zu begrenzen (S. 25).
Der Flüchtlingsrat NRW, die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Pro Asyl haben sich vielfach nicht nur für eine Ausweitung der humanitären Resettlement-Programme, sondern auch für eine baldige Rechtsklärung und für eine grundsätzliche Begrenzung der Dauer der Verpflichtungserklärung bzw. ein Erlöschen derselben bei Flüchtlingsanerkennung ausgesprochen.

Entsprechend der Einschätzungen dieser schon lange mit dem Thema vertrauten Verbände und Expert*innen fordern wir die Politiker im Bundestag und Bundesrat jetzt zum verantwortlichen Handeln auf!

 

Bonn, 20.06.2016

Flüchtlingshilfe Syrien der evangelischen Johanneskirchen-Gemeinde Bad Godesberg
Flüchtlingspolitische Netzwerk weltoffen Bonn
Beueler Initiative gegen Fremdenhass, Flüchtlingsinitiative „Von Aleppo nach Beuel“