12.08.2020 Aus der Beantwortung einer parlamentarischen Kleinen Anfrage zu Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2020, die die Linksfraktion gestellt hatte, geht hervor, dass trotz der Corona-bedingten Pause der behördliche Umgang mit Asylsuchenden überwiedend von Härte und Abweisung geprägt ist. Ein Beispiel dafür sind die sogenannten Flughafenverfahren, wie ND am 10.08. berichtete:
"Der Anteil der Asylbewerber, die bereits am Flughafen abgewiesen werden, ist auch in diesem Jahr angestiegen. Bei 88 Flughafenverfahren in den ersten sechs Monaten des Jahres wurden 50 Anträge als offensichtlich unbegründet agelehnt, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervorgeht. Die Abehnungsquote ist seit 2018 von 41 auf fast 57 Prozent gestiegen.
Bei den sogenannten Flughafenverfahren wird den Ankommenden die Einreise verweigert - ihr Fall wird sofort verhandelt, während sie im Transitbereich des Flughafens ausharren müssen. Wird der Asylantrag innerhalb von zwei Tagen als offensichtlich unbegründet abgelehnt, bleibt nur die Ausreise oder ein gerichtlicher Widerspruch gegen die Entscheidung. Mehr als drei Tage sind hierfür nicht vorgesehen. Und welche Möglichkeiten hat ein Betroffener unter diesen eingeschränkten Verhältnissen, seine Interessen rechtlich vernünftig zu vertreten?
Die Linke wendet sich deshalb wie Pro Asyl und andere Menschenrechtsorganisationen seit Jahren gegen diese beschleunigten Grenzverfahren. Eine faire Asylprüfung sei hierbei nicht möglich, stellt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, angesichts der jüngsten Zahlen fest.
Die Entwicklung nennt Jelpke alarmierend", so Uwe Kalbe im ND. Er verweist auf einen der Fraktion bekannt gewordenen Fall an - ein über Iran eingereister Afghane, der von der Bundespolizei vier Monate unter haftähnlichen Bedingungen auf dem Hamburger Flughafengelände festgehalten wurde, bevor er schließlich abgeschoben wurde...
Auch Pro Asyl beklagt: "Allein in Abschiebungshaft - Jugendlicher als Letzter am Frankfurter Flughafen.
11.04.2020 Ein 16-jähriger Junge aus der Demokratischen Republik Kongo wird derzeit als einzig Verbliebener in der Hafteinrichtung am Frankfurter Flughafen festgehalten und soll im Mai zurückgeführt werden. Das BAMF hält ihn für volljährig, doch dies wirft Fragen auf. Auch ist eine Abschiebung unter den derzeitigen Corona-Bedingungen unverantwortlich." In diesem Falle ging es für den Jungen gut aus: "Update, 01.05.: Die rechtlichen Schritte gegen die Inhaftierung waren erfolgreich, der Betroffene durfte mittlerweile einreisen." https://www.proasyl.de/news/allein-in-abschiebungshaft-jugendlicher-als-letzter-am-frankfurter-flughafen/