Dobrindt und Kollegen beschließen "Roadmap" für "Return-Hubs" - Im EU-Innenausschuss wieder Mehrheit mit Rechtsaußen gebildet

10.03.2026 aktualisiert: Der erste Teil der "Roadmap" ist vollzogen: die Entscheidung des Innenausschusses des EU-Parlaments. Für die Stimmenmehrheit machte die EVP (angeführt durch Manfred Weber, CSU) wieder gemeinsame Sache mit Rechtsextremen.

Der Innenausschuss des Europaparlaments hat einen Gesetzesvorschlag für Rückkehrzentren außerhalb der EU befürwortet. Die Abgeordneten votierten mit einer Mehrheit aus rechten und rechtsextremen Stimmen für die sogenannte Rückführungsverordnung.

Noch im März könnte das gesamte Europaparlament über die Verordnung abstimmen. Erst danach beginnen die Verhandlungen zwischen Parlamentsabgeordneten und EU-Mitgliedsstaaten über die konkreten Details der Umsetzung. Die Rechtsgrundlage würde erst in Kraft treten, wenn sich beide Seiten geeinigt haben. (Zeit)

Hier der aktuelle Beitrag der Zeit:

Ein EU-Parlamentsausschuss hat mit rechten Stimmen für Rückkehrzentren in Drittstaaten gestimmt. Deutschland will die sogenannten Return Hubs mit vorantreiben.

Der Innenausschuss des Europaparlaments hat einen Gesetzesvorschlag für Rückkehrzentren außerhalb der EU befürwortet. Die Abgeordneten votierten mit einer Mehrheit aus rechten und rechtsextremen Stimmen für die sogenannte Rückführungsverordnung.

Die Verordnung sieht vor, dass ausreisepflichtige Asylsuchende, die nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können, in Drittstaaten gebracht werden sollen. Dort sollen sogenannte Return Hubs als Auffanglager außerhalb der EU fungieren. Daneben enthält der Vorschlag weitere verschärfte Regeln für Abschiebungen.

Deutschland und vier EU-Länder erarbeiten Fahrplan

Die Bundesregierung und die EU-Kommission sehen die geplanten Regeln als wichtigen Baustein für eine konsequentere europäische Asylpolitik mit mehr Abschiebungen. Deutschland will die Idee gemeinsam mit Griechenland, Österreich, Dänemark und den Niederlanden vorantreiben. Dafür sei bereits ein Fahrplan erarbeitet worden, teilte das Bundesinnenministerium vergangene Woche mit. Kritiker halten die Pläne dagegen für Scheinlösungen und befürchten, dass die Grundrechte von Asylsuchenden verletzt werden könnten.

Noch im März könnte das gesamte Europaparlament über die Verordnung abstimmen. Erst danach beginnen die Verhandlungen zwischen Parlamentsabgeordneten und EU-Mitgliedsstaaten über die konkreten Details der Umsetzung. Die Rechtsgrundlage würde erst in Kraft treten, wenn sich beide Seiten geeinigt haben.

Dazu ein Pressestatement von Pro Asyl:

11.03.2026 Dazu, dass die EVP im Innen­aus­schuss des Euro­pa­par­la­ments die Rück­füh­rungs-Ver­ord­nung mit Stim­men von Rechts­extre­men und EU-Fein­den durch­ge­bracht hat, sagt Karl Kopp, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL:

„Was im Aus­schuss für bür­ger­li­che Frei­hei­ten, Jus­tiz und Inne­res (LIBE) des Euro­päi­schen Par­la­ments gesche­hen ist, ist ein poli­ti­scher Tabu­bruch. Wäh­rend die CDU in Ber­lin noch am 9. März erneut bekräf­tig­te, eine Zusam­men­ar­beit mit der Alter­na­ti­ve für Deutsch­land (AfD) sei für sie ‚kate­go­risch aus­ge­schlos­sen‘, mach­te die Frak­ti­on der Euro­päi­schen Volks­par­tei (EVP) in Brüs­sel am sel­ben Tag gemein­sa­me Sache mit den Rechts­extre­men: Mit den Euro­päi­schen Kon­ser­va­ti­ven und Refor­mern, den Patrio­ten für Euro­pa und Euro­pa der Sou­ve­rä­nen Natio­nen brach­te sie die Hard­li­ner-Linie zur neu­en Rück­füh­rungs-Ver­ord­nung durch. Zu Euro­pa der Sou­ve­rä­nen Natio­nen gehört die AfD. Die offi­zi­el­le Aus­schuss­ab­stim­mung ende­te mit 41 Ja-Stim­men, 32 Nein-Stim­men und einer Ent­hal­tung für die soge­nann­ten Rück­kehr­zen­tren (Return Hubs).

Wer in Ber­lin die Brand­mau­er beschwört und sie in Brüs­sel fak­tisch nie­der­tritt, macht sich nicht nur unglaub­wür­dig, son­dern gefähr­det zudem das Pro­jekt Euro­pa. Genau dar­in liegt die poli­ti­sche Dimen­si­on, der Tabu­bruch: Die Frak­ti­on der Euro­päi­schen Volks­par­tei hat ein zen­tra­les Migra­ti­ons­dos­sier mit den Rechts­extre­men, den Fein­den der EU, beschlos­sen – und nicht mit der demo­kra­ti­schen Mitte.

Der LIBE-Beschluss ver­schärft die Abschie­be­po­li­tik deut­lich: mehr Abschie­be­druck, mehr Mit­wir­kungs­pflich­ten, mehr Haft, mehr EU-wei­te Voll­stre­ckung und neue Wege zur Aus­la­ge­rung von Abschie­bun­gen in Drittstaaten.

Poli­tisch aber wiegt beson­ders schwer, wie die­se Hard­li­ner-Posi­ti­on zustan­de kam, denn es wird deut­lich: Die Brand­mau­er fällt nicht mit einem gro­ßen Knall. Sie zer­brö­selt Abstim­mung für Abstim­mung — und genau das ist im LIBE-Aus­schuss geschehen.“

Die fina­le Abstim­mung im Par­la­ment steht noch aus.

 

07.03.2026 Innenminister Dobrindt kennt leider keine Atempause. Beim Innenministerrat in Brüssel beschlossen die Innenminister seiner „Arbeitsgruppe für innovative Drittstaatenlösungen” am 05.03.2026 einen konkreten Fahrplan, die sogenannte „Roadmap", um sein Lieblingskind "Return-Hubs" möglichst bald und mit Inkraftreten von GEAS realisieren zu können.

BILD jubelt Mit vier anderen EU-Staaten: Beschlossen: Deutschland baut Abschiebe-Zentren im Ausland

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (55, CSU) sagte zu BILD: „Aus Europa heraus müssen Rückführungen wirksam durchgesetzt werden. Mit ‚Return Hubs‘ sollen neue Möglichkeiten geschaffen und ein klares Signal für mehr Rückführungen gesendet werden.“ Das Innenministerium erläuterte gegenüber BILD: Nach einer rechtskräftigen Rückkehrentscheidung können die ausreisepflichtigen Migranten in sogenannte „Return Hubs“ in Drittstaaten überstellt werden. Von dort aus wird die endgültige Ausreise organisiert: zurück ins Herkunftsland oder in ein anderes aufnahmebereites Land. Die Rückkehrzentren sind Teil der von Schwarz-Rot ausgerufenen Asyl-Wende.

Österreichs Innenminister Gerhard Karner (58) sprach heute in Brüssel auch davon, dass die fünf Staaten künftig auch Asylverfahren im Ausland durchführen wollen. Das Modell der fünf EU-Staaten folgt dem Beispiel des britischen Ruanda-Modells. Konkrete Standorte nannte das Innenministerium noch nicht. Den Grundstein für die Asylzentren im Ausland hatten Dobrindt und seine Kollegen im Juli 2025 auf einem Gipfeltreffen auf der Zugspitze gelegt.

 

Geflüchtete, die keinen Aufenthaltstitel haben, aber auch nicht in ihre Heimat zurückkehren können, sollen künftig in bestimmte Unterkünfte in Drittstaaten gebracht werden. Diesen Plan treibt Innenminister Dobrindt voran. Bisher setzen Gerichte dem Vorhaben allerdings hohe Hürden.

Deutschland und vier weitere EU-Staaten treiben die Pläne für sogenannte Rückkehrzentren außerhalb Europas für Migranten voran. "Aus Europa heraus müssen Rückführungen wirksam durchgesetzt werden", sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt der "Bild"-Zeitung am Rande der Innenminister-Konferenz in Brüssel. Deutschland, die Niederlande, Österreich, Dänemark und Griechenland hätten sich in einer "Arbeitsgruppe für innovative Drittstaatenlösungen" zusammengeschlossen und bereits auf einen entsprechenden Fahrplan ("Road Map") verständigt, hieß es.

Bereits im Januar hatten sich die Staaten auf das grundsätzliche Ziel geeinigt. In die Zentren sollen Migranten gebracht werden, die die EU verlassen müssen, aber nicht in ihre Heimat zurückkehren können. Von dort soll eine endgültige Rückreise in die Herkunftsstaaten organisiert werden.

Ziel der Initiative sei es, Abschiebungen konsequenter durchzusetzen und Anreize für einen Verbleib in der EU zu verringern. "Mit 'Return Hubs' sollen neue Möglichkeiten geschaffen und ein klares Signal für mehr Rückführungen gesendet werden", sagte Dobrindt. In Rede als möglicher Staat stand lange Uganda, mit dem die Niederlande bereits Gespräche geführt hatten. Allerdings hat dort inzwischen die Regierung gewechselt. Laut der "Bild"-Zeitung liegt der deutsche Fokus neben Uganda auch auf dem Kurdengebiet im Nordirak sowie auf Nordafrika.

Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) deckt eine solche Möglichkeit ab. GEAS soll ab Juni in Kraft treten und ist vom Bundestag in der vergangenen Woche gebilligt worden. Die Umsetzung der Rückkehrzentren gilt dennoch als schwierig: Die Gerichte setzen dafür immer wieder hohe Hürden, nachdem etwa Italien und Großbritannien erste Versuche gestartet hatten.

 

Deutschland und vier andere EU-Staaten (die Niederlande, Österreich, Dänemark und Griechenland) haben sich auf einen gemeinsamen Plan für sogenannte “Return Hubs” geeinigt. Das sind Abschiebezentren außerhalb der Europäischen Union. Dort sollen Migrant:innen untergebracht werden, die zwar ausreisepflichtig sind, aber nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können. Die Entscheidung fiel gestern (05.03.2026) beim Treffen der EU-Innenminister in Brüssel. Was das bedeutet und wo diese Zentren entstehen könnten, erklären wir in diesem Artikel.

Ziel der Initiative ist es, Rückführungen aus Europa künftig besser zu organisieren und ausreisepflichtige Personen schneller in ihre Herkunftsländer oder andere aufnahmebereite Staaten zu bringen.

Was sind „Return Hubs“ und wer ist betroffen?

Ein „Return Hub” ist ein Rückkehrzentrum, das außerhalb der EU liegt. In diese Zentren sollen Menschen gebracht werden, deren Asylanträge rechtskräftig abgelehnt wurden und die EU verlassen müssen – die aber nicht sofort in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden können.

Das kann verschiedene Gründe haben: Manche Länder nehmen ihre Staatsbürger nicht zurück, stellen keine Pässe aus oder es gibt andere rechtliche Hindernisse. Von diesen „Return Hubs” aus soll dann die endgültige Ausreise organisiert werden – entweder ins Herkunftsland oder in ein anderes Land, das zur Aufnahme bereit ist.

Wie kam es zu diesem Beschluss?

Die fünf beteiligten EU-Staaten arbeiten bereits seit Längerem in der sogenannten „Arbeitsgruppe für innovative Drittstaatenlösungen” zusammen. Schon im Januar 2025 hatten sie sich grundsätzlich auf das Ziel geeinigt, Rückkehrzentren einzurichten. Beim Innenministerrat in Brüssel beschlossen die Innenminister nun einen konkreten Fahrplan, die sogenannte „Roadmap”, für die Umsetzung.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte dazu gegenüber der Bild Zeitung: „Aus Europa heraus müssen Rückführungen wirksam durchgesetzt werden. Mit ‚Return Hubs‘ sollen neue Möglichkeiten geschaffen und ein klares Signal für mehr Rückführungen gesendet werden.”

Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) ergänzte, dass die Staaten in Zukunft auch prüfen wollen, Asylverfahren teilweise außerhalb der EU durchzuführen.

Rechtlich ist das spätestens ab Juni 2026 möglich, sobald das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Kraft tritt. Deutschland hat am vergangenen Freitag (27. Februar 2026) zwei große Gesetze beschlossen, die die GEAS-Regeln auch in deutsches Recht übernehmen.

Wo könnten die Zentren entstehen?

Konkrete Standorte wurden bislang noch nicht bekanntgegeben. Als mögliche Regionen werden laut Medienberichten unter anderem Nordafrika – etwa Tunesien –, das Kurdengebiet im Nordirak sowie Uganda genannt.

Mit Uganda hat die Niederlande bereits erste Gespräche geführt. Weitere Gespräche mit möglichen Partnerstaaten sollen nun beginnen. Das Konzept erinnert an das sogenannte Ruanda-Modell, das Großbritannien zeitweise verfolgt hatte. Im Rahmen dieses Modells sollten abgelehnte Asylbewerber aus Großbritannien in das afrikanische Land gebracht werden.

Welche rechtliche Grundlage gibt es?

Die „Return Hubs” sind Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), das ab dem 12. Juni 2026 gelten soll. Der Deutsche Bundestag hat das Paket bereits bewilligt.

Laut EU-Recht dürfen solche Zentren nur in Ländern eingerichtet werden, die internationale Menschenrechtsstandards achten. Also Länder, die als sicher gelten und in denen ein faires Asylverfahren möglich ist. Außerdem ist eine Unterbringung in einem solchen Zentrum nur möglich, wenn bereits eine rechtskräftige Rückkehrentscheidung vorliegt.

Welche Kritik gibt es?

Menschenrechtsorganisationen warnen vor möglichen humanitären Problemen. Sie befürchten, dass die Auslagerung von Rückführungen außerhalb der EU die Verantwortung für schutzbedürftige Menschen verlagert und die Einhaltung von Menschenrechtsstandards schwerer zu kontrollieren ist.

Auch die rechtliche Umsetzung galt unter dem bisherigen EU-Recht als schwierig: Gerichte haben ähnliche Vorhaben in der Vergangenheit immer wieder mit hohen rechtlichen Hürden belegt. So scheiterten erste Versuche dieser Art in Italien und Großbritannien teilweise vor Gericht.

Was bedeutet das für die europäische Migrationspolitik?

Die gemeinsame Initiative der fünf EU-Staaten ist Teil einer breiteren politischen Debatte über strengere Maßnahmen in der Migrationspolitik. Ziel ist es, Abschiebungen konsequenter durchzusetzen und die Zahl der Menschen zu verringern, die trotz Ausreisepflicht dauerhaft in der EU bleiben.

Wie genau die Zentren organisiert werden und welche Partnerstaaten sich bereit erklären, ist derzeit noch offen. Die Verhandlungen stehen erst am Anfang. Allerdings zeigt die neueste Vereinbarung der fünf EU-Staaten, wie ernsthaft diese Strategie verfolgt wird.