Dobrindts "Sofort-in-Arbeit-Plan"

23.02.2026 Wie so oft findet Dobrindt die Springer-Sonntagspresse, um seine Themen zu setzen. Nach dem Protest und Widerstand wegen der Streichung der Integrationskurse kam er in der BamS mit dem "Sofort-in-Arbeit-Plan". Was steckt hinter diesem neuen Signal?, fragen verschiedene Medien. Kein plötzlicher Ausbruch von Menschlichkeit, sondern offenbar einzig finanzielle Gesichtspunkte, denn wie bei den Integrationskursen kann der Staat auch bei den Sozialleistungen sparen. Außerdem war das schon im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Im Folgenden Stichworte zum Vorhaben:

Es gehe um den Zugang zum Arbeitsmarkt in Vollzeit- wie auch in Minijobs. "Die neuen Regeln ändern nichts am Ablauf und Ausgang des Asylverfahrens", stellte eine Sprecherin von Dobrindt klar. "Ob jemand arbeitet oder nicht, hat keinen Einfluss auf die abschließende Entscheidung über Schutz oder Ablehnung." Das Verfahren laufe unabhängig davon weiter. (DW)

Die Bundesagentur für Arbeit beschreibe in einem Merkblatt, wie die Situation derzeit geregelt ist. Darin heißt es unter Bezug auf das Asylgesetz

Solange Asylbewerberinnen und Asylbewerber jedoch verpflichtet seien, in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, dürften sie keiner Beschäftigung nachgehen. "Die Wartezeit kann deshalb bis zu sechs Monaten betragen." Das bedeutet, dass Asylsuchende aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten in Deutschland lange auf eine Arbeitserlaubnis warten müssen. Denn sie sind verpflichtet, während der gesamten Dauer des Asylverfahrens in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. (DW)

Dass Dobrindt "das Arbeitsverbot für Asylbewerber aufheben" wolle, wie es sein Ministerium in einer Mitteilung darstellt und es viele Medien aufgriffen, ist eine Fehlinterpretation. Keinesfalls ist es so, dass Asylbewerber nicht arbeiten dürfen oder durften, es gelten lediglich Wartefristen. (Zeit)

Was er in der Bild am Sonntag als "Sofort-in-Arbeit-Plan" ankündigte, steht bereits im Koalitionsvertrag. Darin ist vereinbart, die Wartefristen generell auf drei Monate zu verkürzen. Davon profitieren werden Menschen, die in Erstaufnahmeeinrichtungen leben, wo sie als Asylbewerber üblicherweise zunächst registriert werden und ihren Asylantrag stellen. Profitieren sollen aber auch geduldete Asylbewerber: Menschen, deren Antrag abgelehnt wurde und die nur in Deutschland bleiben dürfen, weil ihre Abschiebung wegen der Sicherheitslage im Herkunftsland, Krankheit oder fehlender Dokumente ausgesetzt ist, die aber jederzeit abgeschoben werden könnten. Auch sie sollen nach drei Monaten arbeiten dürfen. ... Die Gruppe der Migranten, für die sich tatsächlich etwas ändert, dürfte jedoch eher überschaubar sein. (Zeit)

Asyl-Reform soll Staat Geld sparen Das Hauptziel aber: Migranten sollen durch Zuverdienst die Sozialkosten reduzieren. Es soll sofort klar werden: Wer zu uns kommt, soll arbeiten, muss seinen Teil beitragen und nicht an umfassende Sozialleistungen gewöhnt werden. Auf die Asylentscheidungen sollen die Jobs keinen Einfluss haben. Ziel bleibe es, diejenigen abzuschieben, die kein Recht auf Aufenthalt in Deutschland haben. (Bild)

... Beide Schritte würden auch dazu beitragen, die Sozialkosten zu senken. Denn indem Dobrindt nur noch Asylbewerbern mit hoher Aussicht auf Anerkennung Integrationskurse finanziert, spart der Staat Geld. Und indem Asylbewerber durch Erwerbsarbeit zumindest einen Teil ihres Lebensunterhaltes selbst bestreiten, wird die Sozialkasse ebenfalls entlastet... (Zeit)

Fälschlich lässt Dobrindt sich von Bild und einer Ministeriumssprecherin für die Aufhebung eines "Arbeitsverbots" rühmen, während es sich tatsächlich nur um Verkürzung der Wartezeiten handelt:

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will das Asylsystem reformieren und Sozialkosten sparen! Wie Dobrindt am Samstag gegenüber BILD bestätigte, hat er einen „Sofort-in-Arbeit-Plan“ erarbeiten lassen. ... Heißt im Klartext: Das Arbeitsverbot für Asylbewerber wird gekippt! ... Eine Sprecherin des Innenministers erläutert gegenüber BILD den Dobrindt-Plan: „Das Arbeitsverbot wird gekippt – aber es gibt keine Arbeitspflicht! (Bild exklusiv)

 

Im Folgenden Medienberichte, beginnend mit der differenzierteren Einschätzung der Zeit:

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will Integrationskurse kürzen und Asylbewerbern das Arbeiten erleichtern. Seltsam unterschiedliche Signale? Keineswegs.

Beim Thema Integration von Migranten sendet die Bundesregierung, insbesondere der Bundesinnenminister, unterschiedliche Signale. Einerseits will Alexander Dobrindt Integrationskurse nur noch Asylbewerbern gewähren und bezahlen, die eine hohe Chance haben, anerkannt zu werden. Abgelehnten, geduldeten oder anderen Asylbewerbern im laufenden Verfahren will das Bundesamt für Migration die Teilnahme verweigern. Anders im Bereich der Erwerbsarbeit. Hier will Dobrindt die Hürden senken: Asylbewerber sollen es leichter haben, einen Job anzutreten.

Der Grundgedanke: Einen Integrationskurs erhält nur, wer auch bleiben darf – und sich deshalb auch integrieren soll. Dann ist der Kurs Pflicht und der Staat zahlt dafür. Bei Menschen, die möglicherweise wieder gehen müssen, sind Integrationskurse aus Sicht des Innenministers weniger sinnvoll – freiwillig sollen Asylbewerber nicht mehr teilnehmen dürfen. Der Koalitionspartner SPD läuft derzeit Sturm gegen diesen Teil von Dobrindts Plan.

Die Integration will Dobrindt auf andere Weise fördern: Er will Asylbewerbern erleichtern, einen Job zu bekommen. Derzeit müssen sie drei Monate warten, bevor sie einen Job antreten dürfen. Menschen im Asylverfahren und geduldete Asylbewerber, die noch in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen, müssen bisher sogar sechs Monate warten, bis sie arbeiten dürfen.

Das will Dobrindt nun ändern. Was er in der Bild am Sonntag als "Sofort-in-Arbeit-Plan" ankündigte, steht bereits im Koalitionsvertrag. Darin ist vereinbart, die Wartefristen generell auf drei Monate zu verkürzen. Davon profitieren werden Menschen, die in Erstaufnahmeeinrichtungen leben, wo sie als Asylbewerber üblicherweise zunächst registriert werden und ihren Asylantrag stellen. Profitieren sollen aber auch geduldete Asylbewerber: Menschen, deren Antrag abgelehnt wurde und die nur in Deutschland bleiben dürfen, weil ihre Abschiebung wegen der Sicherheitslage im Herkunftsland, Krankheit oder fehlender Dokumente ausgesetzt ist, die aber jederzeit abgeschoben werden könnten. Auch sie sollen nach drei Monaten arbeiten dürfen.

Wie viele Menschen, auf die genau das zutrifft, in solchen Erstaufnahmeeinrichtungen leben, ist schwer feststellbar, da die Belegung der Einrichtungen abhängig vom Migrationsaufkommen schwankt. Hinzu kommt: Nicht der Bund, sondern die Bundesländer betreiben die Einrichtungen. Das erschwert den Überblick zusätzlich.

Aber es gibt Zahlen: In Deutschland lebten Ende 2024 etwa 180.000 Geduldete – das sind ungefähr sechs Prozent der 3,3 Millionen Schutzsuchenden in Deutschland. Die Gruppe der Migranten, für die sich tatsächlich etwas ändert, dürfte jedoch eher überschaubar sein. Denn in Erstaufnahmeeinrichtungen leben viele von ihnen nur einige Wochen, seltener mehrere Monate lang. Sie werden dort registriert, das Asylverfahren wird vorbereitet, dann ziehen sie in Wohnungen oder andere Einrichtungen weiter – wo sie bereits schon jetzt nach drei Monaten arbeiten dürfen.

Für Asylbewerber, deren Anerkennungsverfahren noch läuft, hatte die Ampelkoalition die Wartefristen schon 2024 auf drei Monate verkürzt (PDF). Für solche, die in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen, von neun auf sechs Monate. Dass Dobrindt "das Arbeitsverbot für Asylbewerber aufheben" wolle, wie es sein Ministerium in einer Mitteilung darstellt und es viele Medien aufgriffen, ist eine Fehlinterpretation. Keinesfalls ist es so, dass Asylbewerber nicht arbeiten dürfen oder durften, es gelten lediglich Wartefristen.

Anders als bei der Kürzung der Integrationskurse signalisiert Dobrindts Koalitionspartner SPD beim Thema Jobs für Asylbewerber Wohlwollen: "Es ist uns wichtig, dass Asylbewerbern die Chance gegeben wird, sich schnell in unsere Gesellschaft zu integrieren", sagte SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede. "Damit ermöglichen wir, dass sie einen positiven Beitrag für sich und für unser Land leisten können."

Was dabei ungesagt bleibt: Beide Schritte würden auch dazu beitragen, die Sozialkosten zu senken. Denn indem Dobrindt nur noch Asylbewerbern mit hoher Aussicht auf Anerkennung Integrationskurse finanziert, spart der Staat Geld. Und indem Asylbewerber durch Erwerbsarbeit zumindest einen Teil ihres Lebensunterhaltes selbst bestreiten, wird die Sozialkasse ebenfalls entlastet. Denn "sofern Sozialleistungen bezogen werden, wird das Einkommen nach den geltenden Vorschriften angerechnet, beispielsweise im Hinblick auf Unterkunftskosten", teilt das Innenministerium mit. Am Ende haben Asylbewerber also nicht mehr Geld zur Verfügung, sondern finanzieren sich selbst.

Die Grünen zumindest warfen Dobrindt Inkonsequenz vor. Einerseits verspreche er einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt, andererseits würden Integrationskurse eingeschränkt, obwohl das Lernen der Sprache zentral für eine nachhaltige Integration sei, sagte der für Innenpolitik zuständige Grünenbundestagsabgeordnete Marcel Emmerich der Rheinischen Post.

Konsequent bleibt Dobrindt aber beim Genehmigungsvorbehalt: Arbeitgeber müssen sich weiterhin von der Ausländerbehörde das Okay holen, bevor Asylbewerber einen regulären Job antreten – Ausnahmen gelten für Praktika oder Ausbildung. Sie treten also nicht in Konkurrenz zu anderen Jobsuchenden.

 

23.02.2026 Zu den Ankün­di­gun­gen Dob­rindts, Arbeits­ver­bo­te für Asyl­su­chen­de frü­her auf­he­ben zu wol­len, kom­men­tiert Tareq Alaows, flücht­lings­po­li­ti­scher Spre­cher von PRO ASYL:

„Der Vor­stoß von Alex­an­der Dob­rindt kann nur dann ein ech­ter Fort­schritt sein, wenn flä­chen­de­ckend alle Arbeits­ver­bo­te auf­ge­ho­ben wer­den und Betrof­fe­ne einen aus­rei­chen­den Zugang zu Deutsch- und Inte­gra­ti­ons­kur­sen bekom­men. Jeder weiß, dass Spra­che der wich­tigs­te Schlüs­sel zur Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on ist. Wenn Dob­rindt Arbeits­ver­bo­te auf­hebt, aber zugleich Zugän­ge zu Sprach­kur­sen abschafft, bleibt sei­ne Initia­ti­ve unglaubwürdig.“

 

Einen Antrag auf Asyl in Deutschland stellen und direkt eine Arbeit aufnehmen? Bislang ist das kompliziert. Innenminister Dobrindt will das nun ändern.

Geht es nach Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, sollen Asylsuchende schneller Teil des Arbeitsmarktes werden können. Er habe einen »Sofort-in-Arbeit-Plan« erarbeiten lassen, sagte er der »Bild am Sonntag«  . »Wer hierherkommt, soll arbeiten können – und zwar schnell.« Die beste Integration sei die in die Arbeitswelt. »Das Ziel ist Teilhabe durch Tätigkeit«, sagte der CSU-Politiker.

Nach Angaben der Zeitung sollen Geflüchtete nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland arbeiten dürfen, auch wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Eine Arbeitspflicht solle es aber nicht geben.

Arbeit soll keinen Einfluss auf Asylverfahren haben

Eine Sprecherin Dobrindts sagte nach Angaben der »Bild am Sonntag«: »Die neuen Regeln ändern nichts am Ablauf und Ausgang des Asylverfahrens.« Ob jemand arbeitet oder nicht, habe keinen Einfluss auf die abschließende Entscheidung über Schutz oder Ablehnung. Das Verfahren laufe unabhängig davon weiter. Ausdrücklich nicht profitieren sollen demnach »bereits abgelehnte Asylsuchende und Personen, die im Verfahren nicht mitwirken, also ihre Identität verschleiern oder über Fluchtgründe täuschen«.

Arbeitende Asylsuchende dürften ihren Verdienst grundsätzlich behalten, sagte die Sprecherin laut »Bild am Sonntag« weiter. »Beziehen sie Sozialleistungen, wird der Verdienst angerechnet, etwa für die Unterkunft.«

Bislang Wartezeit von bis zu sechs Monaten

Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt in einem Merkblatt , wie die Situation derzeit geregelt ist. Darin heißt es unter Bezug auf das Asylgesetz : »Eine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung kann Personen mit Duldung und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern erteilt werden, wenn sie sich seit drei Monaten rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten.« Solange Asylsuchende jedoch verpflichtet seien, in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, dürften sie keiner Beschäftigung nachgehen. »Die Wartezeit kann deshalb bis zu sechs Monaten betragen.« Asylsuchende aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten seien allerdings verpflichtet, während der gesamten Dauer des Asylverfahrens in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.

 

Als Asylbewerber in Deutschland zu arbeiten, ist bislang schwierig - die Hürden sind hoch. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will das ändern.

Deutschland braucht dringend Fachkräfte und Menschen, die anpacken. Viele Asylbewerber würden gerne helfen, dürfen es aber oftmals nicht. Das könnte sich ändern: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will Asylbewerber schneller in Arbeit bringen.

Er habe einen "Sofort-in-Arbeit-Plan" erarbeiten lassen, sagte er der Zeitung "Bild am Sonntag". "Die beste Integration ist die in die Arbeitswelt. Das Ziel ist Teilhabe durch Tätigkeit", sagte der Minister von der konservativen CSU.

Dem Bericht zufolge sollen Asylbewerber künftig bereits nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland arbeiten dürfen, auch wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Eine Arbeitspflicht solle es aber nicht geben.

Es gehe um den Zugang zum Arbeitsmarkt in Vollzeit- wie auch in Minijobs. "Die neuen Regeln ändern nichts am Ablauf und Ausgang des Asylverfahrens", stellte eine Sprecherin von Dobrindt klar. "Ob jemand arbeitet oder nicht, hat keinen Einfluss auf die abschließende Entscheidung über Schutz oder Ablehnung." Das Verfahren laufe unabhängig davon weiter.

Ausdrücklich ausgenommen sein sollen den Angaben zufolge "bereits abgelehnte Asylbewerber und Personen, die im Verfahren nicht mitwirken, also ihre Identität verschleiern oder über Fluchtgründe täuschen". Arbeitende Asylbewerber dürften ihren Verdienst grundsätzlich behalten, sagte die Sprecherin. "Beziehen sie Sozialleistungen, wird der Verdienst angerechnet, etwa für die Unterkunft."

Bislang Wartezeit von bis zu sechs Monaten

Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt in einem Merkblatt, wie die Situation derzeit geregelt ist. Darin heißt es unter Bezug auf das Asylgesetz: "Eine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung kann Personen mit Duldung und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern erteilt werden, wenn sie sich seit drei Monaten rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten."

Solange Asylbewerberinnen und Asylbewerber jedoch verpflichtet seien, in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, dürften sie keiner Beschäftigung nachgehen. "Die Wartezeit kann deshalb bis zu sechs Monaten betragen." Das bedeutet, dass Asylsuchende aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten in Deutschland lange auf eine Arbeitserlaubnis warten müssen. Denn sie sind verpflichtet, während der gesamten Dauer des Asylverfahrens in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.

Der Bundesinnenminister sieht bei den bisherigen Regelungen offenbar Handlungsbedarf: "Wer hierherkommt, soll arbeiten können - und zwar schnell", machte Dobrindt in der "Bild am Sonntag" deutlich.