Einordnung der Debatte um Bleiberechtsprogramm in Köln

14.09.2026 In seinem Newsletter September 2026 nimmt der Flüchtlingsrat NRW eine zusammenfassende Einordnung der Debatte um das Bleiberechtsprogramm in Köln vor:

14.09.2026 In seinem Newsletter September 2026 nimmt der Flüchtlingsrat NRW eine zusammenfassende Einordnung der Debatte um das Bleiberechtsprogramm in Köln vor:

Seit Ende Juli 2026 ist das Programm „Bleibeperspektiven in Köln“ Gegenstand einer öffentlichen Debatte. Wie nd in einem Artikel vom 11.08.2026 berichtet, habe zunächst der „Kölner 
Stadtanzeiger“ behauptet, die Kölner Ausländerbehörde (ABH) habe im November 2024 ein  Angebot der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) in Coesfeld abgelehnt, sie bei der Abschiebung von 471 vollziehbar ausreisepflichtigen Menschen aus dem Westbalkan zu unterstützen.
Überregionale Medien wie der „Focus“ hätten diese Darstellung anschließend aufgegriffen. 
Laut nd hatte die ZAB Coesfeld der Kölner ABH zum damaligen Zeitpunkt eine Liste mit den 
betreffenden ausreisepflichtigen Personen übermittelt und angeboten, für diese Passersatzpapiere zu beschaffen. Die Kölner ABH habe auf die Beschaffung von Passersatzpapieren verzichtet, die nach Angaben von nd eine Voraussetzung für die Abschiebung von Menschen ohne gültigen Pass sein können. Sie habe darauf verwiesen, dass sie im Rahmen des Programms Bleibeperspektiven in Köln“ gemeinsam mit sozialpädagogischen Trägerinnen an einer dauerhaften Bleibeperspektive für einen Teil der Betroffenen arbeite. Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrats, erklärt gegenüber nd, das Programm „Bleibeperspektiven in Köln“ richte sich an Menschen, die zwar ausreisepflichtig seien, bei denen eine Abschiebung jedoch als unwahrscheinlich eingeschätzt werde und die zugleich die Voraussetzungen für ein Bleiberecht erfüllten. Ziel sei es, diese Menschen beim Erhalt eines Aufenthaltstitels zu unterstützen. Die Teilnehmerinnen würden dabei u.a. beim Erwerb von Bildungsabschlüssen und bei der Arbeitssuche begleitet. Das Programm bewegt sich nach Darstellung von nd innerhalb der bestehenden aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten (Anmerkung der Redaktion: gemeint sind insbesondere die Bleiberechte nach §§ 25a und b AufenthG).

Um diese rechtlichen Hintergründe ist es in der öffentlichen Debatte laut nd jedoch kaum gegangen. FDP-Chef Wolfgang Kubicki habe etwa von einer „völlig inakzeptablen, verfassungs-
widrigen Verwaltungspraxis“ gesprochen und sogar vor einem „Ende des gewaltengeteilten 
Rechtsstaates“ gewarnt. In einer Stellungnahme vom 17.08.2026 wies der Republikanische 
Anwältinnen- und Anwälteverein NRW den Vorwurf zurück, Köln verhindere durch das Bleiberechtsprogramm und den Verzicht auf Passersatzpapiere rechtswidrig Abschiebungen ausreisepflichtiger Personen. Die bloße Ausreisepflicht bedeute nicht automatisch eine Abschiebung. Ob eine Abschiebung rechtlich zulässig und verhältnismäßig ist, richte sich nach der individuellen Situation der betroffenen Person. Faktoren wie familiäre Bindungen, Kindeswohl,
Erkrankungen, langjähriger Aufenthalt oder Verwurzelung in Deutschland sowie mögliche
Bleiberechte müssten von den zuständigen ABHen geprüft werden.

In einer Stellungnahme vom 14.08.2026 kritisieren auch wir als Flüchtlingsrat NRW die öffentliche Debatte und fordern eine klarere Positionierung der Landesregierung zum Kölner Programm. Die vielfach unausgewogene Berichterstattung hat wichtige rechtliche Hintergründe außer Acht gelassen. Die Stadt Köln berief sich bei ihrem Vorgehen auf Erlasse des Landes, nach denen die ABHen die ihnen gesetzlich eingeräumten Spielräume zugunsten der Betroffenen nutzen sollten. „Nicht nur deshalb muss sie sich klar hinter das Bleiberechtsprogramm der Stadt Köln und ähnliche Maßnahmen in anderen Kommunen stellen“, erklärt unsere Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW, Birgit Naujoks. Andernfalls droht der Landesregierung, ihren eigenen Anspruch zu unterlaufen, den gesetzlichen Bleiberechten wirksam Geltung zu verschaffen.

Die Landesregierung zeigt bislang keine eindeutige Unterstützung kommunaler Bleiberechtsprogramme wie jenes der Stadt Köln. In einer Sondersitzung des Integrationsausschusses im Düsseldorfer Landtag am 02.09.2026 hat Fluchtministerin Verena Schäffer zu der Liste der ZAB in Coesfeld Stellung genommen, wie aus dem Abschlussprotokoll vom gleichen Tag hervorgeht. Zusätzlich ging es auch um eine entsprechende Liste der ZAB Unna, die geduldete Personen aus dem Irak umfasste, jedoch keine Personen aus Köln betraf. Anlass ist dabei auch die Frage gewesen, inwieweit die in den Listen erfassten Personen strafrechtlich in Erscheinung getreten waren, da dieser Aspekt in der medialen Debatte große Aufmerksamkeit erhalten hatte und einige Medien, wie z.B. „Die Welt“, anhand einzelner Fälle den Eindruck vermittelt haben, unter den Personen auf der Liste befänden sich zahlreiche straffällige Personen. Nach den von Schäffer genannten Zahlen liegen bei 119 der insgesamt 218 Personen, die Teil des Kölner Bleiberechtsprogramms waren, polizeiliche Erkenntnisse vor. Aus dieser Angabe lässt sich jedoch weder ableiten, dass gegen die betreffenden Personen ein Strafverfahren eingeleitet, noch, dass sie rechtskräftig verurteilt worden sind. Schäffer warnte daher davor, die vorliegenden Zahlen zu verallgemeinern, und betonte, dass eine Bewertung nur anhand der jeweiligen Einzelfälle möglich ist.

Die Stadt Köln hat laut Kölner Stadt-Anzeiger in einem Artikel vom 20.08.2026 bereits angekündigt, den gesamten Vorgang sowie die einzelnen Fälle prüfen zu wollen. In diesem Zuge
habe sie Kommunikationsfehler im Umgang mit der Anfrage der ZAB eingeräumt. Die Anfrage
der ZAB Coesfeld sei im November 2024 intern an mehrere Abteilungen der Stadt weitergeleitet worden. Eine zentrale Antwort der Kölner Ausländerbehörde sei jedoch ausgeblieben:
Geantwortet habe lediglich die für das Bleiberechtsprogramm zuständige Abteilung, die Auskunft über die 218 durch das Bleiberechtsprogramm betreuten Personen gegeben und das
Angebot der ZAB zur Beschaffung von Passersatzpapieren abgelehnt habe.