12.08.2024 Von Aktuell des Flüchtlingsrates NRW übernehmen wir die Empfehlungen von WIR, herausgegeben am 1. 8. 2024:
Basierend auf der langjährigen Erfahrung im WIR-Programm sowie den Vorgängerprogrammen zur beruflichen Integration von Geflüchteten nennen die Autor*innen in diesem Papier Empfehlungen für einen erfolgreichen Übergang vom Chancenaufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG in eine anschließede Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25a, b AufenthG.
Die WIR-Netzwerke werden im Rahmen des Programms „WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.
Der Chancenaufenthalt hat Halbzeit – und es zeigen sich erste Erfolge. In fast allen Bundesländern ist die Zahl der Menschen mit Duldung deutlich zurückgegangen.1 Die Regelung hat vorerst die Lebenssituation und -perspektive für sehr viele langjährig in Deutschland lebende Menschen mit Duldung verbessert. In den kommenden Monaten wird für einen Teil der Inhaber*innen des Chancenaufenthaltsrechts die Geltungsdauer enden. Es drohen viele schon langjährig in Deutschland lebende Menschen wieder zurück in die Duldung zu fallen. Die Wirksamkeit des Gesetzes hängt maßgeblich davon ab, ob die „Brücke“ in ein dauerhaftes Bleiberecht gelingt. Damit das Gesetz nachhaltig erfolgreich ist, werden im Folgenden gesetzliche und Regelungen in Verwaltungsvorschriften empfohlen.
Gesetzliche Anpassungen
- Streichung des Einreisestichtags: Der Chancenaufenthalt hat das Potenzial eines dauerhaften Instruments zur Reduzierung der Zahl der Menschen mit Kettenduldung. In diesem Sinne empfehlen wir, den Chancenaufenthalt für Menschen mit Duldung permanent nach fünf Jahren Aufenthaltsdauer zugänglich zu machen.
- Identitätsklärung mittels Erklärung an Eides statt: Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, empfehlen wir die Identitätsklärung an Eides statt zu normieren.
- Entfristung: Aktuell läuft die Regelung Ende 2025 aus. Damit möglichst viele Menschen von der Regelung profitieren, empfehlen wir eine Entfristung derselben.
Regelungen in Verwaltungsvorschriften
Übergangsregelungen ...
Deutschkenntnisse/Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung/FDGO ...
Lebensunterhaltssicherung ...
Identitätsklärung/Passpflicht ...
Weitere Empfehlung
Decken sich die Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG und für §§ 25a, 25b AufenthG und wurde deren Vorliegen bei der Erteilung des Chancenaufenthaltsrecht angenommen oder hat ein bestimmter Sachverhalt nicht zu einer Ausnahme von der Regelerteilung geführt, bleibt die Ausländerbehörde beim Übergang in das dauerhafte Bleiberecht an diese Entscheidung gebunden.