EU einigt sich auf Rückkehrzentren in Drittstaaten und die Verschärfung weiterer Asylregeln

02.06.2026 Mit gleichlautenden Titeln berichteten Medien gestern EU macht Weg für Abschiebezentren in Drittstaaten frei. Am Morgen des 01.06. hatte Pro Asyl noch ein warnendes Statement herausgegeben: 

PRO ASYL zum heute geplanten Abschluss der Trilogverhandlungen für eine EU-Rückführungsverordnung PRO ASYL warnt vor einem weiteren Abbau rechtsstaatlicher Garantien und einer systematischen Entrechtung Schutzsuchender. Im Zentrum der Kritik von PRO ASYL stehen unter anderem die geplante Ausweitung der Abschiebehaft, sogenannte Return Hubs außerhalb der EU sowie die verstärkte Zusammenarbeit konservativer Parteien mit der extremen Rechten im Europäischen Parlament.

Wie so oft ließen sich der Rat der EU, dem Europaparlament und der EU-Kommissionnicht beeindrucken. Die finale Beschlussfassung gilt nun als bloße Formsache. 

 

 

Die Europäische Union macht den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten frei. Auch weitere Asylregeln sollen verschärft werden, um mehr Abschiebungen zu ermöglichen.

Die neue Verordnung soll die Ausweisung von nicht asylberechtigten Menschen in Abschiebezentren außerhalb der EU erlauben. Auch in Länder, zu denen die Abgeschobenen keinen Bezug haben.

Um mehr Abschiebungen zu ermöglichen, macht die Europäische Union den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und die Verschärfung weiterer Asylregeln frei.

Das sieht eine Einigung vor, die Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer nach Angaben der derzeitigen zyprischen EU-Ratspräsidentschaft am Abend erzielten.

Video 02.06.2026 Die EU verschärft ihre Einwanderungspolitik. Abgelehnte Asylsuchende sollen in Abschiebezentren außerhalb der EU gebracht werden können. Das ist Teil der neuen sogenannten Rückführungsverordnung.

Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss nun noch final zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist in der Regel eine Formalie.

Rückkehrzentren für abgelehnte Asylbewerber außerhalb der EU

In die speziellen Rückkehrzentren ("Return Hubs") außerhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können - etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt.

Wo solche Zentren außerhalb der EU errichtet werden könnten, ist noch unklar. Ziel ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen und damit den Anteil ausreisepflichtiger Migranten in der EU zu verringern. Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern wird es die Möglichkeit dagegen schon geben.

Deutschland sucht bereits nach Partner-Staaten

Voraussetzung für die Abschiebungen soll den Plänen zufolge ein entsprechendes Abkommen mit einem Drittstaat sein. Dieser würde die Flüchtlinge dann beherbergen und dafür im Gegenzug wahrscheinlich Geld oder Vorzüge bei der Vergabe von Visa bekommen. 

Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet solche Rückkehrzentren einzurichten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich wiederholt für das Vorhaben der sogenannten Return Hubs ausgesprochen. 

Organisationen kritisieren "Kriminalisierung der Migration"

An dem Vorhaben gibt es auch Kritik: Menschenrechtsorganisationen und Kirchenverbände warnen vor einer "Kriminalisierung der Migration". Es wirke so, als ob die neue Verordnung den "Einsatz von Haft in gefängnisähnlichen Einrichtungen außerhalb des EU-Gebiets" normalisiere, "die im Grunde genommen rechtliche Schwarzlöcher sind", kritisierte etwa Marta Welander vom International Rescue Committee (IRC). Es steige damit das Risiko, dass Menschen in Länder abgeschoben werden, wo ihnen "Verfolgung, Folter oder Schlimmeres" drohe. 

Die Caritas erklärte, die EU lagere mit den Abschiebezentren ihre Verantwortlichkeiten aus. Betroffene könnten durch "willkürliche und unbefristete Inhaftierung" in einer "rechtlichen Grauzone" verbleiben.

Italiens Albanien-Modell landete vor Europäischem Gerichtshof

Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Das Modell landete wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) - ein finales Urteil steht hier noch aus. 

Krachend gescheitert ist dagegen bereits der Versuch Großbritanniens, Asylverfahren in Drittstaaten mit dem sogenannten Ruanda-Modell auszulagern. Das Land wollte Asylbewerber nach Ruanda bringen, die dann auch dort bleiben sollten, wenn ihnen nach der Prüfung ein Schutzstatus gewährt wird. Trotz Kosten von etwa 830 Millionen Euro konnte der Plan wegen Gerichtsentscheiden nie wirklich umgesetzt werden. 

Für die Auslagerung des gesamten Asylverfahrens wie beim Ruanda-Modell - also nicht nur die Abschiebung in einen Drittstaat - ist in der EU bereits Ende vergangenen Jahres eine Rechtsgrundlage beschlossen worden. 

 

Die EU-Staaten wollen Asylverfahren und Abschiebungen in sogenannte Rückkehrzentren auslagern. Menschenrechtler warnen vor einer »Kriminalisierung der Migration«.

Vertreter des EU-Parlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer haben sich auf eine Verschärfung weiterer Asylregeln geeinigt. Damit hat die Europäische Union auch den Weg für sogenannte Rückkehrzentren in Drittstaaten freigemacht. Wie die zyprische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte, habe man eine entsprechende Einigung erzielt. Mit der sogenannten Rückführungsverordnung sollen mehr Abschiebungen von Schutzsuchenden, deren Asylanträge abgelehnt wurden, durchgesetzt werden.

Parlament und Mitgliedstaaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen. Diese Zustimmung gilt aber in der Regel als reine Formalie. Menschenrechtsorganisationen kritisieren die geplanten Maßnahmen.

Vorgesehen sind unter anderem sogenannte Rückkehrzentren außerhalb der Europäischen Union, in die abgelehnte Asylbewerber, die aber nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können, abgeschoben werden sollen. Gründe für fehlende Rückführungsmöglichkeiten können etwa sein, dass das Heimatland sich weigert, geflohene Menschen zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat unterhält.

Deutschland spricht sich für Abschiebezentren aus

Wo solche Zentren konkret eingerichtet werden sollen, ist noch offen. Voraussetzung ist ein Abkommen mit einem Drittstaat, der bereit ist, solche Abschiebezentren auf dessen Staatsgebiet zu errichten. Im Gegenzug für die Aufnahme von abgeschobenen Geflüchteten sind für diese Staaten dann vermutlich Geldleistungen oder Vorzüge bei der Vergabe von Visa für ihre Staatsangehörigen vorgesehen. Als mögliche Standorte für Abschiebezentren wurden bisher unter anderem Ruanda, Uganda und Usbekistan diskutiert.

Deutschland ist mit mehreren EU-Staaten an Verhandlungen über entsprechende Vereinbarungen beteiligt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich wiederholt für die sogenannten Return Hubs ausgesprochen. Neben Deutschland befürworteten auch EU-Staaten wie Österreich und Dänemark die Einrichtung der Abschiebezentren in Drittstaaten.

Abschiebehaft von bis zu zweieinhalb Jahren vorgesehen

Darüber hinaus sieht die Einigung der EU strengere Mitwirkungspflichten für abgelehnte Asylbewerber vor. Bei fehlender Kooperation drohen unter anderem Kürzungen von Sozialleistungen oder die Beschlagnahmung von Reisedokumenten. Abschiebehaft soll bei Fluchtgefahr oder Sicherheitsbedenken möglich sein. Die maximale Haftdauer wird nach Verhandlungskreisen auf bis zu 24 Monate verlängert und kann in besonderen Fällen um weitere sechs Monate ausgedehnt werden.

Unbegleitete Minderjährige sollen von Abschiebungen in Drittstaaten ausgenommen bleiben. Für Familien mit Kindern ist eine Überstellung dagegen grundsätzlich möglich.

Bislang existierte kein EU-weiter Rechtsrahmen für Rückkehrzentren in Drittstaaten. Italien hatte mit Albanien bereits ein entsprechendes Modell vereinbart. Dessen Rechtmäßigkeit wird derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof geprüft.

Menschenrechtler warnen vor Kriminalisierung

Die geplanten Asylrechtsverschärfungen und die Abschiebezentren waren schon im Vorfeld von zahlreichen Menschenrechtsorganisationen und Kirchenverbänden kritisiert worden. Diese fürchten eine »Kriminalisierung der Migration«. Die EU lagere mit den Abschiebezentren ihre Verantwortlichkeiten aus, kritisierte etwa die Caritas. Betroffene könnten durch »willkürliche und unbefristete Inhaftierung« in einer »rechtlichen Grauzone« verbleiben. Die Hilfsorganisation Picum befürchtet »verstärkte Überwachung und Diskriminierung« von Abgeschobenen in Ländern, »in die sie noch nie einen Fuß gesetzt haben«.

In Deutschland gab es zudem Kritik am Zustandekommen der Position des EU-Parlaments zu den Zentren. Es hatte Absprachen zwischen der AfD und der EVP-Fraktion gegeben, der auch CDU und CSU angehören. Mitarbeitende hatten sich in einer WhatsApp-Chatgruppe ausgetauscht, zudem fand ein persönliches Treffen von Abgeordneten statt. Die konservative EVP brachte den Gesetzentwurf schließlich mit den Stimmen der rechten Fraktionen durch das Parlament.