10.07.2026 Es ist nie genug! GEAS ist nicht einmal einen Monat in Kraft, da folgt der nächste Angriff auf noch vorhandene Rechte Schutzsuchender: Nach den Berichten rechtskonservativer Medien unternehmen Eberhard Weber und die EVP den Vorstoß, weitere Verschärfungen des Asylrechts zu erreichen: leichtere Zurückweisung an den Außengrenzen, die Abschaffung des subsidiären Schutzes sowie die Einführung einer Obergrenze...
Wie mehrere Medien berichten, darunter Bild, Welt und Focus Online, sollen Schutzsuchende nach den Vorstellungen der EVP künftig leichter an den EU-Außengrenzen zurückgewiesen werden können. Das soll vor allem dann möglich sein, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat in die Europäische Union einreisen wollen. Gemeint sind Länder, in denen Schutzsuchende nach Einschätzung der EU bereits sicher wären bzw. Schutz erhalten könnten.
Die EVP fordert, dass die Mitgliedstaaten in solchen Fällen ein ausdrückliches Recht zur Zurückweisung erhalten. Bisher gilt: Wer in der Europäischen Union einen Asylantrag stellt, hat Anspruch auf ein Asylverfahren. Genau diese Regelung möchte die EVP überprüfen und ändern lassen.
Die EVP will laut Medienberichten prüfen lassen, ob der subsidiäre Schutz abgeschafft werden kann. Befürworter argumentieren, dass der subsidiäre Schutz ursprünglich für vorübergehende Krisensituationen gedacht war. Heute führe er aber häufig dazu, dass Menschen dauerhaft in der Europäischen Union bleiben, obwohl sich die Lage im Herkunftsland inzwischen verbessert habe.
... außerdem eine mögliche Obergrenze für Schutzsuchende ... (alles migrando.de)
Dazu der ganze Bericht:
- migrando.de 09.07.2026 EU-Asyl: Wird der subsidiäre Schutz abgeschafft?
Die Debatte über die europäische Asylpolitik geht weiter. Kurz nach Inkrafttreten des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Juni 2026 fordert die Europäische Volkspartei (EVP) nun weitere Verschärfungen. Die Fraktion spricht sich unter anderem für strengere Regeln an den EU-Außengrenzen und die Abschaffung des subsidiären Schutzes aus. Was steckt hinter den Forderungen – und was könnten sie für Schutzsuchende und subsidiär Schutzberechtigte bedeuten?
Größte Fraktion im EU-Parlament fordert strengere Asylregeln
Die Europäische Volkspartei (EVP) ist die größte Fraktion im Europäischen Parlament. Zu ihr gehören auch die CDU/CSU, die in Deutschland Teil der Bundesregierung sind. Auf einem Treffen in Wien hat die EVP nun ein Positionspapier beschlossen, das weitere Verschärfungen der europäischen Asylpolitik fordert.
Wie mehrere Medien berichten, darunter Bild, Welt und Focus Online, sollen Schutzsuchende nach den Vorstellungen der EVP künftig leichter an den EU-Außengrenzen zurückgewiesen werden können. Das soll vor allem dann möglich sein, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat in die Europäische Union einreisen wollen. Gemeint sind Länder, in denen Schutzsuchende nach Einschätzung der EU bereits sicher wären bzw. Schutz erhalten könnten.
Die EVP fordert, dass die Mitgliedstaaten in solchen Fällen ein ausdrückliches Recht zur Zurückweisung erhalten. Bisher gilt: Wer in der Europäischen Union einen Asylantrag stellt, hat Anspruch auf ein Asylverfahren. Genau diese Regelung möchte die EVP überprüfen und ändern lassen.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den subsidiären Schutz. Diesen Schutzstatus erhalten Menschen, die nicht als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden, denen bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland aber dennoch ein ernsthafter Schaden droht – zum Beispiel durch Krieg, Folter oder unmenschliche Behandlung.
Nach Angaben des Ausländerzentralregisters (AZR) leben in Deutschland derzeit rund 373.000 Menschen mit subsidiärem Schutz. Besonders häufig stammen sie aus Syrien, Afghanistan oder dem Irak.
Die EVP will laut Medienberichten prüfen lassen, ob der subsidiäre Schutz abgeschafft werden kann. Befürworter argumentieren, dass der subsidiäre Schutz ursprünglich für vorübergehende Krisensituationen gedacht war. Heute führe er aber häufig dazu, dass Menschen dauerhaft in der Europäischen Union bleiben, obwohl sich die Lage im Herkunftsland inzwischen verbessert habe.
Auch Teile der CDU/CSU vertreten diese Position. EVP-Fraktionschef Manfred Weber (CSU) sagte gegenüber Bild, er sehe vor allem syrische Staatsangehörige mit subsidiärem Schutz in der Pflicht, beim Wiederaufbau ihres Heimatlandes zu helfen. Zugleich betonte er, dass sich die Forderungen der EVP vor allem auf zukünftige Krisensituationen beziehen.
Obergrenze für Aufnahme von Schutzsuchenden?
In der Debatte wird außerdem wieder über eine mögliche Obergrenze für Schutzsuchende gesprochen. Der CDU-Politiker Detlef Seif sprach sich laut Bild dafür aus, die Aufnahme von Flüchtlingen stärker zu begrenzen. Für die gesamte Europäische Union nannte er eine (persönliche) Höchstzahl von maximal 300.000 Schutzsuchenden pro Jahr.
Eine solche Obergrenze wäre rechtlich umstritten. Denn das Asylrecht ist ein individuelles Recht. Das bedeutet: Jeder Asylantrag muss einzeln geprüft werden. Ob eine Person Schutz erhält, hängt nicht nur von politischen Vorgaben ab, sondern vor allem von der persönlichen Situation und der Lage im Herkunftsland. Ob eine feste Obergrenze mit europäischem und internationalem Recht vereinbar ist, müsste daher rechtlich geprüft werden.
Fazit: Wird der subsidiäre Schutz abgeschafft?
Wichtig: Die Forderungen der EVP sind noch kein geltendes Recht. Es handelt sich lediglich um politische Forderungen. Damit sich die Regeln ändern, müsste die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag vorlegen. Anschließend müssten sowohl das Europäische Parlament als auch die EU-Mitgliedstaaten zustimmen.
Für Menschen, die einen Schutzstatus besitzen, ändert sich also erstmal nichts. Auch der subsidiäre Schutz bleibt nach den aktuell geltenden Gesetzen weiter erhalten. Bestehende Aufenthaltstitel und Schutzentscheidungen gelten weiter, solange sie nicht in einem rechtlichen Verfahren widerrufen werden.
Trotzdem zeigt die aktuelle Debatte, dass die europäische Asylpolitik auch nach dem Inkrafttreten der GEAS-Reform weiter in Bewegung ist. Konservative Parteien wie die EVP fordern bereits zusätzliche Verschärfungen. Für Schutzsuchende, subsidiär Schutzberechtigte und Menschen im laufenden Asylverfahren ist es deshalb wichtig, die weiteren Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen.
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