02.10.2026 Nur noch eine Formsache: Mit dem letzten erforderlichen Schritt beendeten die EU-Innenminister bei ihrem Herbsttreffen den Weg zur den von ihnen gewünschten "Return Hubs". Allen Bedenken zur Wahrung der Menschenrechte zum Trotz zogen sie damit ihre auch mit Hilfe der rechtsextremen Kräfte verfolgten Pläne durch. Jetzt geht es nur noch um den Handel mit möglichen Standort-Regierungen, zum Beispiel Ruanda und Uganda oder Usbekistan, zu denen die abgelehnten Ausreisepflichtigen keinerlei Bezug haben.
Die Mitgliedsländer der EU haben endgültig die rechtliche Grundlage zur Errichtung umstrittener Abschiebezentren in Drittstaaten geschaffen. Als letzten formellen Schritt gaben die EU-Innenminister dem Gesetz bei einem Treffen in Luxemburg grünes Licht. (ZDF)
Einzig von Seiten Spaniens gab es ein Nein.
Spanien äußert „schwere rechtliche, politische und wirtschaftliche Bedenken“ gegen die Einrichtung von Rückführungszentren in Drittstaaten, einem der umstrittensten Punkte der Verordnung. (euronews)
Die taz berichtet über Details und Bedenken von NGOs:
... die neue EU-Rückführungsverordnung formal an. Dieses neue Abschiebegesetz gibt unter anderem den Behörden weite Spielräume für Razzien in Privatwohnungen und anderen „relevanten Räumlichkeiten“ bei der Suche nach Ausreisepflichtigen. Abschiebehaft ist für mehr als 24 Monate möglich. (taz)
Zur juristischen Auseinandersetzung um Abschiebezentren zitiert das ZDF in einem Analyse-Beitrag Dr. Raphael Bossong, Wissenschaftler an der Stiftung Wissenschaft und Politik.
Das Asyl- und Rückkehrzentrum in Albanien wurde 2024 eröffnet. Nach juristischen Niederlagen steht es fast leer, bei Kosten von bis zu einer Milliarde. Es geht hier vor allem um die politische Kommunikation, erklärt Dr. Raphael Bossong, eine Art "Wir schaffen das" umgekehrt.
"Vielleicht ist es jetzt mit neuen rechtlichen Grundlagen machbar, aber sicher nicht der Hebel, die gesamte Rückkehrpolitik der EU zu verändern." Es werde teuer, lange vor Gericht gehen und am Ende nur ein paar Hundert Rückführungen produzieren, ist sich Bossong sicher. (ZDF-Analyse)
- ZDF 01.10.2026 EU-Innenminister geben Zustimmung: Grünes Licht für Abschiebezentren außerhalb Europas
Die EU hat den Weg für umstrittene Abschiebezentren in Drittstaaten freigemacht. Kritiker warnen vor Menschenrechtsrisiken, Befürworter hoffen auf weniger Migration nach Europa.
Die Mitgliedsländer der EU haben endgültig die rechtliche Grundlage zur Errichtung umstrittener Abschiebezentren in Drittstaaten geschaffen. Als letzten formellen Schritt gaben die EU-Innenminister dem Gesetz bei einem Treffen in Luxemburg grünes Licht. Zuvor hatte bereits das Europaparlament formell zugestimmt.
In die geplanten Abschiebezentren - auch "Return Hubs" genannt - sollen vollziehbar ausreisepflichtige Personen kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können - etwa, weil das Heimatland sich weigert, sie zurückzunehmen. Deutschland treibt das Vorhaben bereits seit längerem gemeinsam mit Österreich, Dänemark, Griechenland und den Niederlanden voran.
... Über mögliche "Return Hubs" wird seit Jahren diskutiert, sie sind höchst umstritten. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International befürchtet etwa mögliche Menschenrechtsverletzungen in den Abschiebezentren und warnt vor Vereinbarungen mit konfliktreichen und politisch instabilen Ländern.
Auch Sozialdemokraten und Grüne ziehen das Modell in Zweifel. Der Einigung über die neuen Asylregeln ging ein gemeinsamer Beschluss der Europäischen Volkspartei (EVP) unter Führung von Manfred Weber (CSU) und dem rechten Flügel im EU-Parlament voraus. Die EVP hatte sich bei dem Thema unter anderem in einer umstrittenen WhatsApp-Chatgruppe mit den Rechten abgesprochen.
- euronews 1.10.2026 Alleingang: Spanien stimmt gegen neue EU-Rückführungsregeln
Die spanische Regierung stellt die rechtlichen Garantien des neuen EU-Rahmens infrage, vor allem Pläne für Migrantenzentren in Drittstaaten nach der Ceuta-Krise.
Spanien hat am Donnerstag als einziges EU-Mitglied gegen die neue Rückführungsverordnung gestimmt, eine Regelung, die Abschiebungen von Migranten ohne Aufenthaltsrecht im EU-Gebiet beschleunigen soll. Belgien enthielt sich, Irland beteiligte sich wegen der mit dem wechselnden Ratsvorsitz verbundenen Neutralität nicht an der Abstimmung.
Europas Hoffnung auf Rückführungszentren könnte enttäuscht werden
... Die Haltung Madrids bedeutet jedoch keinen grundsätzlichen Widerstand gegen schnellere Rückführungen. Grande-Marlaska hat im September bei der Europäischen Kommission gesetzliche Änderungen angeregt, um in außergewöhnlichen Migrationskrisen sowohl Rückführungsverfahren als auch Anträge auf internationalen Schutz zu beschleunigen.
Der Hauptkonflikt liegt in einzelnen Instrumenten des neuen europäischen Rahmens. Spanien äußert „schwere rechtliche, politische und wirtschaftliche Bedenken“ gegen die Einrichtung von Rückführungszentren in Drittstaaten, einem der umstrittensten Punkte der Verordnung. Die Regierung stellt zudem infrage, welche Abkommen mit Drittstaaten geschlossen werden dürfen, und warnt, dass solche Mechanismen die bilateralen Beziehungen zu strategisch wichtigen Partnern Spaniens belasten könnten.
- taz 02.10.2026 Ein Fundament, auf das gebaut werden soll
Von Christian Jakob Den ganzen Tag hatten die EU-Innenminister am Donnerstag in Luxemburg beraten, am Abend trat EU-Innenkommissar Magnus Brunner mit Jubelmeldungen vor die Presse. Es gebe ein „Rekordtief“ bei den Asylanträgen in Europa, die Zahl der irregulären Grenzübertritte sei in den vergangenen zwei Jahren um 55 Prozent gesunken, verkündete er strahlend...
Zum einen nahm die Runde die neue EU-Rückführungsverordnung formal an. Dieses neue Abschiebegesetz gibt unter anderem den Behörden weite Spielräume für Razzien in Privatwohnungen und anderen „relevanten Räumlichkeiten“ bei der Suche nach Ausreisepflichtigen. Abschiebehaft ist für mehr als 24 Monate möglich. Vor allem aber ermöglicht sie den EU-Staaten, nach eigenem Ermessen Abschiebezentren in Drittstaaten einzurichten. In die sollen Ausreisepflichtige gebracht werden können, wenn die EU sie nicht in ihre eigenen Länder abschieben kann. Wie lange und unter welchen Umständen sie in diesen Lagern festgehalten werden sollen, ist unklar. Noch in diesem Jahr will eine EU‑Arbeitsgruppe, an der unter anderem Deutschland beteiligt ist, mit den ersten Partnerstaaten dazu Abkommen unterzeichnen. Verhandelt wird unter anderem mit Staaten wie Ruanda und Uganda.
Fördert Hexenjagd auf Menschen, sagt eine NGO
Die Rückführungsverordnung „verschärft die Einwanderungshaft und Abschiebungen, fördert eine Hexenjagd auf Menschen ohne Papiere und gibt den Mitgliedstaaten freie Hand, Menschen an Orte zu schicken, die diese nicht einmal kennen“, sagt Chiara Catelli von Picum, einem Verband, der sich für die Rechte von Migrant:innen einsetzt. „Das Ergebnis wird sein, dass immer mehr Menschen Angst haben, sich an öffentliche Stellen zu wenden oder Schutz zu suchen, aus Furcht, inhaftiert oder abgeschoben zu werden.“ Letztendlich werde die Verordnung mehr – und nicht weniger – Irregularität schaffen, so Catelli...
- ZDF-Analyse 01.10.2026 Innenminister verschärfen den Kurs: EU-Migrationspolitik: Hart, härter, Europa
... EU-Rückführungsverordnung beschlossen
Das zweite akute Problem: Nur einer von fünf abgelehnten Asylbewerbern verließ 2025 - oft nach lange dauernden Verfahren - die EU, berichtet die EU-Kommission. Diese niedrige Rückführungsquote stellt eine nur löchrige Durchsetzung des Rechts dar. Oft scheitert es daran, dass die Rückkehr in das Heimatland nicht gelingt. Mit der am Morgen verabschiedeten Rückführungsverordnung soll sich das nun ändern.
Abgelehnte Asylbewerber können nun in Länder außerhalb der EU gebracht werden - doch für diese Art der Rückführung braucht es die sogenannten Return-hubs, und dazu braucht man Partner im Ausland. Auch bei dieser Diskussion scheint der harte Ton auf.
"Abgelehnte Asylbewerber haben keinen rechtlichen Anspruch, in Europa zu sein, und das Modell der Rückkehrzentren ist eine Lösung dafür. Wir brauchen schnelle und direkte Zwangsrückführungen", erklärt der dänische Integrationsminister Morten Bødskov. Und die belgische Kollegin Anneleen Van Bossuyt ergänzt: "Es darf keine Tabus geben."
Rückführzentren, Fluch oder Segen?
Seit Monaten sind die EU-5, Deutschland, Österreich, Niederlande, Dänemark und Griechenland in Verhandlungen. Untereinander, und vor allem wohl auch mit dem ostafrikanischen Ruanda, ein offenes Geheimnis. Solche Vereinbarungen, die auch langfristig tragen sollen, so Dobrindt, müssten natürlich gerichtsfest sein, was durchaus noch Zeit brauche.
... Die Angst vor den Gerichten ist durchaus begründet. Denn 2022 war Ruanda schon mal mit Großbritannien handelseinig. Sogar das komplette Asylverfahren sollte nach Ostafrika ausgelagert werden. Es scheiterte vor Gerichten - hunderte Millionen Euro verbrannt für insgesamt sieben Rückführungen. Auch die italienische Regierung hat ähnliche Erfahrungen gemacht.
Das Asyl- und Rückkehrzentrum in Albanien wurde 2024 eröffnet. Nach juristischen Niederlagen steht es fast leer, bei Kosten von bis zu einer Milliarde. Es geht hier vor allem um die politische Kommunikation, erklärt Dr. Raphael Bossong, eine Art "Wir schaffen das" umgekehrt.
"Vielleicht ist es jetzt mit neuen rechtlichen Grundlagen machbar, aber sicher nicht der Hebel, die gesamte Rückkehrpolitik der EU zu verändern." Es werde teuer, lange vor Gericht gehen und am Ende nur ein paar Hundert Rückführungen produzieren, ist sich Bossong sicher.