EU-Kommision legt Arbeitsplan für Umsetzung des GEAS-Gesetzespakets vor

12.06.2024 Wie die EU-Kommission heute bekannt gibt, liegt jetzt ihr Plan zur Umsetzung vor.

Die EU-Asylreform ist am Montag in Kraft getreten. Die EU-Staaten müssen sie bis zum 11. Juni 2026 umsetzen.

Die Reform umfasse Tausende von Seiten, sie zum Leben zu erwecken, sei eine „Herkulesaufgabe“, sagte EU-Kommissar Margaritis Schinas am Mittwoch in Brüssel. Als Hilfestellung lege die Kommission einen Arbeitsplan für die Umsetzung vor und unterstütze die Staaten mit zusätzlichen 3,6 Milliarden Euro allein aus dem Haushalt der EU-Generaldirektion für Migration und Inneres.

... nationale Umsetzungspläne der Mitgliedstaaten [müssen] bis Dezember 2024 erstellt werden

... zehn Bausteine und sieht unter anderem vor, dass Asylsuchende mit geringer Bleibechance schneller und direkt von den EU-Außengrenzen abgeschoben werden. Dahinter stehen die sogenannten Grenzverfahren.

Einer dieser Bausteine ist ein großes IT-System mit dem Namen Eurodac, in dem die Daten von Menschen, die Asyl suchen, gespeichert und verarbeitet werden sollen. Ziel ist laut dem Plan, die Länder dabei zu unterstützen, die Zuständigkeiten festzulegen und besser überwachen zu können, wenn sich Geflüchtete von einem EU-Staat zu einem anderen bewegen.

... keine Vorgaben zur Zusammenarbeit mit Drittstaaten außerhalb der EU. Die Kommission halte diese „externe Dimension“ der Migrationspolitik aber für einen fundamentalen Bestandteil des europäischen Migrationssystems, sagte Schinas.

Dem sogenannte „Ruanda-Modell“ der britischen Regierung zur Auslagerung von Asylverfahren erteilte er dagegen eine Absage. Das Modell sei nicht vereinbar mit europäischem Recht...

Wir zitieren einen ersten bewertenden Bericht von epd, anschließend die offizielle Verlaubarung der Kommission sowie weitere Pressestimmen:

Die EU-Asylreform ist verabschiedet. Aber noch stehen die neuen Regeln nur auf Tausenden Seiten von Papier, die Umsetzung werde eine Herkulesaufgabe, erklärte die EU-Kommission. Sie will den Mitgliedsstaaten unter die Arme greifen.

Brüssel (epd). Nach der Einigung auf eine Verschärfung des EU-Asylrechts hat die EU-Kommission einen umfassenden Plan für die Umsetzung des Gesetzespaketes für die kommenden zwei Jahre vorgelegt. Die Reform umfasse Tausende von Seiten, sie zum Leben zu erwecken, sei eine „Herkulesaufgabe“, sagte EU-Kommissar Margaritis Schinas am Mittwoch in Brüssel. Als Hilfestellung lege die Kommission einen Arbeitsplan für die Umsetzung vor und unterstütze die Staaten mit zusätzlichen 3,6 Milliarden Euro allein aus dem Haushalt der EU-Generaldirektion für Migration und Inneres.

Nach jahrelangen Verhandlungen hatte die EU die umstrittene Reform des EU-Asylsystems im Mai final beschlossen. Das Gesetzespaket enthält zehn Bausteine und sieht unter anderem vor, dass Asylsuchende mit geringer Bleibechance schneller und direkt von den EU-Außengrenzen abgeschoben werden. Dahinter stehen die sogenannten Grenzverfahren. Geplant ist außerdem ein Solidaritätsmechanismus zur Verteilung von Schutzsuchenden. Wollen Staaten keine Flüchtlinge aufnehmen, können sie auch finanzielle Hilfe leisten.

Die EU-Asylreform ist am Montag in Kraft getreten. Die EU-Staaten müssen sie bis zum 11. Juni 2026 umsetzen. Die Kommission will die Fortschritte bei der Umsetzung der Reform genau überwachen und dem Europäischen Parlament und dem Rat, dem Gremium der Staats- und Regierungschefs, regelmäßig Bericht erstatten. Der Plan für die Umsetzung soll den Mitgliedsstaaten am Donnerstag vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage sollen diese dann bis Dezember nationale Umsetzungspläne vorlegen.

Formal enthalte die Reform keine Vorgaben zur Zusammenarbeit mit Drittstaaten außerhalb der EU. Die Kommission halte diese „externe Dimension“ der Migrationspolitik aber für einen fundamentalen Bestandteil des europäischen Migrationssystems, sagte Schinas. Die aktuelle Kommission habe in dieser Hinsicht einen Paradigmenwechsel angestoßen.

Dem sogenannte „Ruanda-Modell“ der britischen Regierung zur Auslagerung von Asylverfahren erteilte er dagegen eine Absage. Das Modell sei nicht vereinbar mit europäischem Recht. „Das ist eine Linie, von der ich mir wünsche, dass die EU sie nicht übertritt. Wir sind eine EU der Werte und das definiert uns“, sagte Schinas.

Einige EU-Staaten haben bereits angedroht, die neuen Regeln der EU-Asylreform nicht umsetzen zu wollen, etwa die neue rechte Regierung um Geert Wilders in den Niederlanden. Die Verhandlungen seien beendet und die Reform gültiges EU-Recht, betonte Schinas. „Wir sind zuversichtlich, dass die Umsetzung funktioniert.“

Die Kommission selbst erklärte:

Nach der historischen Einigung auf das Migrations- und Asylpaket hat die EU-Kommission einen gemeinsamen Plan für die Umsetzung vorgelegt. Er soll sicherstellen, dass bis Juni 2026 alles vorbereitet ist für die Umsetzung vor Ort.

Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas sagte: „Heute legen wir ein Konzept für die nächsten zwei Jahre vor, das dazu beiträgt, das Migrations- und Asylpaket vor Ort zu verwirklichen. Damit stellt die Kommission erneut unter Beweis, dass sie alles dafür tut, dass die Mitgliedstaaten über das erforderliche Fachwissen sowie die nötige operative und finanzielle Unterstützung verfügen, um ihre rechtlichen Verpflichtungen in die Praxis umzusetzen. Nicht alle Mitgliedstaaten befinden sich in derselben Ausgangsposition, aber wir werden die Ziellinie gemeinsam erreichen.“

Zehn Komponenten, Vorlage für nationale Umsetzungspläne

Der gemeinsame Umsetzungsplan enthält eine Vorlage für die nationalen Umsetzungspläne, die von den Mitgliedstaaten bis Ende dieses Jahres angenommen werden sollen. Er ist in zehn Komponenten gegliedert, die eng miteinander verknüpft sind und parallel umzusetzen sind: 

  1. Ein gemeinsames Informationssystem für die Bereiche Migration und Asyl (Eurodac)
  2. Ein neues System für das Migrationsmanagement an den EU-Außengrenzen
  3. Gewährleistung angemessener Aufnahme- und Lebensstandards für Antragsteller entsprechend dem voraussichtlichen Bedarf
  4. Faire, effiziente und einheitlichere Asylverfahren
  5. Effiziente und faire Rückkehrverfahren
  6. Ein faires und effizientes System – Umsetzung der neuen Zuständigkeitsvorschriften
  7. Gelebte Solidarität
  8. Vorsorge, Notfallplanung und Krisenreaktion
  9. Neue Garantien für Asylbewerber und schutzbedürftige Personen
  10. Neuansiedlung, Inklusion und Integration 

Nächste Schritte

Der gemeinsame Umsetzungsplan wird den Mitgliedstaaten auf der Tagung des Rates „Inneres“ in dieser Woche vorgelegt. Anschließend wird er als Grundlage für die Ausarbeitung der nationalen Umsetzungspläne der Mitgliedstaaten dienen, die bis Dezember 2024 erstellt werden müssen. Die Mitgliedstaaten können während des gesamten Prozesses auf die operative, technische und finanzielle Unterstützung der Kommission und der EU-Agenturen zählen. Die Kommission hat spezielle Unterstützungsteams eingerichtet, die bis zum Herbst alle Hauptstädte der Mitgliedstaaten besuchen werden. Diese Teams werden die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Umsetzungspläne unterstützen. 

Die Kommission wird die Fortschritte bei der Umsetzung des Pakts genau überwachen und dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig Bericht erstatten.

Hintergrund

Im September 2020 legte die Kommission das Migrations- und Asylpaket vor

, mit dem langfristige und tragfähige Lösungen für das Migrationsmanagement gefunden werden sollen. Mit dem Paket wird ein Rechtsrahmen geschaffen, der durch einen umfassenden Ansatz für ein wirksames und gerechtes Migrationsmanagement für ausgewogene Solidarität und Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten sorgt. Nach einer politischen Einigung am 20. Dezember 2023 wurde das Paket vom Europäischen Parlament am 10. April 2024 und anschließend vom Rat am 14. Mai angenommen. Die Rechtsinstrumente des Pakets traten am 11. Juni 2024 in Kraft und werden nach zwei Jahren, d. h. ab dem 12. Juni 2026, zur Anwendung gelangen. Eine Ausnahme bildet die Verordnung zur Schaffung eines Unionsrahmens für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen, die bereits in heute Anwendung findet.

Bericht von Zeit-Online:

Im Mai hat die EU die umstrittene Asylreform beschlossen. Nach der Kommission müssen nun auch Mitgliedstaaten bis Dezember Pläne für die nationale Umsetzung erstellen.

Nachdem die umstrittene EU-Asylreform im Mai final beschlossen wurde, hat die Kommission nun einen Plan zur Umsetzung vorgelegt. "Nicht alle Mitgliedstaaten haben die gleiche Ausgangsposition. Einige haben zum Beispiel bereits Erfahrung mit fortgeschrittenen Kontrollverfahren an den Grenzen", sagte der Vizepräsident der EU-Kommission, Margaritis Schinas. "Aber alle werden sich auf die neuen Anforderungen, die neuen Fristen und die Schutzbestimmungen des Gesetzes einstellen müssen." Dies werde eine Herkulesaufgabe.

Der Plan der Kommission umfasst zehn zentrale Bausteine, die nach Angaben der Brüsseler Behörde voneinander abhängig sind und parallel umgesetzt werden müssen. Einer dieser Bausteine ist ein großes IT-System mit dem Namen Eurodac, in dem die Daten von Menschen, die Asyl suchen, gespeichert und verarbeitet werden sollen. Ziel ist laut dem Plan, die Länder dabei zu unterstützen, die Zuständigkeiten festzulegen und besser überwachen zu können, wenn sich Geflüchtete von einem EU-Staat zu einem anderen bewegen.

EU-Staaten müssen Asylreform bis 2026 umsetzen

Am Montag war die EU-Asylreform in Kraft getreten. Die EU-Staaten haben nun bis Juni 2026 Zeit, sie umsetzen. Ihre Pläne für die nationale Umsetzung müssen die Staaten allerdings schon bis Dezember des laufenden Jahres erstellen.

Die Asylreform leitet einen deutlich härteren Umgang mit Migrantinnen und Migranten aus Ländern ein, die als relativ sicher gelten. Auch die Verteilung der Schutzsuchenden auf die EU-Staaten wird mit dem sogenannten Solidaritätsmechanismus neu geregelt. Damit sollen vor allem südeuropäische Länder, in denen viele Geflüchtete ankommen, entlastet werden. Wenn Länder keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, müssen sie Unterstützung anderweitig leisten, zum Beispiel in Form von Geldzahlungen.