EU-Parlament beschließt Liste „sicherer Herkunftsstaaten“ und verschärft „Drittstaaten“-Regelung

11.02.2026 Es war zu befürchten, dass das EU-Parlament den Vorgaben und Entscheidungen von EU-Kommission und Gipfeltreffen folgen würde. Zum wiederholten Male kam die Mehrheit für die Verschärfung durch gemeinsame Zustimmung der EVP (der die CDU/CSU angehört und die von Manfred Weber, CSU, geführt wird) und der extremen Rechten zustande. 

Das Vorhaben wurde von Stimmen aus den konservativen, rechten und rechtsextremen Parteien im Parlament getragen. (Beck)

Der Beschluss wurde nicht mit der üblichen Mehrheit von Abgeordneten aus konservativen, sozialdemokratischen und liberalen Fraktionen gefasst. Stattdessen wurden die Asyl-Verschärfungen mit Unterstützung rechter und rechtsextremer Parteien auf den Weg gebracht. (DW)

Mit der Mehrheit für "Sichere Drittstaaten" wird der Weg bereitet für Dobrindts "Return Hubs" und den avisierten "Ruanda-Deal".

Wie frag- und kritikwürdig die Einstufung als "sicherer Drittstaat" ist, wurde den Abgeordneten vor der Abstimmung durch ein soeben veröffentlichtes Internationales Statement von 39 Organisationen aus ganz Europa, darunter PRO ASYL, deutlich gemacht: „Tunesien ist kein sicheres Land“. Auf die rechte Mehrheit konnte es offenbar keinen Einfluss nehmen.

 

Pressemitteilung des EU-Parlaments: Asylrecht: Neue Regeln zu sicheren Drittstaaten und Herkunftsstaaten:

  • Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Kosovo, Indien, Marokko und Tunesien gelten künftig als sicher für ihre eigenen Staatsangehörigen 

  • EU-Beitrittskandidaten gelten ebenfalls als sicher 

  • Neue Bedingungen für die Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten, ob ein Land für Antragstellende ohne Staatsangehörigkeit dieses Landes als sicher gilt 

  • EU-Staaten können Abkommen mit Drittstaaten schließen, in denen Asylanträge geprüft werden

Am Dienstag hat das Parlament Änderungen an den Verordnungen über das EU-Asylverfahren angenommen, um die Bearbeitung von Asylanträgen zu beschleunigen.

Mit 408 Stimmen dafür, 184 dagegen und 60 Enthaltungen billigte das Parlament die Einführung einer EU-weiten Liste sicherer Herkunftsstaaten. Zudem stimmten die Abgeordneten der Einigung über die Verordnung zur Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats zu (396 Stimmen dafür, 226 dagegen, 30 Enthaltungen). ...

 

 

PRO ASYL kritisiert weiteren Rückzug aus dem Flüchtlingsschutz scharf: EU-Parlament beschließt Liste „sicherer Herkunftsstaaten“ und verschärft „Drittstaaten“-Regelung

 

Heute hat das Europäische Parlament über die neue EU-weite Liste sogenannter sicherer Herkunftsstaaten sowie über die Drittstaatenregelungen abgestimmt. EVP und extreme Rechte stimmen gemeinsam für einen weiteren Frontalangriff auf das Grundrecht auf Asyl.

„Ein trauriger Tag für den Flüchtlingsschutz und für Europa. Die doppelte Verschärfung des Flüchtlingsrechts sendet ein fatales Signal an die Welt: Europa macht dicht und verweigert mit aller Härte seine Verantwortung für Schutzsuchende.  Dass dieser menschenrechtliche Kahlschlag von der Europäischen Volkspartei mit den extremen Rechten und Europafeinden durchgesetzt wurde, ist besonders bitter“, kritisiert Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL.

Neue EU-weite Liste „sicherer Herkunftsstaaten“

Beschlossen wurde die deutliche Erweiterung der EU-Liste sicherer Herkunftsländer. Das sind: Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien. Dabei sind für Staaten wie Ägypten, Tunesien und Marokko Menschenrechtsverletzungen eindeutig dokumentiert. All diese Länder gelten bisher in Deutschland nicht als sogenannte sichere Herkunftsstaaten.

Zudem sollen EU-Beitrittskandidaten grundsätzlich als „sicher“ gelten – mit wenigen Ausnahmen. Damit gelten dann – mit Ausnahme der Ukraine – nahezu alle EU-Bewerberländer inklusive Georgien, Serbien und der Türkei als „sicher“. In der Türkei zum Beispiel wird die politische Opposition massiv unterdrückt und mit den Mitteln eines korrumpierten Strafrechts verfolgt.

PRO ASYL lehnt das Konzept vermeintlich sicherer Herkunftsstaaten grundsätzlich ab, weil es den Grundsatz individueller, unvoreingenommener Einzelfallentscheidungen verletzt. Ob eine Verfolgung im Herkunftsland vorliegt oder nicht, muss auf der Grundlage einer individuellen und unvoreingenommenen Prüfung des Asylantrages festgestellt werden.

Der EU scheint es vor allem um eines zu gehen: schneller ablehnen, schneller abschieben. Dabei nimmt sie in Kauf, dass autoritäre Herrscher politisch aufgewertet werden.

Ausweitung der Drittstaatenregelung

Die standardmäßige Anwendung des Konzepts der sogenannten sicheren Drittstaaten, das ebenfalls beschlossen wurde, stellt einen frontalen Angriff auf den Flüchtlingsschutz in Europa dar. EU-Mitgliedstaaten wird ermöglicht, Modelle wie den berüchtigten UK-Ruanda-Deal und das Italien-Albanien-Modell, bei dem Asylverfahren in Länder außerhalb Europas ausgelagert werden, umzusetzen. Die deutsche Bundesregierung steht in den Startlöchern für eine solche Umsetzung.

Dafür wird das bisher gültige Verbindungselement zwar nicht gestrichen, aber effektiv ausgehebelt, indem zwei neue Kriterien eingeführt werden: Durchreise und Abkommen eines EU-Mitgliedstaats mit einem Drittstaat reichen nun, um eine Verbindung zu begründen. Damit droht, dass Schutzsuchende in Länder abgeschoben werden, in denen sie zuvor nicht länger waren als ein paar Tage zur Durchreise.

Internationales Statement zu Tunesien

Auf die alarmierende Entwicklung in Tunesien, das nach dem EU-Parlaments-Beschluss als sicheres Herkunftsland gilt, weist auch das heute veröffentlichte internationale Statement „Tunesien ist kein sicheres Land“ hin, das von 39 Organisationen aus ganz Europa, darunter PRO ASYL, unterzeichnet wurde.

 

Die Europäische Union verfolgt ein klares Ziel: Asylverfahren beschleunigen und auslagern. Diverse Länder wurden zu "sicheren Herkunftsstaaten" erklärt. Und kommt nun ein EU-"Ruanda-Modell"?

Das Europaparlament hat endgültig grünes Licht für zwei Verschärfungen des Asylrechts gegeben: Die Nationalstaaten können Geflüchtete demnach bald auch in Drittstaaten abschieben, zu denen diese keinen Bezug haben. Außerdem verabschiedeten die Abgeordneten in Straßburg eine Liste mit Ländern, die die Europäische Union als "sichere Herkunftsstaaten" einstuft.

Beschleunigt prüfen sollen EU-Staaten in Zukunft Geflüchtete aus Indien, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Tunesien, Marokko und dem Kosovo. Die Europäische Union geht davon aus, dass Menschen in diesen Ländern ausreichend vor Verfolgung oder Verletzungen ihrer Grundrechte geschützt sind.

Grundsätzlich sollen auch EU-Beitrittskandidaten als sicher gelten, sofern dort kein Krieg herrscht oder gravierende Menschenrechtsverletzungen vorliegen. Die Einstufung hat zur Folge, dass die Beweislast stärker bei den Antragstellenden liegt. 

Die EU-Kommission werde die Lage in den betroffenen Herkunftsstaaten überwachen und reagieren, falls sich die Situation dort ändere, hieß es. Europaweit ist die Benennung sicherer Staaten ein Novum. Deutschland führt diesbezüglich bereits eine eigene Liste. Es soll auch weiter möglich sein, über die EU-Liste hinaus Staaten als sicher einzustufen.

Grundlage für das "Ruanda-Modell"

Mit der veränderten Drittstaaten-Regelung legt die EU die Basis für das in Großbritannien ausprobierte "Ruanda-Modell". Künftig können so Asylanträge ohne inhaltliche Prüfung in der EU abgelehnt werden, sofern die Antragstellenden auch in einem für sie als sicher geltenden Drittstaat Schutz beantragen könnten. Dazu zählen nun nicht nur Staaten, in denen die Geflüchteten bereits gelebt oder Verwandtschaft haben.

EU-Länder können mit Drittstaaten vereinbaren, dass diese Migranten aufnehmen und Asylanträge dann dort gestellt und geprüft werden. Ausnahmen gelten für unbegleitete Minderjährige.

Die Regelungen sind Teil des europäischen Migrations- und Asylpakets, das im Juni 2026 in Kraft treten soll. Einige Bestimmungen können nach Angaben des EU-Parlaments bereits vorher angewendet werden.

Magnus Brunner, der EU-Kommissar für Inneres und Migration, sprach von einer "europäischen Migrationswende". Der Parlamentsbeschluss gebe den Mitgliedstaaten "mehr Flexibilität in der Zusammenarbeit mit Partnerstaaten, entlastet unsere Asylsysteme und stärkt die Kontrolle über die Migration", betonte Brunner.

Verschärfung mit rechter Mehrheit

Der Beschluss wurde nicht mit der üblichen Mehrheit von Abgeordneten aus konservativen, sozialdemokratischen und liberalen Fraktionen gefasst. Stattdessen wurden die Asyl-Verschärfungen mit Unterstützung rechter und rechtsextremer Parteien auf den Weg gebracht. Die noch ausstehende Zustimmung des Europäischen Rats gilt als Formsache.

 

Bald sol­len Men­schen auch in Nicht-EU-Län­der ab­ge­scho­ben wer­den kön­nen, damit sie dort Asyl­schutz be­an­tra­gen. Und erst­mals soll es eine EU-weite Liste si­che­rer Her­kunfts­staa­ten geben.

Das Europäische Parlament hat einer Verschärfung der Abschiebepolitik zugestimmt. Deutschland und andere EU-Staaten sollen Schutzsuchende künftig auch in Drittländer bringen dürfen, zu denen die Betroffenen keine Verbindung haben. Bislang war es nötig, dass Asylsuchende eine enge Verbindung zu einem solchen Drittstaat haben, etwa durch Familienangehörige oder einen längeren Aufenthalt in dem Land. Künftig soll es schon reichen, wenn ein Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und dem Drittstaat besteht.

Das Vorhaben wurde von Stimmen aus den konservativen, rechten und rechtsextremen Parteien im Parlament getragen. Die Gesetzesänderung muss noch von den EU-Staaten bestätigt werden. Normalerweise ist das Formsache, wenn sich die Unterhändler der Institutionen - wie in diesem Fall - zuvor auf einen Kompromiss geeinigt haben.

Schutzsuchende können demnach auch in Länder abgeschoben werden, in denen sie noch nie waren und zu denen sie keine familiäre, kulturelle oder sonstige Bindung haben. Dieses sogenannte Verbindungselement wird künftig optional. Für unbegleitete Minderjährige dagegen bleibt ein verbindendes Element zum Land, in das sie abgeschoben werden sollen, eine notwendige Bedingung.

Schnellere Abschiebungen nach Nordafrika

Das Europaparlament hat auch eine Liste sieben sicherer Herkunftsstaaten bestätigt, die künftig EU-weit gelten soll. In diese Länder soll künftig schneller aus Deutschland und anderen EU-Staaten abgeschoben werden. Dabei geht es um die nordafrikanischen Länder Marokko, Tunesien und Ägypten sowie das Kosovo, Kolumbien und die südasiatischen Staaten Indien und Bangladesch.

Grundsätzlich sollen auch Länder, die Kandidaten für einen EU-Beitritt sind, als sicher für ihre Staatsangehörigen gelten. Dazu würden dann etwa Albanien, Montenegro oder die Türkei gehören können. Allerdings können diese Staaten ausgenommen werden, etwa weil die EU Sanktionen gegen sie verhängt hat oder weil in dem Land ein bewaffneter Konflikt ausgebrochen ist.

Liste auch für Deutschland rechtlich bindend

In Deutschland gibt es bereits eine Liste sogenannter sicherer Herkunftsländer. Die Einstufung soll ebenfalls schnellere Abschiebungen dorthin ermöglichen. Von den Ländern auf der nun beschlossenen EU-Liste waren darauf bisher nur das Kosovo, Albanien und Montenegro als sicher eingestuft.

Die EU-Liste ist bindend für alle Mitgliedstaaten. Gleichzeitig muss dem Vorschlag nach auch weiterhin immer der Einzelfall geprüft werden. Menschen, die aus diesen Ländern kommen und in der EU Schutz suchen, sollen also nicht automatisch abgeschoben werden, bekommen aber ein beschleunigtes Asylverfahren.

Auch zu diesem Vorhaben braucht es noch eine formelle Bestätigung der EU-Staaten. Die Regelungen sollen dann ab Juni gelten, einzelne könnten auch schon früher angewendet werden.