13.06.2024 Ein wichtiger Erfolg für in der EU asylsuchende Palästinenser*innen wurde jetzt beim Europäischen Gerichtshof erreicht. Das jetzt veröffentlichte Urteil hat europaweite Auswirkungen.
Wenn Palästinenser Asyl in der Europäischen Union suchen, galt nach EU-Recht bisher dies: Sind sie unter dem Schutz des Flüchtlingshilfswerks UNRWA, haben Palästinenser grundsätzlich keinen Anspruch auf Flüchtlingsschutz in der EU. (Tagesschau)
Wenn das Palästinenserhilfswerk UNRWA den Menschen kein Mindestmaß an Sicherheit und menschenwürdige Lebensbedingungen mehr gewähre, könnten dort registrierte staatenlose Palästinenser unter bestimmten Voraussetzungen als Flüchtlinge anerkannt werden, teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg mit. (LTO)
Über den konkreten Fall muss das bulgarische Gericht entscheiden. Der EuGH betonte aber, dass sich sowohl "die Lebensbedingungen im Gazastreifen als auch die Fähigkeit des UNRWA, seine Aufgabe zu erfüllen, aufgrund der Folgen der Ereignisse vom 7. Oktober 2023 in noch nie dagewesener Weise verschlechtert haben". (LTO)
Wir zitieren Pressestimmen dazu.
Tagesschau 13.06.2024
Millionen Menschen stehen unter dem Schutz des UN-Palästinenserhilfswerks UNRWA. Doch wenn der nicht ausreicht, können staatenlose Palästinenser auch in der EU als Flüchtlinge anerkannt werden, so der Europäische Gerichtshof.
Wenn Palästinenser Asyl in der Europäischen Union suchen, galt nach EU-Recht bisher dies: Sind sie unter dem Schutz des Flüchtlingshilfswerks UNRWA, haben Palästinenser grundsätzlich keinen Anspruch auf Flüchtlingsschutz in der EU. So steht es in Artikel 12 der sogenannten Qualifikationsrichtlinie aus dem Jahr 2011.
Von dieser Regelung gibt es aber eine wichtige Ausnahme, wie der Europäische Gerichtshof heute noch einmal klarstellt: Wenn das UNRWA keinen "Schutz und Beistand" gewähren kann, dann können Palästinenser doch in der EU als Flüchtlinge anerkannt werden.
Gericht: Massive Verschlechterung der Lebensbedingungen
Der EuGH präzisiert auch, wann diese Ausnahme von der Regel gilt. Und zwar dann, wenn das Flüchtlingshilfswerk UNRWA "keine menschenwürdigen Lebensbedingungen" und nicht ein "Mindestmaß an Sicherheit" für die Menschen in seinem Zuständigkeitsbereich bieten kann.
Die europäischen Richterinnen und Richter betonen ausdrücklich: Die Lebensbedingungen im Gazastreifen haben sich seit dem Beginn des Krieges "in noch nie dagewesener Weise verschlechtert".
Wenn Palästinenser Asyl in der Europäischen Union suchen, galt nach EU-Recht bisher dies: Sind sie unter dem Schutz des Flüchtlingshilfswerks UNRWA, haben Palästinenser grundsätzlich keinen Anspruch auf Flüchtlingsschutz in der EU. So steht es in Artikel 12 der sogenannten Qualifikationsrichtlinie aus dem Jahr 2011.
Von dieser Regelung gibt es aber eine wichtige Ausnahme, wie der Europäische Gerichtshof heute noch einmal klarstellt: Wenn das UNRWA keinen "Schutz und Beistand" gewähren kann, dann können Palästinenser doch in der EU als Flüchtlinge anerkannt werden.
Gericht: Massive Verschlechterung der Lebensbedingungen
Der EuGH präzisiert auch, wann diese Ausnahme von der Regel gilt. Und zwar dann, wenn das Flüchtlingshilfswerk UNRWA "keine menschenwürdigen Lebensbedingungen" und nicht ein "Mindestmaß an Sicherheit" für die Menschen in seinem Zuständigkeitsbereich bieten kann.
Die europäischen Richterinnen und Richter betonen ausdrücklich: Die Lebensbedingungen im Gazastreifen haben sich seit dem Beginn des Krieges "in noch nie dagewesener Weise verschlechtert".
Wir zitieren Legal Tribune Online 13.06.2024
Der Krieg in Gaza dauert an. Der EuGH stellt nun klar, wann staatenlose Palästinenser als Flüchtlinge anerkannt werden können - und findet deutliche Worte zu den Lebensbedingungen im Gazastreifen.
Staatenlose Palästinenser könnten künftig unter Umständen leichter als Flüchtlinge in der EU anerkannt werden. Wenn das Palästinenserhilfswerk UNRWA den Menschen kein Mindestmaß an Sicherheit und menschenwürdige Lebensbedingungen mehr gewähre, könnten dort registrierte staatenlose Palästinenser unter bestimmten Voraussetzungen als Flüchtlinge anerkannt werden, teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg mit (Urt. v. 13.06.2024, Az. C-563/22). Bislang haben staatenlose Palästinenser in der EU keinen Anspruch auf Schutz, wenn sie bereits den Beistand des UNRWA nutzen und dort registriert sind.
Hintergrund ist ein Fall aus Bulgarien. 2018 beantragten eine Mutter und ihre minderjährige Tochter aus den palästinensischen Gebieten dort Asyl. Sie argumentierten, dass das UNRWA ihnen nicht länger Schutz biete und sie daher als Flüchtling anerkannt werden müssten. Der EuGH sollte nun klären, wann der Schutz des UNRWA als nicht länger gewährt anzusehen ist.
Menschenwürdige Lebensbedingungen und ein Mindestmaß an Sicherheit
Kriterium ist laut dem neuen Urteil, ob das Palästinenserhilfswerk keinem der Menschen vor Ort noch menschenwürdige Lebensbedingungen und ein Mindestmaß an Sicherheit bieten kann. Ist das der Fall, können staatenlose Palästinenser unter bestimmten Umständen in der EU als Flüchtlinge anerkannt werden.
Über den konkreten Fall muss das bulgarische Gericht entscheiden. Der EuGH betonte aber, dass sich sowohl "die Lebensbedingungen im Gazastreifen als auch die Fähigkeit des UNRWA, seine Aufgabe zu erfüllen, aufgrund der Folgen der Ereignisse vom 7. Oktober 2023 in noch nie dagewesener Weise verschlechtert haben".
Am 7. Oktober verübten Terroristen der Hamas und anderer extremistischer Gruppen das schlimmste Massaker in der Geschichte Israels mit mehr als 1.200 Toten. Die darauffolgende israelische Offensive in Gaza forderte laut der von der Hamas kontrollierten Gesundheitsbehörde bislang mindestens 37.202 Todesopfer.