23.10.2019 Die Linke erwartet einen leichten Rückgang der Abschiebungen in diesem Jahr. Entsprechend der Dublin-Regelung werden die meisten abgelehnten Asylbewerber nach Italien gebracht.
Berlin (epd). In den ersten neun Monaten des Jahres sind 16.808 Asylsuchende aus Deutschland abgeschoben worden. Bei den Zielländern lag Italien mit 1.894 Abschiebungen vorn, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke erwartet auf das Jahr hochgerechnet 22.411 Abschiebungen, etwas weniger als im Vorjahr. 2018 wurden 23.617 Menschen aus Deutschland abgeschoben. Zuerst hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch) über die Zahlen berichtet.
Meist wurden Nordafrikaner außer Landes gebracht, die über das Mittelmeer nach Italien, Frankreich oder Spanien geflohen und weiter nach Deutschland gezogen waren, obwohl sie nach den EU-Regeln im Erstaufnahmeland bleiben sollten. Sogenannte Dublin-Überstellungen in der EU machen einen Großteil der Abschiebungen aus. Außer nach Italien wurden besonders viele Asylbewerber nach Albanien (1.178) und Frankreich (906) gebracht. Mit Polen (639) und Spanien (551) waren neben Italien und Frankreich zwei weitere EU-Mitglieder unter den zehn wichtigsten Zielstaaten.
Rund 56 Prozent der Migranten wurden mit Linienmaschinen außer Landes gebracht, 32 Prozent mit Charterflügen, die übrigen Menschen auf dem Land- oder Seeweg. Für die "Sicherheitsbegleitung" zahlte der Bund bis September rund sechs Millionen Euro.
Die Linken-Abgeordnete Jelpke sagte, die Bundesregierung solle endlich eine wirksame Bleiberechtsregelung für abgelehnte Asylbewerber auf den Weg bringen, anstatt Abschiebungen mit immer repressiveren Mitteln durchzusetzen. Die Gelder für "Sicherheitsbegleitungen" könnten sinnvoller eingesetzt werden, etwa für Integrationskurse.
epd kfr/suk fu
Quelle: https://www.evangelisch.de/inhalte/161694/23-10-2019/fast-17000-abschiebungen-bis-ende-september
Schluss mit Dublin-Zwangsumverteilungen!
„Wenn es darum geht, die Abschiebemaschinerie trotz politischer Konflikte am Laufen zu halten, mangelt es der Bundesregierung nicht an Einfällen. Da Italien seit Ende 2018 keine Dublin-Sammelabschiebungen mehr akzeptiert, setzen die deutschen Behörden nunmehr ‚(Klein-)Chartermaßnahmen‘ mit bis zu fünf Personen per Flug ein. 25 solcher ‚Mini-Sammelabschiebungen‘ gab es im bisherigen Jahr, in acht Fällen wurde sogar nur eine einzige Person abgeschoben. Offenkundig liegt der Zweck dieser ‚Mini-Charter‘ darin, den Widerstand von Geflüchteten zu brechen, die sich bei einem ersten Abschiebeversuch per Linienflug erfolgreich gegen ihre Abschiebung gewehrt haben. Die Bundesregierung muss endlich aufhören, das ungerechte Dublin-System mit allen Mitteln durchzusetzen. Auch unter ökologischen Gesichtspunkten sind die ‚Mini-Charter‘ absoluter Irrsinn“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage. Die Abgeordnete weiter:
„Insgesamt wurden in den ersten drei Quartalen 2019 knapp 1900 Menschen aus Deutschland nach Italien abgeschoben, obwohl dort viele Schutzsuchende aufgrund gravierender Mängel des Asylsystems auf der Straße landen. Mit diesen Zwangsumverteilungen muss endlich Schluss sein! Stattdessen sollten Geflüchtete sich das Land, in dem sie ihren Asylantrag stellen, selbst aussuchen können – beispielsweise entsprechend persönlicher Bindungen oder passend zu ihren Sprachkenntnissen. EU-Staaten, die mehr Schutzsuchende aufnehmen, könnten einen finanziellen Ausgleich erhalten.“
Veröffentlicht am 1. November 2019 von Ulla Jelpke https://www.ulla-jelpke.de/
«Geordnete-Rückkehr-Gesetz»
Am 21.08.2019 war das «Geordnete-Rückkehr-Gesetz» für mehr Abschiebungen in Kraft getreten.
Ausreisepflichtige Migranten konsequent abschieben: Das ist das Ziel des umstrittenen "Geordnete-Rückkehr-Gesetzes", das nun in Kraft getreten ist. Während sich Innenminister Seehofer zufrieden zeigt, kritisieren Aktivisten die neuen Regelungen.
Berlin (epd). Die Verschärfungen zur Ausreise oder Abschiebung von abgelehnten Flüchtlingen sind am Mittwoch in Kraft getreten. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erklärte in Berlin, einer Pflicht zur Ausreise müsse auch die tatsächliche Ausreise folgen: "Mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz setzen wir dies konsequent um", erklärte Seehofer.
Das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht war Anfang Juni im Rahmen eines Pakets von Gesetzen zur Migration im Bundestag verabschiedet worden. Es gibt den Behörden und der Polizei mehr Möglichkeiten, Rückführungen und Abschiebungen durchzusetzen. Da diese häufig an fehlenden Papieren scheitern, müssen Asylbewerber künftig bei der Klärung ihrer Identität mitwirken. Tun sie das nicht, erhalten sie nur noch eine "Duldung für Personen mit ungeklärter Identität", die mit Nachteilen verbunden ist wie einem Arbeitsverbot und Leistungskürzungen.
Mehr Gründe für Abschiebehaft
Die Unterbringung von Flüchtlingen in zentralen Aufnahmestellen, den sogenannten Ankerzentren, wird auf 18 Monate verlängert, und die Ausweisung von Straftätern erleichtert. Außerdem werden die Gründe für eine Abschiebehaft ausgeweitet. Weil es nach Ansicht der Koalition zu wenige Haftplätze gibt, dürfen Abschiebe-Gefangene in den kommenden drei Jahren auch in normalen Gefängnissen untergebracht werden.
Der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren befürchtet mehr Inhaftierungen von Flüchtlingen. Das Gesetz erweitere die Haftgründe so umfangreich, dass praktisch jeder Geflüchtete inhaftiert werden könne, kritisierte der Sprecher des Vereins, Frank Gockel in Detmold. Die Haftbedingungen, die sich bisher schon verschlechtert hätten, würden zunehmend dem Prinzip Sicherheit und Ordnung unterliegen. "Betreuung, Fürsorge und Beratung treten mehr und mehr in den Hintergrund", monierte der Verein.
Quelle: https://unserekirche.de/kurznachrichten/geordnete-rueckkehr-gesetz-fuer-mehr-abschiebungen-in-kraft-getreten-21-08-2019/