19.03.2026 Zusammenstellung von Fakten und Zahlen aus dem Newsletter_März_2026 des Flüchtlingsrates NRW: (dortselbst alle Quellen verlinkt.)
Aktuelles zur Unterbringung und Abschiebungen in NRW
Aus dem aktuellen Sachstandsbericht des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) zu Zugängen, Zuweisung, Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen in Nordrhein-Westfalen vom 25.02.2026 geht hervor, dass von den bundesweit 7.437 im Januar 2026 (Stichtag: 31.01.2026) registrierten Personen 1.583 nach Nordrhein-Westfalen zugewiesen wurden. Bundesweit stammen die meisten Schutzsuchenden aus Afghanistan (1.657), Syrien (1.172) und der Türkei (616). Auch in NRW bilden diese Herkunftsländer die größten Gruppen (Syrien: 296, Afghanistan: 259 und Türkei: 134). NRW hat zum Stichtag 31.01.2026 landesweit 30.462 Plätze in Landeseinrichtungen aktiv betrieben, darunter 6.020 Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) sowie 24.442 Plätze in Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) und Notunterkünften. Insgesamt waren 11.441 Schutzsuchende in den Landeseinrichtungen untergebracht. Daneben bestehen rund 7.000 zusätzliche Stand-by-Kapazitäten, die bei Bedarf kurzfristig aktiviert werden können. Während die Erstaufnahmeeinrichtungen zu 19 % belegt waren, lag die Auslastung der ZUEen und Notunterkünfte bei 42 %. Zudem zeigt sich, dass ein größerer Teil der Schutzsuchenden über einen
längeren Zeitraum in den Einrichtungen verblieb: Insgesamt 3.550 von insgesamt 10.5324, dies
entspricht einem Anteil von 34 %, in den Landeseinrichtungen untergebrachte Personen hielten sich zum Stichtag bereits länger als zwölf Monate in einer Einrichtung auf.
Trotz der derzeit moderaten Auslastung der Unterkünfte hält die Landesregierung Nordrhein-
Westfalen am Plan von 32.000 Plätzen in Landeseinrichtungen fest, um nach ihrer Darstellung die Kommunen bei der Aufnahme und Versorgung von Schutzsuchenden zu entlasten. In einer
Pressemitteilung vom 11.02.2026 berichtet die Bezirksregierung Arnsberg, dass das Land NRW die Errichtung einer neuen ZUE in Herne für bis zu 800 Schutzsuchende plane. Dabei handele es sich um eine Nachfolgeeinrichtung der ZUE Herne, die bis Ende 2024 betrieben wurde. Die Stadträtin Stephanie Jordan hebt hervor, dass die Stadt Herne durch die neue Einrichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz rund 800 Schutzsuchende weniger selbst aufnehmen und unterbringen müsse: „Personen, die in einer Landesunterkunft untergebracht sind, gelten nicht als kommunal zugewiesen. Unterbringung, Betreuung und Versorgung erfolgen landesseitig. Dies führt zu einer unmittelbaren finanziellen und organisatorischen Entlastung der Stadt Herne.“
Der Kreisverband Herne/Wanne-Eickel der Linken kritisiert die Pläne von Land und Stadt in einer News vom 18.02.2026. Er wies insbesondere auf die negativen Folgen langer Aufenthalte in den Aufnahmeeinrichtungen hin. Grundsätzlich seien ZUEen als Übergangseinrichtungen konzipiert, in denen Schutzsuchende bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens untergebracht werden sollen. In der Praxis könne der Aufenthalt jedoch bis zu zwei Jahre dauern. In dieser Phase lebten Schutzsuchende isoliert und hätten kaum Zugang zu Bildung oder Arbeit. Zudem seien die Verhältnisse vor Ort oft schwierig, da die Unterbringung in Vier- bis Achtbettzimmern erfolge. Der Kreisverband fordert kleinere und dezentrale Einrichtungen auf kommunaler Ebene statt der geplanten großen ZUE, um die im UN-Flüchtlingspakt verbrieften Rechte, wie den Zugang zu Bildung und die Möglichkeit, den Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten, einzuhalten. Die Linke sieht es als notwendig an, dass bei der Ausgestaltung der geplanten ZUE bestimmte Standards eingehalten werden. Dazu zählen die Art der Unterbringung (dezentrale Unterbringung, Anzahl der Bewohner pro Zimmer), das gesetzlich vorgesehene Betreuungskonzept, die Kooperation mit Gesundheitsdiensten sowie die Freizeit- und Bildungsangebote, insbesondere Spielmöglichkeiten wie eine Kinderspielstube für Kinder.
Während die Zahl der Schutzsuchenden zurückgeht, steigt die Zahl der Abschiebungen: Die
Bundesregierung gibt in einer Antwort vom 11.02.2026 auf eine Kleine Anfrage der Linken an, im Jahr 2025 insgesamt 22.787 Menschen abgeschoben zu haben. Dies entspricht einem Anstieg von rund 13 % gegenüber dem Vorjahr. Laut einer Antwort der Bundesregierung vom 11.02.2025 auf eine Kleine Anfrage der Linken wurden 2024 insgesamt 20.084 Abschiebungen durchgeführt. Zu den häufigsten Zielstaaten zählten 2025 die Türkei (2.279), Georgien (1.690) und Spanien (1.162). 4.784 Abschiebungen (rund 21 %) und damit 384 Abschiebungen mehr als im Vorjahr gingen von NRW aus.
In den vergangenen Wochen berichteten verschiedene Medien über Abschiebungen von schwer erkrankten oder besonders vulnerablen Personen. So schilderte die NRZ in einem Artikel vom 09.02.2026 den Fall eines kurdischen Schutzsuchenden aus dem Nordirak. Am 06.02.2026 sei der Mann zu einem Termin bei der Ausländerbehörde Duisburg erschienen. Dort hätten ihn Polizeibeamtinnen festgenommen und dem Amtsgericht Duisburg vorgeführt. Während die behandelnden Ärztinnen den sich wegen schwerer psychischer Erkrankungen im Evangelischen Klinikum Niederrhein in Oberhausen in laufender stationärer Behandlung befindlichen Betroffenen ihm ausdrücklich fehlende Reisefähigkeit und akute Suizidalität bescheinigt hätten, habe das Amtsgericht ihn als reisefähig eingestuft und die Abschiebungshaft angeordnet. Nach Angaben eines Angehörigen habe diese Einschätzung auf einem älteren Gutachten einer privaten Dienstleisterin basiert. Es habe keine erneute persönliche Untersuchung stattgefunden, sodass die aktuelle gesundheitliche Situation des Betroffenen nicht berücksichtigt werden konnte. Erst ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf habe die geplante Abschiebung kurzfristig gestoppt. Sebastian Rose vom Abschiebungsreporting NRW wurde von der NRZ um eine Einschätzung des Falls gebeten. Er kritisierte insbesondere, dass Abschiebungen zunehmend im Zusammenhang mit Terminen bei Ausländerbehörden erfolen würden. „Aus vielen Regionen Nordrhein-Westfalens erreichen uns Berichte über Festnahmen bei Terminen in Ausländerbehörden – völlig unerwartet und teils in Begleitung von Sozialarbeitern oder Freunden.“ Dass in diesem Fall sogar eine längere Krankenhausbehandlung durch die Festnahme abrupt beendet worden sei, bezeichnete Rose als „völlige Eskalation“. Er fordert von NRW-Flüchtlingsministerin Verena Schäffer, Abschiebungen während laufender stationärer Behandlungen grundsätzlich zu untersagen.
Auch die Kölnische Rundschau berichtete in einem Artikel vom 25.02.2026 über einen besonders schwerwiegenden Fall einer geplanten Abschiebung: Einer Familie aus Georgien mit einem 14-jährigen Sohn, der mehrfach schwerstbehindert und auf kontinuierliche medizinische Behandlung angewiesen sei, drohe die Abschiebung. Der Junge leide unter mehreren schweren Erkrankungen, darunter Epilepsie, spastische Zerebralparese und Blindheit sowie eine neurogene Blasenfunktionsstörung. In Deutschland werde er u.a. mit einem Katheter behandelt. Laut einer ärztlichen Stellungnahme des Universitätsklinikums Bonn könne eine unzureichende Behandlung zu schweren Infektionen, Sepsis und im Extremfall zum Tod führen. Dennoch habe das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag auf vorläufige Aussetzung der Abschiebung abgelehnt, da eine alternative Behandlung in Georgien in einer Privatklinik grundsätzlich möglich sei. Ehrenamtliche Unterstützerinnen der Familie weisen jedoch darauf hin, dass diese Behandlung dort nur eingeschränkt verfügbar und für die Familie finanziell kaum erreichbar sei.
Der Stern berichtete in einem Artikel vom 26.02.2026, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung bei Bundesinnenminister Alexander Dobrindt die Erklärung seines Einvernehmens zu einem Landtagsbeschluss für die Aufnahme von Jesidinnen in NRW angemahnt habe. In einem gemeinsamen Schreiben an den Bund, das dem Medium vorliege, betonten Staatskanzleichef Nathanael Liminski und Flüchtlingsministerin Verena Schäffer die weiterhin dramatische Lage der jesidischen Gemeinschaft. Angesichts der anhaltenden Unsicherheit sowie der schwierigen humanitären Bedingungen im Irak würden sie eine Rückkehr vieler Betroffener weiterhin für unzumutbar halten.
Ein entsprechendes Vorhaben von Rheinland-Pfalz ist gescheitert: Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz erklärte in einer Pressemitteilung vom 05.03.2026, dass das Bundesinnenministerium dem geplanten Landesaufnahmeprogramm für Jesidinnen nicht zugestimmt habe. Der Landtag hatte die Landesregierung im Dezember 2025 mit großer Mehrheit gebeten, eine humanitäre Bleibeperspektive für langjährig geduldete Jesidinnen zu schaffen.