FRNRW: Notizen zur neuen EU-Rückkehrverordnung

19.10.2026 Zwei Meldungen aus Akuell des FRNRW zur neuen EU-Rückkehrverordnung :

  • Bürener Verein kritisiert EU-Rückkehrverordnung: Bis zu zweieinhalb Jahre Abschiebehaft

    Der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e. V. verurteilt die in der neuen EU-Rückkehrverordnung verankerte Ausweitung der maximalen Haftdauer von 18 auf bis zu 30 Monate scharf. Pressesprecher Frank Gockel warnt vor den psychischen und sozialen Folgen eines jahrelangen Freiheitsentzugs und fordert NRW und die Bundesregierung auf, die Neuregelung nicht auszuschöpfen sowie den haftähnlichen Charakter der Einrichtung in Büren grundlegend zu verändern.

    Die vollständige Pressemitteilung haben wir hier für Sie verlinkt. 

  • 19.10.2026 | Aktuell, Abschiebung, Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) Neue EU-Rückkehrverordnung im Amtsblatt veröffentlicht

    Das Amtsblatt der Europäischen Union hat die neue EU-Rückkehrverordnung veröffentlicht. Die Neuregelung bringt gravierende Verschärfungen bei Abschiebungen mit sich: Während Regelungen zur Abschiebung in Drittstaaten ohne Vorbeziehung (Art. 14) sowie vertragliche und politische Druckmittel („Hebel“) gegenüber Herkunftsstaaten (Art. 35) bereits angewendet werden können, tritt die Ausweitung der maximalen Abschiebungshaft auf bis zu 30 Monate (Art. 30) erst in einem Jahr in Kraft.

    Die Verordnung haben wir hier für Sie verlinkt.