Geflüchtete Frauen schützen!

24.11.2021 Zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25.11. macht PRO ASYL darauf aufmerksam, dass geflüchtete Frauen und Mädchen in Deutschland in der Praxis des Aufenthalts- und Asylrechts nicht ausreichend vor Gewalt geschützt werden. Teile des Aufnahmesystems befördern sogar Gewalterfahrungen.

Rund 50.000 Frauen und Mädchen haben im bisherigen Jahr 2021 in Deutschland Asyl beantragt, mehr als die Hälfte von ihnen sind noch minderjährig. Sie kommen aus Syrien, Afghanistan, Irak, Türkei, Nigeria, Iran, Somalia, Eritrea und anderen Ländern. Dort herrschen zumeist seit Jahren Krieg und Vertreibung. Physische, sexualisierte wie auch psychische und strukturelle Gewalt gegen Frauen ist alltäglich.

Genitalbeschneidung ist eine in manchen Regionen weit verbreitete Menschenrechtsverletzung. Frauen werden zwangsverheiratet oder versklavt, teilweise schon als Kinder. Vergewaltigungen bleiben faktisch straffrei oder werden den Frauen selbst angelastet. Im Krieg werden systematische Vergewaltigungen von Frauen als Waffe eingesetzt.

Verfolgte Frauen haben Anspruch auf Aufnahme, gesundheitliche Versorgung und den Schutz vor weiterer Gewalt. Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich die Bundesrepublik 2018 völkerrechtlich verbindlich dazu verpflichtet, Frauen unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status vor allen Formen von Gewalt zu schützen, einen Beitrag zur Beseitigung ihrer Diskriminierung zu leisten und ihre Gleichstellung und ihre Rechte zu fördern.

Im deutschen Aufnahmesystem existieren aber vielfach Bedingungen, unter denen der Schutz von geflüchteten Frauen und Mädchen vor Gewalt und die Entwicklung ihrer Rechte von vornherein beschränkt sind, und die sogar ihrerseits gewaltvoll sind oder Gewalt befördern. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung von PRO ASYL und Flüchtlingsräten zur Umsetzung der Istanbul Konvention.

Für einen konsequenten Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt müssen auf Bundes- wie auf Länderebene einige Weichen neu gestellt werden: ....

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