07.05.2021 Laut einem heute veröffentlichten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtes München werden die Behörden verpflichtet, einen bereits nach Griechenland abgeschobenen Schutzsuchenden umgehend zurückzuholen. Der aus Syrien stammende Mann war von der Bundespolzei an der österreichischen Grenze aus einem Zug geholt worden. Weil er bereits in Griechenland einen Asylantrag gestellt hatte, wurde ihm die Aufnahme in Deutschland verwehrt.
Klatsche für Seehofer: Deal mit Griechenland »eindeutig rechtswidrig« , so ProAsyl am 11.5. In einer Kammerentscheidung hat das VG München angeordnet, einen nach Griechenland abgeschobenen Schutzsuchenden umgehend nach Deutschland zurückzuholen. Ein Urteil von grundsätzlicher Bedeutung. Seehofers Flüchtlingsdeal mit Griechenland erfährt eine klare Absage". Weiter heißt es:
"Der Fall zeigt exemplarisch, wie staatliche Deals den Flüchtlingsschutz in Europa untergraben: Ein junger Schutzsuchender, im syrischen Bürgerkrieg bei einem Luftangriff verletzt, flieht über die Türkei nach Griechenland. Er stellt dort 2019 einen Asylantrag. Aufgrund des EU-Türkei-Deals wird sein Asylantrag von den griechischen Behörden inhaltlich nicht geprüft, sondern als unzulässig abgelehnt – ihm droht die Abschiebung in die Türkei. Auf der Suche nach Schutz und einem fairen Verfahren flieht er im August 2020 weiter nach Deutschland. Als er von der Bundespolizei an der deutsch-österreichischen Grenze aus dem Zug gezogen wird, äußert er seinen Wunsch, einen Asylantrag zu stellen.
Rechtlich ist die Sache glasklar: In einem solchen Fall muss die Bundespolizei das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das in Deutschland für die Durchführung von Asylverfahren zuständig ist, über das Asylgesuch informieren. Das BAMF prüft anhand der, auch für deutsche Behörden verbindlich geltenden, Dublin-III-Verordnung, wie es mit dem Antragsteller weitergeht. Entscheidungen vom BAMF können Betroffene zumindest im Eilverfahren gerichtlich überprüfen lassen."
MdB Ulla Jelpke (LINKE) bewertete am 7.5. die Entscheidung so: "Auf Seehofers Anweisung hat die Bundespolizei – so das Verwaltungsgericht in München – grob rechtsstaatswidrig gehandelt, die zuständige Asylbehörde umgangen und den betroffenen syrischen Schutzsuchenden um seine Rechte gebracht. Diesem wurde ein Asylverfahren und effektiver Rechtsschutz verweigert. Nach der Zurückweisung wurde er in Griechenland inhaftiert und dann in die Obdachlosigkeit entlassen. In Griechenland droht dem syrischen Flüchtling eine Abschiebung in die Türkei und von dort die rechtswidrige Verbringung nach Syrien. Seehofer ist mitverantwortlich für dieses System der Verantwortungslosigkeit und des Rechtsbruchs, mit dem Flüchtlingsrechte systematisch untergraben werden. Ich erwarte, dass der Deal mit Griechenland, ebenso wie der mit Spanien, jetzt sofort beendet wird.“
„Der Seehofer-Deal zur sofortigen Zurückweisung von Schutzsuchenden unter Umgehung der EU-Dublin-Verordnung ist eindeutig rechtswidrig. Daran lässt das Verwaltungsgericht in München in seinem Beschluss vom 4. Mai keinen Zweifel. Seehofers zwanghafte Zurückweisungs-Pläne sind damit endgültig gescheitert. Dem Kläger, einem syrische Asylsuchenden, der heute obdachlos in Griechenland lebt, muss jetzt sofort die Wiedereinreise nach Deutschland ermöglicht werden“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zu einem heute bekannt gewordenen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München zu einer rechtswidrigen Zurückweisung nach Griechenland.", so Ulla Jelpke