Grüne: Verfassungsklage gegen Einstufung sicherer Herkunftsstaaten durch bloße Regierungsverordnung

27.01.2026 Mit dem erklärten Ziel, Asylverfahren zu beschleunigen und damit Behörden und Gerichte zu entlasten, war im vergangenen Jahr das Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung verabschiedet worden. Das schon bei der Beratung  umstrittene Gesetz, demzufolge sogenannte "sichere Herkunftsstaaten" ohne Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat durch Verordnung des Kabinetts bestimmt werden können, tritt am 1. Februar 2026 in Kraft. 

Vor diesem Hintergrund entschied die Bundesregierung am 21.01.2026, jetzt Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.

Keine Woche nach dem Kabinettsbeschluss reichen die Grünen beim Verfassungsgericht Klage dagegen ein. 

Die Bundestagsfraktion der Grünen hat Verfassungsklage gegen die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung durch die Bundesregierung eingereicht. In der vor dem Bundesverfassungsgericht vorgebrachten Klageschrift, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, heißt es, die Verfassung weise „eine solche Entscheidung allein dem Bundestag und dem Bundesrat“ zu. (epd)

Im Folgenden ein Bericht des Spiegel und die Bekanntmachung der Bundesregierung:

Die Grünenfraktion klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die neue Befugnis der Bundesregierung, per Verordnung sichere Herkunftsländer im Asylrecht zu benennen. Bundesrat und Bundestag würden so umgangen.

Die Grünen-Bundestagsfraktion klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die jüngst eingeführte gesetzliche Befugnis für die Bundesregierung, künftig per Rechtsverordnung sichere Herkunftsstaaten zu benennen. In der sogenannten Organklage vertritt die Grünenfraktion die Auffassung, dass das Grundgesetz »eine solche Entscheidung allein dem Bundestag und dem Bundesrat zuweist«. Die 62 Seiten umfassende Klageschrift liegt dem SPIEGEL exklusiv vor, sie ging nach Angaben der Grünen bereits in Karlsruhe ein.

Das Kabinett hatte erst diese Woche per Rechtsverordnung beschlossen, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Die neue Regelung tritt am 1. Februar 2026 in Kraft. Asylanträge aus diesen Ländern können demnach schneller abgelehnt werden. Sichere Herkunftsländer bezeichnet Staaten, in denen nach Einschätzung des Gesetzgebers grundsätzlich keine staatliche Verfolgung droht und in denen die Menschenrechte im Wesentlichen gewahrt werden.

Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, erklärte dem SPIEGEL, man werde diese »grundgesetzwidrige Selbstverzwergung des Bundestages nicht hinnehmen«. In einer Zeit, in der autoritäre Regierungen sich damit brüsteten, zu handeln, ohne sich an Recht und Gesetz zu halten, »sollten wir den Rechtsstaat mit voller Überzeugung leben, statt ihn zu umgehen«.

Der Rechtspolitiker der Grünenfraktion, Till Steffen, sagte dem SPIEGEL, die Konsequenzen der Änderung des Asylgesetzes durch die Regierungsfraktionen liegen auf der Hand. Innenminister Alexander Dobrindt wolle Marokko, Tunesien und Algerien »trotz der Verfolgung politischer Oppositioneller, Journalistinnen und Journalisten und Personen aus der LGBTQI*-Community zu sicheren Herkunftsstaaten erklären – und das ohne parlamentarische Debatte«.

Vorgehen der Großen Koalition

CDU/CSU und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag 2025 vereinbart, »die Liste sicherer Herkunftsstaaten zu erweitern« und »mit der Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien« beginnen zu wollen. Diese solle »durch Rechtsverordnung der Bundesregierung« erfolgen. Die Verschiebung der Zuständigkeit auf die Bundesregierung war vor allem damit begründet worden, dass in der Vergangenheit »die Festlegung sicherer Herkunftsstaaten im Bundesrat blockiert« worden sei, wie es Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im vergangenen Juli im Bundestag formulierte. Insbesondere die ablehnende Haltung der Grünen in der Länderkammer stieß immer wieder bei CDU und CSU auf scharfe Kritik.

 

Die Bundesregierung will Asylverfahren beschleunigen und damit Behörden und Gerichte entlasten. Dafür hat das Kabinett die Verordnung zur Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten für den internationalen Schutz beschlossen. 

Das Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung tritt zum 1. Februar 2026 in Kraft. Im Kabinett wurde dazu die entsprechende Rechtsverordnung beschlossen. Sie beinhaltet die Bestimmung der Länder Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien als sichere Herkunftsstaaten für den internationalen Schutz nach § 29b AsylG. Diese Staaten sind bisher bereits als sichere Herkunftsstaaten nach § 29a Absatz 2 AsylG eingestuft. 

Beschleunigte Asylverfahren 

Ziel der Bundesregierung ist es, Länder mit geringer Anerkennungsquote schneller und einfacher per Rechtsverordnung als sichere Herkunftsstaaten einzustufen und damit die Asylverfahren zu beschleunigen. Es soll zudem klar kommuniziert werden, dass Asylanträge aus sicheren Herkunftsländern in der Regel kaum Aussicht auf Erfolg haben. 

Die neue Regelung macht von der EU-Richtlinie 2013/32 Gebrauch. Die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung betrifft den internationalen Schutz, also den Schutz nach Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiären Schutz. Die Regelungen zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten für die Asylberechtigung im Sinne des Artikel 16 a Grundgesetz bleiben unverändert.

Individuelle Prüfung bleibt erhalten

Bei sicheren Herkunftsstaaten im Sinne der EU-Richtlinie 2013/32 gehen die Behörden davon aus, dass weder eine Verfolgung noch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu befürchten sind. 

Antragstellende aus sicheren Herkunftsstaaten haben während der Anhörung die Möglichkeit, Tatsachen oder Beweismittel vorzubringen, die belegen, dass ihnen – abweichend von der Regelvermutung – im Herkunftsland dennoch Verfolgung droht. Asylanträge werden weiterhin individuell geprüft. Die Schutzgewährung ist keinesfalls ausgeschlossen.

Rechtsfolgen der Regelung

Durch die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat verkürzen sich in der Regel die Fristen, insbesondere für Rechtsmittel gegen eine ablehnende Entscheidung über den Asylantrag. Zudem hat eine Klage keine aufschiebende Wirkung. 

Darüber hinaus hat die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat eine strengere Wohnsitzverpflichtung sowie Arbeitsverbote während des Asylverfahrens zur Folge.