04.09.2020 Zeitgleich mit der Kommunalwahl findet am 13.09.2020 die Wahl zum Integrationsrat statt. Wahlberechtigt sind dabei Migranten und Migrantinnen (Menschen mit Zuwanderungsgeschichte). Zu ihnen gehören auch die Menschen mit Fluchtgeschichte, deren Asylantrag positiv beschieden wurde. Sie sollten auch eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
(Wahlberechtigt ist, wer nicht Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist oder neben der deutschen eine weitere Staatsbürgerschaft besitzt und u mindestens 16 Jahre alt ist, u sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält und u mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Bonn seine Hauptwohnung hat. ...
Nicht wahlberechtigt sind ... Asylsuchende im laufenden Anerkennungsverfahren.)
Die Integrationsbeauftragte der Stadt Bonn fordert dazu auf, das Wahlrecht wahrzunehmen:
"Am 13. September Integrationsrat wählen!
Am 13. September 2020 wird der Integrationsrat neu gewählt. Die Wahl findet am gleichen Tag wie die Kommunalwahl statt. Die Wahllokale sind von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Auf der Wahlbenachrichtigung, die die Wahlberechtigten erhalten haben, ist das Wahllokal angegeben. Aber auch Briefwahl ist möglich! Alle Informationen zur Wahl des Integrationsrates finden Sie in unserer mehrsprachigen Broschüre in den Sprachen Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch, Kurdisch, Polnisch, Russisch, Spanisch und Türkisch.
Die Broschüre gibt es als PDF (zum Download). Außerdem liegt sie gedruckt an vielen Stellen in Bonn aus."
Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt! Wichtige Informationen zur Kommunalwahl und zur Wahl des Integrationsrates am 13. September in Leichter Sprache
Für Menschen, die nicht so gut Deutsch sprechen, nicht gut lesen und schreiben können oder Lernschwierigkeiten haben, hat die Landeszentrale für politische Bildung NRW wichtige Informationen in Leichter Sprache zusammengestellt. In der Broschüre „Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt!“ wird erklärt, wer wählen darf, wie man wählt, was Demokratie bedeutet oder welche Aufgaben ein Stadtrat hat und warum es einen Integrationsrat gibt. Die Menschen in Nordrhein-Westfalen sollen verstehen, dass sie mitentscheiden können, was in ihrer Gemeinde, in ihrer Stadt oder in ihrem Kreis passiert.
Die Broschüre kann bei der Landeszentrale für politische Bildung NRW unter www.politische-bildung.nrw.de bestellt oder heruntergeladen werden,
schreibt der bisherige Integrationsrat der Bundesstadt Bonn, Geschäftsführung
Altes Rathaus
Rathausgasse 5-7, 53111 Bonn
Telefon +49 228 - 77 26 94
Telefax +49 228 - 77 32 15
E-Mail integrationsrat@bonn.de