23.06.2026 Mit einer Presseerklärung brachte der Hessische Flüchtlingsrat gestern an die Öffentlichkeit, dass nun auch erlassmäßig klargestellt ist, was bisher zwischen den Zeilen erkennbar war:
Wie aus einem aktuellen Erlass des Hessischen Innenministeriums hervorgeht, sollen künftig auch abgelehnte Asylsuchende aus Afghanistan, die keine Straftaten begangen haben, dorthin abgeschoben werden. Wörtlich heißt es in dem Erlass, dass „die bislang bestehenden Einschränkungen bei der Vorführung afghanischer Staatsangehöriger zur Identifizierung – Straftäter und Gefährder – aufgehoben“ seien.
Diese Nachricht wurde von zahlreichen Medien aufgegriffen, z. B. meldete die WELT unter der Überschrift: Abschiebung nach Afghanistan nicht mehr nur für Straftäter:
... Der Bund hat nach Angaben des hessischen Innenministeriums den Weg für mehr Abschiebungen nach Afghanistan geebnet. Die Bundespolizei habe mitgeteilt, «dass die bislang bestehenden Einschränkungen bei der Vorführung afghanischer Staatsangehöriger zur Identifizierung - Straftäter und Gefährder - aufgehoben sind», heißt es in einem Erlass des Ministeriums...
Christian Stör berichtete für die FR heute: Merz-Regierung senkt Hürden für Abschiebungen nach Afghanistan drastisch – scharfe Kritik folgt und wenig später Jutta Rippegather, ebenfalls FR: Hessen schiebt künftig auch nicht vorbestrafte Afghanen ab
Der Bund hat die rechtlichen Hürden für Abschiebungen nach Afghanistan deutlich gesenkt. Nach Angaben des hessischen Innenministeriums sollen künftig nicht mehr nur Straftäter und sogenannte Gefährder, sondern regelhaft auch nicht vorbestrafte, ausreisepflichtige Afghanen abgeschoben werden können. Ausgelöst wurde die Neuregelung durch einen Erlass, über den zunächst der Hessische Flüchtlingsrat informiert hatte...
...„Wer kein Aufenthaltsrecht hat oder gegen geltende Gesetze in Deutschland verstößt, muss unser Land wieder verlassen“, erklärte ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums. Die Rückführung von Straftätern und Gefährdern habe oberste Priorität, aber auch abgelehnte Asylsuchende, denen keine Gefahr drohe, müssten Deutschland wieder verlassen...
In den Berichten nicht nur der FR wird häufig der Protest erwähnt:
... Der Hessische Flüchtlingsrat reagierte alarmiert auf die Ausweitung des betroffenen Personenkreises. „Wir lehnen Abschiebungen nach Afghanistan prinzipiell ab“, erklärte Geschäftsführer Timmo Scherenberg. Er nannte es „unverantwortlich“, dass jetzt alle bisherigen Einschränkungen fallen gelassen und damit auch nicht vorbestrafte Menschen zur Abschiebung freigegeben würden. Das solle offensichtlich dazu dienen, „Verunsicherung in die Community hineinzutragen und den Druck auf hier lebende Afghanen weiter zu erhöhen“. Auch die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, übte laut dpa scharfe Kritik: Abschiebungen nach Afghanistan würden schrittweise normalisiert, das verstoße „gegen menschenrechtliche Schutzvorschriften“...
Helen Rezene von Pro Asyl erklärt in einer Pressemitteilung:
„Was wir jetzt erleben, zeigt, wohin eine moral- und wertebefreite Politik führt: Zunächst werden besonders unbeliebte Personengruppen als Türöffner genutzt, um Abschiebungsdeals mit dem islamistischen Talibanregime zu legitimieren. Menschenrechte spielen dabei keine Rolle, und die Normalisierung des immer noch international geächteten Regimes wird billigend in Kauf genommen. Nach diesen Tabubrüchen droht nun immer mehr Menschen die Abschiebung nach Afghanistan. Genau davor haben wir von Beginn an gewarnt.“
Gleichzeitig brachte Amnesty International mit einer Pressemitteilung einen weiteren Fall konkreter Abschiebedrohung an die Öffentlichkeit:
Amnesty International fordert die deutsche Bundesregierung auf, die geplante Abschiebung des 46-jährigen Afghanen Faridoon Tofan unverzüglich auszusetzen. Amnesty lehnt alle Abschiebungen nach Afghanistan als menschenrechtswidrig ab.
Im Fall von Faridoon Tofan eskaliert die Bundesregierung ihre Abschiebungspraxis beispiellos und will erstmalig seit der Machtübernahme der Taliban einen afghanischen Staatsangehörigen ohne strafrechtliche Verurteilung abschieben.
... Faridoon Tofan ist kein Einzelfall. Derzeit befinden sich nach Informationen von Amnesty International mindestens fünf weitere afghanische Staatsangehörige in Abschiebungshaft, die keine Straftaten begangen haben.
Bereits Anfang Juli hat die Bundespolizei mitgeteilt, dass Abschiebungen nicht länger auf Gefährder und Straftäter beschränkt werden. Bei der geplanten Abschiebung handelt es sich um einen gefährlichen Präzedenzfall, der dringend verhindert werden muss...
Im Folgenden die Pressemitteilungen des Hessischen Flüchtlingsrates, von Amnesty International und Pro Asyl im Wortlaut:
- Presseerklärung des Hessischen Flüchtlingsrates Afghanistan: Regierung hebt Einschränkung für Abschiebungen auf. Flüchtlingsrat zeigt sich alarmiert. Nächster Sammelcharter Ende Juli?
Frankfurt, den 22.07.2026 Wie aus einem aktuellen Erlass des Hessischen Innenministeriums hervorgeht, sollen künftig auch abgelehnte Asylsuchende aus Afghanistan, die keine Straftaten begangen haben, dorthin abgeschoben werden. Wörtlich heißt es in dem Erlass, dass „die bislang bestehenden Einschränkungen bei der Vorführung afghanischer Staatsangehöriger zur Identifizierung – Straftäter und Gefährder – aufgehoben“ seien. Die „Vorführung“ vor die Vertreter der Taliban, die seit einigen Monaten auf Einladung der Bundesregierung in der Botschaft in Berlin und dem Konsulat in Bonn residieren, wird von diesen zur Voraussetzung für eine Abschiebung gemacht.
„Wir lehnen Abschiebungen nach Afghanistan prinzipiell ab. Jetzt aber sämtliche Einschränkungen, die bislang bestanden hatten, fallenzulassen und damit auch nicht vorbestrafte Afghanen zur Abschiebung freizugeben, ist unverantwortlich und soll offensichtlich vor allem dazu dienen, Verunsicherung in die Community hineinzutragen und den Druck auf hier lebende Afghanen weiter zu erhöhen“, zeigte sich Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates, alarmiert.
Im ersten Halbjahr 2026 wurden insgesamt 87 Personen nach Afghanistan abgeschoben, die meisten davon mit Sammelchartern, zehn Personen in Linienflügen. Neun der Abgeschobenen kamen aus Hessen. Derzeit sind in der Abschiebungshaft in Darmstadt ein knappes Dutzend Personen aus Afghanistan inhaftiert, der nächste Sammelcharter wird vermutlich Ende Juli stattfinden. Afghanische Staatsangehörige sind die zweitgrößte Gruppe unter den geduldeten Personen in Hessen, zum Jahresende 2025 waren 1.426 ausreisepflichtige Personen aus Afghanistan in Hessen registriert.
Aber auch das Bundesamt hat seine Bewertung der Taliban deutlich geändert: Hatte die Schutzquote für Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban immer bei deutlich über 90% gelegen, geht sie seit knapp zwei Jahren stark zurück. Dies bildet sich in der Gesamtstatistik noch nicht ab, da aufgrund eines EuGH-Urteils Ende 2024 Frauen aus Afghanistan Flüchtlingsschutz aufgrund von Gruppenverfolgung geltend machen können. Dadurch hatten auch viele bereits hier lebende Frauen Folgeanträge gestellt, was die Statistik des letzten Jahres massiv verzerrt hat. Betrachtet man hingegen nur die Schutzquoten für alleinstehende Männer aus Afghanistan zwischen 18 und 40 Jahren, so lag die Schutzquote in den ersten vier Monaten 2026 bei lediglich 11,4%, d.h. 8 von 9 Anträgen wurden abgelehnt (Statistik auf S. 13).
„Der Umgang mit Schutzsuchenden aus Afghanistan ist skandalös. Es hat sich an der menschenrechtlichen Situation in Afghanistan nichts geändert – ganz im Gegenteil. In den letzten Jahren haben die Taliban ihre Macht gefestigt und gehen noch repressiver gegen ihre Gegner und die Zivilgesellschaft vor. Einzig die Einschätzung des Bundesamtes hat sich um 180 Grad gedreht, dort tut man so, als hätte sich die Lage dort kontinuierlich verbessert“, empörte sich Scherenberg über die politisch gesteuerte Ablehnungspraxis.
Erst zu Beginn des Jahres führten die Taliban in Afghanistan ein neues Strafgesetzbuch ein. Darin wird Gewalt und Unterdrückung gegen Frauen und religiöse Minderheiten sowie gegen Kritiker der Taliban legalisiert, Religionsfreiheit abgeschafft, mit Strafen bis hin zur Todesstrafe. Auch wird die Gleichheit vor dem Gesetz durch eine Klassenjustiz abgelöst, weiterhin wird Selbstjustiz gerechtfertigt, besonders im häuslichen Kontext gegen Frauen; andernorts ist von Versklavung die Rede.
„Abschiebungen nach Afghanistan müssen sofort komplett ausgesetzt und die Zusammenarbeit mit den Vertretern des Terrorregimes der Taliban sofort beendet werden, statt ihnen den Roten Teppich auszurollen, nur um ein paar mehr Abschiebungen durchzuführen“, forderte Scherenberg abschließend in Frankfurt. „Der Innenminister sollte lieber gesetzlich vorgesehene Spielräume für Bleiberechte nutzen, anstatt sich mit immer härterer Abschiebepolitik zu brüsten.“
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Pressemitteilung Amnesty Internatial 23. Juli 2026: Deutschland: Geplante Abschiebung von Faridoon Tofan nach Afghanistan stoppen
Amnesty International fordert die deutsche Bundesregierung auf, die geplante Abschiebung des 46-jährigen Afghanen Faridoon Tofan unverzüglich auszusetzen. Amnesty lehnt alle Abschiebungen nach Afghanistan als menschenrechtswidrig ab.
Im Fall von Faridoon Tofan eskaliert die Bundesregierung ihre Abschiebungspraxis beispiellos und will erstmalig seit der Machtübernahme der Taliban einen afghanischen Staatsangehörigen ohne strafrechtliche Verurteilung abschieben.
Nina Alizadeh Marandi, Expertin für Asylrecht bei Amnesty International in Deutschland, erklärt:
"Wer Menschen wie Faridoon Tofan nach Afghanistan abschiebt, schickt sie sehenden Auges in die Hände derjenigen zurück, von denen eine konkrete Bedrohung für sie ausgeht. Diese Abschiebung kann für ihn Verhaftung, Folter oder sogar Lebensgefahr bedeuten.
Nachdem Herr Tofan vor wenigen Wochen in Deutschland einem Taliban-Vertreter vorgeführt wurde, nahmen die Drohungen gegen seine Angehörigen in Kabul erneut zu. Taliban besuchen das Zuhause der Familie. Seine Frau und sechs Kinder leben in ständiger Angst, die Söhne gehen nicht mehr zur Schule."
Bundesregierung macht Menschenrechte zur Verhandlungsmasse
Faridoon Tofan ist kein Einzelfall. Derzeit befinden sich nach Informationen von Amnesty International mindestens fünf weitere afghanische Staatsangehörige in Abschiebungshaft, die keine Straftaten begangen haben.
Bereits Anfang Juli hat die Bundespolizei mitgeteilt, dass Abschiebungen nicht länger auf Gefährder und Straftäter beschränkt werden. Bei der geplanten Abschiebung handelt es sich um einen gefährlichen Präzedenzfall, der dringend verhindert werden muss.
Nina Alizadeh Marandi kritisiert:
"Abschiebungen nach Afghanistan stehen im Widerspruch zu den menschen- und völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands. Nicht zuletzt macht sich die deutsche Politik damit erpressbar. Denn die Taliban lassen sich Rückführungen politisch bezahlen – mit diplomatischer Aufwertung in Deutschland und Europa. Menschenrechte dürfen nicht zur Verhandlungsmasse im Umgang mit den Taliban werden!"
Amnesty International appelliert an die Bundesregierung, die geplante Abschiebung von Faridoon Tofan und allen weiteren Betroffenen zu stoppen. Niemand darf in ein Land zurückgeschickt werden, in dem Verfolgung, willkürliche Inhaftierung oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
Hintergrund
Faridoon Tofan floh 2022 vor den Taliban nach Deutschland. Er berichtete, dass er von den Taliban mit dem Tod bedroht wurde, weil er sich weigerte, sie zu unterstützen. Nach beinahe vier Jahren in Deutschland, in denen Faridoon Tofan arbeitete und Deutsch lernte, reiste er für zwei Tage nach Italien. Nach eigenen Angaben war ihm nicht bewusst, dass ihm dies aufenthaltsrechtlich nicht gestattet war.
- Pressemitteilung 23.07.2026: PRO ASYL zu entgrenzten Afghanistan-Abschiebungen
Es war aus Sicht von PRO ASYL nur eine Frage der Zeit. Aus einem aktuellen Erlass des Hessischen Innenministeriums geht hervor, dass die bisherige Beschränkung bei afghanischen Staatsangehörigen auf Straftäter und sogenannte Gefährder bei Abschiebungen aufgehoben wurde.
Die Geschäftsführerin von PRO ASYL, Helen Rezene:
„Was wir jetzt erleben, zeigt, wohin eine moral- und wertebefreite Politik führt: Zunächst werden besonders unbeliebte Personengruppen als Türöffner genutzt, um Abschiebungsdeals mit dem islamistischen Talibanregime zu legitimieren. Menschenrechte spielen dabei keine Rolle, und die Normalisierung des immer noch international geächteten Regimes wird billigend in Kauf genommen. Nach diesen Tabubrüchen droht nun immer mehr Menschen die Abschiebung nach Afghanistan. Genau davor haben wir von Beginn an gewarnt.“
Die Menschenrechtslage unter den Taliban ist katastrophal: Frauen und Mädchen werden systematisch entrechtet, Minderheiten und Andersdenkende verfolgt und Menschen sind willkürlicher Gewalt und Repression ausgesetzt.
Helen Rezene:
„Derzeit sitzen Menschen in Abschiebehaft, die keine Straftaten begangen haben und vor den Taliban geflüchtet sind – und nun befürchten müssen, demnächst nach Afghanistan abgeschoben zu werden. Diesen Menschen drohen dort schwere Menschenrechtsverletzungen, ihre Zukunft ist völlig ungewiss. Sie bangen um ihr Leben, weil die aktuelle Abschiebungspolitik das Risiko erhöht, dass Schutzsuchende in eine lebensgefährliche Situation zurückgestoßen werden. PRO ASYL fordert deshalb einen generellen Abschiebungsstopp nach Afghanistan.”