Kein Grund zu feiern - Ein Jahr »Migrationswende« der Bundesregierung und die verheerenden Folgen

29.06.2026 Aus den News von Pro Asyl:

Asylsuchende an deutschen Grenzen zurückweisen, Familiennachzug verweigern und mehr abschieben – nun auch wieder nach Afghanistan und Syrien: Das ist die sogenannte »Migrationswende« der neuen Bundesregierung. Die gesunkenen Asylanträge verbucht sie medienwirksam als Erfolg. Zeit für eine faktenbasierte Einordnung der Asyl- und Abschiebungszahlen.

Lässt man das Corona-Jahr 2020, als die Grenzen weltweit geschlossen waren, außer Acht, war die Zahl der Asylsuchenden im vergangenen Jahr in Deutschland so niedrig wie seit 2013 nicht mehr.

Wurden 2023 noch 329.120 Asylerstanträge in Deutschland gestellt, ging die Zahl bereits 2024 – also unter der Vorgängerregierung – um rund 100.000 auf 229.751 zurück. Im letzten Jahr halbierte sie sich auf 113.326 Erstanträge (-50,7 Prozent). Zieht man davon die 17.707 hier geborenen Kinder von teils schon seit vielen Jahren hier lebenden und anerkannten Flüchtlingen ab, sind damit 95.529 Asylsuchende neu nach Deutschland eingereist.

Dieser Trend hält auch 2026 an: Bis Ende Mai 2026 beantragten bislang lediglich 34.925 Menschen Asyl (-35,3 Prozent).

Zurückweisungen von Asylsuchenden: legal, illegal, scheißegal?

Doch stecken hinter diesen gesunkenen Zahlen tatsächlich die Zurückweisungen von Asylsuchenden, die Innenminister Alexander Dobrindt nach Amtsantritt angeordnet hat? Eher nein: Es wurden nämlich laut offiziellen Angaben vom 8. Mai 2025 bis zum 30. April 2026 »nur« 1.346 Asylsuchende an deutschen Binnengrenzen zurückgewiesen – wobei die tatsächliche Personenzahl kleiner sein dürfte, weil Betroffene es zum Teil mehrfach versuchten und dadurch Doppelzählungen entstehen. Ein marginaler Wert im Vergleich zu rund 80.000 neu eingereisten Asylsuchenden in diesem Zeitraum, unter denen sich vermutlich die meisten dieser Zurückgewiesenen befinden dürften.

1.346 Asylsuchende wurden zwischen Mai 2025 und April 2026 an deutschen Binnengrenzen zurückgewiesen 

Eine Praxis, die offenkundig rechtswidrig ist, wie das VG Berlin bereits vier Wochen nach der Anordnung feststellte. Trotzdem hält der Innenminister weiter an illegalen Zurückweisungen von Asylsuchenden fest. Bis heute liefert er keine nachvollziehbare Begründung, warum eine »Notlage« im Sinne von Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorliegen soll, die eine Zurückweisung von Asylsuchenden und damit ein Außerkraftsetzen des vorrangig geltenden EU-Rechts rechtfertigen könnte. Die Notlage hat schon in Zeiten höherer Antragszahlen nicht vorgelegen, erst recht nicht seit dem massiven Rückgang der Zahlen.

Doch der staatlich gebilligte Rechtsbruch an deutschen Grenzen geht weit über diese Fälle hinaus: Seit Jahren werden jährlich zehntausende Menschen an den deutschen Grenzen zurückgewiesen oder zurückgeschoben und dabei vergleichsweise wenige Asylanträge registriert. Obwohl die Herkunftsländer der Betroffenen zu den Hauptherkunftsländern von Asylsuchenden zählen, viele also vermutlich auch Aussicht auf Erfolg in einem Asylantrag hätten. Man muss annehmen, dass viele Asylsuchende ihr Asylgesuch nicht äußern können oder die Bundespolizei bei Grenzkontrollen oder nach Feststellung einer unerlaubten Einreise das Asylgesuch schlicht »überhört«. Ohne ein Asylgesuch wird nämlich die Zurückweisung nach Gesetzeslage legal.

Es handelt sich also vor allem um eine PR-Maßnahme des Innenministers, die sowohl den Rechtsstaat massiv schädigt als auch die Rechte von Schutzsuchenden mit Füßen tritt. 

Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken wurden 2025 nur noch 5.128 Asylgesuche im Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise (62.959) registriert, ein Anteil von 8,1 Prozent. 2023 lag dieser Wert noch bei 44,7 Prozent, 2024 bei 21,8 Prozent.

Eine Zurückweisung bedeutet im Übrigen nicht, dass es Schutzsuchenden nicht später doch noch gelingt, nach Deutschland einzureisen, um dort Asyl zu beantragen. Es handelt sich also vor allem um eine PR-Maßnahme des Innenministers, die sowohl den Rechtsstaat massiv schädigt als auch die Rechte von Schutzsuchenden mit Füßen tritt. Und sie zeigt den populistischen Kurs der CDU/CSU, die sich selbst gern als »Rechtsstaatspartei« sieht – mitgetragen von der SPD.

Afghanistan, Syrien, Türkei, Somalia: Diktaturen und Krisenregionen als Herkunftsländer

Auch in ganz Europa sind die Asylzahlen deutlich zurückgegangen, ein Trend, der bereits 2024 begonnen hat. Dabei spielen weniger die Dobrindt‘schen Zurückweisungen, sondern die verschärften Kontrollen entlang der Balkanroute und insbesondere an Serbiens Grenzen eine Rolle. Hauptursächlich ist jedoch der Sturz von Diktator Bashar al-Assad im Dezember 2024. Seitdem ging im Vergleich zum Vorjahr die Zahl syrischer Schutzsuchender um 52.793 auf 23.256 Erstanträge zurück (-69.7 Prozent). Zum ersten Mal seit mehr als zehn Jahren war Syrien damit nicht mehr das Hauptherkunftsland.

117,8 Millionen Menschen waren Ende 2025 weltweit gewaltsam vertrieben – der historisch zweithöchste jemals erfasste Stand.

Mit 23.972 Menschen kamen 2025 die meisten Asylsuchenden aus Afghanistan – auch hier ein Rückgang um 29,8 Prozent. Hinter Afghanistan und Syrien folgte die Türkei mit 11.919 Erstanträgen (ein Rückgang um 59,1 Prozent). Dann folgten mit Somalia (4.340), dem Irak (3.860) der Russischen Föderation (3.100), Eritrea (2.490) und dem Iran (2.271) mit deutlichem Abstand weitere Staaten, in denen die Sicherheitslage instabil ist und wo Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind.

Dies hat insbesondere mit dem Entscheidungsstopp bei Syrien nach dem Ende des Assad-Regimes zu tun, der erst im September teilweise aufgehoben wurde. Allerdings gab es auch bei allen anderen wichtigen Herkunftsländern einen teils deutlichen Rückgang der Schutzquoten, selbst wenn sich die Menschenrechtslage wie in Afghanistan oder im Iran sogar verschlechtert hat.

Allein deshalb muss die Frage erlaubt sein, ob deutlich gesunkene Asylzahlen ein Grund zum Feiern sind, wenn sich die menschenrechtliche Lage in weiten Teilen der Welt kaum verbessert hat, neue Krisenherde hinzugekommen sind und Menschen weiter in großer Zahl fliehen müssen. Ende 2025 wurde mit 117,8 Millionen gewaltsam Vertriebenen die historisch zweithöchste Zahl weltweit gezählt. Allein 2025 mussten 5,4 Millionen Menschen wegen Kriegen, Gewalt und Verfolgung ihr Land verlassen. Der erstmalige Rückgang der weltweiten Vertriebenenzahl erklärt sich vor allem durch Rückkehrer*innen nach Afghanistan und Syrien – oftmals gewaltsam und zu einem hohen Preis erkauft.

BAMF: Asylbehörde wird zur Ablehnungsbehörde

Der flüchtlingspolitische Kurs der Bundesregierung, der bereits unter der Ampelregierung seinen Anfang nahm, schlägt sich auch 2025 vor allem in dramatisch gesunkenen Schutzquoten nieder, die die Realitäten in vielen Herkunftsländern von Schutzsuchenden nicht abbilden. Im vergangenen Jahr erhielten nur noch 37,5 Prozent der Asylsuchenden Schutz in Deutschland (bereinigte Schutzquote ohne formelle Entscheidungen), ein Rückgang von über 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (59,2 Prozent).

Nur 37,5 % der Asylsuchenden erhielten 2025 Schutz in Deutschland. Im Vorjahr waren es noch 59,2 Prozent.

Von den nur noch 37,5 Prozent Schutzanerkennungen entfielen fast die Hälfte allein auf afghanische Frauen und Mädchen (45,6 Prozent). Die meisten von ihnen lebten bereits länger und oft nur mit einem Abschiebungsverbot in Deutschland. Nach dem EuGH-Urteil vom Oktober 2024 stellten viele Folgeasylanträge, um ihren Status zu verbessern, woraufhin das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sie nunmehr als Flüchtlinge anerkennen musste. Ohne die erfolgreichen Folgeanträge afghanischer Frauen und Mädchen sowie Familienasyl für deren Ehemänner, Väter und Kinder ist die BAMF-Quote also noch desaströser: Die Schutzquote für neu eingereiste Asylsuchende ist demnach fast ins Bodenlose abgestürzt.

Neben 70.159 Flüchtlingen und Asylberechtigten (30,1 Prozent) erhielten 5.130 Schutzsuchende den subsidiären Schutz (2,2 Prozent), bei 12.105 Personen wurde ein Abschiebungsverbot festgestellt (5,2 Prozent). Abgelehnt wurden 145.561 Personen (62,5 Prozent). Nicht in diesen Berechnungen enthalten sind 77.975 »sonstige Verfahrenserledigungen«, also Verfahren, in denen die Asylgründe der Betroffenen aus formellen Gründen nicht geprüft werden, weshalb sie die Aussagekraft der BAMF-Entscheidungspraxis verfälschen.

2026 setzt sich dieser Trend weiter fort: Zwar stieg die Schutzquote von Januar bis Mai auf 47,5 Prozent. Jedoch machen auch hier fast zwei Drittel aller Schutzzuerkennungen die Flüchtlingsanerkennungen für afghanische Frauen und Mädchen und das von ihnen abgeleitete Familienasyl aus. Zieht man diese ab, bleibt die BAMF-Linie für neu eingereiste Schutzsuchende wie im Vorjahr sehr restriktiv – offenbar politisch motiviert, denn die zunehmende Verweigerung von Schutz rechtfertigt sich wenig mit der tatsächlichen Situation in den Herkunftsländern:

Afghanistan: Systematische Verweigerung der Schutzgewährung bei Männern

Im Jahr 2024 lag die um »Familienasyl« bereinigte Schutzquote für afghanische Männer noch bei 89,7 Prozent. Obwohl sich die Menschenrechts- und humanitäre Lage in Afghanistan verschlechtert hat, sank diese Schutzquote 2025 auf 35,3 Prozent – Tendenz weiter stark sinkend: Laut einer Antwort auf eine parlamentarische Frage von Clara Bünger lag die Quote der Schutzgewährung für afghanische Männer im Januar 2026 bei nur noch 16 Prozent. PRO ASYL hat in einem Policy Paper zu Afghanistan die sinkende Schutzquote bei Afghanistan analysiert.

Iran: Massive Repression, aber kaum Schutz in Deutschland

Nach Ende des Entscheidungsstopps zu Syrien: 99 Prozent Ablehnungen

Russland: Anerkennung im einstelligen Bereich

GEAS als Motor für mehr Ablehnungen?

Die steigenden Ablehnungsquoten haben noch einen weiteren Effekt: Bei der GEAS-Reform, die seit dem 12. Juni 2026 in Kraft ist, spielt die europaweite Schutzquote eine entscheidende Rolle. Wenn jemand aus einem Herkunftsland mit einer europaweiten Schutzquote von 20 Prozent oder weniger kommt, dann muss der Asylantrag immer in einem beschleunigten Verfahren bearbeitet werden. An den Außengrenzen müssen Asylsuchende aus den Herkunftsländern sogar ins Grenzverfahren unter Haftbedingungen. Das BAMF hat angesichts der vielen Asylentscheidungen in Deutschland einen großen Einfluss auf die europaweite Schutzquote. Laut einer Liste von Eurostat lagen im Jahr 2025 zum Beispiel bei der Türkei, Irak und Russland die europaweiten Schutzquoten unter 20 Prozent, womit die neuen GEAS-Restriktionen für diese Staatsangehörigen greifen werden.

Dublin: Über 50.000 Verfahren für 500 Asylsuchende weniger

Unter den »sonstigen Verfahrenserledigungen« finden sich viele sogenannte Dublin-Fälle, für die Deutschland einen anderen europäischen Staat als zuständig erachtet. Im vergangenen Jahr stellte Deutschland 35.942 mal Übernahmeersuchen an andere Staaten. Bezogen auf die Asylerstanträge sind das fast ein Drittel (31,7 Prozent). In 23.912 Fällen stimmten die angefragten Staaten zu, überstellt wurden jedoch nur 5.377. Die Überstellungsquote lag damit bei 22,5 Prozent – im Vergleich zu 2024 (13,1 Prozent) fast eine Verdopplung. Dennoch: Diese Quote bleibt ein Beleg für ein völlig dysfunktionales System, das trotz erheblichen finanziellen und personellen Aufwands im In- und Ausland nicht funktioniert.

An Deutschland richteten die europäischen Staaten 16.530 Übernahmeersuchen, 4.865 Personen wurden letztlich überstellt. Das BAMF war also in 52.472 Fällen mit ein- und ausgehenden Fragen der Zuständigkeit beschäftigt. Das Ergebnis: 512 Asylsuchende und inhaltliche Asylprüfungen weniger für Deutschland. Eine solche Bilanz ist völlig absurd.

NEWS GEAS startet: FAQ zu den wichtigsten Aspekten der europäischen Asylreform

Mit GEAS wird alles besser oder: Warum große Zweifel angebracht sind

Den Versprechungen der Politik zufolge soll mit der GEAS-Reform und dem neuen »Solidaritäts-Mechanismus« ab Sommer 2026 alles besser werden. Doch daran darf allein deshalb gezweifelt werden, weil der Großteil der Überstellungen in den zuständigen Dublin-Staat nicht am Verhalten der Betroffenen scheitert (85,3 Prozent), wie oft suggeriert wird. Nur eine Minderheit der Asylsuchenden »taucht unter«, um sich der Abschiebung zu entziehen (14,3 Prozent). Über 85 Prozent der Dublin-Überstellungen scheitern aus anderen Gründen, mehr als die Hälfte an den Staaten selbst – am zuständigen Dublin-Staat (36,3 Prozent) oder an der zuständigen Ausländerbehörde (13,7 Prozent).

Dies soll nunmehr »besser« werden. Doch: Warum sollte sich dies mit der GEAS-Reform ändern? Warum sollten Italien, Griechenland oder Kroatien ab Juni 2026 so gut kooperieren, dass das System plötzlich funktioniert? 2025 ging mehr als die Hälfte aller Dublin-Übernahmeersuchen allein an diese drei Staaten mit fluchtrelevanten EU-Außengrenzen: 6.518 an Griechenland, 6.299 an Italien und 5.311 an Kroatien. Überstellt wurden 26 Personen nach Griechenland, eine Person nach Italien und 572 Personen nach Kroatien.

Menschen, die nichts verbrochen haben, könnten dann noch mehr inhaftiert oder im reichen Deutschland obdachlos auf die Straße gesetzt werden. 

GEAS lässt den ungerechten Kern des Dublin-Systems unverändert, dass nämlich insbesondere die Außengrenzstaaten für die Asylverfahren in der EU zuständig bleiben. GEAS setzt ein System fort, das trotz großen Aufwands noch nie funktioniert hat, anstatt Asylsuchende in Ländern unterzubringen, in denen es Aufnahmekapazitäten gibt oder wo Verwandte beim Ankommen und der Integration helfen könnten. Doch solch praktikablen und menschenrechtsorientierten Lösungen sind derzeit leider nicht modern. Es geht um Abschottung.

Ein Scheitern dieser neuen Regeln könnte also vorprogrammiert sein, zu einem sehr hohen Preis: Menschen, die nichts verbrochen haben, könnten dann noch mehr inhaftiert oder im reichen Deutschland obdachlos auf die Straße gesetzt werden.

Nur 7 Visa wurden bis Mai 2026 über die Härtefallregelung beim Familiennachzug erteilt.

Familiennachzug zu subsidiär Geschützte ausgesetzt – faktisch auch für Härtefälle

Ein weiterer Baustein der »Migrationswende« der Bundesregierung ist die am 24. Juli 2025 in Kraft getretene zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten. Dieses Recht war bereits seit Jahren gesetzlich massiv eingeschränkt und zuletzt auf 1.000 Visa pro Monat begrenzt worden. Dass dadurch für Tausende Familien eine jahrelange Trennung und unermessliches Leid bewusst in Kauf genommen wird, sollte dadurch abgemildert werden, dass besondere Härtefälle dennoch einreisen können.

Eine entsprechende Weisung des Auswärtigen Amtes wurde jedoch so ausgestaltet, dass es kaum Härtefälle geben kann. Das Deutsche Institut für Menschenrechte kam in seiner Stellungnahme vom Februar 2026 sogar zum Ergebnis, dass diese Weisung keine effektive Härtefallregelung enthalte und deshalb ein Verstoß gegen Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention drohe. Die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geforderte umfassende, individuelle Einzelfallprüfung werde nicht gewährleistet. Aktuelle Zahlen von Mai 2026 bestätigen diese Einschätzung: Nur sieben (!) Visa wurden auf Basis der Härtefallregelung erteilt, bei 1.140 an das Auswärtigen Amt übermittelte Einzelfälle. Fünf der sieben Visa kamen erst durch gerichtliche Vergleiche zustande. Eine solche Bilanz ist ein menschenrechtlicher Skandal und zeigt, dass der Bundesregierung in ihrer Migrationspolitik jegliche Humanität abhandengekommen ist. Nackte Zahlen scheinen ihr wichtiger zu sein als das Grundrecht auf Familie – jedenfalls wenn es bei den Familien um Schutzberechtigte geht.

NEWS GEAS-Umsetzung in Deutschland: Mit voller Härte

Dobrindts »Abschiebungsoffensive« stößt an seine Grenzen

Als einen weiteren »Erfolg« verbucht Innenminister Dobrindt, dass 2025 mehr Menschen abgeschoben wurden: 22.787 Abschiebungen bedeuten ein Plus von 13,5 Prozent und den höchsten Wert seit 2018. Damit liegt die Zahl auf dem Niveau der vor-Corona-Zeit, aber trotz »Abschiebungsoffensive« deutlich unter dem Höchstwert von 25.375 Abschiebungen im Jahr 2016.

Dass trotz aller »Anstrengungen« kaum mehr Abschiebungen möglich sind, verdeutlichen die aktuell wieder rückläufigen Abschiebungszahlen: Insgesamt 4.807 Menschen mussten im ersten Quartal 2026 das Land zwangsweise verlassen, 1.344 weniger als im Vorjahreszeitraum unter der Ampel-Regierung.

Die meisten Abschiebungen 2025 gingen in die Türkei (2.297), Georgien (1.690) und in die zwei Dublin-Staaten Spanien (1.162) und Frankreich (1.053). Auch 2026 waren die Türkei (601) und Georgien (266) bislang die Hauptzielländer, auf Rang drei liegt Nordmazedonien (230). Dies sind allesamt Staaten, in die Abschiebungen vergleichsweise problemlos möglich sind.

Eine zunehmend unsichere Welt treibt also nicht nur Menschen in die Flucht, sondern behindert auch einen Innenminister, sein Versprechen, mehr Abschiebungen durchzuführen, vollständig einzulösen.

Sogenannte Ausreisepflichtige oft rechtlich gar nicht abschiebbar

Mit 232.067 war die Zahl der »Ausreisepflichtigen« zum Jahresende 2025 zehnmal so groß, wie die Zahl der im gleichen Jahr Abgeschobenen. Die meisten unter ihnen hatten eine Duldung (82,3 Prozent) und häufig sehr gute oder rechtlich sogar zwingende Gründe, die einer Abschiebung entgegenstehen (zum Beispiel Ausbildung, familiäre Gründe, gesetzliches Abschiebungsverbot, unbegleitete Minderjährige, Asylfolgeantrag).

Nur 9,2 Prozent unter ihnen hatten eine »Duldung light«. Es ist also eine kleine Minderheit, denen von ihrer Ausländerbehörde unterstellt wird, dass sie ihre Abschiebung selbst verhindern.

In viele Staaten aber sind Abschiebungen nicht so einfach möglich, beispielsweise weil sie nicht kooperieren oder wegen der dort unsicheren Menschenrechtslage. Eine Ursache für die 2026 gesunkene Zahl der Abschiebungen dürften – neben den veränderten Hauptherkunftsländern von abgelehnten Asylsuchenden – die gestrichenen Flugverbindungen infolge des Irankrieges sein. Eine zunehmend unsichere Welt treibt also nicht nur Menschen in die Flucht, sondern behindert auch einen Innenminister, sein Versprechen, mehr Abschiebungen durchzuführen, vollständig einzulösen.

Dies zeigen auch die Hauptherkunftsländer der »Ausreisepflichtigen«: Ende 2025 kamen die meisten aus der Türkei (24.355), dem Irak (20.851), Afghanistan (12.473), der Russischen Föderation (11.723) und Syrien (10.283). Bis auf die Türkei ausnahmslos Staaten, in die Abschiebungen schwierig durchzuführen sind, weil es unter anderem die Menschenrechtslage kaum zulässt.

Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan: Symbolpolitik und ein verheerendes menschenrechtliches Signal

Auch ihr Wahlversprechen, Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien durchzuführen, ist die neue Bundesregierung angegangen. Bis Ende März 2026 hat sie 110 Menschen nach Afghanistan abgeschoben – ein verheerendes menschenrechtliches Signal. Abschiebungen nach Afghanistan stellen einen klaren Bruch des Refoulement-Verbots dar, für das sich die Bundesregierung nicht zu schade ist, Deals mit international geächteten Radikalislamisten einzugehen. Politische Deals muss man wohl auch mit Syriens neuen Machthabern befürchten, um in ein nach 13 Jahren Bürgerkrieg nahezu komplett zerstörtes und weiterhin unsicheres Land vermehrt abschieben zu können.

80 % der Syrer*innen sollen nach den Vorstellungen von Bundeskanzler Merz Deutschland verlassen – obwohl viele seit Jahren hier leben und ein Aufenthaltsrecht besitzen.

Abschiebungen aus Deutschland zunehmend brutal und unmenschlich

Das politische Ziel »mehr Abschiebungen« wird voraussichtlich kaum zu deutlich höheren Abschiebungszahlen führen. Dafür aber zu mehr staatlicher Repression, Inhaftierung sowie zu inakzeptablen und unmenschlichen Praktiken und Menschenrechtsverletzungen. Immer wieder setzen die Behörden bei Abschiebungen brutale Gewalt ein, trennen Familien, holen Kinder direkt aus der Schule oder Betroffenen aus dem Krankenhaus ab. Dabei setzt die Bundespolizei zunehmend »Hilfsmittel körperlicher Gewalt« wie Hand- und Fußfesseln oder »Bodycuffs« ein – diese sind um 39,9 Prozent angestiegen (BT-Drucksache 20/4103, S.17 im Vgl. zu BT-Drucksache 20/14946, S.21). Die »Abschiebungsoffensive« verursacht vor allem Brutalität und menschliches Leid.

Weder eine Erfolgsbilanz noch ein Grund zu feiern

Das politische Ziel der neuen Regierung, die Asylzahlen zu senken, ist erreicht. Ihre »Migrationswende« trägt jedoch bestenfalls einen geringen Anteil daran, denn die gefeierten »Erfolge« lassen sich anhand der Zahlen kaum belegen. Die Bundesregierung profitiert vor allem von Faktoren, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.

NEWS Abschiebungen 2025: Eine neue Härte ist erreicht – einige Beispiele

Dieser »Abschiebewahn« macht selbst vor Hunderttausenden seit Jahren hier lebenden, gut integrierten und vor allem aufenthaltsberechtigten Syrer*innen nicht halt. Das Kanzler Merz davon fantasiert, dass »80 Prozent« nach Hause gehen sollen, wo längst Deutschland ihr zu Hause ist, ist Populismus und rechtlich völlig unhaltbar. Das Kalkül dahinter ist klar: Man möchte die Menschen verunsichern und zur Rückkehr bewegen, um Rückkehrzahlen präsentieren zu können. Ob eine Rückkehr dieser Menschen gesellschaftspolitisch sinnvoll ist, ist offenkundig nicht mal mehr zweitrangig – Hauptsache »Migrationswende«. Nach Syrien gab es im Dezember 2025 die erste Abschiebung seit 2011, einzelne weitere folgten.

Menschenrechtlich ist die Bilanz nach einem Jahr »Migrationswende« jedoch desaströs. Die jahrelange Trennung unzähliger besonders schutzbedürftiger Familien mit kleinen Kindern ist unmenschlich und man muss sich fragen, welches Menschenbild in der Bundesregierung herrscht, wenn man die Zerstörung von Familien bewusst in Kauf nimmt.

Die Fortsetzung illegaler Zurückweisungen an deutschen Grenzen beschädigt massiv den Rechtsstaat und fördert autoritäre Tendenzen. Abschiebungen aus Deutschland sind deutlich brutaler geworden, Menschen werden häufiger inhaftiert, und trotzdem ist die Abschiebungszahl 2026 wieder rückläufig.

Die meisten Maßnahmen der »Migrationswende« bewirken nicht, was sie versprechen, sondern führen vor allem zu einem unmenschlichen Umgang mit Schutzsuchenden. Zudem schafft sich die Bundesregierung neue Probleme: Die aktuelle Politik wird – nach einem sehr deutlichen Rückgang der »Ausreisepflichtigen« durch das Chancen-Aufenthaltsrecht 2024 – künftig wieder zu einem Anstieg dieser Personengruppe führen, der bereit im vergangenen Jahr seinen Anfang nahm (+5,1 Prozent). Das ist Wasser auf die Mühlen der Rechten, die die Bundesregierung »wegregieren« wollte. Kein Grund zu feiern.