29.07.2026 Heute hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für den Einsatz von KI in Asylverfahren beschlossen. Es sei ein weiterer wichtiger Baustein, Deutschland moderner und digitaler aufzustellen und beruhe auf den im November 2025 beschlossenen Eckpunkten zum Einsatz künstlicher Intelligenz in Visumverfahren und der Migrationsverwaltung.
Damit sollen asyl- und aufenthaltsrechtliche Verwaltungsverfahren effizienter, einheitlicher und sicherer gestaltet werden. (Bundesregierung)
Dies hält Pro Asyl in einer Pressemitteilung für eine gefährliche Weichenstellung. Pro Asyl fordert vom Bundestag, den Gesetzentwurf nicht weiterzuverfolgen – oder zumindest grundlegend zu überarbeiten.
Ein Blankoschein für die Anwendung von KI für zig Behörden, wie es der Gesetzentwurf gerade vorsieht, ist höchst gefährlich.
“Denn es geht um Entscheidungen über Menschenleben. Grundrechte, Transparenz und effektiver Rechtsschutz werden nicht ausreichend gewahrt. Gerade beim Schutz vor Verfolgung darf der Staat sich nicht auf intransparente, algorithmisch gesteuerte Entscheidungsprozesse verlassen. Statt in den Ausbau von KI-Systemen im Asyl- und Migrationsverfahren zu investieren, sollte die Bundesregierung das finanziell ermöglichen, was nachweislich funktioniert: unabhängige Beratung, gut ausgestattete Behörden und faire rechtsstaatliche Verfahren“", so Wiebke Judith.
PRO ASYL hatte zum Referentenentwurf eine Stellungnahme eingereicht, die das Ministerium veröffentlicht hat.
Auch die Gesellschaft für Informatik e. V. äußert in ihrer Pressemitteilung "signifikante Bedenken":
Christine Hennig, Sprecherin des Fachbereichs Informatik und Gesellschaft der GI: „Es bedarf angemessener Aufsicht und Kontrolle der Systeme, um algorithmischen Verzerrungen und gruppenbezogenen Benachteiligungen wirksam zu entgegnen. Da es hier um Menschenleben geht, ist jede Fehlentscheidung eine zu viel. Die erhoffte Entlastung der Behörden darf nicht die notwendigen Kontrollmechanismen aushebeln.“
PRO ASYL kritisiert den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf: Der Gesetzentwurf sieht eine weitreichende Rechtsgrundlage für den Einsatz von KI in den hochsensiblen Verfahren vor und ist damit eine gefährliche Weichenstellung für Asyl‑, Visa- und Aufenthaltsverfahren, bei der die Fairness der Verfahren, effektive Rechtsbehelfe, Persönlichkeitsrechte und der Schutz vor Diskriminierung auf der Strecke bleiben.
PRO ASYL fordert vom Bundestag, bei dem der Gesetzentwurf nun liegt, den Gesetzentwurf nicht weiterzuverfolgen – oder zumindest grundlegend zu überarbeiten.
„Zwar ist es grundsätzlich nachvollziehbar, dass Behörden neue technologische Möglichkeiten nutzen wollen, um ihre Prozesse zu verbessern. Insbesondere im grundrechtlich geschützten Asylverfahren ist der Einsatz von KI jedoch sehr sensibel und muss höchste Anforderungen erfüllen. Ein Blankoschein für die Anwendung von KI für zig Behörden, wie es der Gesetzentwurf gerade vorsieht, ist höchst gefährlich”, sagt Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.
“Denn es geht um Entscheidungen über Menschenleben. Grundrechte, Transparenz und effektiver Rechtsschutz werden nicht ausreichend gewahrt. Gerade beim Schutz vor Verfolgung darf der Staat sich nicht auf intransparente, algorithmisch gesteuerte Entscheidungsprozesse verlassen. Statt in den Ausbau von KI-Systemen im Asyl- und Migrationsverfahren zu investieren, sollte die Bundesregierung das finanziell ermöglichen, was nachweislich funktioniert: unabhängige Beratung, gut ausgestattete Behörden und faire rechtsstaatliche Verfahren“, so Judith weiter.
PRO ASYL kritisiert an dem Entwurf, dass nicht ausreichend konkretisiert wird, wie, von wem und zu welchem Zweck KI in Asyl- und Migrationsverfahren künftig eingesetzt werden darf. Es fehlen ausreichende Vorgaben zur Nachvollziehbarkeit der Systeme, zum Schutz hochsensibler personenbezogener Daten und zur Verhinderung diskriminierender Entscheidungen. Insbesondere in Asylverfahren, in denen häufig traumatische Erlebnisse, die Bewertung der Glaubwürdigkeit und besonders schützenswerte persönliche Informationen eine Rolle spielen, sind solche Defizite mit rechtsstaatlichen Anforderungen nicht vereinbar.
PRO ASYL hat zum Referentenentwurf eine Stellungnahme eingereicht, die das Ministerium veröffentlicht hat.
- Pressemitteilung: KI in Asylverfahren: Gesellschaft für Informatik mahnt zu Vorsicht
Anlässlich des geplanten Einsatzes von künstlicher Intelligenz im Hochrisiko-Bereich bei asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren äußert die Gesellschaft für Informatik e. V. signifikante Bedenken bezüglich der technischen Machbarkeit, der Vereinbarkeit mit dem Datenschutz und der Gewährleistung rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen.
Berlin, 29. Juli 2026 | Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzesentwurf zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung (KI-Migrationsverwaltungsgesetz, KIMVG) vorgelegt. Expert*innen der Gesellschaft für Informatik (GI) haben große Zweifel daran, ob durch den vorgesehenen Einsatz von selbstlernenden Systemen (ugs. KI-Systemen) die anvisierte Erhöhung der Effizienz, Einheitlichkeit, Qualität und Sicherheit erreicht werden kann. Aus Sicht der GI droht die Bundesregierung, schwerwiegende Fehler zu wiederholen.
Christine Hennig, Sprecherin des Fachbereichs Informatik und Gesellschaft der GI: „Es bedarf angemessener Aufsicht und Kontrolle der Systeme, um algorithmischen Verzerrungen und gruppenbezogenen Benachteiligungen wirksam zu entgegnen. Da es hier um Menschenleben geht, ist jede Fehlentscheidung eine zu viel. Die erhoffte Entlastung der Behörden darf nicht die notwendigen Kontrollmechanismen aushebeln.“
KI-Systeme arbeiten auf Basis von Wahrscheinlichkeiten und produzieren daher teils falsche Antworten (Halluzinationen). Zugleich verlassen sich menschliche Entscheidungsträger*innen bei der Verwendung eines automatisierten Systems übermäßig auf dessen Empfehlungen (sog. Automation Bias). Somit ist es notwendig, dass Mitarbeitende alle Ausgaben der KI kritisch einordnen, um deren Qualität zu sichern. Dieser manuelle Prüfaufwand mindert wiederum die erhoffte Steigerung der Effizienz.
Keine belastbare Grundlage für Entscheidungen
Der Gesetzesentwurf lässt den konkreten Aufbau der Analysesysteme offen. Die Konstruktion statistischer Zusammenhänge anhand weniger personenbezogener Datenpunkte ist ungenau und eignet sich nicht als belastbare Entscheidungsgrundlage für kontextspezifische Sachverhalte. Der zweifelhafte Nutzen rechtfertigt aus Sicht der GI daher keinen datenschutzrechtlich invasiven Eingriff durch die Verarbeitung personenbezogener Daten, gerade der besonders schützenswerten.
Darüber hinaus weist die GI darauf hin, dass auf KI-Systemen basierende Datenanalysen grundsätzlich die Gefahr von Bias und Diskriminierung bergen. Studien haben nachgewiesen, dass verzerrte Trainingssätze insbesondere für vulnerable Gruppen wie Frauen, Kinder und People of Color überproportional viele Fehlklassifikationen liefern. Diese machen jedoch die Mehrheit der Antragsteller*innen aus. Die GI warnt daher aus technischer Sicht vor den gravierenden grundrechtlichen Risiken, die mit dem Einsatz von KI-Systemen für hoheitliche Aufgaben einhergehen. Dies gilt auch für den automatisierten Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten. Da weder die Echtheit noch die Authentizität dieser Daten gesichert werden kann, besteht eine hohe Gefahr von False Positives. Der Abgleich ist aus diesen Gründen nicht zielführend.
Besondere Bedenken gelten außerdem der breiten Ausnahmeregelung zur Verarbeitung biometrischer Daten für den Abgleich im Verfahrensmonitoring. Sie ist sehr invasiv und riskiert zum Beispiel bei der Gesichtserkennung hohe Fehlerraten sowie im schlimmsten Fall intransparente und falsche Entscheidungen, etwa wenn heterogene Bildquellen oder sehr ähnliche Bildmotiven (z.B. Zwillinge, Familienmitglieder) Teil des Abgleichs sind
Die GI warnt demnach eindringlich vor zentralen Vorhaben des vorliegenden Gesetzesentwurfs, die weder effizienz- noch qualitätsfördernd sind. Eine umfassende Überarbeitung im parlamentarischen Verfahren ist zwingend notwendig. Zudem plädiert die GI dafür, „Security by Design“ und „Privacy by Design“ in Gesetzesentwürfen zentral zu verankern und im Falle eines Abgleichs hohe rechtliche Eingriffsschwellen, Kontrollmechanismen und Rechtsschutz für Betroffene zu verankern.
Vor dem Hintergrund des Sicherheitspakets und der Konsultation der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat sich die GI bereits mehrfach zu den Möglichkeiten und Grenzen der Verwendung von KI-Systemen geäußert.